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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (4. August 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- ArtikelErster Großdeutscher Uhrmachertag in Wien 459
- ArtikelSitzung der Obermeister und Bezirksinnungsmeister auf der ... 463
- ArtikelArbeitsersparnis durch Bezeichnungsvorschriften 465
- ArtikelLeistungssteigerung durch Gemeinschaftsarbeit, insbesondere ... 467
- ArtikelDie Reichstagung der GEDU (Garantiegemeinschaft Deutscher ... 470
- ArtikelReichssteuertermine im August 1939 471
- ArtikelWochenschau der U 471
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 472
- ArtikelFirmennachrichten 473
- ArtikelPersonalien 473
- ArtikelFragekasten 473
- ArtikelTerminkalender 474
- ArtikelInnungsnachrichten 474
- ArtikelAnzeigen 474
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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472 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 32 Reichshandwerksmeisler in den Werberat berufen Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat auf Vorschlag des Präsidenten des Werberates verschiedene Gauwirtschaftsberater und Reichshandwerksmeister Ferdinand Schramm zu Mitgliedern des Werberates ernannt. (VI 1/2368J Neue Werkstoffe für Musikinstrumente Das sächsische und sudetendeutsche Musikinstrumenten gewerbe hat sich auf einer Tagung mit der Frage der Rohstoff umstellung beschäftigt, damit das Messing nicht ausschließlich zum Verwendung kommen mufp Auch die Normenfrage wurde geprüft, um ohne Einengung des künstlerischen Schaffens eine Leistungssteigerung möglich zu machen. (VI 1/2369) Protektorat Böhmen und Mähren auf der Leipziger Herbstmesse Das Protektorat Böhmen und Mähren wird auf der diesjährigen Leipziger Herbstmesse, die vom 27. bis zum 31. August dauert, mit einer beachtenswerten Ausstellung im Ring-Mebhaus ver treten sein. Sowohl Industrie- als auch Agrarprodukte werden gezeigt. Daneben tritt das Protektorat auch mit einer Verkehrs werbung in Erscheinung. (VI 1/2370) Steigerung der Werkstattleistung Der Erste Grobdeutsche Uhrmachertag in Wien sah auch Musterwerkstätten, die neue, zeitsparende Einrichtungen zeigten. Sie fanden grobes Interesse, und zur Vertiefung der empfangenen Eindrücke hatten die Firmen Prospekte fertig gestellt, die das Wichtige in Wort und Bild festhielten. Die Firma Flume hat die Einrichtung einer neuzeitlichen Werkstatt in ihrer Druckschrift anschaulich beschrieben und alle wichtigen, größeren Apparate darin aufgenommen. Begueme Arbeitsschemel, der zeitsparende Hangemotor, die Nietmasdiine, das Mikrometer — alles ist aufgenommen, und daneben werden noch wertvolle Hinweise über die Ausgestaltung der Werkstatt erteilt: welche Farbe, Fu&bodenbelag usw. Der neue Meistertisch „Flügel“ der Firma Jacob war in Wien das Ziel eingehender Prüfungen. Die weiteren Neuerungen, wie der Reparaturschrank, in dem die Reparaturen in jeder beliebigen Lage reguliert werden können, sind in einem kleinen Prospekt ebenfalls festgehalten, so dajj die Leistungssteigerung im Uhrmacherhandwerk mit aller Energie vorangetrieben wird. (VI 1/2395) Preisgrenze für Einheitspreisgeschäfte Nach einer Verordnung des Reichswirtschaftsministers dürfen Einheitspreis-, Kleinpreis- und Serienpreisgeschäfte ohne Ge nehmigung keine Waren vertreiben, die einen höheren Preis be sten als die am 17. Oktober 1936 für den jeweiligen Warenkreis bestehenden Spitzengruppen. Die Verordnung gilt nicht, soweit es sidi um Waren unter 1,50 ,7hfl handelt. Sie trifft ferner auch nicht das Sudetenland und die Ostmark. (VI 1/2396) jleicUsiHHUHgMec&cutdS’- HacUdcUten Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin Wjj (288) Betr.: Bearbeitung der Anträge auf Erteilung all gemeiner Genehmigungen A und C für 1940 Die Handwerkskammern sind angewiesen worden, die In haber der Allgemeinen Genehmigungen A und C zur baldigsten Ausfüllung der Anträge für das Jahr 1940 zu veranlassen. Die Anträge der Antragsteller müssen bereits und spätestens zum 1. September 1939 der Uberwachungsstelle für Edelmetalle durch die Handwerkskammern zugeleitet werden. Es wird er wartet, dab die Uhrmacher, die durch die Innungsobermeister die Antragsvordrucke erhalten, schnellstens die Ausfüllung der Fragebogen vornehmen. Die Antragsformulare müssen lücken los ausgefüllt werden. Falls bei einer Fragenspalte eine Fehl anzeige zu machen ist, hat der Uhrmacher in der betreffenden Spalte einen Strich zu machen. Bei den Beständen ist darauf zu achten, dab nicht Halb fabrikate eingerechnet werden. In dem Fragebogen ist die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer oder mehrerer Fach gruppen neu. Sie ist sorgfältig auszufüllen. Gehört der Uhr macher nur der Uhrmacherinnung an, so hat er zur Frage V z. B. zu schreiben „Uhrmacherinnung Breslau“; gehört er auch der Fachgruppe XII der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an, so hat er zu schreiben „Uhrmacherinnung Breslau, Fachgruppe XII der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel“. Es wird dringend darauf aufmerksam gemacht, dab eine doppelte Antragsstellung zu vermeiden ist. Wenn ein Uhr macher über die Handwerkskammer und über die Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Genehmigung A und C stellt, so mub er damit rechnen, dab er die Gebühren gleichfalls zweimal bezahlen mub. Die Uhrmacher, die mit ihrem Betrieb in der Handwerks rolle eingetragen sind, haben die Anträge über die Handwerks kammern zur Uberwachungsstelle für Edelmetalle einzureichen. Es wird nochmals dringend erwartet, dab sich alle Uhr macher für den Ankauf von Alt- und Bruchgold einseben und dementsprechend die Allgemeine Genehmigung C erwerben. (VII/2064) (289) Belr. ; Zwischenprüfung 1939/40 Wir verweisen auf unsere Bekanntmachung in der Fach presse vom 9. bzw. 10. Juni 1939. Es hat sich herausgestellt, dab für die Zwischenprüfungs arbeit des zweiten Lehrjahres andere Messingplatten benötigt werden. Für die Zwischenprüfungsarbeit des zweiten Lehrjahres wird folgendes Material benötigt: Messingplatte, etwa 40 X 40 mm und 2 — 3 mm Stärke, ferner eine Messing platte 30 X 30 mm und 2,8 mm Stärke. (VII/2065) Knappe Waren nur an Stammkunden Das Kopplungsverbot beschränkt sich nicht nur auf Lebens- mdlel, sondern auch auf andere Waren. Grundsäbhch ist unter sagt, die Abgabe von knappen Waren vom Kauf anderer Waren abhängig zu machen. Doch darf der Verkäufer durchaus darauf aditen, dab die knappe Ware nur an seine Stammkunden ab gegeben wird — nur darf er nicht die gleichzeitige Abnahme anderer Artikel verlangen. Diese Erläuterung traf Landgerichtsdirektor Dr. Römer, Referent beim Reichskommissar für die Preisbildung. (VI 1/2397) Die Durchführungsverordnungen zur Altersversorgung Am 17. Juli ist die Durchführungsverordnung erschienen, die nunmehr verschiedene Zweifelsfragen klärt. Zunächst ist zu be- achien, dab die Befreiung von der Versicherung nicht mehr wie bisher möglich ist. Alle Handwerker, die über 50—60 Jahre alt sind, sind versieherungspflichtig. Die Witwen, die den Betrieb ihres verstorbenen Mannes weiterführen, sind in Zukunft eben falls versicherungspflichtig. Für die Unterstübung der jebt schon alten Berufskameraden wird eine Umlage von 1 ,7}JC pro Be trieb erhoben, die jedoch zunächst für die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. März 1940 in dieser Höhe festgesebt ist. Die Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Wir werden nodi ausführlich auf die Durch führungsverordnung zurückkommen. (VI 1/2374) (290) Betr.: Abzugsfähigkeit der Reisekosten für die Reichstagung des Uhrmacherhandwerks in Wien Auf unsere Anfrage erteilte uns der Herr Oberfinanz präsident in Berlin unter dem 19. Juli 1939 folgenden Bescheid: Vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung des Herrn Reichsministers der Finanzen oder der Rechtsmittelbehörden nehme ich folgenden Standpunkt ein: Die den Teilnehmern bei der Reichstagung des gesamten deutschen Uhrmacherhandwerks in Wien entstehenden Kosten sind — soweit sie sich in angemessenem Rahmen halten — als Betriebsausgaben anzusehen. (Vtl/2066) (291) Betr.: Marktordnung auf dem Gebiet des Uhrmacher handwerks Am 1. Januar 1939 traten zwei neue Kartellverträge in Kraft, die die Belieferung von Zigaretten durch die Zigarettenindustrie und den Zigarettengrobhandel regeln. Um den Handel mit Ziga retten zu bereinigen, ist eine Erfassung und Kennzeichnung aller Betriebe des Altreichs erforderlich, die Zigaretten ver treiben. Deshalb schreiben die neuen Kartellverträge eine all gemeine Ausweispflicht für diese Betriebe vor. Da hier und dort auch Uhrmacherbetriebe Zigaretten ver trieben haben, wird nachfolgend die Presseverlaulbarung über die Ausweispflicht für aen Zigarettenhandel bekanntgegeben:
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