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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (24. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- ArtikelReichsprotektorat Böhmen-Mähren 181
- ArtikelBericht aus dem Reichsprotektorat Böhmen-Mähren 182
- ArtikelDie Mark Brandenburg 183
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin (2. Jahrgang / Folge 3) 5
- ArtikelDie Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels 187
- ArtikelDie Lohnsteuerberechnung ab 1. April 1939 187
- ArtikelWer rechnet richtig? 188
- ArtikelFür die Werkstatt 188
- ArtikelWir arbeiten mit dem Hängemotor! 189
- ArtikelUnsere Ostmark 190
- ArtikelUnser Sudetenland 191
- ArtikelWochenschau der U 191
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 193
- ArtikelFirmennachrichten 193
- ArtikelPersonalien 193
- ArtikelFragekasten 194
- ArtikelBüchertisch 194
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 194
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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—Unlev Suöetenlanö Verband der Uhrmacher-Genossenschaften im Sudetengau, SitzTeplitz-Schönau Da infolge Umwandlung der Genossenschaften in Innungen vielfach die üblichen Mitghedersibungen leider nicht abgehalten werden konnten, mehren sich die Anfragen wegen Aufklärung. Deshalb werden nachstehend einige wichtige Sachen den Be- rufskameraden zur Kenntnis gebracht: Von größter Wichtigkeit ist richtige F li h r u 11 g des Wareneingangsbuches, wozu jeder Fachkoltege ver pflichtet ist. Auch Furnituren usw. müssen eingetragen werden am tage des Erwerbes. Vom Finanzamt wird schon kontrolliert. Nicht minder wichtig ist die tägliche Eintragung aller Einnahmen und Ausgaben im Kassabuch wegen Be- rechnung der Umsatzsteuer, welche am 1. Januar 19159 nicht mehr pauschaliert ist, sondern mit 2 Vo von Verkauf und Arbeitsleistungen gezahlt werden muh. Dies ist vierteljährlich zu berechnen und einzuzahlen, ohne besondere Aufforderung dazu. Gröbere Geschäfte (über 20 000 'JiH Jahresumsab) haben monatlich die Voranmeldung bis 10. nächsten Monats dem Finanzamte einzusenden und den entfallenden Betrag zu ent richten. Die Vorschriften wegen der Lohnsteuer sind ge- nauestens zu beachten und Lohnlisten usw. zu fuhren, damit die Abzüge der Gehilfen zeitgerecht durch den Arbeitgeber eingezahlt werden. — Beachtet das ordnungsmäbige Einkleben der Invalidenmarken, da der Arbeitgeber dafür haften mub. — Rechtzeitige Einzahlung der Beitrage für die Kranken kasse Anfang des Monats aut Grund der Lohnlisten ist not wendig, um sich vor wesentlichen Erhöhungen zu schüben. Also nicht erst die Vorschreibung abwartenü Betreffs Lebens- und Sachschaden -Versicherungen wird empfohlen, diese nicht verfallen zu lassen, sondern zeit- gerecht mit den Vertretern in Verbindung zu treten. Bemerkt wird, dab für Versicherungen aus dem AJtreiche im Sudeten gau eine Sperre ist, um einheimische Versicherungen zu schüben. Jene Eachkollegen, welche noch keine Bescheinigung zum Einkauf von Altgold haben, mochten ehestens bei ihrer zuständigen Ftandelskammer ansuchen, da dringend notwendig, weil Altmaterial vom Erzeuger verlangt wird. Nachdem im Sudetengau bis auf weiteres das tschecho slowakische Punzicrungsgesetz bestehen bleibt, müssen Gold- und Silberwaren punziert sein. Für neue Waren gelten die Punzzeichen der Ostmark und deren Punzschlagvorschrift. Auch die vom Altreich gekaufte echte Ware mub man punzieren lassen, und diese wird bei nicht entsprechendem Feingehalt zurückgeschickt. Besorideic Beachtung ist der getrennten Auf bewahrung von echten und unechten Waren zu widmen, um unnötige Strafen bei eventueller Kontrolle zu vermeiden. Es wäre nur zu wünschen, dab diesbezüglich baldige Angleichung an die Bestimmungen des AJtreiches erreicht würde, um diese Härten abzuschaffen. F's wird auch aufmerksam gemacht, dab Waage und Gewichte geeicht sein müssen, wie dies früiier war, und im Bedarfsfälle sind die Eichstationen zu erfragen, da fast alle früheren bestehen bleiben. Betreffs Lehrzeitverkürzung wird mitgeteilt, dab die abgeschlossenen Lehrvertrage laut Gewerbeordnung in Geltung bleiben, bis die neuen Bestimmungen auch im Sudeten gau eingeführt werden. Wegen Emstellen von Lehrlingen mub bei der zuständigen Innung und beim Arbeitsamt angesucht werden. Ebenso dürfen Gehilfen nur mit Zustimmung des Ar beitsamtes eingestellt werden, und jede freie Stelle ist auch dort zu melden. Alle Neuerungen hiei an/ufiihren, i-d nicht mogli I , und es wird empfohlen, in wichtigen Angelegenheiten beim Obermeister oder bei der Kreishandwerkerschaft anzufragen, welche für gewerbliche Belange zuständig sind. Dies gilt besonders: Hausierhandel mit Uhren, Ausspielen der Uhren auf Markten, was bei uns noch verboten ist. Anzeigen wegen Pfuschern uswc sind durch die Innung beim Landrat einzureichen, da auch noch die früheren Bestimmungen gelten. Im übrigen hoffen wir gern, dab die Innungen bald ihre Tätigkeit aufnehmen können zum Wohle aller Berufskameraden und unseres Kunstgewerbes, welches volle Anerkennung und gerechten Schub gegen Aubenseiter in jeder Weise verdient. Heil Hitler! fS/1712) Für die Verbandsleitung: Der ernannte Unterbevollmächtigte: Adolf Henke e.h. WocUenscUau dec Auch der Einzelhandel wird „ausgekämmt“ In gleicher Weise wie das Handwerk wird auf Verordnung des Reichswirtsehaftsmmisters die Ubersebung im Finzelhandel dadurch beseitigt, dab Verkaufsstellen, Versandhäuser und Be stellkontore des Einzelhandels geschlossen werden können. Die Sehhebung kann erst erfolgen, wenn dem Betreffenden ein an derer Arbeitsplab nachgewiesen ist und der Inhaber nicht die Persönlichen oder sachlichen Voraussebungen erfüllt, die zur I uhrung eines Emzelhandelsgeschäfts erforderlich sind. Die Durchführungsanordnung gibt an, dab der Betrieb zu schlieben ist, wenn der Inhaber in den Ickten zw'ei Jahren Wohlfahrt- oder andere Untersiiibung bezogen hat oder wenn er nicht in der läge ist, den steuerlichen Anforderungen nachzukommen. (VI 1 1714) Muttertag am 2t. Mai Der Muitertag findet nach einer im Vorjahr getroffenen Regelung stets am dritten Sonntag des Monats Mai statt; er wird in diesem Jahr auf den 21. Mai fallen. Es bestehen keine Bedenken, den Muttertag in der Werbung zu verwenden, doch bedürfen Art und Umfang der zu diesem Tag veranstalteten Werbung sorgfältiger Überlegung. Wenn Gefühle mit Absab- wünschen in Verbindung gebracht werden, entstehen leicht Ge schmacklosigkeiten. Gerade am Muttertag des deutschen Volkes mub aber jede geschmacklose und marktschreierische Werbung vermieden werden. Nach der /weiten Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft dürfen Werbungen dem religiösen, sittlichen und vaterländischen Empfinden nicht widersprechen. Damit sind die Erfordernisse des guten Ge schmackes auch rechtlich festgelegt worden. Die Einzelhandels kaufleute tun gut daran, ihre Muttertags-Werbung von langer Hand vorzubereiten und sich in Zweifelsfällen mit ihrer Organi sation zu besprechen. Der Kaufmann ist auch verpflichtet, seine Muttertags-Werbung zu überprüfen, wenn er Werbemittel ver wendet, die ihm von Werbemittelherstellern oder Industrie- firmen geliefert werden. (VI 1/1711) 30 Millionen Bernsteinabzeichen werben am 26. Marz für das WHW. Im ganzen Reich wird am kommenden Sonntag durch die Deutsche Arbeitsfront die lebte Strabensammlung für das WHW. durchgeführt. Seit einem Jahr sind in den Räumen der Staat lichen Bernstein-Manufaktur in Königsberg fleibige Hände damit beschäftigt, aus dem edlen, uralten Mate rial Bernstein kleine, herrliche E r ü h I i n g s b I u t e n herzustellen, in einer Zahl, die über 30 Millionen weit hin ausgeht. Es war also eine grobe Arbeitsleistung, die im Auf träge des WHW. in den Königsberger Werkstätten der Manu faktur durchgeführt wurde. Handelt es sich doch dabei um den gröbten Auftrag, den bisher überhaupt das WHW. vergeben hat. Die Leistung, die Ostpreubens Bernsteindreher und schniber in den Werkstätten der Manufaktur vollbracht haben, wird deut lich, wenn man z. B. hört, dab von einzelnen bis zu 19 000 Bohrungen in 9'/ 2 Stunden erreicht worden sind. Hunderttausende von Abzeichen wurden wöchentlich fertig gestellt. Von der riesigen Menge gibt auch der Verbrauch von seidenen Schnüren ein plastisches Bild. Die Bernsteinblüten
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