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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (6. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft 1938 29
- ArtikelAus einer Zuschrift aus dem Kreise des Großhandels entnehmen wir ... 30
- ArtikelMikrophotographien für die fachliche Aufklärung 30
- ArtikelUhrenteile gut und schlecht! 31
- ArtikelVerkehr mit Gold und anderen Edelmetallen 32
- ArtikelFür die Werkstatt 33
- ArtikelWer rechnet richtig? 33
- ArtikelUnsere Ostmark 34
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (2. Jahrgang / Folge 1) 1
- ArtikelUnser Sudetenland 35
- ArtikelWochenschau der U 36
- ArtikelFirmennachrichten 37
- ArtikelPersonalien 37
- ArtikelFragekasten 38
- ArtikelBüchertisch 38
- ArtikelReichssteuertermine im Januar 1939 38
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 39
- ArtikelInnungsnachrichten 39
- ArtikelAnzeigen 39
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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36 DIE UHRMACHERKUNST It/ocUeHScUau dcc Verlängerte Gültigkeit der Goldgenehmigungen Wie Dereits von uns angekündigi, bringt der „Reichs anzeiger" vom 30. Dezember 193Ö die Verordnung vom 29. De zember 1938: Die von der Dberwachungsstelle für 1938 erteilten Genehmigungen zum Erwerb von Alt- und Bruchgold zu ge werblichen Zwecken berechtigen über den 31. Dezember 1938 hinaus zum Bezug von Alt - und Bruchgold bis zum 31. März 1939, sofern sie nicht widerrufen oder durch neue Genehmi gungen erseßt sind. Die von den Devisenstellen auf Grund von § 10 des Ge- seßes über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 in Verbindung mit Abschnitt IV Ziffer 30 u. 31 der Richtlinien er teilten Genehmigungen gellen mit Ablauf des 31. Dezember 1938 als von der Uberwachungsstelle für Edelmetalle erteilt und be rechtigen zum Bezug von Gold bis zum 31. März 1939, soweit sie nicht widerrufen oder durch neue Genehmigungen erseßt sind. Bei den Inhabern der Allgemeinen Genehmigungen gemäß Ri IV/31 zum Devisengeseß gelten die für die Monate Juli, August und September 1938 erteilten Kontingente als vorläufige Kontingente für die Monate Januar, Februar und März 1939. Die entsprechenden Genehmigungen für das Jahr 1939 werden nur gegen Rückgabe der alten Genehmigungen aus gehändigt. Für das Land Österreich gelten besondere Bestimmungen. Berlin, den 29. Dezember 1938. (VI 1/1262) Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle, von Schaewen. Reichseinheitliche Lehrlingsrolle bei den Industrie- und Handelskammern Um eine Übersicht über die Lehrlinge der einzelnen Be zirke zu gewinnen, ist seit Jahrzehnten bei den Kammern, Innungen, Zünften usw. eine Lehrlingsrolle geführt worden, deren Form und Inhalt jedoch in den verschiedenen Bezirken außer ordentlich starke Abweichungen enthielten. Wenn auch der Inhalt der Lehrlingsrolle Lei den Industrie- und Handelskammern eine gewisse Vereinheitlichung erfahren hat, so war doch die Ordnung der Eintragungen nicht endgültig feslgelegt. Außerdem entsprach die Lehrlingsrolle noch nicht den Anforderungen, die infolge der schnellen Enlwicklung der Berufsausbildung und Berufslenkung an ein umfassendes und zuverlässiges Instrument der Kammern gestellt werden mußten. Schon seit Jahren sah sich die Reichswirtschaftskammer zu Vorarbeiten für eine Ver einheitlichung veranlaßt, die aber erst durch einen Erlaß des Reichswirtschaftsminister vom 3. August 1938 in eine leßte ent scheidende Phase eintraten. Der Reichswirtschaftsminister hat nunmehr im Zuge der einheitlichen Gestaltung des gesamten Berufsausbildungswesens durch Erlaß vom 23. Dezember 1938 — III SW. 19 937/38 — eine reichseinheitliche Lehrlingsrolle genehmigt, die bei sämtlichen Industrie- und Handelskammern sofort einzuführen ist. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf die österreichischen und sudetendeutschen Gebiete. Eine reichseinheitliche Lehrlingsrolle für die Handwerkskammern wird in Kürze folgen. Die Bedeutung der Lehrlingsrolle muß hoch eingeschäßt werden. Sie enthält sämtliche Unterlagen, die für die Verteilung der Jugendlichen und für die Erziehung der Jugendlichen und Erwachsenen erforderlich sind. Die Lehrlingsrolle verfolgt das Berufsschicksal des einzelnen über drei Jahrzehnte. Gerade im Hinblick auf den Sonderauftrag des Generalfeldmarschalls Göring vom 14. Dezember 1938 an den Reichswirtschaftsminister, alle Maßnahmen zur Leistungssteigerung und Leistungsertüchtigung in die Wege zu leiten, wird die reichseinheitliche Lehrlingsrolle die notwendige Grundlage für die statistischen Erhebungen zur Leistungsertüchtigung bieten. (VI 1/1238) Bearbeitung von Edelsteinen und Diamanten Zweite Anordnung betreffend Bearbeitung von Edelsteinen und Diamanten') vom 28. Dezember 1938. Auf Grund des Ge- seßes über Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I, S. 488) ordne ich an: Die Geltungsdauer meiner Anordnung betreffend Be arbeitung von Edelsteinen und Diamanten vom 27. November 1936 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 278 vom 28. November 1936), deren Geltungsbereich durch meine Anordnung über die Ausdehnung des Geltungsbereichs 1) Betrifft nicht die sudetendeutschen Gebiete. von Errichtungsverboten und von sonstigen auf Grund des G e . seßes über Errichtung von Zwangskartellen ergangenen Mafc- nahmen auf das Land Österreich vom 27. September 1938 („Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger’ Nr. 226 vom 28. September 1938) auf das Land Österreich aus gedehnt worden ist, wird bis zum 31. Dezember 1940 verlängert Berlin, den 28. Dezember 1938. (VI 1/1263) Der Reichswirtschaftsminister. I. V : Brinkmann. Deutsches Gold in der Stadt der tausend Feuer Als erste der großen Bernstein-Ausstellungen „Das Deutsche Gold“, die im Jahre 1939 von der Staatlichen Bernstein-Manu faktur Königberg im ganzen Reich durchgeführt werden, wird am 12. Januar in Gelsenkirchen, der „Stadt der tausend Feuer", im Herzen des Industriegebietes, die große Bernstein schau eröffnet. Diese Gelsenkirchener Bernsteinschau ist die erste der drei westfälischen Bernstein-Ausstellungen, die anschließend in Bielefeld und Münster durchgeführt werden. Reichsstatthalter Gau leite r Dr. Meier hat über diese Ausstellungen die Schirmherrschaft übernommen; er wird diese großzügige Bernsteinwerbung am 12. Januar in Gelsenkirchen eröffnen. — Im April und Mai wird dann voraussichtlich zum ersten Male das Deutsche Gold in einer großen Veranstaltung in Wien gezeigt werden. (VI 1/1243) Professor Vershofen 60 Jahre alt Am 25. Dezember feierte Professor Vershofen in Nürnberg seinen 60. Geburtstag. Der Gelehrte ist besonders der Wirl- schaftspraxis bekannt aus seinen volkswirtschaftlichen und be triebswirtschaftlichen Marktuntersuchungen und als Leiter des Instituts für Wirtschaftsbeobachtung der deutschen Fertigwaren in Nürnberg. Außerdem ist er Leiter der Gesellschaft für Konsumforschung in Berlin, die im Jahre 1937 die wertvolle Marktbefragung über die Uhr durchführte. Professor Vershofen, der am 25. Dezember 1878 in Bonn geboren wurde, war mehrere Jahre als Kaufmann in der Industrie und später als Syndikus in der industriellen Selbstverwaltung tätig. Seit 1923 ist er ordentlicher Professor der Wirtschaftswissenschaft an der Handelshochschule in Nürnberg. (VI 1/1241) Schulungskurs für Einzelhandelslehrer Das Einzelhandelsinstilut der Universität Köln veranstallel in der Zeit vom 9. bis 15. Februar 1939 als 12. Schulungskurs eine Schulungswoche über Gegenwartsfragen undEnt- wicklungstendenzen der Einzelhandelsschulung. Die Schulungswoche ist für Handelsschulleiter, Handels lehrer und sonstige mit Schulungsaufgaben dem deutschen Einzelhandel gegenüber betraute Personen bestimmt. Ihr ist das Ziel geseßt, durch maßgebliche Fachkenner ein Bild des gegenwärtigen Zustandes und der Entwicklungstendenzen der Einzelhandelsschulung zu geben. Besonderer Wert wird auf ausreichende Aussprache gelegenheit gelegt, der vor allem die auf den Schluß der Schulungstage gelegten Seminarstunden dienen. Die Teilnehmergebühr beträgt 25 Ml. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Januar 1939 an das Einzelhandelsinstitul der Universität Köln zu richten. Kursprogramme, aus denen die näheren Einzelheiten {Stoffplan, Verzeichnis der Kursdozenlen und Kursbedingungen) zu ersehen sind, werden vom Einzel- handelsinsfitut auf Verlangen kostenlos zugestellt. (VI 1/1264) Uhren-Hausieren auf Abzahlung eingeschränkt! Der Reichswirtschaftsminister hat zu dem § 56 Ziffer 5 be treffend Aufsuchen von Bestellungen auf Waren im Wege der Abzahlung Durchführungsbestimmungen erlassen. Verboten ist danach das Aufsuchen von Bestellungen für Abzahlungsverkäufe in Wanduhren, elektrischen Uhren, Weckern, Stiluhren und Küchenuhren. Ausgenommen sind lediglich Standuhren und Tischuhren. — Kleinuhren, Taschenuhren und Armbanduhren sind mit § 56d grundsäßlich verboten, im Wege des Aufsuchens von Bestellungen für Abzahlungsgeschäfte verkauft zu werden. (VI 1/1:65) Der Zweck des einheitlichen Kontenplans für die fein mechanische und optische Industrie Im Zusammenhang mit der vor kurzem erfolgten Verbindlich- machung des einheitlichen Kontenplans für die Mitgliedsfirmen der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik ist vielfach in kleineren Betrieben die Frage aufgeworfen worden, was mit den Gemeinschaftsarbeiten der Gruppen vor allem auf dem Gebiete des betrieblichen Rechnungswesens bezweckt werden soll. Hier- zu ist grundsäßlich zu bemerken, daß alle diese Arbeiten in erster Linie dem einzelnen Betriebe selber und hier gerade dem
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