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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (16. Juni 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 6)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Überwachung der Uhrmacherbetriebe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kosten im steuerlichen Rechtsmittelverfahren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- ArtikelEine bemerkenswerte Neuerwerbung zur Uhrensammlung des ... 349
- ArtikelSchafft Fachklassen! 352
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 6) 11
- ArtikelWer rechnet richtig? 353
- ArtikelUnsere Ostmark 353
- ArtikelWochenschau der U 354
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 356
- ArtikelFirmennachrichten 356
- ArtikelPersonalien 356
- ArtikelFragekasten 357
- ArtikelBüchertisch 357
- ArtikelWirtschaftszahlen 357
- ArtikelInnungsnachrichten 358
- ArtikelAnzeigen 358
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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2. Jahrg. Stcucc und Ucdd Folge 6 Überwachung der Uhrmacherbetriebe Alle Betriebe werden heute von den verschiedensten Stellen überwacht. In vieler Beziehung ist das für den Inhaber kein Vergnügen, und man kann seine Verärgerung menschlich wohl verstehen, wenn in kurzer Zeit hintereinander mehrere Prüfer ihren Besuch abstatten. Durch eine etwas stärkere Zentralisierung der Uberwachungsstellen ließe sich hier manches ändern und erheblicher Leerlauf vermeiden. Ganz sind jedoch die Doppelprüfungen mehl zu beseitigen, weit die mit der Über wachung beauftragten Behörden zu einem großen Teil vonein ander abweichende Aufgaben haben und infolgedessen nicht ohne weiteres zusammen arbeiten können. Bei allen Prüfungen muß man sich von vornherein von dem Gedanken freimachen, daß der Prüfer mit der Absicht kommt, Unregelmäßigkeiten festzustellen und dem Betriebsinhaber Un annehmlichkeiten zu bereiten. Im Gegenteil, der Prüfer soll nur nachsehen, ob die vielen, für einen Laien nicht immer leicht zu überblickenden geseßhehen Bestimmungen richtig erfüllt werden, und wenn dieses in dem einen oder anderen Falle unwissentlich nicht geschieht, so soll er belehrend und helfend eingreifen. Wer auf dieser Grundlage mit den Prüfern ver kehrt, wird nur selten Klagen zu führen haben. Alle Prüfer sind natürlich stets zu strengster Ver schwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet, so daß also die Gefahr eines Bekanntwerdens der geschäftlichen Verhältnisse nicht besteht. Zur Überwachung und Prüfung der Uhrmacherbetriebe sind heute berechtigt: 1. Das Finanzamt In erster Linie kommt das Finanzamt in Frage. Es hat einmal durch turnusmäßige oder durch in unregelmäßigen Ab ständen stattfindende Überprüfungen zu kontrollieren, ob die Buchaufzeichnungen ordnungsmäßig gemacht und die Umsäße sowie die Einkünfte richtig angegeben werden. Weiter überwachen die Finanzämter durch Kontrollen die richtige Einbehaltung der Lohn- und Wehrsteuerabzüge sowie die Abführung dieser Beträge. 2. Die Gemeindesteuerkassen Sie kontrollieren die Einbehaltung und Einsendung der Arbeitnehmerbürger steuerbeträge. 3. Die Krankenkassen Diese üben ein Kontrollrecht in bezug auf die richtige Ver sicherung der Gefolgschaftsmitglieder aus. 4. Die Berufsgenossenschaften Sie dürfen ebenfalls die Betriebe besichtigen, um zu prüfen, ob Berufsgenossenschaftspflicht besteht und bejahenden falls, ob die abgegebenen Jahreslohnnachweise in Ordnung gehen. 5. Die Landesversicherungsanstalten Ihre Prüfer überwachen das ordnungsmäßige und richtige Einkleben der Invalidenmarken für beschäftigte gewerbliche Gefolgschaftsmitglieder. 6. Die Angestelltenversicherungsanstalten Sie überwachen das ordnungsmäßige und richtige Ein kleben der Angestelltenversicherungsmarken für die beschäf tigten kaufmännischen Gefolgschaftsmitglieder und künftig im Zuge der Altersversorgung für das Handwerk auch das Kleben der Angestelltenversicherungsmarken für den Betriebsinhaber. 7. Die Gewerbeaufsichtsämter Die diesbezüglichen Prüfungen erstrecken sich in der Hauptsache auf die Durchführung der Sonntagsruhe, auf die Innehaltung der geseßlichen Arbeitszeiten sowie auf die Durch führung der den Betriebsinhabern auferlegten Pflichten zum Schuße der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit. In Sonderheit kommen also Besichtigungen der Betriebsräume und der betrieblichen Anlagen sowie der Schlaf- und Aufenthaltsräume der Gefolgschaftsmitglieder in Betracht. 8. Die Deutsche Arbeitsfront Durch eine Anordnung des Leiters der Reichsbetriebs gemeinschaft „Das deutsche Handwerk" vom September 1935 ist die handwerkliche Organisation in der Deutschen Arbeits front beauftragt worden, die Handwerksbetriebe durch die DAF.-Walter, die sich im Besiße eines roten Ausweises befinden, zu besichtigen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Arbeitspläße und die Arbeitsverhaltnisse zu prüfen und für eventuelle Ver besserungen Anregungen zu geben. Vor allen Dingen sollen sie dahin wirken, das Gemeinschaftsband zwischen Betriebs führer und Gefolgsleute enger zu knüpfen. 9. Die Handwerkskammern Sie können ebenfalls auf Grund der Bestimmungen der Gewerbeordnung die Handwerksbetriebe ihres Kammerbezirkes durch Beauftragte überwachen. Ihre Prüfungen erstrecken sich auf Feststellungen tür Zwecke der Eintragungen in die Hand werksrolle, also auf Ermittlungen über Art und Umfang der Betriebe, Zahl der beschäftigten gelernten und ungelernten Ge folgsleute, bestandene handwerkliche Prüfungen usw. 10. Die Innungen Diesen ist in der Ersten Handwerksordnung die Pflicht zur Überwachung der Betriebe ihrer Mitglieder auferlegt worden. Prüfungen im Rahmen dieser Uberwachungspflicht kommen hauptsächlich zur Unterstußung der von den Handwerkskammern zu treffenden Ermittlungen, zur Beseitigung von Streitigkeiten zwischen Meistern und Lehrlingen, zur Beaufsichtigung der Lehr lingsausbildung, der Meisterprüfungsarbeiten usw. in Frage. 11. Die Preisüberwachungsstellen Ihre Aufgabe besteht darin, laufend zu kontrollieren, daß keine Verstöße gegen die Preisbildungsvorschriften und gegen die Bestimmungen der Preis-Stop-Verordnung Vorkommen. 12. Die Überwach ungsstelle für Edelmetalle Sie beaufsichtigt durch ihre Organe den Ankauf des Alt goldes, Altsilbers sowie des Devisengoldes und die geseß- mäßige Weiterverwertung der erworbenen Bestände. 13. Die Polizeibehörden Abgesehen von der allgemeinen Überwachung kontrollieren die Pohzeibeamten die ordnungsmäßige Führung der so genannten Trödelbücher, d. h. der Ankaufsbücher für Bruchgold, Bruchsilber und sonstige Edelmetalle. Die Kosten im steuerlichen Rechtsmittel verfahren ln den leßten Wochen und Tagen haben die Finanzämter bereits den überwiegenden Teil der Steuerbescheide für 1938 zugestellt. Für manchen Uhrmacher wird sich die Notwendigkeit ergeben, aus irgendwelchen Gründen gegen die ihm zu gegangene Veranlagung zu reklamieren, sei es, daß das Finanz amt von seiner Einkommensberechnung abgewichen ist und er diese vorgenommene Änderung für unrichtig hält, sei es, daß ihm nicht alle zustehenden Ermäßigungen für Kinder usw. ge währt worden sind od. dgl. Bei den Erwägungen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, spielt, wie die Praxis immer wieder zeigt, die Frage der eventuell erwachsenden Kosten eine nicht unbedeutende Rolle, und man hört oft, daß dieser oder jener Uhrmacher sich ge scheut hat, eine an sich berechtigte Reklamation durchzuführen, weil ihm das Risiko der Kosten zu groß erschien. Der Laie hat meist eine ganz falsche Vorstellung über die Kostenbeträge, die in einem steuerlichen Rechtsstreit entstehen können. Kostenpflicht Eine Kostenpflicht ergibt sich nadi § 307 AO. überhaupt nur dann, wenn der Steuerpflichtige mit seiner Reklamation im endgültigen Ergebnis unterliegt. Wird er nur zum Teil ab gewiesen, so kann ihm ein entsprechender Anteil an den Ge samtkosten auferlegt werden. Wichtig ist die Vorschrift, daß es immer auf das end gültige Ergebnis des Reklamationsverfahrens ankommt. Unterliegt also z. B. der Reklamierende in der ersten und zweiten Instanz, d. h. im Einspruchs- und Berufungsverfahren, bekommt er jedoch in der dritten Instanz, d. h. in der Rechts beschwerde vor dem Reichsfinanzhof, recht, so dürfen von ihm auch für die beiden ersten Instanzen keine Kosten gefordert werden. Eine weitere Verpflichtung zur Tragung der Rechtsmittel kosten besteht, .wenn der Steuerpflichtige mit seiner Rekla mation zwar Erfolg hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er bereits früher hätte geltend machen können und müssen. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn ein Steuerpflich tiger vergißt, in seiner Jahressteuererklärung die gezahlten
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