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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (16. September 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Terminkalender
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- ArtikelVorbescheid zur Lehrlingszwischenprüfung 1938/39 483
- ArtikelAlpina Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft e.G.m.b.H. Tagung in ... 484
- ArtikelAnkra e. V. Reichstagung in Koblenz vom 13. bis 16. August 484
- ArtikelMarkenuhrverein e.V. (ZentRa) Reichstagung in Hamburg vom 21. ... 485
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (GEDU) Reichstagung in ... 486
- ArtikelBericht über die Mitgliederversammlung der Fachgruppe ... 486
- ArtikelWarum gelernter Uhrmacher? 488
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 10) 19
- ArtikelFür die Werkstatt 489
- ArtikelWochenschau der U 489
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 491
- ArtikelFirmennachrichten 491
- ArtikelPersonalien 491
- ArtikelFragekasten 492
- ArtikelWirtschaftszahlen 493
- ArtikelInnungsnachrichten 493
- ArtikelTerminkalender 493
- ArtikelAnzeigen 494
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 38 DIE UHRMACHERKUNST 493 Gegend verschandelt würde. Gerade für den letztgenannten Fall sind auf Grund landesrechtlicher Ermächtigungen in den einzelnen Städten Polizei verordnungen erlassen worden. Wenn Werbeschilder wegen der Art ihrer Werbung zu beanstanden sind und gleichzeitig eine Verschandelung der Gegend bedeuten, sind sowohl der Werberat als auch die Polizei zum Einschreiten befugt. Jedoch kann die Polizei sich bei ihrem Vorgehen nicht darauf berufen, daß die Werbung gleichzeitig den Bestimmungen des Werberats widerspricht. Das gleiche gilt beim Eingreifen des Werberats; dieser muß sich auf die Be seitigung des Verstoßes gegen seine Vorschriften über den Inhalt der Werbung beschränken. Wie steht es nun in dem Fall, daß in den Bekanntmachungen des .Werberats gleichzeitig Bestimmungen enthalten sind, deren Erlaß in das Aufgabengebiet der Verwaltungsbehörden fällt, z. B. Wahrung polizeilicher Belange? Ein Verstoß gegen eine solche Bekanntmachung des Werberats hat, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einer Enb Scheidung vom 27. Januar 1938 — 211 I 1937 — ausführt, nur die Wirkung, daß der Werberat seine Genehmigung für das betreffende Werbeschild, die er nach dem Gesetz über Wirtschaftswerbung zu erteilen hat, im einzelnen Fall ver weigert. Eine derartige ungenehmigte Werbung verpflichte die Polizei jedoch nicht, auch von sich aus einzusenreiten. Denn nach der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts binden die Vorschriften des Werberats die Verwaltungsbehörden nicht, soweit sie sich auf Gebiete miterstrecken, die zur Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden gehören. Ob die Polizei gegen ein Werbeschild, dem der Werberat seine Zustimmung versagt hat, vorgehen will, liege in ihrem Ermessen. Sie werde es z. B. nicht tun, wenn das Schild höchstens eine Belästigung, nicht aber bereits eine Gefährdung der Allgemeinheit bedeutet. Die Bekanntmachungen des Werberats enthalten zwar allgemeine Rechtssätze, die jedermann binden, der sich mit der Wirtschafts werbung befaßt. Ihre Verletzung bilde aber nicht ohne weiteres eine Ge meinschaftswidrigkeit, die die Polizei zu eigenem Einschreiten veranlaßt. Andererseits seien die Verwaltungsbehörden nicht gehindert, gegen Schilder und Anschläge ohne Rücksicht auf ihre Eigenschaft als Werbemittel ein zuschreiten, wenn es zum Schutze des Landschaftsbildes usw. oder sonstiger polizeilich zu wahrenden Belange notwendig ist. WicUcUafi&BcdUet* Steuergutschein-Kurse. Die Mitglieder des Verbandes des Grossisten des Edelmetallgewerbes E. V. und des Reichs verbandes des Deutschen Uhrengro&handels E. V'. nehmen Sieuergutscheine zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 Ml) mit Tageskurs vom 15. Aug. 1938 111,62 °/ 0 Für gro&e Stücke (von 100 Mt an) Fälligkeiten \ 1934 103,75 1935 107,75 1936 111.75 1937 115,75 1938 119.12 Eingesandtes Bruchsilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt 1 Die Notierungen der Berliner waren am: Brief Geld 8. 9. 38 39,40 36,40 9. 9. 38 39,50 36,50 10. 9. 38 39,40 36,40 12. 9. 38 39.60 36.60 13. 9. 38 39,60 36,60 14. 9. 38 39,90 39,90 Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Inlands-Konventionspreis. Die Errechnung und Bekannt gabe des Inland-Konventionspreises (gültig für Silber ware bei getrennter Berechnung von Silberwert und Fasson) unterbleibt in Zukunft, weil auch für Korpusware die Totalpreise handelsüblich geworden sind. Für Berechnung von Verzugszinsen für den Monat Augustl938 maßgebender Zinssaß 6 °/ 0 . Für eine Silbermark kann 0,18 Ml gezahlt werden. Börsen-Edelmetallpreise in Pforzheim (Milgeteilt von der Dresdner bank, Filiale Pforzheim) (XI Datum Banengold p. g. Feinsilber p. kg Platin p. g Brief Geld Brief Briet 7. 9 2,840 36,10 39,10 gestrichen 8 9. 2,840 36,40 39,40 m 9. 9. 2,840 36,50 39,50 + 10. 9 2,840 36,40 39,40 n 12. 9. 2,840 36,60 39,60 m 13. 9. 2,840 36,40 39,40 n Breslau. (Uhrmacherinnung.) Eine dreitägige Schulungsfahrt nach Glas hütte unternahm die Uhrmacherinnung Breslau mit 39 Lehrlingen und 15 Meistern und Gehilfen. Bei schönstem Wetter ging die Fahrt Sonntag, den 21. August, um 7 Uhr von Breslau mit Autobussen auf der Autobahn bis Bunzlau von statten, ln Bunziau wurde Rast gemacht. Dann fuhren wir über Görlitz, Löbau, Bischofswerda, Bautzen nach Schandau. Hier spielte uns der Wetter gott allerdings übel mit, so daß die Fahrt nach Glashütte alsbald fortgesetzt wurde. Auch in Glashütte erwartete uns ein ergiebiger Regen. Am nächsten Tage wurde bei schönstem Wetter der Betrieb A. Lange & Söhne und die Rohwerkefabrik besichtigt, am Nachmittag wurde der deut schen Uhrmacherschule unser Besuch abgestattet, wobei Herr Oberstudien direktor Dr. Giebel einen interessanten Vortrag über die Entstehung von Glashütte und seiner Industrie hielt. Die Lehrlinge, wie überhaupt alle Teilnehmer, betrachteten mit regem Interesse und großer Aufmerksamkeit die gezeigten sehr schönen Gangmodelle in der Schule und in den Fabrikationsräumen die Herstellung der Uhrteile auf den modernen Automaten. Ganz besonders wurde die große Uhr in der F.mpfangshalle der Schule angestaunt, wobei die herrliche Anlaßfarbe der Zeiger Bewunderung erregte. Am Abend fand im Hotel „Zur Post" ein hervorragend gelungener Kameradschaftsabend statt, an welchem alle Lehrlinge, Gehilfen und Meister teilnahmen. Herr Dr. Giebel und der Herr Bürgermeister von Glashütte beehrten uns mit ihrer Anwesenheit. ' Nach verschiedenen Ansprachen dankte Obermeister George den jenigen, welche durch ihre Opferwilligkeit es möglich gemacht haben, diese für die Teilnehmer so lehrreiche Fahrt durchzuführen. Ganz besonderer Dank der Handwerkskammer und der Berufsschule 3 in Breslau, sowie der Gesellschaft der Freunde des Lehrlingswesens in Leipzig für die großherzige finanzielle Unterstützung, durch welche es möglich war, den Lehrlingen voll kommen freie Fahrt, Verpflegung und Übernachtung zu gewähren. Am Dienstag wurde früh die Fahrt nach Dresden zur Besichtigung der dortigen Sehenswürdigkeiten angetreten. Als Führer hatte sich liebenswürdiger weise Obermeister Lehmann, Dresden, zur Verfügung gestellt. Am Abend erfolgte unter strömenden Regen die Rückfahrt nach Breslau, wo wir gegen 24 Uhr landeten. Kameradschaftlichen Dank dem Lehrlingswart Borchardt für die tadellose technische Durchführung dieser Schulungsfahrt. (VI1/1827) A. George, Obermeister. Würzburg. (Uhrmacherinnung.) Reichsinnungsmeister Flügel vor den mainfränkischen Uhrmachern. Reichsinnungsmeister Flügel, der sich zur^ Zeit auf einer großen Werbefahrt für die Devise des „gelernten Uhrmachers“ ein setzt, sprach am Donnerstag, dem 1. September 1938, in einer sehr gut be suchten Versammlung vor den aus dem ganzen Gau Mainfranken herbei geeilten Uhrmachern und gab Rechenschaft über seinen bisherigen Einsatz, seine Arbeit, seine Erfolge und Pläne als Führer des deutschen Uhrmacher handwerks. Einleitend begrüßte der Obermeister Jacob, Würzburg, den Gast und hieß ihn im Namen das Gaues herzlich willkommen. Der Reichsdnnungs- meister umriß zuerst die großen Schwierigkeiten, die steh ihm damals bei der Übernahme seines Amtes entgegenstellten und ließ erkennen, welch großes Stück Arbeit unter seiner Führung zum Nutzen aller Uhrmacher be reits geleistet wurde. Sein Vortrag befaßte sich mit dem gelernten Uhr macher. Da es trotz aller Bemühungen noch keine gesetzliche Handhabe zum Verbot des Hausierhandels und des Führens von Uhren durch die Warenhäuser gibt, steht dem deutschen Uhrmacher zunächst nur diese äußerst wirkungsvolle Beeinflussung des Publikums durch die bereits überall reiche Erfolge getätigte These „Kauft beim gelernten Uhrmacher“ zu. Reichs innungsmeister Flügel sagte mit Recht, daß durch diesen Leitsatz eine tiefere und dauerndere Wirkung erzielt wird, als durch allgemeine Verbote, denn diese Maßnahme sei geeignet, eine falsche oder geringschätzige Meinung ge rade gegenüber unserem Handwerk durch wirkliche Wertschätzung zu ersetzen. Das Beispiel einer mitteldeutschen Großstadt zeige die großen Möglichkeiten einer allerdings nur geschlossenen Werbung aller Berufskameraden. Die psy chologische Wirkung des Wortes „Gelernter Uhrmacher“ sei stärker, als der finanziell bedeutende Werbefeldzug der anderen Seite. Überaus wertvoll war die dringende Mahnung des Reichsinnungsmeisters an das Standesbewüßtsein seiner Gefolgschaft. vor allen Dingen empfahl er auch, die Parole der gelernten Uhrmachers nicht nur durch Reparaturbeutel, Flugblätter und bereits vorliegende Prospekte zu verbreiten, sondern den fachlichen Eindruck durch eine persönliche Wirkung und Haltung zu unter streichen. Wir brauchen, so führte Berufskamerad Flügel aus, heute den ganzen Uhrmacher und den ganzen Menschen, einen Uhrmacher, der nicht mehr der engspurige, gestrige ist, sondern der zielbewußt arbeitende Mensch der heutigen Schicksalsgemeinschaft. Eines stehe jedoch fest, daß eines Tages der Begriff „Gelernt“ oder „Ungelernt“ die Lage entscheiden wird. Mit stürmischem Beifall nahmen die mainfränkischen Uhrmacher die Bemerkung des Reichsinnungsmeisters auf, daß der im Dritten Reich geltende Qualitäts begriff und der Wille zur Rohstoffsparung eines Tages eine Einschränkung der Anfertigung billiger Uhren bringen müsse. Am Schluß seiner Rede ent wickelte der Reichsinnungsmeister seine Pläne über die Reichstagung der deut schen Uhrmacher in Wien 1939. Wenn schon die fliegende Fachschule, ein Werk von Berufskamerad Flügel, mit ihrem originellen Wagen in starkem Maße für unser Fach wirbt, dann soll die Sternfahrt nach der Hauptstadt der deutschen Ostmark in mit unserer Parole versehenen von der Arbeitsfront gestellten Autobussen der eindringlichste Werbefeldzug sein, den die Ge schichte unseres Faches kennt. Für diese mit großem Beifall aufgenommene Rede dankte der Würzburger Obermeister Jacob und sprach Berufskamerad Flügel das absolute Vertrauen aller mainfränkischen Uhrmacher aus. Auch Bezirksinnungsmeister Loska aus München stellte sich an diesem Abend vor und betonte den Wert der in München Schule machenden Gemeinschaftskinoreklame. Der interessante aufschlußreiche Abend wurde in dem berühmten Würz burger Weinrestaurant „JuliusspitaP“ beschlossen; er war für alle Berufs kameraden ein großer Gewinn. (V1I/1828) Bernhard Dierich. 26. September: Cottbus, Versammlung mit Vortrag der „Berufs förderung”. 28. September: Zwickau, Wanderversammlung.
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