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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (14. Oktober 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- ArtikelPreisausschreiben "Schönheit der Arbeit" in den Werkstätten des ... 531
- Artikel75 Jahre Uhrengroßhandlung H. Schweizer (Schamberg) 533
- ArtikelAnzeigen 534
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 11) 21
- ArtikelWochenschau der U 535
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 536
- ArtikelFirmennachrichten 537
- ArtikelPersonalien 538
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 538
- ArtikelFragekasten 538
- ArtikelWirtschaftszahlen 539
- ArtikelPrüfung von Lehrlings-Sonderarbeiten durch die Gesellschaft der ... 540
- ArtikelTerminkalender 540
- ArtikelInnungsnachrichten 540
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 42 DIE UHRMACHERKUNST 535 k/dcUetttcUt tu du Preisausschreiben „Deutsche Werkstoffe im Handwerk“ veranstalte! vom Reichssiand des deutschen Handwerks im Ein vernehmen mit der Reichsstelle für Wirtschaftsausbau beim Reichswirtschaftsministerium zur Förderung des Einsames deut scher Werkstoffe im Handwerk. 1. Teilnahme am Wettbewerb An dem Wettbewerb können alle deutschen Volksgenossen teilnehmen. 2. Gegenstand des Wettbewerbs Es sind einzusenden neuartige Vorschläge für die Verwen dung deutscher Roh- und Werkstoffe im Handwerk. Die Vor schläge können behandeln handwerkliche Erzeugnisse, Arbeits verfahren, Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Es sind hierbei die Produktionsverhältnisse kleiner und mittlerer handwerk licher Betriebe zu berücksichtigen, bei denen eine Werkstoff umstellung hinsichtlich der Erzeugnisse und ihrer Verarbeitung mit dem geringsten Aufwand erfolgen kann. Die Vorschläge müssen eine praktische Verwendbarkeit im Sinne des Vierjahresplans gewährleisten. 3. Form der Einsendung Die Einsendungen müssen enthalten: a) Kennwort oder Kennziffer, b) kurze Beschreibung des Vorschlages, Verfahrens usw., c) Zeichnung, Photo oder Muster, falls diese zur Erläuterung der Beschreibung unter b erforderlich sind, d) in einem geschlossenen Briefumschlag, der auben das gleiche Kennwort oder die Kennziffer wie unter a trägt, ist Name und Anschrift des Einsenders beizufügen. 4. Einreichtermin Die Vorschläge müssen bis zum 31. Dezember 1938 beim Reichsstand des deutschen Handwerks, Berlin NW 7, Neu städtische Kirchstrabe 4/5, eingegangen sein. 5. Preisgericht Das Preisgericht besteht aus: 1. Vertreter des Reichshandwerksmeisters als Vorsibenden; 2. Vertreter der Reichsstelle für Wirtschaftsausbau im Reichs wirtschaftsministerium ; 3. Sachbearbeiter des Reichsstandes des deutschen Hand werks; 4. Vertreter des Reichsinnungsmeisters, der für das Fach gebiet der Einsendung zuständig ist. 6. Bewertung Die eingesandten Vorschläge werden bewertet hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Werkstoffumstellung und Werkstoff einsparung sowie ihrer praktischen Einsabmöglichkeit im Hand werksbetrieb. 7. Preise Es stehen Preise im Gesamtwerte von 10 000 Mil zur Ver fügung. 1. Preis zu 5000 Ml, 4. und 5. Preis je 500 Mi, 2. Preis zu 2000 Ml, 6. bis 10. Preis je 100 Mtl, 3. Preis zu 1000 Md, 11. bis 20. Preis je 50 Ml. Falls die eingesandten Vorschläge es erfordern, behält sich das Preisgericht eine andere Aufteilung der Preise vor. 8. Bekanntgabe der Preisträger Das Recht der Veröffentlichung der mit Preisen ausgezeich neten Einsendungen geht auf den Reichsstand des deutschen Handwerks über. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt am I.März 1939 in der Handwerkspresse. 9. Der Einsender unterwirft sich unter Ausschlub des Rechts weges dem Spruch des Preisgerichts. (VI 1/9874) Der Verkauf von Fertigerzeugnissen in Handwerks betrieben als Handwerkshandel Jebt nimmt auch die „Wertarbeitswarte'' im ersten Oktober tieft 1938 zu dieser Frage Stellung, wann der Vertrieb von Fertigerzeugnissen in Handwerksbetrieben Handwerkshandel ist. Die „Wertarbeitswarte“ führt sinngemäb aus: Heute kommt es darauf an, da& nirgends eine Arbeits kraft falsch eingesebt ist. Man wird daher durchaus die Frage bejahen, dab der Handwerker auch Fertigerzeugnisse Aufnahme: Privat Der Uhrmacher am Werktisch verkaufen soll. Es kann auch keine Frage mehr sein, ob man von einem Handwerker, der einen zusäblichen Handel auf- nimml, noch einen besonderen Sachkundenachweis ver langen soll. Die Anforderungen, die heute an einen Hand werker gestellt werden, gehen sogar noch über die hinaus, die ein Einzelhändler erfüllen mub, wenn er einen Betrieb er öffnet. Der Handwerker mub in der Meisterprüfung seine Be fähigung nicht in handwerklicher Technik allein, sondern auch in kaufmännischen Fächern nachweisen. Wenn diese An forderungen sogar noch über die an den Einzelhändler ge stellten hinausgehen, dann mub zwangsläufig auch die Not wendigkeit entfallen, dab der Handwerksmeister sich noch einem besonderen Sachkundenachweis unterzieht. Mithin steht auch heute die Frage des Handwerkshandels in einem ganz anderen Licht da als vor drei Jahren. (VI 1/9875) Zur ganz besonderen Beachtung der Obermeister: Geschäfte der Uhrenversandhäuser und Schlüsselgewalt Vor nicht allzu langer Zeit besuchte ein Vertreter eines Uhrenversandhauses eine Reihe von Volksgenossen. Er ver kaufte der Ehefrau eines kleinen Angestellten eine Tischuhr zum Preise von 46 Md. Es wurde darauf eine Anzahlung von 1 Md geleistet. Der Ehemann billigte diesen Kauf nicht. Es kam zur Klage. Das Uhrenversandhaus wurde mit der Klage abgewiesen. Das Prozebgericht führte aus, dab der Ehemann nur dann zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre, wenn die Ehe frau beim Abschlub des Uhrenverkaufs im Rahmen der Schlüsselgewalt gehandelt habe. Das Prozebgericht verneinte diese Voraussebung. Es legte dar, dab der Ehemann nur ein Einkommen hat, das sich in bescheidenen Grenzen hält. Es brachte zum Ausdruck, dab auch die äubere Lebensführung und das Hauswesen der Familie bescheidenen Rahmen habe. E.s sagte dann wörtlich: „Der Ankauf einer Tischuhr zum Preise von 46 Ml geht über den Rahmen der Anschaffung von notwendigen und üblichen Haushaltungsgegenständen hinaus . . . . “ Vor kurzem ist in dieser Frage ein weiteres Urteil, und zwar ein Urteil des Landgerichts Hamburg, ergangen. Der Sachverhalt war folgender: Ein Reisevertreter mit Staubsaugern verkaufte der Ehe frau eines Angestellten, der ein Bruttogehalt von 225 Md hatte, einen Staubsauger zum Preise von 75 Md gegen monatliche Raten von 5 Md. Die Firma des Reisevertreters verklagte den Ehemann auf Zahlung. Das Landgericht wies die Klage ab. Es
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