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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (13. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Terminkalender
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- ArtikelSonderschriftenreihe der "Uhrmacherkunst" 41
- ArtikelStreiflichter auf das Weihnachtsgeschäft! 42
- ArtikelBericht aus Italien: Gauleiter besucht Uhrmacherwerkstatt 43
- ArtikelProblem des Jahres: Kampf dem lauten Tick-Tack 44
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 1) 1
- ArtikelFür die Werkstatt 45
- ArtikelNeujahrsaufruf des Leiters der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik ... 45
- ArtikelUnsere Ostmark 46
- ArtikelUnser Sudetenland 46
- ArtikelWer rechnet richtig? 47
- ArtikelWochenschau der U 47
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 49
- ArtikelFirmennachrichten 49
- ArtikelOsterprospekt des Reichsinnungsverbandes 49
- ArtikelPersonalien 50
- ArtikelFragekasten 50
- ArtikelTerminkalender 51
- ArtikelInnungsnachrichten 51
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3 DIE UHRMACHERKUNST 51 aussichtslos. Selbst der Schüler in der Schulwerksiatt, dem die Anleitung und Hilfe seines Lehrers jederzeit zur Verfügung stehen, mub meist alle seine Kraft und Energie anspannen, um zum Ziel zu kommen. (X.'15/9) Auftauen der Schaufensterscheibe 9771. Ein benachbartes Geschäft hat jebt beim Auf tauen der Schaufensterscheibe großen Schaden erlitten, weil die Scheibe geplagt ist. Wie läbt sich das Auftauen gefahrlos und sicher durchführen? (X/1580) H. W. in M. Antwort 9771. Derartige Schaden sind grobfahrlässig herbeigeführt und brauchen deshalb von den Versicherungs unternehmen nicht ersebt zu werden. Vereiste Schaufenster scheiben dürfen niemals gewaltsam, etwa durch Abwaschen mit warmem Wasser, durch Aufstellen von brennenden Lichtern oder sonstigen Leuchtkörpern direkt an der Scheibe oder durch Verwendung elektrischer Heizsonnen abgetaut werden, weil die Scheibe dabei mit Sicherheit springt; Schaden, die auf diese Weise entstehen, sind wegen der typischen Lorm der Sprünge auch ohne weiteres als solche erkennbar. Es empfiehli sich deshalb, von vornherein die Eisbildung an den Scheiben zu verhüten, und zwar durch rechtzeitige natür liche Erwärmung des Raumes, in dem sich die Scheiben be finden. Außerdem wird als wirksam eine Mischung von Glyzerin und Brennspiritus zu gleichen Teilen empfohlen, die — gut durcheinandergeschüttelt — auf die Innenflächen der Schau fensterscheiben aufzutragen ist. Ist es aber dafür schon zu spät, so kann die Eisbil dung an den Scheiben durch zwei Mittel ge fahrlos beseitigt werden: Entweder der ganze Raum wird langsam erwärmt, wobei der Heizkörper allerdings un bedingt mehr als 3 m von der Sdieibe entfernt stehen mub, oder ein Ventilator wird so an der befrorenen Scheibe auf gestellt, dab der Luftstrom die ganze Eläche der Scheibe be streicht; hierbei mub das herabrinnende Tauwasser dann ständig abgewischt werden. Dieses Abwischen des Tauwassers ist notwendig, damit der Schaufensterrahmen infolge des Ein dringens von Feuchtigkeit nidit anfängt, zu faulen oder Rost anzusefeen. (X/1581) Welche Hausgewerbetreibenden sind umsabsteuerfrei? 9774. Als Heim-Uhrmacher arbeite ich für zwei Uhren geschäfte. Die Umsäbe daraus betragen im Kalenderjahr 5000 Ml. Daneben arbeite ich aber noch für Privatkunden, die in die Wohnung kommen und Uhren zur Reparatur bringen. Die Umsäbe daraus betragen in demselben Kalenderjahr 2000 Ml. Mub idi hierfür Umsabsteuer zahlen? (X/1584) W. B. in Z. Antwort 9774. Der Reichsfinanzminister hat nunmehr durch einen neuen Runderlab diese neuen Bestimmungen ge geben bzw. die bisher bestehenden Bestimmungen ergänzt. Danach gilt die Befreiung von der Umsabsteuer nur für Gewerbetreibende, deren Gesamtumsäbe im Kalenderjahr 40 000 Ml nicht übersteigen. Unter Gesamiumsab ist aber nicht etwa lediglich der Umsab aus der hausgewerblichen Tätigkeit zu verstehen, sondern es gehören dazu auch alle sonstigen Umsäbe, sogar die umsabsteuerfreien (z. B. die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung). Die Grenze von 40 000 Mfl ist selbstverständlich sehr weit gezogen, und es ergibt sich daraus eine Erweiterung des Kreises der Hausgewerbetreibenden, die Umsabsteuerbefreiung genieben, weil die Grenze früher zum teil nur 12 000 Ml betrug. Die Hausgewerbetreibenden, deren Gesamtumsab 40000 Ml nicht überschreitet, werden mit den Umsäben aus der haus gewerblichen Tätigkeit nur insoweit zur Umsabsteuer heran gezogen, als diese Umsäbe im Kalenderjahr 12 000 'MH über steigen. Diese Bestimmung stellt wiederum eine erhebliche Er weiterung der Vergünstigung dar, denn bisher war der ganze Umsab umsabsteuerpflichtig, wenn er 15 000 Ml überstieg. Die Umsabsteuerbefreiung können natürlich nur Haus gewerbetreibende in Anspruch nehmen, die in der Regel allein oder mit ihren Familienangehörigen oder mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften arbeiten, oder die den Hausgewerbe treibenden durch den Reichstreuhänder der Arbeit wegen be sonderer Schubbedürftigkeit gleichgestellt sind. Die Regelung gilt im übrigen auch für Zwischenmeister. Voraussebung für die Inanspruchnahme der Umsabsteuer- freiheit ist, da& der Hausgewerbetreibende mit bestimmten Unternehmern im festen Geschäftsverkehr steht. Das Arbeits verhältnis des Hausgewerbetreibenden zu seinem Auftraggeber mub einem Dienstvertrag üblich sein. Die Befreiung von der Umsabsteuer gilt selbstverständlich nur für Umsäbe mit ständigen Kunden. Die anderen Umsäbe, also z. B. Umsäbe mit Privatkunden u. dgl., sind ebenso um sabsteuerpflichtig wie die Umsäbe anderer Gewerbetreibender. Der Heim-Uhrmacher ist in dem vorliegenden Fall mit den Umsäben, die er mit den beiden Uhrengeschäften hat (5000 M/l), umsabsteuerfrei. Mit den anderen Umsäben in Höhe von 2000 Ml ist er mit 2"/« umsabsteuerpflichtig. (X'1585) IxanitoUaUMUc 15. Januar. Leipzig, 10 Uhr, Grobversammlung „Börsenkeller” 18. Januar. Halberstadt, 14 3n Uhr, „Gotisches Haus” 20. Januar. Wien, 1., 19 30 Uhr, Grobversammlung „Militärkasino" 26. Januar. Magdeburg, 14 Uhr, Innungsversammlung „Artushof“ 30. Januar. Zittau, 14 Uhr, „Hülters Hotel“ Halbersladt. Am Mittwoch, dem 18. Januar i939, nach mittags 14V 2 Uhr, findet in Halberstadt, Gotisches Haus, eine auberordentliche Versammlung statt. Es ist Pflicht eines jeden Berufskameraden, zu dieser Versammlung zu erscheinen (VII/1916) Leipzig. Innungs - Grobversammlung Sonntag, den 15 Ja nuar 1939, 10 Uhr, im groben Saal des „Börsenkellers", Leipzig C 1, Tröndhnring 2. (Eingang zum Saal durch die Gaststätte.) Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrübung, Totenehrung. 2. a) Altersversoigung des Handwerks; b) Jugendschubgeseb- 3. Eiläuterung der Abschlubtechmk für die Buchführung. (Redner stellt die Hand werkskammer, ein Bildband wird die Erlaulerungen anschaulich machen. Anschliebend Ausgabe von Broschüren über die Abschlubtechnik der Buchführung für das Uhrmacherhandwerk.) 4. Werbung der Innung. 5. Verschiedenes. Achtung! Da der Metropolsaal an diesem Tag besebt ist, findet die Versammlung im „Börsenkellersaal“ statt Für die auswärtigen Berufskameraden sehr günstig, da der „Börsenkeller ‘ gleich rechts vom Ausgang des Hauptbahnhofes liegt. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Nur Krankheit wird als Entschuldigung anerkannt. Wer unentschuldigt fehlt oder vorzeitig die Versammlung verläbt, wird bestraft. Die Eebruar-Monatsversammlungen fallen aus Nächste Monatsversammlung am Montag, dem 6. März 1939. Hans Flügel, Obermeister und Reichsinnungsmeister. (VII/1914) Magdeburg. Uhrmacherinnung. Unsere nächste Innungs versammlung findet am Donnerstag, dem 26. Januar 1939, um 14 Uhr, im Innungslokal „Artushof“, Johannisberg strabe 3, statt. Tagesordnung sowie besondere Einladung geht den Berufskameraden noch durch Umdruck zu. Unentschuldigtes Fehlen wird bestraft. Begründete Entschuldigungen sind rechtzeitig schriftlich beim Obermeister rischer ein zureichen. Wilhelm Schulze, Schriftwart. (VII/1918) Zittau. Einladung zur Innungsversammlung am Montag, dem 30. Januar 1939, 14 Uhr, in Zittau, „Hütters Hotel“, Bahn hofstrabe. Tagesordnung: 1. Innungsbericht. 2. Betrifft Altersversorgung im Handwerk. 3. Fragen zur Meisterprüfung. Referent Uhrmachermeister E. Noack, Dresden, Vorsibender der Meisterprüfungs kommission. 4. Verschiedenes. Ich erwarte, dab alle Mitglieder pünktlich zur Versammlung anwesend sind. Als Entschuldigung gilt nur Krankheit Andern falls würde ich gezwungen sein, entsprechende Ordnungs strafen zu verhängen. (VII/1915) Horst Landrock, Obermeister.
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