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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (13. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 1)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bürgersteuer 1939 (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluß
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- ArtikelSonderschriftenreihe der "Uhrmacherkunst" 41
- ArtikelStreiflichter auf das Weihnachtsgeschäft! 42
- ArtikelBericht aus Italien: Gauleiter besucht Uhrmacherwerkstatt 43
- ArtikelProblem des Jahres: Kampf dem lauten Tick-Tack 44
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 1) 1
- ArtikelFür die Werkstatt 45
- ArtikelNeujahrsaufruf des Leiters der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik ... 45
- ArtikelUnsere Ostmark 46
- ArtikelUnser Sudetenland 46
- ArtikelWer rechnet richtig? 47
- ArtikelWochenschau der U 47
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 49
- ArtikelFirmennachrichten 49
- ArtikelOsterprospekt des Reichsinnungsverbandes 49
- ArtikelPersonalien 50
- ArtikelFragekasten 50
- ArtikelTerminkalender 51
- ArtikelInnungsnachrichten 51
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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I Jr. 3 cherkunjj e Ver- ufprall Lauf- sanfte Ver mischt* melle kungen uch der Feder, Doppel zehnten worden. obleme" ■ folg ^ lie MöQ" ifrieden ortschnt itzki 2. Jahrg. Steuec und RecUi Folge 1 Die Bürgersteuer 1939 (Schluß) Ermäßigungen Ist einem Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveran- laqunq wegen außergewöhnlicher Belastungen (Krankheit, Todesfall, Unterhalt mittelloser Angehöriger einschließlich der Kinder aus geschiedenen Ehen und unehelicher Kinder, für die Alimente gezahlt werden müssen) eine Ermäßigung nach ö 33 FinkStG. gewährt worden, so kann nach dem Erlaß des Reichs ministers der Finanzen vom 31. Oktober 1938 (L 2400 — 46 lll ) die Bürgersteuer auch entsprechend herabgesetzt werden. Auf Antrag hat ferner eine Herabseßung der Bürgersteuer zu erfolqen wenn in dem Einkommen des Jahres 1937 außer ordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EinkStG. (Gewinn aus der Veräußerung eines Geschäfts, Abfindungen für ent gangenen Lohn usw.) enthalten sind. Endlich ist die festgeseßte Burgersteuer zu ermäßigen, wenn das mutmaßliche Einkommen im Jahre 1939 gegenüber dem Einkommen im Jahre 1937 um mehr als 30% zuruckbleibt. Bildet das steuerpflichtige Vermögen die Besteuerungs- grundlage und wird auf den 1. Januar 1939 ein niedrigeres Ver mögen festgestellt als bisher, so darf auf Antrag die Burger steuer auf den Betrag ermäßigt werden, der sich ergeben würde wenn das niedrigere Vermögen die Feststellungsgrund lage zu bilden hätte; jedoch darf die Steuer nicht niedriger sein als wenn sie nadi dem Einkommen des Jahres 1937 berechnet worden wäre. Befreiungen Von der Bürgersteuer bleiben befreit: 1. die Angehörigen der Wehrmacht, der Schußpolizei und des Reichsarbeitsdienstes, wenn sie im Jahre 1939 weder zur Ein kommen- noch zur Lohnsteuer herangezogen werden. Scheiden sie aus dem Dienstverhältnis aus, dann tritt für den Rest des Jahres 1939 Steuerpflicht ein; ? Blinde, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im Jahre 1939 voraussichtlich nicht mehr als 4500 Jl.it betragen wird. Nach einem Runderlaß des Reichsministers der Finanzen sind zu den Blinden auch solche Personen zu rechnen, deren Seh vermögen so gering ist, daß es wirtschaftlich wertlos ist; 3 mit dem jeweiligen einzelnen Teilbetrag der Bürgersteuer Personen, die am Fälligkeitstage a) Arbeitslosenunterstrißung, Krisenunterstiißung, Lürsorge- beihilfen, Zusaßrenten, Witwen- oder Waisenbeihilfen be ziehen, b) voraussichtlich im Jahre 1939 als Gesamtbetrag der Ein künfte nicht mehr erzielen werden als 150% — oder, wenn ein lediger Steuerpflichtiger in Betracht kommt, 130% — des Betrages, der nach dem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von dem zuständigen Fürsorgeverband als Wohlfahrtsunterstüßung in einem Jahre gezahlt würde. (Die diesbezüglichen Beträge geben die Gemeinden be kannt.) — Diese Befreiung tritt jedoch nicht ein, wenn der Steuerpflichtige an dem Fälligkeitstage landwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen im Einheitswert von insgesamt mehr als 8000 JIM oder über haupt steuerpflichtiges Vermögen im Sinne des § 7 Ziffer 1 a VermStG. besißt. Als steuerpflichtiges Ver mögen gilt der Vermögensbetrag, der nach Abzug der Ereibeträge gemäß § 5 VermStG. vom Gesamtvermögen verbleibt. Erhebung der Bürgersteuer Selbständige Uhrmacher Bei ihnen wird der zu zahlende Bürgersteuerbetrag durch einen besonderen Steuerbescheid angefordert. Die Zustellung der Bescheide erfolgt voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar 1939. Die festgeseßte Steuer ist in Teilbeträgen, und zwar mit je einem Viertel am 10. Februar, 10. Mai, 10. August und 10. No vember 1939 abzuführen. Beträgt die Bürgersteuer für das ganze Jahr nicht mehr als 5 ■/?■#, so ist sie in einer Summe am 10. Mai 1939 fällig. U h rm a eh e r g e h i l f e n, Verkäuferinnen usw. Bei den Gehilfen und den sonstigen Gefolgschaftsmit gliedern wird die Bürgersteuer im Lohnabzugsverfahren er hoben. Die von der Gemeinde geforderten Steuerbeträge stehen auf der leßten Seite der Steuerkarte. Im allgemeinen werden die Steuerkarten im Monat Dezember 1938 zugestellt. Die Einbehaltung der Steuer erfolgt durch den Arbeit geber, und zwar: a) bei Lohnempfängern in 24 Teilbeträgen jeweils bei der Lohnzahlung, die auf den 10. oder 24. des Monats statt findet; b) bei Gehaltsempfängern in zwölf Teilbeträgen jeweils am Monatsschluß. Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluß Der Begriff der Rechnungsabgrenzungsposten oder, wie die Bezeichnung eigentlich richtig heißt: „Der Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen“, ist oft noch unklar, und viele wissen hiermit nichts Rechtes anzufangen. Unter Rechnungsabgrenzungsposten versteht man die Be trage, die bei Aufstellung des Jahresabschlusses in irgendeine! Weise in das neue Geschäftsjahr hinübergreifen. In der Hauptsache ergeben sich Rechnungsabgrenzungs posten bei den Schulden. Da ist in ersler Lime die Llmsaßsteuer für das leßte Vierteljahr oder den leßten Monat des zu Ende gegangenen Geschäftsjahres. Bekanntlich wird die llmsaßsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes fällig (vgl. § 3, Abs. 5, Ziff 4 StAnpG), d. h. für die Einnahmen des leßten Viertel- lahres’oder Monats am 31. Dezember. Sie braucht aber erst bis zum 10. januar des nächsten Jahres abgeführt zu werden. Mit hin erfolgt ihre Ausbudiung in den allermeisten Fallen auch erst im Januar. Wirtschaftlich belastet sie tedoch nodi das alte Ge schäftsjahr, denn sie richtet sidi nacli den in diesem Jahre ver einnahmten Entgelten. Um nun zu verhindern, daß das neue Gesdiäftsjahr zu Unrecht mit Umsaßsteuerbeträgen des alten Jahres vorbelastet wird, stellt man die sich ergebende Umsaß- steuer als Rechnungsabgrenzungsposten unter Schulden ein und vermindert damit den Gewinn des alten Jahres. Genau so liegen die Dinge bei den Lohnabzügen von den Entgelten der Gefolgschaftsmitglieder, als da sind: Die Lohn steuer, die Bürgersteuer, die Krankenkassen- und Arbeitslosen versicherungsbeiträge, die Invaliden- und Angesielltenversiche- rungsmarken usw. Auch diese Summen gehören, soweit sie nicht noch vor oder am 31. Dezember bezahlt wurden, zu den Rechnungsabgrenzungsposten. Weiter kommen Fernsprechgebühren, Elektrizitätsver brauchskosten usw., die aus dem Dezember stammen, in Frage. Nach dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 24. August 1938 - VI 529/38 — kann neuerdings auch die am 15. Februar fällige vierte Rate der Gewerbesteuer des Rechnungsjahres 1938 als Rechnungsabgrenzungsposten gekürzt werden.
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