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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (16. Juni 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- ArtikelEine bemerkenswerte Neuerwerbung zur Uhrensammlung des ... 349
- ArtikelSchafft Fachklassen! 352
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 6) 11
- ArtikelWer rechnet richtig? 353
- ArtikelUnsere Ostmark 353
- ArtikelWochenschau der U 354
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 356
- ArtikelFirmennachrichten 356
- ArtikelPersonalien 356
- ArtikelFragekasten 357
- ArtikelBüchertisch 357
- ArtikelWirtschaftszahlen 357
- ArtikelInnungsnachrichten 358
- ArtikelAnzeigen 358
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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354 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 WotUe+vscUau du Abgrenzung zwischen Handel und Handwerk im Fahrradfach Der Reichswirtschaftsminister hat durch Erlak vom 5. Juni 1939 die Abgrenzung zwischen Handel und Handwerk im Fahr radfach entschieden. Dadurch wird geklart, welche Arbeiten ein unselbständiger Hilfsbetricb des Einzelhandelsgeschäftes aus führen darf, ohne als Handwerksbetrieb angesehen zu werden. Zu den Arbeiten, die der unselbständige Hilfsbetrieb übernehmen kann, gehören: Anmontieren von Zubehörteilen aller Art (hier Beleuchtungen, Gepäckträger, Rückstrahler), Anmontieren von Ersatzteilen (Pedale, Reifen, Schubbleche, Bremsen). Auch das sogenannte Konfektionieren (Zusammenseben fertigbezogener Teile) gehört dazu, wenn es für das Lager geschieht. Zu den handwerklichen Arbeiten zählen in dieser Ab grenzung insbesondere Löten, Schweiben, Härten, Richten und Einbau von Rahmen, Reparaturen und Einbau von Lagerteilen, Aufziehen von Ketten, Einziehen von Speichen usw. Zu hand werklicher Tätigkeit wird ferner das Konfektionieren eines Fahr rades gerechnet, wenn es nicht für das Lager, sondern auf Be stellung geschieht. (VI 1/2119) Laufende Kinderbeihilfen für selbständige Handwerker Ein neuer Erlab des Reichsministers der Finanzen besagt folgendes: „Nur solche Familien, deren Einkünfte im ab gelaufenen Kalenderjahr mindestens zu einem Drittel aus Ein künften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnein kommen), Renten usw. bestanden haben, erhalten neben den laufenden Kinderbeihilfen erweiterte laufende Kinder beihilfen im Betrag von 10 'Ji)l monatlich für das dritte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren. Es kommt nicht auf die Versicherungspflicht an, maßgebend ist vielmehr die Art der Einkünfte der Eltern im abgelaufenen Kalenderjahr. (VI 1/2113) Uhrmacher und Optiker Der „Deutschen Optiker-Zeitung" 1939, Nr. 12, entnehmen wir folgendes: Es bezeichnete sich ein Optikermeister in Zeitungs anzeigen als „der einzige Spezialoptiker” und als „erster Spezialist in Brillenfragen” seines Ortes und leitete die Be rechtigung dazu aus der Tatsache her, dab er der einzige haupt berufliche Optikermeister seines Ortes sei, während es dort sonst nur Optik führende Uhrmacher gibt. Gleichfalls mit Rück sicht auf die Bekanntmachung 2 Ziff. 6 des Werberates der deut schen Wirtschaft mubte er jedoch von der Handwerkskammer Breslau ersucht werden, von diesen Wendungen in seiner Werbung Abstand zu nehmen, weil darin eine Herabsetzung der Wettbewerber liegt. Letztere werden auf diese Weise als „weniger geeignet” gekennzeichnet. Hierdurch wird eine Wettbewerbsungleichheit geschaffen, die sich nicht mit den Verlautbarungen des Werbe rates der deutschen Wirtschaft verträgt. Auf einen entsprechenden Hinweis der Handwerkskammer Breslau entschlob sich der be treffende Optiker dazu, die beanstandeten Wendungen künftig nicht mehr zu gebrauchen. (VI 1 2083) Anerkennung der Meisterprüfungen der Handwerkskammer Danzig Die Meisterprüfungen der Handwerkskammer Danzig werden im deutschen Reichsgebiet anerkannt. Der Reichswirtschafts minister hat mit Erlab vom 17. Mai 1939 zum Ausdruck gebracht, dab die Handwerkskammer Danzig ihr Berufsausbildungswesen in den lebten Jahren dem der Kammern des Reiches angeglichen habe. Demzufolge gelten in der Freien Stadt Danzig abgelegte Meisterprüfungen als Meisterprüfungen gemäb § 133 RGO, ferner sind solche Bewerber, die in der Freien Stadt Danzig die Ge sellenprüfung bestanden haben und als Gesellen tätig waren, unter gleichen Bedingungen zuzulassen wie Prüfungsbewerber, die die Zulassungsbedingungen im Reichsgebiet erfüllt haben. (VI 1/2082) Die Frauenarbeit Gegenüber 1933 um 53°/ 0 gestiegen Nach der Industrieberichlerstattung des Statistischen Reichs amts waren, wie „Wirtschaft und Statistik” berichtet, im Jahre 1938 in der Industrie des alten Reichs 7325000 Arbeitskräfte be schäftigt; davon waren 1846000 Frauen, also etwas mehr als ein Viertel der Gesamtzahl. Im Jahre 1933 dagegen waren unter 100 beschäftigten Arbeitskräften 29,3 Frauen. Der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte an der industriellen Gefolgschaft ging bei steigenden absoluten Zahlen von 1933 bis 1936 ständig zurück, nämlich im Jahresdurchschnitt von 29,3 auf 24,7% der Gesamt zahl der Arbeitskräfte. Von Juni 1936 bis zur Jahreswende 1936/37 nahm der Anteil der Frauenarbeit beachtlich zu und hielt sich seitdem auf etwa gleicher Höhe (im Jahresdurchschnitt bei 25,2 bis 25,3°/ 0 ). Die Entwicklung im zweiten Halbjahr 1938 scheint jedoch darauf hinzudeuten, datj in der Industrie der Anteil der weiblichen Arbeiter infolge des Mangels an männlichen Arbeits kräften langsam ansteigen wird. Eine ähnliche Entwicklung wurde in der gesamten gewerblichen Wirtschaft beobachtet; nach der Krankenkassenstatistik hat sich der Anteil der Frauen arbeit an der Gesamtzahl der Arbeiter und Angestellten von 35,2% im Jahre 1933 auf 31,2% im Jahre 1936 vermindeit. Im Jahre 1937 blieb er unverändert, im Jahre 1938 nahm er um 0,1 o'ozu. (VI 1/2084) irr ß *&> I im %'k- %.■ Dos fchöne, [onnige, heitere Oie Stnöt Wien meldet fidi: Liebe Uhrmacher Groböeutfchlands! Illien erwartet Euch. Hie Reichstagung Des gro|ideutfchen Uhrmacherhandwerhs oom 23. bis 25. 3uli gibt uns Gelegenheit, auch öen Uhrmachern )u bemeifen, dafi Die Lebensfreude in LDien wieder ihre Uafeins- berechtigung hat. UTien grüßt die deutfehen Uhrmacher.
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