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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (12. Mai 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- ArtikelWo soll ich die Uhr kaufen? 283
- ArtikelNicolai 287
- ArtikelGerhard Schmidt 288
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin (2. Jahrgang / Folge 5) 8
- ArtikelWerbung ist ausschlaggebend! 289
- ArtikelUnsere Ostmark 290
- ArtikelFür die Werkstatt 290
- ArtikelWer rechnet richtig? 291
- ArtikelWochenschau der U 291
- ArtikelFirmennachrichten 294
- ArtikelPersonalien 294
- ArtikelFragekasten 295
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 296
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 296
- ArtikelWirtschaftszahlen 296
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 296
- ArtikelInnungsnachrichten 297
- ArtikelTerminkalender 297
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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c Unlm Oftmaii\ Ki Versicherungspflicht von in der Heimarbeit beschäftigten Personen Wie aus zahlreichen Anfragen hervorgehf, bestehen im Kreise der Mitglieder vielfach Unklarheiten über die Frage, ob die für die Versicherungspflicht vorgesehene Entgeltshöchstgrenze von 3600 JM als Nettoverdienstbetrag oder als Bruttoeinkommen anzusehen ist; weiter bestehen Zweifel darüber, ob Heimarbeiter der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wenn ihre Lohn bezügeganz geringfügig sind. Zur Klärung dieser Fragen wurde vom Minister für Wirtschaft und Arbeit an die Geschäftsstellen der Krankenkassen in der Ostmark am 3. April 1939 ein Erlaß unter der Zahl III 1 —55Ö.432/1939 verlautbart, der folgendes be stimmt: Bei Beurteilung, ob Versicherungspflicht vorliegt, sowie bei Festseßung des Grundlohnes sind die Anteile der ausbezahlten Lohnsummen, die sich auf Vergütung von Barauslagen des Heim arbeiters bzw. Hausgewerbetreibenden beziehen, wie die Kosten für Miete der Werkstätte, für Beleuchtung, Beheizung und allen falls selbst beigestelltes Material, sowie die etwa an Arbeiter ausbezahlten Löhne unberücksichtigt zu lassen und lediglich die nach Abzug dieser Posten verbleibenden Nettoverdienste zu grunde zu legen. Was die Mindestverdienstgrenze für die Kranken- und Invalidenversicherung von Heimarbeitern anlangt, verweist der Erlaß darauf,daß vorübergehende Dienstleistungen versicherungs frei bleiben, wenn die Personen, die sonst keine berufsmäßige Arbeit verrichten, zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und gegen ein geringfügiges Entgelt ausgeführt werden. Nach Auffassung des Ministeriums wird üblicherweise ein Drittel des Ortslohnes als Untergrenze fürden Bestand derVersicherungs- pflicht anzunehmen sein. Durch Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 29. März 1939 wurde der Ortslohn für das Gebiet der Stadt Wien für das Jahr 1939 wie folgt festgeseßt: Für Männer über 21 Jahren . . . Jt)l 4,40 je Tag „ „ von 16 bis 21 Jahren . „ 3,30 „ unter 16 Jahren 1,60 „ „ Frauen über 21 Jahren . . . „ 3,30 „ von 16 bis 21 Jahren . „ 2,50 „ unter 16 Jahren ... „1,50 „ Als Untergrenze für den Bestand der Versicherungspflicht ist daher anzusehen: m 1,47 je Tag oder 8,82 jeWoche n 1,10 „ „ „ 6,60 „ „ „ 0,60 „ „ „ 3,60 „ „ 1,10 „ „ „ 6,60 „ „ „ 0,83 „ „ „ 4,98 „ „ 0,50 „ „ „ 3,00 „ „ den ausführlichen Artikel Für Männer über 21 Jahren . „ „ von 16 bis 21 Jahren unter 16 Jahren . . „ Frauen über 21 Jahren . . von 16 bis 21 Jahren unter 16 Jahren Wir verweisen hierbei auf Dr. Gerh. Biskup in unserer Uhrmacherkunst Nr. 49/50, Jahrg. 1938, (Ö/1988) Wiener Uhrmacher-Innung Wien, I., Schulhof 6, II. Stock Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Parteien, die außerhalb der angegebenen Parteienverkehrs zeiten in der Innung vorsprechen, nicht vorgelassen bzw. wegen Arbeitsüberhäufung ihre Agenden und Anliegen nicht an genommen und keiner Bearbeitung unterzogen werden können. In Innungsangelegenheiten: Täglich außer Samstag von 13 bis 15 Uhr. Sprechstunden des Bezirksinnungsmeisters und Ober meisters: Dienstags und Freitags von 15‘/a bis I6V/2 Uhr. In allen Arisierungsangelegenheiten verweisen wir auf die Abwicklungsstelle, Leiter Pg. Käs, Wien, I., Spiegel gasse 13. (0/1991) Kommt zur Reichstagung nach Wien! üc die Wetkslatt Das Riesenrad im Wiener Prater Aufn.: Privat Anlassen zum Zapfeneinbohren ln der „Norges Urmakerforbunds Tidsskrift“ finden wir in der Nr. 1 aus der Feder von Marius Hanssen Winke für die richtige Arbeit am Werktisch. Darunter befindet sich auch eine Anlaßklammer, die wert ist, der Vergessenheit entrissen zu werden, da sie für jede Größe sofort paßt! Der lange Stiel ist mit Gewinde versehen und schraubt die beiden Bügelenden zusammen. Die alte, immer noch bewährte Anlaßklammer Mit dem Scharnier wird das Ganze in die Flamme ge halten, worauf sich die liiße langsam nach dem anderei Fnde verteilt. Das Werkzeug ist schon Jahrzehnte im Handel erhalt lieh, so daß die oft gestellte Frage, wie man das zarte Am lassen am sichersten erledigt, überflüssig erscheint, wem man dieses Werkzeug betrachtet. — Es eignet sich ja auct sehr gut zur Selbstanfertigung. (111/2102.
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