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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (24. Februar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- ArtikelDiese Uhr ist das Beste, was heute fabriziert wird! 127
- ArtikelWie sich der Uhrmacher ein Tischuhrgehäuse vorstellt 128
- ArtikelSie kommen doch bestimmt zur Messe nach Leipzig? 129
- ArtikelFür die Werkstatt 130
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 130
- ArtikelEin schönes Geschäft der Kleinstadt 131
- ArtikelÜber Abgleichung und Bewertung von Wand- und Taschenuhren 131
- ArtikelDie Altersversorgung des Handwerks 133
- ArtikelUnsere Ostmark 134
- ArtikelUnser Sudetenland 134
- ArtikelWer rechnet richtig? 134
- ArtikelWochenschau der U 135
- ArtikelFirmennachrichten 136
- ArtikelPersonalien 137
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 137
- ArtikelFragekasten 137
- ArtikelInnungsnachrichten 138
- ArtikelWirtschaftszahlen 138
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 9 DIE UHRMACHERKUNST 137 Pfulllingen (Württbg.). (liandelsgeridillidie Eintragung.) Wilhelm Haid, Herstellung von Uhrengehäusen, Einbau gekaufter Uhrwerke und Handel damit, Kunslmühlenstrafje 16. (VI 2/1473) Wismar. Niemann & Wendt. Nunmehr offene Handels gesellschaft seit 1. Januar 1939. Gesellschafter: Witwe Clara Niemann, geb. Blohm, und Uhrmacher Heinz Niemann. (VI 2 1474) V£t$6HoUe*t Breckerfeld (Westf ). sein 80. Lebensjahr. Uhrmacher August Thiel vollendete (VI 3/1479) Kugelacker 89, (VI 3/1478.' Westphal vermählte (VI 3/1497) Berlin. Berufskamerad Otlo Kroll, Wilmersdorf, Landauer Straße 16, begeht am 28 Februar das Fest der silternen Hochzeit. (VI 3/1498) Greiz. Uhrmachermeister Catl Semper, konnte seinen 89. Geburtstag feiern. Kiel-Holtenau. Berufskamerad Otto sich mit Frl. Erna Therese Schörner. Nürnberg. Berufskamerad Konrad Johann Löffler vermählte sich mit Frau Erna Katharina Nietmann. (VI 3/1496) Penzig (Oberlausiß). Uhrmacher Hermann Moche bestand die Meisterprüfung. (VI 3/1477) Stargard. Das Fest der goldenen Hochzeit feierte Uhr machermeister Hermann Weber, Holzmarktstraße 31, mit seiner Gattin. (VI 3/1488) Zeiß. Ewald Manske jun. eröffnete in der Wasservorstadl 17 ein Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft. (VI 3/1484) Todestafel: Uhrmacher Willy Bergner, Gera. Uhrmacher Felix Mathes, Saarau (Schles.). Uhrmacher Otto Krombholz, Bodenbach (Sudetengau). Uhrmachermeister Hans Felser, Leoben (Steier mark). Uhrmachermeister Franz Kindel, Nürnberg. Uhrmacher Martin Hochrein, Erlangen. Uhrmachermeister Max Schmid, Lindau i. B. Uhrenfabrikant Philipp Hauch, München. (VI 3/1480) RcicUsiHHUHfrsvecfci+ids- VUhUcUUUh Wer liefert? Emaille-Zifferblätter ausbessern? 9791. Kann mir ein Berufskamerad einen wirklich tadel losen Zifferblattkitt empfehlen zum Ausbessern der Emaille blätter? Die bisherigen Fabrikate, die ich benußte, gefallen mir nicht. " (X/1609) Puderdosen mit Uhren 9794. Ich soll eine Puderdose mit Uhr liefern, wo kann ich eine solche erhalten? (X/1614) B. F. in H. Welches ist das älteste Uhrengeschäft in Deutschland? 9795. Mein Geschäft stammt aus dem Jahre 1763. Gibt es in Deutschland noch ältere Uhrengeschäfte oder ist mein Ge schäft wohl das älteste? (X/1615) J. H. in B. Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W jj (261) Betr.: Reichslagung in Wien 1939 Wir verweisen auf unsere amtliche Nachricht in der Fach presse vom 10. und 11. Februar 1939 über die Bahnfahrten nach Wien. Ergänzend bemerken wir hierzu, daß die dort erwähnten Sammelfahrten voraussehen, daß die Hin- und Rückfahrt ge meinsam erfolgt. Wenn wir auch mit Recht annehmen, daß in jeder Innung solche Sammelfahrten zustande gebracht werden, so wollen wir doch nicht verfehlen, hier auch noch auf andere Möglichkeiten der Fahrpreisermähigung hinzuweisen. Da ist einmal die Urlaubskarte. Sie kann dann gelöst werden, wenn die einfache Fahrt mindestens 200 km be trägt und die Reise langer als sechs Tage dauert. — Auf Urlaubskarte werden Fahrpreisermäßigungen von 20 bis 3378% gewährt. — Falls der Berufskamerad nur zur Tagung nach Wien fahren kann (die Fahrtdauer beträgt nicht mehr als sechs Tage), so kann er sich eine Rundreisekarte lösen, auf die eine Er mäßigung von 20% gewährt wird. Die Rundreisekarte wird dann abgegeben, wenn die Hin- und Rückfahrt mindestens 600 km beträgt. (VII/1960) Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Kann ich das Lehrgeld verlangen bei vorzeiliger Vertragslösung? 9790. Meinen Lehrling mußte ich im Herbst 1938 entlassen wegen Diebstuhls. Im Lehrvertrag von 1935 waren 400 !RYl Lehrgeld vereinbart. Kann ich die Zahlung des Lehrgeldes ver langen, da dodi die Lehre durch Verschulden des Lehrlings ab gebrochen wurde? (X/1608) W. B. in S. Antwort 9790. Wenn der Lehrling wegen Diebstahls entlassen ist, so ist das Lehrverhältnis durch Verschulden des Lehrlings aufgelöst worden. In diesem Falle ist der Lehrherr berechtigt, die im Lehrvertrag vorgesehene Entschädigung vom geseßlichen Vertreter zu verlangen. Nach § 127 f der Reichs gewerbeordnung erlischt aber der Anspruch der Entschädigung, wenn er nicht binnen vier Wochen nach Auflösung des Lehr- verhältnisses im Wege der Klage oder Einrede geltend gemacht ist. Wenn der Lehrherr diese Frist versäumt hat, so hat er seine Rechte verwirkt. (X/1609) Aufräumungsarbeiten des Lehrlings während oder nach der Arbeitszeit? 9792. Darf ich meinem Lehrling den Auftrag geben, das Aufräumen der Werkstatt nach Feierabend vorzunehmen, oder steht dies im Widerspruch zum jugendschußgeseß? (X/1610) J. S. in N. A n t w o r t d/9,? Lchrvertragsvordrucke der Handwerkskammern ent halten in der Kegel unter den Aufgaben des Lehrlings aueh die Bestimmung, daß der Lehrling verpfliehtet ist, bei beendeter Arbeitszeit die Werkstatt auf- zuraumen. Allzusehr begeistert sind die Lehrlinge über die Pflicht nicht, das wissen die Meister aus eigener Erfahrung. Aber die Werkstatt eines Hand werksmeisters, der auf Sauberkeit und Ordnung in der Werkstatt Wert legt, muß nach Feierabend aufgeräumt werden. Es fragt sieh nur, ob die Aufräu mungsarbeiten innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit oder nach Beendigung dieser vorzunehmen sind. Nach dem .lugendschutzgesetz vom 30. April 1938. das am 1. Januar 1936 in Kraft trat und für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Geltung hat, darf die tagliehe Arbeitszeit der Jugendlichen 8 Stunden nicht überschreiten. Zur Arbeitszeit gehört die gesamte Tätigkeit des Lehr lings. in der er dem Handwerksmeister zur Verfügung stehen muß. F/s kommt nicht darauf an, ob diese Tätigkeit sieh auf produktive Arbeit oder auf Auf- raumungsarbeiten bezieht. Deshalb muß zunächst daran festgehalten werden, daß die Aufräumungsarbeiten unter die gesetzliche Arbeitszeit fallen. Dieser Auffassung tragt aueh die Bestimmung des § 11) des Jugendschutzgesetzes Rech nung. Es heifot hier, daß Vor- und Absehlußarheiten grundsätzlich durch spateren Beginn oder frühere Beendigung der Arbeitszeit oder durch längere Ruhepausen auszugleichen sind. Jedoch kann, falls die Ausbildung der Jugend lichen es erfordert oder falls zwingende .betrieblich« Gründe vorliegen, die zu lässige Dauer der Arbeitszeit für Jugendliche über 16 Jahre um eine halbe Stunde täglich ausgedehnt werden bei Arbeiten zur Reinigung und Instand haltung, soweit sieh diese Arbeiten während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen ferner hei Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängt, und schließlich bei dem Zuendebedienen der Kundschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Aufräumungs arbeiten. Die Frage, wann die Auf räumungsarbeiten im Betriebe vorzunehmen sind, kann daher praktisch zu großen Schwierigkeiten im Lehrverhältnis führen. Im Interesse der Disziplin ist es erforderlich, daß der Lehrling zu derselben Zeit wie dio Gesellen im Betrieb erscheint. Andererseits Ist es für die wirtschaft liche Betriebsführung unmöglich, die Aufräumungsarbeiten innerhalb der achten Werkstunde vorzunehmen, weil dadurch der ganze Betrieb gestört wird. Da der Lehrling unter 16 Jahren nicht länger als 8 Stunden arbeiten dart, ist es notwendig, falls er nach Beendigung der allgemeinen Arbeitszeit Aut- räumungsarbeiten vornehmen soll, die hierfür erforderlich aufzuwendende Zeit durch längere Ruhepausen während der allgemeinen Arbeitszeit auszugleichen Da in den meisten Handwerksbetrieben die Rcinigungs- und Aufräumungs arbeiten während des regelmäßigen Betriebes nicht ohne erhebliche Störung durehgeführt werden können, läßt es sieh in der Kegel nicht vermeiden, daß der Lehrling über die allgemeine Arbeitszeit hinaus beschäftigt wird. Der Handwerksmeister muß aber darauf achten, daß die Arbeitszeit bei den Lehr lingen unter 16 Jahren auf keinen Fall 8 Stunden überschreitet. Lehrlinge über 16 Jahre dürfen für Aufräumungs- und Reinigungsarbeiten täglich eine halbe Stunde länger beschäftigt werden, es sei denn, daß sich die Arbeiten ohne er hebliche Störung des Betriebes während der allgemeinen Arbeitszeit ausführen lassen. (X/1611)
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