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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (21. Juli 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- ArtikelWillkommen zum Ersten Großdeutschen Uhrmachertag in Wien 411
- ArtikelWidmungen 412
- ArtikelVorschau auf den Ersten Uhrmachertag Großdeutschlands 414
- ArtikelSchönbrunn 417
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk in der Ostmark 418
- ArtikelDas Wiener Uhrenmuseum 421
- Artikel"Schönheit der Arbeit" im "Vorbildlichen Kleinbetrieb" K. W. ... 426
- ArtikelRationalisierung in der Uhrmacherwerkstatt 428
- ArtikelDie Anfertigung einer astronomischen Pendeluhr 429
- ArtikelDie Schmuck-Ausstellung in Wien 432
- ArtikelAus der täglichen Arbeit des Reichsinnungsverbandes 433
- ArtikelDie Graham-Hemmung im Film 434
- ArtikelDas schöne Wien 435
- ArtikelUnser Sudetenland 436
- ArtikelUnsere Ostmark 436
- ArtikelWochenschau der U 437
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 437
- ArtikelFirmennachrichten 437
- ArtikelPersonalien 438
- ArtikelWirtschaftszahlen 438
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST 437 k/ocUcMcUau du Vertretung des Werberats in den Wirtschaftskammern Nach einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 4. Juli sind bei den Wirtschaftskammern Beauftragte des Werbe rats der deutschen Wirtsdiaft zu bestehen. Dieser Erlafj be deutet einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung der Wirtschaftswerbung, deren Neuordnung, wie Präsident Munke bei einem Empfang betonte, den Aufbau einer zweckent sprechenden Marktregelung zur Bereinigung der Wirtschafts werbung, zur Durchsetzung des Fortschritts und der Rationali sierung in den Werbemitteln, die Neugestaltung des Inhalts der Werbung, die in Gesinnung und Ausdruck deutsch zu sein hat und die Heranbildung des neuen Werbefadimannes umfaßt. (VI 1/2303) Gesenkte Silberbesteckpreise Unter dem Vorsitz des Herrn Wilkens, in Anwesenheit der Herren Kropp, Mosgau, Schober, und der Herren Frey (Schwäbisch Gmünd) und Stierle (Pforzheim) als Gäste, wurde der folgende Beschluß vom Verband der Silberwarenfabri kanten Deutschlands e. V. am 12. Juli 1939 zu Berlin, „Hotel Bristol“, gefaßt: Die zur Zeit gültige Besteckpreisliste 10 E (die der Korpus- warenliste K entspricht) trat im Oktober 1936 in Kraft, zu eihem Zeitpunkt, als die mittlere, amtliche Silbernotiz (Mitte zwischen Brief- und Geldkurs) etwa 40 31)1 betrug. Die gegenwärtige rückgängige Börsennotiz für Silber ver anlagt uns, unter Beobachtung der entsprechenden Verord nungen des R. W. M., zu folgenden Maßnahmen: 1. Solange im viertägigen Durchschnitt die Berliner mittlere Börsennotiz (Mitte zwischen Brief- und Geldkurs) unter 35 m beträgt, vergüten die Mitglieder unseres Verbandes für alles von der Kundschaft zum Zwecke der Herstellung von Waren angelieferte Silber einen Betrag von 5 31)1 je Kilo Feinsilberinhalt als Preisnachlaß auf die anzuliefernde Ware. 2. Sinkt die mittlere Berliner Notiz unter 30 31)1 (bzw. 25 31)1), so beträgt dieser Preisnachlaß auf die herzustellende Ware 10 3i)l (bzw. 15 31)1) je Kilo Feinsilberinhalt des anzuliefern- den Silbers. 3. Die Gutschrift des Preisnachlasses auf die zu liefernde Ware erfolgt gleichzeitig mit der Gutschrift des Wertes des angelieferten Silbers. Sie erfolgt in allen Fällen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß das angelieferte Silber tat sächlich in Ware umgewandelt wird. 4. Die Geschäftsstelle teilt in der wöchentlichen Berechnungs tabelle mit, in welcher Höhe der Preisnachlaß für die Be richtswoche festgeseßt ist. (VI 1/2312) Ausnahmen vom Preisstop Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen hat der Reichskommissar für die Preisbildung die Vorschriften für die Behandlung von Ausnahmeanträgen der Preisstopverordnung ergänzt, geändert und zusammengefaßt. Vor jeder Prüfung eines Ausnahmeantrages ist zunächst festzustellen, ob die Preisstopverordnung für den betreffenden Wirtschaftszweig noch gültig ist, da für zahlreiche Wirtschafts gebiete Sondervorschriften erlassen worden sind. Für eine Reihe von Ausnahmeanträgen hat sich der Reichskommissar selbst die Entscheidung Vorbehalten. Das gilt für Anträge von öffentlichen Betrieben und Unternehmen, wenn die Preis erhöhung das gesamte Reich umfassen soll, von Verbänden und wirtschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit die Anträge sich auf die Gesamtheit der Mitglieder beziehen, von Kartellen, sonstigen Organisationen oder Einzelbetrieben, soweit kartell- rechtliche Bindungen zu beachten sind, und schließlich für An träge von einzelnen Betrieben, wenn es sich um Fälle von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Vor Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist regelmäßig eine Stellungnahme der Hauptabnehmer herbeizuführen. Preis erhöhungen sind nur zulässig, wenn sie aus volkswirtschaft lichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Harten drin gend erforderlich erscheinen. Der Reichskommissar weist erneut darauf hin, daß nur in wirklichen Ausnahmefällen den Anträgen stattgegeben werden darf und daß sorgfältigste Prüfung notwendig ist. Die Aus- nahmebewilligung soll in der Regel nach höchstens einem Jahr ihre Gültigkeit verlieren. Die Entwicklung der Preise auf einer Reihe von Gebieten hat nach den Erfahrungen einiger Preis bildungsstellen dazu geführt, daß ein Teil der bisherigen Aus- nahmebewilligungen seine Berechtigung verloren hat Die Preis- bildungsstellen werden daher gleichzeitig ersucht, alle alten Ausnahmebewilligungen zu überprüfen und gegebenenfalls auf zuheben. Der Erlaß des Reichskommissars gilt zunächst nur für das Altreidi. (VI 1/2311) Das „Goldene Buch" einer Großhandlung Es ist wahr — eine Schmuckgroßhandlung hat es bei der Herausgabe eines Kataloges nicht leicht, denn die Gefahr be steht tatsächlich, daß die Muster zu schnell, wenn nicht gar schon bei der Herausgabe überholt sind, die bei Beginn der Vorarbeiten modern waren. Darum ist die Schmuckgroßhandlung W. Müller, Berlin, einen anderen Weg gegangen, um ihren Kunden Einblick in ihr Unternehmen zu gewähren: so ist ein Rechenschaftsbericht ent standen, der lebendig die Arbeit des Großhandels für seine Kunden schildert. Um das „Goldene Buch“ noch wertvoller zu machen, sind vier farbige Edelsteintafeln eingefügt, die für jeden Fachmann und auch den Laien interessant sind. Stark vergrößerte Aufnahmen von modernem Schmuck und modernen Uhren stehen Reproduktionen von Gemälden aus früherer Zeit gegenüber, die Personen mit Schmuck darstellen. Das Werk ist zweifellos auch für unsere Kundschaft von Bedeutung, so daß es auf den Wartetischen im Laden aus gelegt werden kann. /leicUsiHhUHfrsvecfroHds-- hacltcicUlen Vtrantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin IV // Betr.: Neuregelung des Bezuges von Gold Die Überwachungsstelle für Edelmetalle bereitet eine Neu regelung bezüglich der Erteilung der Goldgenehmigung für das Jahr 1940 vor. Das Verfahren soll so gestaltet werden, daß die entsprechenden Antragsformulare bereits bis zum 1. September 1939 bei der Überwachungsstelle für Edelmetalle vorliegen. Da durch soll erreicht werden, daß die Handwerkskammern bereits zum 1. Dezember 1939 im Besitz der Genehmigungen sind, so daß die Handwerker die Genehmigung noch vor Ende des Jahres 1939 für das nächste Jahr in Händen haben. Die näheren Wei sungen werden die Innungen des Uhrmacherhandwerks durch die zuständige Handwerkskammer erhalten. Es dürfte hervorgehoben werden, daß jeder einzelne Uhrmacher sich darüber klar sein muß, daß er sowohl die Allgemeine Genehmigung A als auch die Allgemeine Genehmigung C oder nur die Allgemeine Ge nehmigung (Alt- und Bruchgold) benötigt. Ferner erwarten wir, daß möglichst alle Uhrmacher die Ankaufsgenehmigung C be antragen, damit ein verstärkter Einsatz für den Ankauf von Alt- und Bruchgold gewährleistet ist. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. TumeHHcuUcicUteH Berlin W 8. Adolf Oppermann, Spezialgeschäft für Uhren und Werkstatt für Uhrenreparaturen, Kronenstraße 19. Die Witwe Luise Schneider, geb. Glawe, Berlin, ist in die Gesell schaft als persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten. (VI 2/2323) Breslau. Hermann Schulße Nachf., Kommanditgesellschaft, Uhrenfabrikation, Junkerstraße 12. Ein Kommanditist ist aus geschieden. (VI 2/2324) Ehingen (Donau). Max Fischer & Sohn, Verkauf und Re paratur von Uhren, Gold- und Silberwaren und optischen Ar tikeln, Adolf-Hitler-Straße 98. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Mai 1939. Persönlich haftende Gesellschafter: Max Fischer alt und Max Fischer jung, je Uhrmachermeister in Ehingen.
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