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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (31. März 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fachgruppe Spezialhandwerke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- ArtikelDas Memelland ist frei! 195
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Memelgebiet 196
- ArtikelNochmals: Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels 198
- ArtikelWerkstoff-Preisausschreiben des Reichsstandes des deutschen ... 199
- ArtikelErfolgreiche Werbung einer "Meister-Serie" 200
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (2. Jahrgang / Folge 4) 7
- ArtikelUnsere Ostmark 201
- ArtikelReichssteuertermine im April 1939 202
- ArtikelWochenschau der U 202
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 204
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 205
- ArtikelFirmennachrichten 205
- ArtikelPersonalien 205
- ArtikelFragekasten 206
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 14 DIE UHRMACHERKUNST 205 fahrt geplant. Die Interessenten wollen sidi bitte bis zum 5. April 1939 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Reichs- mnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35, Pots damer Strafe 111, anmelden. Wir werden dann alte Reise formalitäten erledigen. (VII 7 1970) (265) Betr.: Frühschluß vor Sonn- und Feiertagen für Lehrlinge des lihrmacherhandwerks Auf unsere Anfrage hat der Herr Reichsarbeitsminister am 14. März 1939 folgenden Bescheid erteilt: „Die Beschäftigung der Uhrmacherlehrhnge an Sonn abenden nach 14 Uhr ist m der Regel nur zulässig, soweit sie zur Vervollständigung ihrer kaufmännischen Ausbildung ausschließlich oder überwiegend im Ladengeschäft beschäftigt werden. Diese Vorausseßung dürfte nur für einen Teil der Lehrzeit zutreffen." Wir biften die Lehrmeister, diese Anweisung des Herrn Reichsarbeitsministers genau zu beachten. (VII/1980) (26ö) Betr.: Normungspreisausschreiben Der Reiehsinnungsvei band hatte in der Neujahrsnummer der Lachpresse einen Normungswettbewerb ausgeschrieben. Es wird daran erinnert, daß die Wetibewerbsarbeiten bis spätestens zum 1. Juni 1939 unter dem Kennwort „Normungs- Vorschläge“ beim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhand werks, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111, einzureichen sind. (VfI/1981) (267) Betr.: Außenuhl en Wir erfahren von einem Obermeister einer Uhrmacherinnung, daß in seinem Bezirk die Anbringung von Außenuhren allgemein verboten wurde. Auf Vorstellung sind Außenuhren mit einer Länge von 50 cm, gemessen von der Wand bis zum Außendurch messer der Uhr, zugelassen worden. Wir bitten um Mitteilung, ob auch in anderen Orten derartige Einschränkungen für Außen uhren getroffen worden sind. Die Mitteilungen sind der Geschäfts stelle des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111, zu übermitteln. (VII 1984) Reicfasinnungsverband des Lihrmacherhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Die Deurfchc Arbeitefront Dai gadjf 3 Deutfche Hanöroerh iuppe Äpejtalf)anbn>erfe Eine soziale Tat: Urlaub für die Meisterfrauen Der wirkliche Reichtum eines Volkes besteht m seiner Arbeitskraft. Die Sorge für ihre Erhaltung ist höchstes staats-, wirtschafts- und sozialpolitisches Gebot. Sie hat da einzuseßen, wo bei Anspannung alter Kräfte eine zeitweilige Entspannung erforderlidi ist, wenn nicht vorzeitig eine dauernde Schwächung der Arbeitskraft eintreten soll. Dies gilt bei vielen Tausenden von Meisterfrauen, die, oft jahrzehntelang in einen harten Pflichtenkreis eingespannt, Urlaub nur dem Namen nacn kennen. Durch die Doppelstellung, die sie im Betriebe und im Haushalt einnehmen, sind sie oft überbelastet und daher mehr als andere Frauen erholungsbedürftig. So galt die Sorge der Erauenwaltung des Deutschen Handwerks in der DAE. im be sonderen der Ermöglichung eines Urlaubs für die Meister frauen. Troß aller Schwierigkeiten gewinnt nunmehr diese Ur laubsaktion der DAE. praktische Bedeutung, da durch ein Abkommen mit der Abteilung Bamilienlulfe der N'SV. diese Bestrebungen der Verwirklichung zugeführt werden. Die NSV. stellt dem deutschen Handwerk während der Monate Juli und August jeden Jahres mehrere Heime ausschließlich zur Auf nahme urlaubsuchender Meisterfrauen zur Verfügung. So findet die einzelne Meisterfrau einen geschlossenen Kreis von Menschen mit gleichgearteten Lebensinteressen vor, in dem sie sidi alsbald heimisch fühlen wird. Besondere Wünsche hin sichtlich der örtlichen l.age der Heime (See oder Gebirge) können berücksichtigt werden Der Urlaiibsaufenihalt in diesen Heimen bezweckt keine Heilbehandlung, auch wenn ärzilidie Aufsicht geboten wird, die Meisterfrau soll vielmehr in diesen Heimen körperliche und seelische Erholung finden. Die Möglichkeiten zur körperlichen Kräftigung sind durdi den geregelten Tageslauf, die Ver pflegung usw. gewährleistet. Spaziergänge, Ausflüge und Auto- busfalirten in die nähere Umgebung tun ein übriges für die Gesundung. Die Unterbringung erfolgt in hellen Zwei- bis Dreibettzimmern. Emzelunterbringung ist nidrt möglich. Das Bettmachen und die Reinigung der Waschgelegenheit sind von leder Frau selbst zu besorgen. Die Zeitdauer des Urlaubes soll tunlichst 28 Tage betragen, sie kann aber auf 21 Tage ab gekürzt werden. Eine weitere Kürzung der Urlaubsdauer ist nicht möglich und auch nicht richtig, da nach ärztlidiem Gut achten, die im allgemeinen auf die Erholungsbedürftigkeit der Meisterfrauen zutreffen, eine Erholung erst von der dritten Woche des Ausseßens der Arbeit an wirksam ist. Im Rahmen des Aufenthaltes rollen unterhaltende Ver anstaltungen stattfinden, in denen Fragen der Heim-, Feier und Freizeitgestaltung, der Kleidung, Mode usw. behandelt werden Die vom Urlaub heimkehrende Meisterfrau soll einen Schaß geistiger Anregungen für Heim und Betrieb mit nach Hause bringen. Für die Aufnahme in den Heimen ist ein geringer, je nach dem Einkommen gestaffelter Unkostenbeitrag vorgesehen, der auch weniger begüterten Meisterfrauen die Verbringung des Urlaubes in den Heimen gestattet und von dessen Erhebung im Falle der Bedürftigkeit Abstand genommen werden kann. Die Hohe des Unkostenbeitrages ist ohne Einfluß auf eine Vorzugsstellung jeglicher Art. Die Reisekosten, die von den Urlaubsuchenden selbst zu tragen sind, ermäßigen sich um 50 0 /o, da die NSV. für Erholungsbedürftige Eahrpreisermäßigungs- scheine erhält. Unter den gleichen Bedingungen können auch Meisterinnen und Gesellen, die selbständig oder im Anstellungs verhältnis ein Handwerk ausuben und erholungsbedürftig sind, in Heimen ihren Urlaub verbringen. Die Meisterfrauen und berufstätigen Handwerkerinnen können aber auch zu anderen Zeiten als nur während der Monate Juli und August Aufnahme in den Heimen der NSV. finden, dann jedoch nur einzeln. Die Meldungen der Teilnehmerinnen, die in einem ge schlossenen Heim ihren Urlaub verbringen wollen, erfolgen bei der Reichsdienststelle des Deutschen Handwerks, Abt. Frauen, Berlin SW 68, Wilhelmstraße 140. Audi um geeignete Vertretungen für die in Urlaub gehenden Meisterfrauen sind die beteiligten Dienststellen der DAE. und NSV. besorgt. Gelingt zwar meist ein Ersaß für die Hausfrauenarbeiten, so ist ein solcher zur Verrichtung der Arbeiten im Betriebe schwieriger zu finden, da diese meistens gewisse fachhdie Kenntnisse vorausseßen. Es werden daher die Meisterfrauen und Meistertöchter, denen es möglich ist, sich zeitweise freizumadien, gebeten, sich hilfsbereit der Ur- laubsaktion der DAL. zur Verfügung zu stellen. Sie gewähren dadurch nicht nur eine soziale Hilfeleistung, es bietet sich ihnen auch die Möglichkeit, die Arbeits- und Befriebsmethoden in anderen Betrieben zur Bereicherung ihres eigenen Wissens kennenzulernen. Meisterfrauen und Meistertöchter, die Ur laubsvertretungen übernehmen können, wollen sich ebenfalls bei den vorgenannten Dienststellen melden. (VII/1938) zl\ TiuneHwuUacUUh' Berlin C 2. Die Optikgroßhandlung Zielke & Hanke ver legte ihre Geschäftsräume nadi Grünstraße 14/15, wo sie zu gleich vergrößert wurden. (VI 2/1742) Berlin W 50. Handelsgerichtliche Eintragung. Arcu^-Normal- uhrensäulen Reinhold Lorenz KG., Rankestraße 34. Kdtges. seit 1 Januar 1939. Hamburg. (Handelsgerichtliche Eintragung.) J. Friedrich Goldemann, Einzelhandel, Großhandel und Anfertigung von Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren und Kunstgegenständen, Colonnaden 13. (VI 2/1724) £07 V&XOHOUeH Bad Wildungen. Die Berufskameraden Egon Leonhardt und Heinz Ostreich bestanden die Optikermeisterprüfung. (VI 3/1736) Bonn. Am 2Ö.Februar verstarb BerufskameradVal.Litienweis im Alter von 80 Jahren. Vor kurzem konnte er noch sein 50jähriges Geschäftsjubiläum feiern und das Diplom als Ehren meister der Handwerkskammer Köln entgegennehmen. Er war der älteste noch tätige Berufskamerad der Innung Bonn. (VI 3/1745)
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