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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (31. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- ArtikelDas Memelland ist frei! 195
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Memelgebiet 196
- ArtikelNochmals: Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels 198
- ArtikelWerkstoff-Preisausschreiben des Reichsstandes des deutschen ... 199
- ArtikelErfolgreiche Werbung einer "Meister-Serie" 200
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (2. Jahrgang / Folge 4) 7
- ArtikelUnsere Ostmark 201
- ArtikelReichssteuertermine im April 1939 202
- ArtikelWochenschau der U 202
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 204
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 205
- ArtikelFirmennachrichten 205
- ArtikelPersonalien 205
- ArtikelFragekasten 206
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 14 DIE UHRMACHERKUNST 203 Die Angliederung des Memellandes Am 1. April 1939 treten sämtliche deutsdien Reichsgesebe bereits auch für das Memelland in Krafl. Darunter befinden sich audi die Handwerksverordnungen, die Goldbestimmungen, die ja für uns von besonderer Bedeutung sind. Nachdem vor kurzem 1 Lit = 0,50 Ji)l gesetjt wurde, ist nun mehr 1 Lit - 0,40 Ji)l. (VI 1 1749) Arbeitsämter werden Reichsbehörden Wie wir in unserer Nr. 1 berichteten, wurde Dr. Syrup — der frühere Präsident der Reichsanstalt — zum Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium ernannt. Im Zuge dieser Zusammen legung werden jebt die Arbeitsämter Reichsbehörden und dem Reichsarbeitsminister Seldte unterstellt. Sie heiben nunmehr „Reichsstelle für Arbeitsvermittlung”. — Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung undArbeitslosenversicherung wirdzum „Reichs stock für Arbeitseinsab" und in eine Körperschaft öffentlichen Rechls umgewandelt. (VI 1/1744) Die Betriebsordnung im richtigen Geist Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet 'Umringen hat der Eisenberger Etuisfabrik Max Retsch Nacht ihre neue Betriebsordnung genehmigt, die ein kleines Heftchen mit 19 Seiten dai stellt. In 12 Abschnitten sind alle Rechte und Pflichten des Gefolgschüftsmitgheds aufgeführt, die sich auf die Arbeitszeit, Einstellung, Kündigung, Urlaub usw. beziehen. Wir finden aber auch einige Angaben, die gemeinhin eine Betriebsordnung nicht aufweist. Da ist die Berufserziehung, die dem Ortssieger im Reichsberufswettkampf ein Geldgeschenk von 1(1 l/i)i verheibt, dem Kieissieger eine KdE.-Reise für 50 ’Jttl, dem Gausieger eine solche für 150 [R)l und dem Reichssieger sogar einen KdF.-Wagen! für die Siedlung der Arbeitskameraden übernimmt der Betrieb ie Siedlerstelle ein Darlehn von 1000 bis 1500 ‘Jl)l. Die Betriebsgemeinschaftskasse wird wöchentlich mit 10 Pf. je Ge- lolgsciiaftsmitghed gespeist; aus ihr werden Krankheitsbeihilfen, llochzeitsgeschenke, Wöchnerinnenbeihilfe, Geburtenhilfe, Kon firmationsgeschenke, Sterbegeld gezahlt. Das entspricht waluhch dem ersten Sab der Betriebs ordnung, der da lautet: Betnebsfiihrer und Gefolgschaft bilden eine Beti lebsgemeinschafl, die über die blobe Arbeitsgemein schaft hinaus zur Leistungsgemeinschaft und lebten Endes zu einer wahren Lebensgemeinschaft werden soll! (VI 1/I74Ö) Betriebswirtschaftliche Schulungsschrift der Wirlschaftsgruppe Feinmechanik und Optik Als eine der ersten industriellen Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft hat die Wirtschaftsgruppe Fein mechanik und Optik eine Vereinheitlichung der Buchhaltung ihrer Mitghedsfirmen durdi die Ausarbeitung von Mindest- buchhaltungsvorschriftcn und eines einheitlichen Kontenplans in Angriff genommen. Bestimmend hierfür war die Erkenntnis, dab gerade die Buchhaltung die wichtigste Grundlage des Rechnungswesens ist Im Verfolge dieser Bestrebungen wurde nunmehr sämt lichen Mitghedsfirmen eine besondere Druckschrift „Doppelte Buchführung für Klein - und Mittel betriebe der Wirtschaltsgruppe Feinmechanik und Optik" 1 ) übermittelt. Mit der Herausgabe dieser Druckschrift wird einem aus den Reihen der Mitghedsfirmen vielfach geäuberten Wunsche entsprochen, dab nämlich die Einführung der doppelten Buchführung im Sinne der Mindestbuchhaltungsvorschriften sowie die Übernahme des vorgeschriebenen Kontenplans durch einfach gehaltene kurze Erläuterungen und durch ein An wendungsbeispiel unterstübt und erleichtert werden soll. Damit ist eine Möglichkeit geschaffen worden, Auskunft vor allem in solchen Fragen zu erhalten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der besonderen, die Vereinheitlichung und Ver besserung des betrieblichen Rechnungswesens bezweckenden Anordnung des Leiters der Wirtschaftsgruppe entstehen. Sie umfabt einen Textteil, in dem die grundsäbhehen Fragen der Buchhaltung der Mitghedsfirmen der Wirtschaftsgruppe Fein mechanik und Optik erörtert werden und ein Budiungsbeispiel samt den hierzu notwendigen, kurz gehaltenen Erläuterungen. Der erste Abschnitt bringt eine kurze Darstellung der Aufgaben der Buchführung. Der zweite Abschnitt behandelt die rechtlichen Grundlagen der Buchführung, die wieder unterteilt werden müssen in solche des Handelsrechts, des Stenerrechts und in Bestimmungen über die Ordnungsmabigkeit der Buchführung. Im dritten Abschnitt werden Wesen und Vorteile der doppelten Bucnhaltung herausgearbeitet und somit die Voraus- sebungen geschaffen für das Verständnis der nachfolgenden Mindestbuchhaltungsvorschriften der Wirischaftsgruppe, die im vierten Abschnitt im Wortlaut wiedergegeben werden Die Organisation der Buchhaltung, wie sie sich auf Grund der Mindestbuchhaltungsvorschriften ergibt, findet im fünften Abschnitt ihre Darstellung. Hierbei wird die Einrichtung und ') Herausgegeben durch die üesdiaftsliihrung der \\ irlschaltsgruppe I einmechanik und Optik, Berlin W 35, Rauchstrafje 2. Henlein-Schaufenster und Schaufensterdienst Und immer wieder erreichen uns Aufnahmen von rührigen Be rufskameraden, die den Wert dieser Werbung zum Film verstanden haben I Bezirksinnungsmeister Trebbe in Gieben — der zwei Schau fenster zur Verfügung hat — stellte in die Mitte seines Schau fensters ein altes eisernes Turm uhrwerk und rechls und links da von Bilder des allen und des modernen Uhrmachers: Blickfänge, die wirksam auf fallen. — Im anderen I enster dominiert der Einsegnungs- bhekfang der Berufsförderung, der die sorgsame Dekoration krönt. In Paderborn hat Berufskame rad üarwers ebenfalls sein Schau fenster in zwei Teile geteilt, die das Uhrmadierwerkzeug von einst und von jebt zeigen. Bilder aus dein Henlein - Film und ältere Uhren runden das Bild ab, in dem aus führliche Beschriftung aller Teile für fachliche Aufklärung sorgt. — Das andere Bild zeigt das gleiche I ensler des Berufskameraden Gar- wers mit dem Blickfang der Berufs förderung des RIV., der sich hier wie überall gut dem Gesamtbild einfüqt und doch den Blick längt! (VI 1 1722) Die zwei Schaufenster von A. Trebbe, Gießen Das Schaufenster von Garwers, Paderborn — so und so I Aufn.: Privat
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