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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- ArtikelZum Neuen Jahre 1939! 1
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Jahre 1938 2
- ArtikelDie Ostmark zum Jahreswechsel! 5
- ArtikelNeu im Sudetenland! 5
- ArtikelPreisausschreiben des RIV. des Uhrmacherhandwerks 6
- ArtikelAufruf des Reichshandwerksmeisters zum Jahreswechsel 7
- ArtikelDer Forschungsausschuß des RIV 8
- ArtikelDer Fachausschuß des RIV 9
- ArtikelDer Kreis unserer Mitarbeiter 10
- ArtikelAltersversorgung des Handwerks gesichert 11
- ArtikelDie Leistung der "Fliegenden Uhrmacherschule" 1938 12
- ArtikelDie "Fliegende Schule" für Werbung und Betriebswirtschaft 13
- ArtikelDie Abteilung "Berufsförderung" des RIV 14
- ArtikelDie Vereinigung für Zeitmessung und Feintechnik 16
- ArtikelDie Betriebswirtschaftsstelle des Reichsinnungsverbandes des ... 17
- Artikel1919 - 1939 / Aus der Geschichte der Uhrmacher-Organisationen 18
- ArtikelProbleme des Jahres 19
- ArtikelUnsere Ostmark 22
- ArtikelUnser Sudetenland 25
- ArtikelWochenschau der U 26
- ArtikelFirmennachrichten 27
- ArtikelPersonalien 27
- ArtikelAnzeigen 27
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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c llnfeve Oftmaeh NN&aiKA lftA6f«F Einführung der Verordnungen über das Wareneingangsbuch und über die Verbuchung des Warenausgangs. Beginn der Buchungspflicht am 1. Januar 1939. Durch Verordnung vom 13. Dezember 19.38 — ver öffentlich! im „Reichsgeseßblatt" vom 17. Dezember 1938 — sind die Bestimmungen über die Führung eines Wareneingangsbuchs und über die Verbuchung des Warenausgangs, die im Altreich seit dem 1. Oktober 1935 bzw. seit dem 1. Oktober 1936 Geltung haben, für die Ost mark mit dem 1. Januar 1939 in Kraft geseßt worden. Die Uhrmacher haben folgendes zu beachten: Wareneingangsbuch. Zur Führung des Waieneingangsbuchs sind grund- säßlieh alle Uhrmacher verpflichtet. Eine Ausnahme be steht lediglich für die Betriebe, die infolge handelsgericht licher Eintragung (sogenannte protokollierte Firmen) Handelsbiicher führen müssen und solche ordnungsmäßig führen. Es wird aber hierbei an den Begriff der Ordnungs mäßigkeit ein sehr strenger Maßstab gelegt. Schon das Eehlen einer einzigen Buchung nimmt den Buchaufzeich nungen den Begriff der Ordnungsmäßigkeit und macht den Unternehmer bei Nichtführung des Wareneingangs buchs straffällig. Demzufolge empfiehlt es sich, auch für die handelsgerichtlich eingetragenen Firmen, ein Waren eingangsbuch zu führen, es sei denn, sie verfügen über eine wirklich völlig einwandfreie Buchführung. Das Wareneingangsbuch muß folgende Angaben enthalten: 1. fortlaufende Nummer der Eintragung; 2. Tag, an dem der Uhrmacher den Warenposten er wirbt (das Eigentum, den unmittelbaren Besiß oder die Verfügungsmacht erlangt); 3. Namen und Anschriften der Lieferanten: 4. Art des Warenpostens (es genügt Sammelbezeich nung, wie Uhren, Schmuck, Bijouterie, Furnituren usw\); 5. Preis des Warenpostens (und zwar den reinen Ein kaufspreis, also ohne die Beträge, die in der Rech nung für Fracht und Verpackung getrennt aufgeführt sind, aber vor Abzug eventuell Skontis); 6. Hinweis darauf, wo der zu der Lieferung gehörende Beleg (Rechnung, Quittung, Kassenzettel, Frachtbrief, Lieferschein od. dgl.) aufbewahrt wird. In das Wareneingangsbuch sind neben den eigent lichen Waren zum Weiterverkauf auch bezogene Roh stoffe, Halberzeugnisse, Zutaten und Hilfsstoffe ein zutragen. Der Uhrmacher muß also z. B. die von ihm für Reparaturarbeiten gekauften Furnituren in das Waren- eingangsbuch mit einseßen Er muß ferner aus Privat hand erworbenes Altmetall (Altgold, Altsilber usw) ein- hagen, und ei muß, wenn er aus diesem Altmetall neue Waren hersteilen läßt, auch den Verarbeitungspreis (Fassonpreis) aufnehmen. - Dagegen gehören die Aus gaben für reine Werkarbeit, die der Uhrmacher von an deren Berufskameraden ausführen läßt, nicht in das Warenemgangsbuch. Gibt also z. B. der Uhrmacher Repa raturen an einen anderen Berufskameraden oder an einen Goldschmied ab, so gehört der Betrag, den er hierfür bezahlt, nicht in das Wareneingangsbuch, vorausgeseßt allerdings, daß der die Arbeit Ausführende keine bei der Reparatur verwendete Furnituren in Rechnung stellt. In diesem Falle müssen diese Furnituren eingetragen werden. Einbuchungspflichtig sind auch, solche Waren, die der Uhrmacher zwar für Privatzwecke bezieht, die er aber üblicherweise in seinem Geschäft führt. Läßt sich z. B. ein Uhrmacher für private Geschenkzwecke od. dgl. kommen, und verkauft er solche Waren auch in seinem Geschäft, so darf er nicht vergessen, die privat erworbenen Gegen stände in das Wareneingangsbuch mit aufzunehmen Er macht dann praktisch neben dem Posten gleich einen kurzen Vermerk: „Privatbezug“. Die geseßlichen Vorschriften sehen eine Unterteilung des Wareneingangsbuchs nach Warengattungen nicht vor. ln der Praxis hat sich aber gezeigt, daß es vorteilhaft ist, zumindest eine grobe Auseinanderziehung (z. B Uhren, Schmuck, Bestecke, Furnituren) vorzunehmen. Es kann das durch Benußung von Wareneingangsbüchern mit mehreren Spalten erreicht, es kann aber auch fiir jede Gruppe ein besonderes Wareneingangsbuch verwendet werden. Gleichgültig bleibt es sich, ob der Uhrmacher die Ware käuflich, im Wege des Tausches, gegen sofortige Barzahlung, auf Kredit, auf Gegenrechnung oder unent geltlich erwirbt. Des ferneren spielt es keine Rolle, ob die Ware unverändert weitergegeben oder erst einer Be- oder Verarbeitung unterzogen wird. Die Eintragungen in das Wareneingangsbueh sind laufend, und zwar an dem Tage zu machen, an dem der Uhrmacher die Ware erwirbt (das Eigentum, den unmittel baren Besiß oder die Verfügungsmacht erlangt) Gleich zeitig ist auf dem jeweiligen Beleg die fortlaufende Nummer, unter der die Ware im Wareneingangsbuch ein getragen ist, zu vermerken. tDiener 3unft tDien I, SctiuUjof 6, II. 5toth Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß verkphr«™a' e a u .& e Jj h 3 1 b der angegebenen Parteien- kehrszeden in der Zunft vorsprechen, nicht vorgelassen bzw wegen Arbeitsuberhaufung ihre Agenden und Anliegen werden^önnen 1100 ^ e ' n e r Bearbeitung unterzogen 3n 3unftongelegentjeiten: täglich außer Samstag von 13 bis 15 Uhr. ln ftvifierungsQngelegentieiten: (Geschäfts-An- und -Verkäufe) täglich von 10 bis 12 Uhr. ln hommiffariftfum Ungelegenlietten: täglich außer Samstag von lö bis 20 Uhr. Sprectiftunften öes 3unftmetfU'rs: (X/1952) M ° n,ag ’ Ml,lw °ch und Freitag von 16 bis 19 Uhr.
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