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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (10. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer rechnet richtig?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- ArtikelVierjahresplan und Handwerkswirtschaft 155
- ArtikelDie "Fliegende Schule" für Werbung und Betriebswirtschaft 156
- ArtikelDeutsche Uhren beherrschen den Balkan 157
- ArtikelUnsere Ostmark 164
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 3) 5
- ArtikelWer rechnet richtig? 165
- ArtikelWochenschau der U 165
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 167
- ArtikelFirmennachrichten 167
- ArtikelPersonalien 168
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 168
- ArtikelFragekasten 168
- ArtikelInnungsnachrichten 168
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST 165 Ivec cecUnei cicUUpj fachcr: Basis mal 5,46 qcm. Das Dreieck Die Grundlinie eines Dreiecks helfet auch Basis und wird mit dem Buchstaben b bezeichnet, die Höhe . bezeichnet man mit dem Buch- ^ staben h. (Abb. 1.) I Der Flächeninhalt eines Drei- ' ecks wird berechnet nach der I or- mel: Fläche (F) gleich Basis (b) mal Höhe (h) geteilt durch 2. Oder oin- halbe Höhe. Demnach: bh _ 2 ' Beispiel: Die Grundlinie eines Dreiecks ist 4,2 cm lang, seine Höhe beträgt 2,6 cm. Gesucht Flädie (F) c bh 4,2-2,6 — 2 — 2 Aufgabe 1: b — 7,9 cm. h — 5,5 cm. Gesucht F. Aufgabe 2: b —112 mm. h — 7,2 cm. Gesucht F. Lösung in qcm. Der Flächeninhalt eines Drei ecks ist gleich der Hälfte von dem Flächeninhalt eines Quadrats oder Reditecks, weldies dieses Dreieck umschhefet. Bei einem rechtwink ligen Dreieck ist das ohne weiteres zu erkennen. (Abb. 2.) Beide Drei ecke haben die gleidie Gröfee, und die Flächen beider Drei ecke sind gleidi der Flädie des Rechtecks. Beispiel: Ein Rechteck ist 98 cm lang und 64 cm breit, seine Fläche beträgt 98-64 — 6272 qcm. Wir ziehen eine Diagonale und erhalten zwei Dreiecke von einheitlidier Form und Gröfee, deren Basis gleich der Länge und deren Höhe gleich der Breite des Rechtecks ist. Nach der angegebenen Formel rechnen wir: F 98-64 F = —-— = 3136 qcm. Da das zweite Dreieck die gleidie Fläche hat: 2-3136 qcm— 6272 qcm. Aufgabe 3: Durch Ziehen der Diagonale sind aus einem Rechteck zwei Dreiecke geworden. Die Grundlinie eines jeden Dreiecks ist 32 cm, sein Flächeninhalt 320 qcm. Welche Breite hat das Rechteck? Zeichnen wir nun in ein Recht eck das Dreieck a, wie es Abb. 3 zeigt. Richtiger wäre der um gekehrte Weg, erst das Dreieck und dann das Rechteck zu zeichnen. Wir kommen aber in beiden Fällen zum gleuhen Ergpbms. Das Rechteck ist nun in drei Dreiecke von verschiedenen Gröfeen aufgeteilt. Wie ist nun das Gröfeenverhältnis dieser drei Flächen? Das Dreieck, dessen Basis der Länge, dessen Höhe der Breite des Rechtecks entspricht, nimmt genau den halben Flächeninhalt des Rechtecks ein, die andere Hälfte ent fällt auf die beiden anderen Dreiecke. Beispiel: Ein Rechteck hat eine Länge von 34 cm und eine Breite von 12 cm. Seine Fläche ist 34-12 = 408 qcm. Die Mafee des gröfeten Dreiecks sind: Basis gleidi Länge, Höhe gleich Breite des Rechtecks, sind 34-12 = 408:2 = 204 qcm. Dreieck b hat eine Basis von 22 cm, eine Höhe von 12 cm, daher: f 22 12 F =—— 132 qcm. Dreieck c mifet an der Basis 12 cm, in der Höhe 12 cm. Daher: f 1212 70 F = ■ —- -- 72 qcm. Der Flächeninhalt der beiden Dreiecke b und c zusammen be trägt 132 + 72 qcm = 204 qcm, ist also gleich der Fläche von Dreieck a. Zusammengeredinet ist der Flächeninhalt aller drei Dreiecke gleich der Flädie des Rechtecks. Aufgabe 4: Ein aus drei Dreiecken konstruiertes Rechteck hat eine Länge von 80 cm, seine Fläche beträgt 3200 qcm. Die Höhe aller Dreiecke ist gleich. Die Fläche des kleinsten Drei ecks ist 400 qcm. Wie grofe ist: a) die Breite des Reditecks, b) der Flächeninhalt des gröfeten Dreiecks, c) der Flächeninhalt des zweitgröfeten Dreied<s? Lösungen aus dem vorigen Heft Nr. 10: Aufgabel. 68-42 = 2856 qcm. Aufgabe 2. 56-178 = 9968 qcm oder 0,9968 qm. Aufgabe 3. Es müssen zu jeder Zahl noch 4 mm hinzugezählt werden, demnach 168+ 4 = 172 mm, 120 + 4 = 124 mm. Die Aufgabe lautet jefet 172 124 = 21 328 qmm oder 213,28 qcm. WochenscUau det Gold aus jüdischem ßesits In unserer Nr. 10 haben wir die Verordnung veröffent licht, wonach Nichtarier verpflichtet sind, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung, nach dem 22. Februar 1939, alle Gegen stände aus Platin, Gold und Silber den städtischen Leihhäusern anzubieten Diese Frist ist inzwisdien bis zum 31. März 1939 verlängert worden Lediglich besondere Kulturgüter mit einem Wert über 1000 'A)'l werden direkt von der Zentralstelle bei der Industrie- und Handelskammer Berlin angekauft. Da auf diese Weise bei den örtlichen Pfandleihhäusern be trächtliche Mengen von Gold einlaufen, haben wir den Reichs innungsverband des Uhrmacherhandwerks befragt, ob dieses Material der Wiederverwertung zugeführt werden kann und auf welche Weise dies gegebenenfalls erreicht wird. Der Reichsinnungsverband gab uns die Auskunft, dafe die Ankaufsstetlen durdi eine Weisung des Reichswirtschafts ministeriums verpflichtet sind, die von ihnen für eigene Rech nung erworbenen Gegenstände den örtlichen Vertretungen des Handels und Handweiks — also audi den Uhrmacherinnungen — zum Kauf anzubieten. Der Reichsinnungsverband des Uhr- madierhandwerks hat seine Obermeister bereits angewiesen, die Verbindung mit den Pfandleihhäusern aufzunehmen, um auch dem Uhrmacherhandwerk seinen Anteil zu sichern. Weiter teilte uns der Reichsinnungsverband mit, dafe die Pfandleihhäuser nur Gegenstände bis zu einem Auszahlungs preis von 300 1R)1 auf eigene Rechnung erwerben können, wert vollere Gegenstände aber der Zentralstelle bei der Industrie- und Handelskammer Berlin anzubieten haben. Ebenso verhält es sich mit Goldwaren über 20 g bei einem Feingehalt von 333/1000 und mehr. Das bedeutet natürlich mdit, dafe nunmehr der Uhrmacher selbst weniger Wert auf eigenen üoldankauf zu legen braucht. Im Gegenteil ist es Selbsterhaltungspfhcht eines jeden Berufs kameraden, soviel Altgold als möglich anzukaufen, damit er iri der Lage ist, echte Ware zu beziehen, für deren Erhalt die Anlieferung von mindestens 10 Vo des Rechnungsbetrages in Altgold — meistens auch mehr — Vorbedingung ist. (VI 1/1561) Der freie Samstagnachmittag der Jugend Das am 1. Januar 1939 in Kraft getretene Jugendschufegesefe verbietet in § 17, Jugendliche bis zu 18 Jahren in einschichtigen Betrieben an Samstagen und an Tagen vor dem Weihnachts und Neujahrsfeste nach 14 Uhr zu beschäftigen. Diese Vorschrift findet, soweit bisher eine Beschäftigung am Samstagnachmittag üblich gewesen ist, keine Anwendung auf das Verkehrswesen, auf Fleischereien, auf Bäckereien und Kon ditoreien, auf Gast- und Schankwirtschaften, auf das übrige Be herbergungswesen, auf das Friseurhandwerk, auf Gärtnereien, auf Ausbesserungswerkstätten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, auf Krankenpflegeanstalten, auf Musikaufführungen, Theatervor stellungen, andere Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbar keiten, auf Filmaufnahmen, auf offene Verkaufsstellen, auf den Marktverkehr und Handreichunqen beim Sport. Sie finden weiter keine Anwendung auf Jugendliche über 16 Jahre in mit offenen Verkaufsstellen verbundenen Änderungswerkstätten, soweit die Arbeiten nicht durch geeignete Erwachsene ausgeführt werden können. Jugendliche, die auf Grund dieser Vorschriften ab weichend von Abs. 1 Samstags beschäftigt werden, sind an einem anderen Tage der nächsten Woche von 14 Uhr ab von der Arbeit frei zu lassen. An Stelle des freien Nachmittags kann in jeder zweiten Woche ein Vormittag bis 14 Uhr freigegeben werden. (VI 1/1555)
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