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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (29. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- ArtikelHandwerkliches Können bessert Fabrikuhren 411
- ArtikelHermann Goertz und seine Schwerkrafthemmungen 412
- ArtikelFür die Werkstatt 416
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 8) 15
- ArtikelWochenschau der U 417
- ArtikelFirmennachrichten 418
- ArtikelPersonalien 419
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 419
- ArtikelFragekasten 419
- ArtikelInnungsnachrichten 419
- ArtikelTerminkalender 419
- ArtikelAnzeigen 420
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr - 31 DIE UHRMACHERKUNST 417 W&cUch&cUou du Die neuen Verordnungen über Goldmünzen Verordnung über die Ablieferung außer Kurs geseßter in- und ausländischer Goldmünzen (vom 16. Juli 1938). Nachdem im Zuge der Wiedervereinigung Oslerreichs mil dem Reich die österreichischen Bundesgoldmünzen außer Kurs geseßt worden sind und auch die Goldmünzen des alten Reichs aus Anlaß der Errichtung des Großdeutschen Reiches ihre Geltung als geseßliche Zahlungsmittel verloren haben, wird zur Verein heitlichung des bisher im alten Reichsgebiet und in Österreich geltenden Rechts und um das in den Münzen enthaltene Gold für die deutsche Volkswirtschaft nußbar zu machen, folgendes auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahres planes vom 18. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 887) für das gesamte Reichsgebiet verordnet: §1. 1. Wer im Deutschen Reich seinen Wohnsiß oder gewöhn lichen Aufenthalt, Siß oder Ort der Leitung hat, hat seine im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandenen, außer Kurs geseßten in- und ausländischen Goldmünzen der Reichsbank (unmittelbar oder durch Vermittlung einer Devisen bank) bis zum 1. September 1938 anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen. 2. Wer sich bis zum Ablauf der Frist im Ausland befindet, hat die im Absaß 1 genannten Verpflichtungen spätestens eine Woche nach der Rückkehr in das Ausland zu erfüllen. 3. Die Verpflichtungen bestehen auch, wenn die Werte schon früher der Reichsbank angeboten waren. § 2. Von den Verpflichtungen nach § 1 sind befreit: 1. Personen, soweit ihnen unter Wahrung der Gegenseitig keit nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsäßen ein Anspruch auf Befreiung von den persönlichen Steuern zusteht; 2. Konsularische Vertreter, die Berufsbeamte sind, und die ihnen zugewiesenen Beamten, sofern sie Angehörige des Ent sendestaates sind, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besißen und außerhalb ihres Amtes oder Dienstes im Inland keinen Be ruf, kein Gewerbe und keine andere gewinnbringende Tätigkeit ausüben. §3. Auf Zuwiderhandlungen finden die in den §§ 42, 45 und 46 des Geseßes über die Devisenbewirtschaftung yom 4. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 106) im Lande Österreich die im Devisen- geseß für das Land Österreich vom 23. März 1938 (Geseßblatt für das Land Österreich S. 29) vorgesehenen Strafen und Maß nahmen sinngemäß Anwendung. §4. Diese Verordnung tritt am 16. August 1938 in Kraft. Berlin, den 16. Juli 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Göring, Ministerpräsident Die neuen Verordnungen über Goldmünzen Verordnung über die Außerkursseßung der Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark (vom 16. Juli 1938). Nachdem im “Zuge der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Reich die österreichischen Bundesgoldmünzen durch Ver ordnung vom 25. Mai 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 601) außer Kurs geseßt worden sind, ist es notwendig, auch die gemäß den Vor- kriegsgeseßen ausgeprägten Goldmünzen des alten Reichs außer Kurs zu seßen. Es wird daher auf Grund des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 des Münzgeseßes vom 30. August 1924 (Reichsgeseßbl. 2 S. 254) in derFassung des Geseßes vom 5. Juli 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 574) verordnet: § 1. Die auf Grund des Geseßes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichsgeseßblatt S. 404) des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 (Reichsgeseßbl. S. 233) und des Münzgeseßes vom 1. Juni 1909 (Reichsgeseßbl. S. 507) ausgeprägten Reichsgoldmünzen im Nennbetrag von 10 und 20 Mark gelten ab 16. August 1938 nicht mehr als geseßliche Zahlungsmittel und sind einzuziehen. §2. Die im § 1 bezeichneten Reichsgoldmünzen im Nennbetrag von 10 und 20 Mark werden bis zum 15. August 1938 einschließ lich bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem Nennwert in Zahlung genommen oder zur Umwechslung angenommen. x ->• Eine Verpflichtung zur Annahme und zur Umwechslung (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte sowie auf verfälschte Münzen keine Anwendung. §4. , * , L Die Bestimmungen über die Gestaltung neuer Goldmünzen bleiben Vorbehalten. Berlin, den 16. Juli 1938. Der Reichsminister der Finanzen (VI1/9454) In Vertretung: Reinhardt. Geschichte der Uhr im Schaufenster Schon öfters konnten wir auf interessante Schaufenster von Berufskameraden hinweisen, die die Geschichte der Zeif- meßkunst ihren Kunden auf diese Weise bekanntmachten Jeßt lasen wir in der Zeitung „Rheinisches Land”, daß Be rufskamerad Walter van Dißhuyzen in Grefrath eine so inter essante Ausstellung gemacht hat - sogar die Zeitung selbst hat ausdrücklich darauf hingewiesen I Wollen nicht auch Sie auf diese Weise für sich werben? Aufnahme: Privat Es lohnt sich schon, wenn die Zeitung für den Ort und für die Umgegend folgendermaßen schreibt: „Uhrmacherkunst vergangener Jahrhunderte.” „Eine Ausstellung antiker Uhren wird im Schaufenster des Uhrenfachgeschäftes Walter van Dißhuyzen gezeigt. Jedes Schaustück ist mit entsprechenden Erklärungen versehen, so daß sich jeder Laie ohne Mühe ein Bild von dem hohen Stand der Uhrmacherkunst vergangener Jahrhunderte machen kann. Man sieht dort unter anderem Sonnenuhren mit Kompaß in Messing, wie sie von Seefahrern einst benußt worden sind. Das größte Interesse dürfte zweifellos die Kanzeluhr finden, die vor ungefähr 300 Jahren den Predigern auf der Kanzel die Zeit angab. Sie ist ganz besonders wertvoll, da es nur noch wenige Stücke hiervon gibt. Wenn man bedenkt, daß alle gezeigten Uhren usw. mit der Hand gefertigt wurden — denn Maschinen gab es zu damaliger Zeit noch nicht —, dann ist erst so recht zu erkennen, daß der Handwerker früherer Jahrhunderte im wahren Sinne des Wortes ein Künstler war.” (VI 1/9429) Einheitsbezeichnungen für Brillenteile Der Reichsinnungsverband des Optiker- und Feinmechaniker- Handwerks regte beim Reichsausschuß für Lieferbedingungen im Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit an, einheitliche Richtlinien für die Bezeichnung von Brillenteilen aufzustellen. Von den interessierten Stellen wurden darauf die „Bezeichnungsrichtlinien für Brillenteile, RAL Nr. 914” vereinbart. (VI 1/9431) Anpassung der Berufsschuldauer an die Lehrzeit Das Geseß über die Schulpflichl im Deutschen Reich (Reichs- schulpflichtgeseß) vom 6. Juli 1938, das mit dem 1. November 1938 im Deutschen Reich mit Ausnahme des Landes Österreich in Kraft tritt, bringt in seinem Abschnitt III, der sich mit der Berufs schulpflicht befaßt, einige für das Handwerk außerordentlich wichtige Neuerungen. Vor allem hat sich der langgehegte Wunsch des Handwerks nach einer Anpassung der Berufsschulpflicht an die Lehrzeit er füllt: In §9 Abs. 1 des Geseßes wird ausdrücklich bestimmt, daß
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