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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (28. April 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- ArtikelEinheitliche Bezeichnung der Uhrenöle 255
- ArtikelWeitere Zunahme der Zahl der Lehrlinge im Uhrmacherhandwerk 257
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (2. Jahrgang / Folge 5) 9
- ArtikelDie Ruhe - Längenmaß oder Gradmaß? 259
- ArtikelUnsere Ostmark 260
- ArtikelUnser Sudetenland 261
- ArtikelWer rechnet richtig? 262
- ArtikelWochenschau der U 262
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 265
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 265
- ArtikelFirmennachrichten 265
- ArtikelPersonalien 265
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 266
- ArtikelFragekasten 267
- ArtikelTerminkalender 267
- ArtikelInnungsnachrichten 267
- ArtikelAnzeigen 268
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18 Dil: UMKMACHERKUNST 261 Bezirksinnungsmeister Conrad Schalk, Wien Aufn.: Uhrmacherkunst Arbeitsruhe vom 20. April 1939 Der Reichst) euhander der Arbeit fiir das Wirtschaftsgebiet der Ostmark, Gauleiter Pro k sch, verlautbarte /um 20. April folgende Anordnung, die insbesondere hinsichtlich der Vor schriften über die Lohnzahlung wichtig ist: Am 20. April 1939 feierten wir den 5(i. Geburtstag des I uhrers. Dieser Tag ist m Großdeutschland nationaler Feiertag. In der Ostmark finden hinsichtlich der Arbeitsruhe die für Sonntage geltenden Vorschriften Anwendung bezüglich der Lohnzahlung gelten die für den 1. Mai vorgesehenen Bestim- murigen des Gesebes \om 26. April 1934. Hiernach ist für die ausfallende Arbeitszeit den Gefolgschaftsangehorigen der regel mäßige Arbeitsverdienst zu zahlen. Ls darf also kein Arbeiter, der im Tagelohn, Stundenlohn oder Akkordlohn steht, wegen der am 20. April 1939 ausfallenden Arbeitszeit eine Verkürzung seines Lohneinkommens erleiden f3etriebe, die auf Grund einer besonderen behördlichen Erlaubnis am 20. April 1939 arbeiten dürfen, vergüten den arbeitenden Gefotgschaftsmitghedern an Stelle eines sonst vor gesehenen Sonntagszuschlages einen Zuschlag von insgesamt 100 % auf den normalen Werktagslohn. Dies gilt nicht für be triebe, die auf Grund der geltenden Ausnahmebestimmungen von der Sonntagsruhe an Sonntagen arbeiten dürfen. (O 1901) Ulicner 5unft UJten I, 5djulliof 6, II. Stoch Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Parteien, die außerhalb der angegebenen Parfeien- verkehrszeilen in dei Zunft vorsprechen, nicht vorgelassen bzw. wegen Arbeitsüberhäufung ihre Agenden und Anliegen nicht angenommen und keiner Bearbeitung unterzogen werden können. Jn 3unftcmgelegentieiten: täglich außer Samstag von 13 bis 15 Uhr. Sprettiftunöen Des 3unftmeifters: Montag, Mittwoch und Freitag von 18 bis 19 Uhr. Jn ollen ftririerungscmgelegentieiten verweisen wir auf die Abwicklungsstelle, (0/1952) *" e '* er Kober, Wien, I., Spiegelgasse 13. Höhere Befreiungen bei der österreichischen Nachlaß-, Erb- und Schenkungsgebühr ln einem Erlaß vom 20. März 1939 (S 3836 A --47 III b) hat der Peichsminister der Emanzen bezüglich der österreichischen Nachlaß-, Erb- und Schenkungsgebühr folgendes angeordnet: 1. Die österreichische Nachlaßgebühr ist nicht zu erheben, wenn der reine Wert des Gesamtnachlasses den Betrag von 30000 7?)/ nicht übersteigt. 2. Die österreichischen Erbgebühren, Erbgebührenzuschlage und Schenkungsgebühren sind nicht zu erheben bei Anfällen a) an den Ehegatlen des Erblassers (Sdienkers) oder b) an ledes leibliche Kind des Erblassers (Sdienkers), wenn der reine Wert des angefallenen Vermögens 30000 7?)/ mdil übersteigt, c) an leden Enkel und entfernteren Nadikommen des Erblassers (Schenkers), wenn der reine Wert des angefallenen Ver mögens 10000 7?)/ nicht übersteigt. Die vorstehenden Bestimmungen sind auf Erb- und Sdten kungsfälle anzuwenden, bei denen die Gebührenpflidit nadi dem 12. März 1938 eingetreten ist oder eintritt. Gebühren, die auf Grund rechtskräftiger Eestseßung ent richtet worden sind, werden nicht erstattet. (O 194/) Urlaubsaktion für Wiener Jungarbeiter Die Gaujugendwallung der DAF. und die Sozialableilung der Hitler-Jugend planen für diesen Sommer eine Aktion für die Gestaltung des Urlaubs unserer Jungarbeiter. Es soll durch diese Aktion erstmalig dafür gesorgt werden, daß unsere werktätige Jugend ihren Urlaub nicht in der Stadl, sondern in Wald und Wiese, in freiwilliger Disziplin im Kreise gleichaltriger verbringt. Rund 10000 Jungen und Mädel sollen für die Dauer von 14 Tagen in Zeltlagern bzw. in den Jugend herbergen des Jugendherbergsverbandes (Schußhütten in den Bergen) untergebracht werden. Die Kosten stellen sich für 14 Tage auf etwa 40 7?)/. Viele Jungen und Mädel sind nicht in der Lage, diese Summe aufzubringen. Wir ersuchen nun alle Mitglieder, ihren Lehrlingen und Lehrmädchen den Aufenthalt in diesen Sommer-Erholungslagern dadurch möglich zu machen, daß sie für diese ganze, halbe oder viertel Freipläße stiften. Die Kosten stellen sich für einen ganzen Freiplaß auf 40 7?)/, einen halben „ „ 20 7?)/, einen viertel „ „ 10 7?)/. Die notwendigen Bestellzettel und Erlagscheine sind in den Kreisdienststellen der DAF., bei den Dienststellen der Hitler jugend und bei den Handwerkswaltern der DAF. erhältlich. Es genügt aber auch eine Karte an die Sozialabteilung der HJ., Wien 8, Albertgasse 35, und sie erhalten diese Bestellzettel zugesandt. Wir hoffen, daß jedes unserer Mitglieder durch Zeidinung solcher Freipläße an diesem vom gesundheitlichen, erzieherischen nicht minder aber auch politischen Werk mitarbeitet und daß es in unserem Berufszweig keinen Jugendlichen geben wird, dem nicht die Teilnahme an einem Sommerlager ermöglicht wurde. (O 1893) == Unfee Suöefenlanö — - Umsatzsteuer im Verhältnis zum Protektorat Böhmen und Mähren Nach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 21. März 1939 (S. 4015—100III) ist das Protektorat Böhmen und Mähren umsaßsteuerrechtlich vorläufig weiter als „Ausland” im Sinn der Uinsaßsteuervorschriften zu behandeln. Es gelten daher bis auf weiteres als ausländische Abnehmer: 1. Abnehmer, die ihren Wohnort (Siß) im Protektorat haben, 2. solche Zweigniederlassungen und Oryangesellsdiaften eines im übrigen Reichsgebiet ansässigen Unternehmers, die ihren Siß im Protektorat haben und die Umsaßgeschäfte im eigenen Namen abschließen. Im Verkehr mit dem Protektorat sind demgemäß die Ein- fuhranschlußliefeiungen, die Ausfuhrlieferungen, die DuidTuhr und die Vergütungen für die Ausfuhr umsaßsteuerrechllidi wie bisher zu behandeln. (S 1946
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