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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (24. Februar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer rechnet richtig?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- ArtikelDiese Uhr ist das Beste, was heute fabriziert wird! 127
- ArtikelWie sich der Uhrmacher ein Tischuhrgehäuse vorstellt 128
- ArtikelSie kommen doch bestimmt zur Messe nach Leipzig? 129
- ArtikelFür die Werkstatt 130
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 130
- ArtikelEin schönes Geschäft der Kleinstadt 131
- ArtikelÜber Abgleichung und Bewertung von Wand- und Taschenuhren 131
- ArtikelDie Altersversorgung des Handwerks 133
- ArtikelUnsere Ostmark 134
- ArtikelUnser Sudetenland 134
- ArtikelWer rechnet richtig? 134
- ArtikelWochenschau der U 135
- ArtikelFirmennachrichten 136
- ArtikelPersonalien 137
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 137
- ArtikelFragekasten 137
- ArtikelInnungsnachrichten 138
- ArtikelWirtschaftszahlen 138
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST - Mnlm Oltmack — Preise für Edelsteine und Perlen. Der Deichsstatthalter in Österreich — Preisbildungsstelle — hat nachstehende Ausnahmegenehmigung erlassen: Auf Ihren Antrag genehmige ich gemäß § 3 der Ver ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande Öster reich vom 29. Mörz 1938 (RGBl. 1, S. 340, Gesetzblatt für das Land Österreich vom 1. April 1938, S. 104) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, daß die Preise für Edelsteine und Perlen sowie solcher Erzeugnisse des )uw elenhandels, bei denen der Wert der verarbeitenden Edelsteine bzw. Perlen den der Fassung übersteigt, um 50 % gegenüber den im Lande Öster reich in Geltung stehenden Preisen vom 17. Marz 1938 er höht werden. Diese Ausnahmegenehmigung tritt mit dem 1. Januar 1939 m Kraft. Waren, bei denen der Wert des verarbeiteten Edelmetalls den Wert der verwendeten bzw. eingefaßten Edelsteine oder Perlen übersteigt, sind von dieser Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen. Die Umarbeitung dieser zulebt genannten Waren, die mit der Absicht durchgeführt wird, durch die Entfernung der Edel steine bzw. der Perlen aus der Fassung einen höheren Preis für die Einzelstiicke auf Grund obiger Ausnahmegenehmigung zu erzielen, ist als Umgehung der eingangs zitierten Verordnung anzusehen und wird gemäß § 4 dieser Verordnung bestraft 0/1485 Preissenkung in Österreich. Am 1. Marz tritt im Lande Österreich eine Verordnung in Kraft, die auf eine Preissenkung in der Ostmark abzielt. Die Preise für Waren und Leistungen sind um den Betrag zu senken, den der Veräußerer oder Hersteller dadurch erspart, daß e r seine Waren oder L eistungen zu einem niedrigeren Preis als am 17. März 1938 erhält. Soweit seit dem 18. März 1938 sich für die gleichen Waren oder Leistungen andere Kostenteile unvermeidbar erhöht haben, kann die Preis senkung unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Eine Erhöhung der Steuern kann keine Berücksichtigung finden. Wenn seit dem 18. März 1938 freiwillig oder auf Grund behördlicher Ano r duing bereits Preissenkungen durchgeführt worden sind, können sie bei dem neuerdings notwendigen überprüfen der Preise in Ansatz gebracht werden. Die Ver ordnung bestimmt, daß bei der Berechnung des neuen Preises der bisherige Hundcrtsaß vom Gewinn nicht überschritten wer den darf. In volkswirtschaftlich begründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten kann der Reichsstatthalter Aus nahmen zulassen oder anordnen. Soweit auf Grund der Aus landswaren - Preisverordnung sowie von Vorschriften, Anord nungen oder Ausnahmebew liligungen nadi § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande Österreich vom 29. März 1938 Festpreise, Höchst- oder Mindestpreise fest gesetzt sind, finden die Vorschriften der neuen Verordnung keine Anwendung. (0/1499) — UiiIl'v Suöetenlanö ===== Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlage güter in den sudetendeutschen Gebieten Nach dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 4. Februar 1939 (S 2119 — 945III) können buchführende und nichtbuchführende Steuerpflichtige bei der Ermittlung des Ge winns Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Anlage vermögens m den sudetendeutschen Gebieten unter den folgen den Vorausseßungen auf eine kürzere als die befriebs- gewöhnhehe Nußungsdauer verteilen, also erhöhte Abschrei bungen vornehmen: 1. Die Gegenstände müssen in den sudetendeutschen Ge bieten oder in dem anderen Reichsgebiet erzeugt oder her gestellt sein, l ür Gegenstände, die aus dem Ausland ein geführt werden, gilt die Abschreibungsfreiheit nur, wenn bei ihrer Einfuhr ein Zoll nicht zu entrichten ist. 2. Die Gegenstände müssen neu sein, nach dem 10. Oktober 1938 angeschafft oder hergestellt und spätestens bis zum 31. Dezember 1939 bestellt worden sein. 3. Die Aufwendungen für die abzuschreibenden Wirtschafts güter und die Abschreibungen selbst müssen in einem be sonderen Verzeichnis oder auf einem besonderen Sach konto ausgewiesen werden. Das gilt auch für nichtbuch- fuhrende Steuerpflichtige. Vor der Anschaffung oder Herstellung dürfen Abschrei bungen nicht vorgenommen werden. Als Anschaffung gilt nicht die Bestellung, sondern die Lieferung des Gegenstandes. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. Ähnliche Gegenstände im Sinne des Absaßes 1 sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände mit Ausnahme der Tiere. Nicht dazu gehören z. B. Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, Rechte (Patente usw.) und Beteiligungen. töec eccUnel cicUtUf-i Flächenberechnungen. Wir beginnen ein neues Kapitel, „Flächenberechnungen”, beschränken uns aber auf Aufgaben, welche für das Verständnis des Fachrechnens erforderlich sind. Berechnung eines Quadrates. Ein Quadrat ist eine Fläche mit vier rechten Winkeln, deren Seitenflächen alle gleich groß sind. Um den Inhalt eines Quadrates berechnen zu können, genügt es, wenn die Länge einer Seite bekannt ist. Diese Zahl, mit sich selber malgenommen, ergibt den Inhalt der Fläche. Das Ergebnis wird ausgedrückt in gm (Quadratmeter), gern (Quadrat zentimeter), gmm (Quadratmillimeter) usw. Beispiel: Die Seitenflächen eines Quadrates sind 42 cm lang, der Inhalt ist demnach 42-42 cm = 1764 gem. Wollen wir den Inhalt in Quadratmeter angeben, dann müssen wir jeßt vier Stellen, nicht wie bei Längenberechnungen, zwei Stellen ab- streichen. 1764 gern sind = 0,1764 gm. Beweis: 42 cm sind = 0,42 m, 0,42 m ■ 0,42 m = 0,1764 qm Der Flächeninhalt eines Quadrates mit 1 m Seltenlänge beträgt 1 ]m-l qm oder 100 100 cm = 10000 qcm oder 1000-1000 mm 1000000 qmm. Aufgabe 1: Wie groß ist der Flächeninhalt eines Quadrates, dessen Seitenflächen 78 mm lang sind, a) in Quadratmillimeter, b) in Quadratzentimeter ausgedriiekt. Aufgabe 2: Wie groß ist der Flächeninhalt eines Quadrates, ausgedriiekt in Quadratmeter, dessen Seiten flächen eine Länge von 120 cm haben? Aufgabe 3: Wieviel Quadratzentimeter sind 1,238 qm? Lösungen aus dem vorigen Heft Nr. 8: 1. Aufgabe: 5 / 7 : 7 /,, = / 7 -°/ 7 = 45 , 4lr 2. Aufgabe: 8 /„: 'f 7 = 7y 7 . = 5( 7i 8 = 37, 8 = 37a- 3. Aufgabe: 5 : *7 = 5 4 / a = = 20 /.i = 67V 4. Aufgabe: 12 : 7 u , = 12- ,u T = = ,ä0 / 7 = \Vl v 5. Aufgabe: 27, : 7n - n G 8 u = n /V 11 8 = ,SI ö.i = 6. Aufgabe: 10 : 3 , = 3 / 4 = "'j, ‘Vi '■ *Vu = 14. 7. Aufgabe: 47 3 : 3*7 — “, 3 ^ '7s = “/»- 8 7a = m /75 = 137 /:5- ö. Aufgabe: 3'/ 4 : 4‘/ s = 1S ; 4 : s, / 4 = ,3 /V7o, = 66 /m- Bas flltci’sucvfougungsgcfcti gilt nocti nictit für öie Oftmarh unö öas Suöetrn- lanö, fonöern junäctift nur für öas flltrridi.
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