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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (24. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lohnsteuerberechnung ab 1. April 1939
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer rechnet richtig?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- ArtikelReichsprotektorat Böhmen-Mähren 181
- ArtikelBericht aus dem Reichsprotektorat Böhmen-Mähren 182
- ArtikelDie Mark Brandenburg 183
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin (2. Jahrgang / Folge 3) 5
- ArtikelDie Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels 187
- ArtikelDie Lohnsteuerberechnung ab 1. April 1939 187
- ArtikelWer rechnet richtig? 188
- ArtikelFür die Werkstatt 188
- ArtikelWir arbeiten mit dem Hängemotor! 189
- ArtikelUnsere Ostmark 190
- ArtikelUnser Sudetenland 191
- ArtikelWochenschau der U 191
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 193
- ArtikelFirmennachrichten 193
- ArtikelPersonalien 193
- ArtikelFragekasten 194
- ArtikelBüchertisch 194
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 194
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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188 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 13 Die Berichtigung braucht nicht herbeigeführt zu werden, wenn die Ehegatten früher wegen eines nichtjüdischen Stief kindes Kinderermäßigung gehabt haben, oder wenn ein Ehegatte das 6b. Lebensjahr vollendet hat, oder wenn aus einer früheren Ehe eines Ehegatten ein nicht- jüdisches Kind hervorgegangen ist, oder wenn die Ehefrau ein nichtiudisches Kind geboren hat, oder wenn das Einkommen der E'hegatten im Kalenderjahr 1939 voraussichtlich den Betrag von 1800 Ml nicht ubersteigen wird, oder wenn einer der Ehegatten vor dem 2. Januar 1884 geboren ist und die Ehegatten im Kalenderjahr 1937 nicht mehr als 12 000 'Ji)l Einkommen gehabt haben. 3. Arbeitnehmer, auf deren Steuerkarte vermerkt ist „Gilt für die Lohnsteuer als verheiratet“, fallen in die Steuer gruppe III. Die Lohnsteuer ist dementsprechend aus Spalte 5 zu entnehmen. 4. Arbeitnehmer, auf deren Steuerkarte vermerkt ist „ledig", „verwitwet“ oder „geschieden“, ohne daß gleichzeitig bescheinigt ist, daß der Karteninhaber für die Lohnsteuer als verheiratet zu gelten hat und ohne daß Kinder auf der Steuer karte vermerkt sind, fallen grundsäßlich in die Steuerstufe I. Der Arbeitgeber hat daher die Lohnsteuer aus der Spalte 3 der neuen Lohnsteuertabelle abzulesen. Das gilt aber nicht: a) bei nichtjüdischen weiblichen Arbeitnehmern, die das !>o., aber nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben; diese Ar beitnehmer falten in die Sfeuergruppe II; b) bei nichliudischen männlichen und weiblichen Arbeit nehmern, die das 65. Lebensjahr vollendet haben; diese Arbeit nehmer fallen in die Steuergruppe III. In den Lallen a und b bedarf es einer besonderen Ein tragung auf der Steuerkarte hinsichtlich der anzuwendenden Steuergruppe nicht. Verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer, aus deren früheren Ehe ein nichtiudisches Kind hervorgegangen ist oder die früher wegen eines nichtjüdischen Stiefkindes Kinder ermäßigung gehabt haben, können sich durch die Gemeinde behörde ihres Wohnsißes den Vermerk eintragen lassen, daß bei ihnen die Lohnsteuer nach der Sieuergruppe III (Spalte 5 der Lohnsteuertabetle) zu berechnen ist. Der Arbeitgeber darf die Steuergruppe III erst nach Vornahme dieser Änderung an wenden. 5. Arbeitnehmer, die auf ihrer Steuerkarte einen Frei betrag vermerkt bekommen haben, sind verpflichtet, die Steuerkarte dem zuständigen Finanzamt zur Berichtigung ein zureichen, wenn in dem Freibetrage eine Ermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder ein Kirchensteuerbetrag von mehr als 6,50 Ml monatlich (1,50 ‘Ml wöchentlich) ent halten ist. 6. Für jüdische Arbeitnehmer gelten S o n d e r bestim- mungen. Kommt ein Arbeitnehmer der ihm auferlegten Verpflichtung, seine Steuerkarte für 1939 ändern bzw. berichtigen zu lassen, nicht oder nicht rechtzeilig nach und kürzt infolgedessen der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer, so haftet für die fehlenden Steuerbeträge nur der Arbeitnehmer. Die Lohnsteueränderung gilt vorläufig nur für das Alt reich, also nicht für die Ostmark und das Sudetenland. lt/ec ceclutei tUUtig-f Der Kreis (Schluß) Den Halbmesser eines Kreises können wir errechnen aus dem Durchmesser oder aus dem Umfang. Da der Halbmesser eines Kreises gleich der Hälfte des Durchmessers ist, so ist die Rechnung einfach: D 2 Beispiel: Der Durchmesser eines Kreises beträgt ö,24 cm. Bein Halbmesser ist demnach D 8 < 24 , IO r= 2 2 =4,12 cm. Auch die Errechnung des Halbmessers aus dem Umfang dürfte keine Sdiwierigkeiten bereiten. Die Formel lautet: u f — 2rn' Als Beispiel möchte ich eine Aufgabe wählen, die für das Eachzeichnen nicht ohne Interesse sein dürfte. Jeder Winkel von bestimmter Größe läßt sich bekanntlidi auch ohne Winkel maß genau konstruieren, wenn man einen Hilfskreis mit einer Zirkelöffnung (Halbmesser des Kreises) von 57,3 mm anwendet. Dieser Kreis hat einen Umfang von 360 mm, also genau soviel Millimeter wie er Grade hat. Auf dem Umfang gemessen isl also 1 mm = 1°. Es vergeht immer einige Zeit, bis der Schüler oder Lehr ling diese Zahl seinem Gedäditnis eingeprägt hat, wenn keine ausreichende Erklärung dazu gegeben ist. Aber auch dann wird sie häufig wieder vergessen. Wir wollen deshalb diese Be- redinung als Beispiel nehmen. n u * ^ p ii 360 360 _ Da r --- , ist in diesem Fall r = =-------^57,29. 2 TT 2 - 3,1416 6,2832 Da die leßle Zahl eine 9 ist, streichen wir diese und er höhen die vorhergehende Zahl 2 auf 3 und erhalten so 57,3 mm. Aufgabel: Wie groß ist der Halbmesser eines Kreises, auf dessen Umfang 3 mm gleich l u sind, in */ 1U0 mm ausgerechnet? Aufgabe 2: Der Halbmesser eines Kreises ist gleich 6,6 cm. Wie groß ist ein Grad auf dem Umfang dieses Kreises, in ’/joo mm ausgedrückf? Lösungen aus dem vorigen Heft Nr. 12: Aufgabel, u = 16,3 3,14 = 51,182 cm. a f v. o r, 40,192 Aufgabe 2. D —12,8 cm. 3,14 füc dU Wetkslatt Die Werkstatt-Suchlampe In jeder größeren Werkstatt hängt eine Suchlampe, wenn dafür gesorgt wurde, daß die unliebsamen Unter brechungen und Zeitver luste durch das Suchen auf das geringste Maß herab- geseßt werden. Die Ar beitslampe ist schließlich keine Suchlampe. Auf der Internationalen Automobil - Ausstellung sahen wir eine praktische Suchlampe für die Kraft- fahrzeugwerkstalt, die aber ebensogut in einer Uhrmacherwerkstatt hän gen kann. Die Lampe selbst ist aus Weichgummi. Sie ist mit einem 8 m langen Gummikabel verbunden, das also schon für das Suchen in jedem Winkel ausreicht. Damit aber das Kabel nicht auf dem Boden schleift und ge knickt wird, ist für auto matische Kabelaufrollung gesorgt. Mit der Lampe wird es auf die ge wünschte Länge herausgezogen und losgelassen - es bleibt dann auf die gewünschte Länge eingestellt. Der Kabelaufroller arbeitet also selbsttätig. Zum Wiederaufrollen wird das Kabel kurz angezogen. Man läßt es nun durch die Hand zurücklaufen. Der unter Federwirkung stehende Aufroller legt das Kabel Windung um Windung auf den Aufroller. (111/2162) Werkaufnahme Die Werkstatt - Suchlampe mit automatischem Kabelaufroller
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