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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (23. September 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verkauf und Verpachtung des Geschäfts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- Artikel"Präzise wie Ihr Herzschlag!" 495
- ArtikelDer Schaukasten des Uhrmachers, ein oftmals noch übersehenes und ... 496
- ArtikelFür die Werkstatt 498
- ArtikelWissen Sie Bescheid über Telemeter und Tachymeter 499
- ArtikelVerkauf und Verpachtung des Geschäfts 500
- ArtikelWochenschau der U 501
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 502
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 502
- ArtikelFirmennachrichten 502
- ArtikelPersonalien 502
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 503
- ArtikelFragekasten 503
- ArtikelWirtschaftszahlen 504
- ArtikelInnungsnachrichten 504
- ArtikelAnzeigen 506
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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500 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 39 Verkauf oder Verpachtung des Geschäfts Die Frage, ob es besser ist, sein Unternehmen zu verkaufen oder zu verpachten, mub von dem Gesichts punkte aus betrachtet werden, welches Interesse nach Aufgabe der geschäftlichen Tätigkeit an seinem alten Geschäft noch vorhanden wäre. Verkauft wird in der Regel „altershalber“oder „krankheitshalber“ oder „wegen anderer Unternehmungen“. Im ersten Falle fällt mit der Aufgabe des Geschäfts jedes Interesse an einer ferneren geschäftlichen Tätigkeit fort. Im Krankheitsfalle aber nur dann, wenn es sich um eine dauernde bzw. unheilbare, schwer behindernde Krankheit handelt. Ein aus solchen Gründen erfolgter Verkauf hat dann schon £jnen reelleren Hintergrund. Hei&t es aber: „wegen anderer Unter nehmungen“, dann wird ein Käufer schon vorsichtiger sein müssen, denn dann kommen dafür nur zwei Gründe in Betracht, nämlich entweder kann der Verkäufer in den Besib von größerem Kapital gekommen sein, das ihm die Übernahme eines größeren Geschäfts möglich und wünschenswert macht — das sind die seltenen Fälle; oder er kommt nicht mehr zurecht und will noch retten, was zu retten ist — das sind die häufigeren Fälle. Dafj aber heute noch ein Wechsel des Fachzweiges möglich wäre, ist so gut wie ausgeschlossen — man kann heute nicht mehr ein Uhren-und Goldwarengeschäft verkaufen und morgen ein Textil- oder Schuhwarengeschäft über nehmen bzw. umgekehrt. Das ist ein für allemal vorbei. Als Gründe für das Verpachten kommen in Frage: wenn jemand sein Geschäft für Kinder oder Verwandte erhalten will, er aber die geschäftliche Tätigkeit aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr ausüben kann und die verwandschaftlichen Nachfolger an der Über nahme einstweilen behindert sind; das ist die Regel. Oder wenn der Inhaber sein heruntergekommenes Ge schäft durch jüngere und tüchtigere Kräfte wieder hoch bringen lassen will, um es dann später als „aufpoliert" wieder zu übernehmen. Oder wenn der Inhaber infolge Unfähigkeit der Fortführung mangels genügenden Kapitals eine möglichst hohe Rente aus dem Unternehmen — aller dings zum Schaden des Pächters — herauspressen will, um davon leben zu können. Diese lebten Gründe sind Gott sei Dank seltener, aber sie sind vorhanden. Wie berechnet sich der Verkauf? Die Sache ist an sich sehr einfach, da die Grobe des Geschäfts im wesentlichen durch die Höhe des Umsafees bestimmt wird und hiernach zufolge der all gemein bekannten fachzweigüblichen Handelsspanne auf eine normale oder anormale Gewinnerzielung geschlossen werden kann. Für die Umsafeberechnung ist der Durch schnitt aus den Umsäben der lebten drei Jahre mab- gebend. Angenommen, der Umsab betrug in 1935 : 50 000 W. 1936 : 54 000 „ 1937: 56 500 „ so beträgt der Durchschnitt hieraus 53 500 .M, so dab dadurch etwa in einem Jahre durch aubergewöhnliche Ereignisse eingetretene besondere Umsabspiben weg geschnitten werden, aber auch die Entwicklungsrichtung berücksichtigt wird. In unserem Fachzweig ist eine Handelsspanne von etwa Ds°/ 0 im Durchschnitt fachzweig- typisch, folglich führt in diesem Falle die normale Rentabilitätsberechnung zu folgendem Ergebnis: Umsab 53 500 JM = 100 % ab Einkaufs wert . 32 100 „ = 60 % = Handelsspanne” 21 400 Ml = 40 <% ab Kosten .... 10700 „ = 20% = Reingewinn . . 10 700 'Ml = 20% 4 Demnach wäre die Wertberechnung des Geschäfts die folgende: Grundstück mit Haus (wenn vorhanden) ? Ml Inventar ? » Warenlager ? „ Firmenwert • ? » Geschäflswert = ? Ml Als Wert des Hauses kann der Buchwert an- gesebt werden, also Herstellungspreis oder Anschaffungs preis abzüglich Abschreibungen und zuzüglich etwaiger wertverbessernder Aufwendungen für Umbauten, An bauten, Anstrich, Erneuerungen usw., die bei buchführenden Geschäften ohnehin bilanzmäbig aktiviert werden müssen. Und wenn der Grund und Boden durch wertsteigernde Ereignisse gewonnen haben sollte (Ausgestaltung einer Nebenstrabe zu einer Verkehrsstrabe, durch Straben- durchbruch, Errichtung neuer Wohnviertel in der Nähe usw.), dann kann auch dieser Mehrwert berücksichtigt werden. Als Inventarwert ist, wenn die Einrichtung schon älter als zehn Jahre ist, der Gebrauchswert üblicherweise noch mit 20 % des Anschaffungspreises zu rechnen. Unter zehn Jahre altes Inventar wird zum Buchwert berechnet, d. h. es werden je Jahr 10°/ 0 Entwertung (Abschreibung) abgerechnet bis auf den Niedrigstwert von 20 °/ 0 . Selbst verständlich kann eine besonders gut erhaltene und noch nicht als veraltet geltende Einrichtung auch höher be wertet werden. Für Werkzeuge gilt ein Schäbungswert, der sich je nach dem Gebrauchszustand bis zu 50°/ o des Anschaffungswertes bemibt. Die vorstehenden Angaben gelten nur als Richtlinien. Für das Warenlager kommen hinsichtlich der regu lären Ware die Anschaffungskosten in Frage, also Ein kaufspreis und Beschaffungskosten, hinsichtlich etwa vor handener Lagerhüier aber der Teilwert, der wohl in den meisten Fällen nur schätzungsweise zu ermitteln ist. Die richtige Bewertung kann nur von einem Fachmann vor genommen werden, der sich in erster Linie nach dem Lagerumschlag richten wird, sofern er davon etwas ver steht, um nach diesem ermessen zu können, ob das Warenlager der Umsabgröbe angemessen ist oder nicht. In unserem Fache ist das gar nicht so einfach, denn be kanntlich haben von allen Handelszweigen wir den ge ringsten Lagerumschlag, der in der Regel noch unter einmal liegt, und da spielt 0,1 mal schon eine erhebliche Rolle, während bei Schuh- oder Textilwaren — bei lebterem besonders — 0,5 mal noch keine erhebliche Rolle zu spielen braucht. Auberdem mub auch der Reparatur- umsab vom Gesamtumsab abgerechnet werden, da er so gut wie keinen Lagerumschlag enthält. Ein unangemessen niedriger Umschlag wird immer auf einen entsprechenden Anteil veralteter Ware schlieben lassen, und zwar sorten- wie auch mengenmäbig. Wenn z. B. von einer Sorte eine gröbere Warenmenge eingekauft worden ist, um vielleicht dadurch einen günstigeren Einkaufspreis zu er zielen, und liegt diese Menge erheblich über dem fach- zweigüblichen Umschlag, dann enthält diese Mehrmenge auch das Risiko der langsamen Veraltung. Mit der Zahl der Sorten ist es ebenso. Wenn Sorten geführt werden, die sich als nicht gängig erweisen (z. B. eine ganze Kollektion goldener Taschenuhren in kaufkraftarmen Gegenden), so müssen sie, wenn sie wieder zu Kapital gemacht werden sollen, oft erheblich unter den normalen Verkaufspreis losgeschlagen werden, nehmen also an der Deckung der Kosten nicht teil, von dem Ausfall an Gewinn ganz zu schweigen. Das alles mub bei der Be wertung des Warenlagers berücksichtigt werden, wenn man zu einem für beide Teile gerechten Verkaufs- bzw. Kaufpreis gelangen will. (Schlub folgt )
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