Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (15. September 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einführung der Uhrenfabrikation in Rußland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 38 DIE UHRMACHERKUNST aufzukaufen oder geeignete Fabrikanten zu veranlassen, in Rußland mit Staatshilfe Filialen zu errichten. In Europa konnten die verschiedenen Kommissionen in den hierfür in Betracht kommenden Ländern nidits Geeignetes finden und auch zu keiner Einigung gelangen. Die allzeit geschäftstüchtigen Amerikaner aber verkauften denRussen alles, was diese wünsditen, einen kompletten Großbetrieb welcher teilweise schon stillgelegen hatte, mit allen Materialien bis in das kleinste Detail. Es war die „Dübers Watch Co“ in Hampden (Ohio). Aber nidit genug damit, engagierte die russische Regierung auch noch das ge samte technische Personal vom ersten Direktor bis zum leßten Meister und Spezialisten. Zu Beginn des Jahres 1930 war in Moskau ein extra errichteter vierstöckiger Riesenbau, ähnlich dem amerikanischen in Hampden (Ohio), fertiggestellt, welcher die Maschinen aufnahm und von dem im März 1930 ebenfalls angekommenen amerikanischen technischen Personal aufgestellt und eingerichtet wurde. Hergestellt werden in der ersten Uhrenfabrik aus schließlich Taschenuhren, Armbanduhren, Stoppuhren, adit Tage gehende Fliegeruhren, Echappements für Laufwerke und Apparate aller Art. In einer Spezialabteilung werden Meßinstrumente, Mikrometer und Indikatoren hergestellt. Alle Bestandteile der hier fabrizierten Artikel einschließ lich aller Werkzeuge, wie auch Fräsen für Räder und Triebe, mit alleiniger Ausnahme der Feilen, Gläser und Lochsteine werden in der Fabrik selbst angefertigt. Die Belegschaft besteht aus 3000 Arbeitern und Angestellten. Außer dieser Taschenuhrenfabrik gibt es in Moskau noch eine zweite noch größere Uhrenfabrik, welche, ähn lich gebaut wie die erstere, etwa 4500 Leute beschäftigt und sich mit der Wecker- und Großuhrenfabrikation befaßt. Seit Jahresfrist hat man auch hier, mangels Plaß in der ersten Uhrenfabrik in einem großen Seifenbau die Taschen uhrenfabrikation aufgenommen. Uhren mit Schlagwerk werden in Rußland nicht fabriziert. Elektrische Uhren werden in großer Menge in einem Riesenbetriebe (über 20000 Arbeiter), welcher nur elektrische Artikel herstellt, angefertigt. Außer den angeführten Moskauer Fabriken gibt es noch eine größere Anzahl andere neue Uhrenfabriken in Pensa, Samara, Kiew usw.; diese sind noch größer als die Moskauer und ebenfalls auf das modernste eingerichtet. Die Belegschaft der Moskauer Betriebe besteht zu mehr als 75°/ 0 aus angelernten Arbeitern, welche zum Teil in einer mehrwöchigen Lehr- und Probezeit für eine bestimmte Arbeit, die nur aus wenigen Handgriffen be steht, ausgebildet werden. Weiter besteht eine größere Fabrikschule, in welcher den Schulentlassenen in ein- bis zweijähriger Lehrzeit praktisch und theoretisch für den eigenen Bedarf die elementarsten Grundlagen gegeben werden. Aller Schulbesuch ist vollständig kostenlos. Je nach Neigung und Fähigkeiten, besonders noch auf poli tischem Gebiet, können sich diese Leute durch Weiter bildung, Besuch von Kursen und regelmäßigen Vorträgen zum Gruppenführer, Meister usw. emporarbeiten. Obligatorisch für alle angelernten Arbeiter ist nach einer bestimmten Zeit die Ablegung eines öffentlich statlfindenden Examens, das sogenannte techn. Minimum. Die Vorbereitung hierzu wird der Belegschaft durch den Besuch von wöchentlich mindestens einmal, nach der Arbeitszeit stattfindendem technischem Unterricht erteilt. Gegeben wird derselbe für jede Abteilung in Gruppen gesondert von Inyenieuren, Technikern, Abteilungsleitern, Professoren usw. im Betriebe. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, jeden Arbeiter wissen zu lassen, welchem Zwecke das von ihm bearbeitete Teil dient und wie es arbeitet bzw. worauf es ankommt. Die geseßliche Arbeitszeit beträgt täglich sieben Stunden. Jeder sechste Tag ist ein Ruhetag. Im Krank heitsfälle wird das verdiente volle Gehalt unbeschränkte Zeit weitergezahlt. Ferien erhält jeder Arbeiter mindestens 12 Arbeitstage, die Angestellten und Spezialisten einen Monat jährlidi bei Weiterzahlung des vollen Lohnes. Die hier fabrizierte Taschenuhr ist eine 19kräftige, 15 steinige Ankeruhr, Werkhöhe etwa 72 mm. Es ist eine ältere amerikanische Bauart (Düber, Hampden). Der amerikanische Aufzug mit negativer Zeigerstellung wurde, weil für die russische Fabrikation zu empfindlidi und kompliziert, durch ein einfaches Sdiweizer System erseßf. Die Uhr geht auffallend gut. Alle Teile sind auswechselbar. Die Steine sind in Futter gefaßt und in die Brücken eingepreßt. Das Zifferblatt ist stets Messing versilbert, Werk vernickelt. Edelmetall wird zu Gehäusen nie verwandt. Der Verkaufs preis beträgt rund 10 Rubel. Die Uhr ist mit Breguet- Spirale und Kompensationsunruh versehen. Der Produk- lionsplan sieht z. Z. jährlich rund 1 Million Stuck vor. Die gleidie Uhr wird auch mit nur sieben Steinen hergestellt und ist dann etwas billiger. In bedeutend geringerer Menge werden noch eine 17'" flache Knabenuhr, sowie eine 10'" und 13"' Arm banduhr hergestellf. Besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit widmete man der Fabrikation einer Fliegeruhr. Es ist, bis auf den Gang, eine getreue Kopie der bekannten Jägerschen von Le Coultre, Sentier, fabrizierten Fliegeruhr mit allen Komplikationen. An diese Uhren werden bemerkenswert hohe Anforderungen gestellt. Von der Abnahmekommission werden die Uhren einer längeren sehr strengen Prüfung bei — 25° C, Zimmertemp. (-L 15 0 C) und Wärme (+45° C) unterzogen: also 70° Temp.-Unterschied. Weiterhin findet eine Lagenprüfung und eine solche in einer besonderen Rüttelvorrichtung statt. Was nun die Vollendung und das äußere Aussehen betrifft, so lassen die russischen Uhren zwar noch zu wünschen übrig. Auch die Werkzeug macherei, besonders der Stanzenbau ist noch zu 90°/ o von der Schweiz abhängig. Das gleiche gilt für alle komplizierten Automaten und Spezialmaschinen zur Uhren fabrikation. Troß dieser mit außerordentlich großen Mitteln aufgezogenen Taschenuhrfabrikation werden zur Zeit große Mengen japanischer Taschen- und Armband uhren in allen Größen importiert. Die eigene Fabrikation wird den Bedarf auf viele Jahre hinaus noch nicht zu decken vermögen, so daß nunmehr durch die Wirtschafts beziehungen zwischen Deutschland und Sowjetrußland gute Aussichten für unsere Uhrenindustrie bestehen. (1/2404) Wochenschau dec Arbeitsrecht in der Kriegswirtschaft 1. Die Einberufung zu einer Dienstleistung im Wehrdienst bringt das Arbeits- und Lehrverhältnis nicht zum Erlöschen. Die Einberufung bewirkt nur, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Beschäftigungsverliältnis für die Dauei der Einberufung ruhe n. 2. Im Falle einer Einberufung hat das Gefolgschaftsmit glied das Recht, das Arbcitsverhältms zu kündigen. Dagegen ist es dem Unternehmer verboten, eine Kündigung aus zusprechen. 3 Die Bestimmungen über den Arbeitsschutz sind einstweilen außer Kraft gesetzt. Abgesehen davon, daß sämt liche Urlaubsansprüche erloschen sind, gelten jeßt auch nicht mehr die Bestimmungen über die Arbeitszeit. Die 48-Stunden- Woche ist also einstweilen aufgehoben. Mehrstunden müssen bezahlt werden; nur die Uberstundenzuschläge fallen fort. 4. Sowohl die Einstellung von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen usw., als auch die Lösung von Arbeitsverhältnissen aller Art unterliegen nunmehr einheitlich dem Zustimmungs zwang des Arbeitsamtes. Will ein Betriebsführer ein Gefolg schaftsmitglied einstellen, so muß er zuvor die Zustimmung
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