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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (22. September 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kampffront - Heimatfront
- Autor
- Moeschler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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530 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 39 aber auch an jeden einzelnen ergeht der Ruf. seinen Plab in schließen die Aufnahme von Pfuscheranzeigen aus. Treten trob- der Heimatfront auszufüllcn Höchster Arbeitseinsals hat sidi dem irgendwo Mibstände auf, sind sie sofort allen Uhrmacher* mit einer planvollen Geschäftsführung zu vereinen. Zeitungen zu melden. Den Geschäftsfrauen, die ihre Geschäfte wegen Einberufung ihrer Männer weiterführen, erwachsen jefet ungeheure Auf gaben. Zwar ist in den meisten Fällen die Frau schon immer im Geschäft tätig gewesen, doch beschränkte sich ihre Arbeit hauptsächlich auf die Kundenbedienung. Für die daheim gebliebenen Uhrmacher besteht nun eine ganz selbstverständ liche Pflicht, für diese Geschäfte, deren Inhaber zum Militär dienst einberufen sind, Reparaturen auszuführen. Es mag in erster Linie Aufgabe der Obermeister sein, sofort vermittelnd einzugreifen. Außerdem ist die tätige Hilfe in Einkaufs-, Buchführungs- und Steuerangelegenheiten durchzuführen. Die Meisterfrau hat, wenn sie Hilfe benötigt, sich am zweckmäbigsten sofort an den Obermeister zu wenden und auch von sich aus alles zu tun, das Geschäft ungestört weiterzuführen. Vor allem hat sich die Geschäftsfrau um die neuen Verordnungen zu bekümmern und darf diese nicht fahr lässig aujjer acht lassen. Die für die einzelnen Berufsgruppen erlassenen Vor schriften können nur in den Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Den Tageszeitungen fallen ganz andere, allgemeine Aufgaben zu. Die Fachzeitschriften erläutern auch die für ihre Fachgebiete erlassenen geseblichen Vorschriften, so dab Zweifelsfragen gar nicht erst auftreten können. Jeder Berufskamerad hat sich über die einzelnen Be kanntmachungen zu informieren. Heute ist weniger denn je die Entschuldigung möglich, die einzelnen Bestimmungen nicht oder nicht genau gekannt zu haben. Wer etwa glaubt, jefet auf seine Fachzeitschrift verzichten zu müssen, treibt nicht nur falsche Sparsamkeit, sondern kommt in die Gefahr, durch Nichtbeachtung der Vorschriften infolge Unkenntnis Handlungen oder Unterlassungen zu begehen und somit in den Verdacht der Wirtschaftssabotage zu kommen. Es darf sich auch keiner nur darauf verlassen, von seinen Be rufskameraden aufgeklärt zu werden. Gewijj wird jeder Berufs kamerad dem ändern zur Seite stehen. Aber vielleicht ist der Be rufskamerad gerade so überbeschäftigt, dab er die rechtzeitige Mitteilung vergibt. Es ist auch keinem Obermeister möglich, ledes Geseb durch Rundschreiben weiterzuleiten und zu er klären, ebensowenig es ja möglich ist, sofort Versammlungen einzuberufen. Es ist verständlich, wenn die Meisterfrauen, die das Geschäft allein weiterführen, versuchen, alle möglichen Spar- mabnahmen durchzuführen. Eindringlichst müssen wir aber davor warnen, hier am falschen Plabe zu sparen und die Fach zeitschrift abzubestellen. Auf die Gefahren haben wir soeben hingewiesen. An die Innungsobermeister und alle Berufskameraden geht der dringliche Ruf, gerade diesen Umstand besonders zu beachten und darauf zu dringen, dab die eigentlich schon seit Jahren bestehende Pflicht, eine Eachzeitschrift zu halten, gerade jefet peinlichst erfüllt wird. ^f r Berufsstand hat grojje Aufgaben zu erfüllen und darf nicht in Mibkredit kommen durch einige Wenige, die aus Un kenntnis gegen die Verordnungen verstoben. Es bedarf hierbei wohl keiner besonderen Erwägung, dab es gleich ist, welche 'tschrift gelesen wird. Die Verordnungen sind so W T 1 Äi S1 f m allen Zei * sc hriften veröffentlicht werden, und jede Schriffleitung wird von sich aus die notwendigen Kom mentare geben. Auch wir Zeitschriften kennen heute keinen Konkurrenzkampf mehr, sondern arbeiten gemeinsam an den Aufgaben, die uns gestellt sind. !n einem an uns gerichteten Schreiben klagte ein Berufs kamerad, dab sein Umsab zurückgegangen und er auch .gänz lich ohne Reparaturarbeit sei. Wir haben diesem Zeitgenossen ein sehr deutliches Antwortschreiben zugehen lassen. Schein bar wubte er noch nicht, dab überall Fachleute fehlen und er gewib in seinem Ort mancher Meistersfrau durch Übernahme der Reparaturarbeit zur Seite stehen kann und mub. Auch die Fachzeitungen werden vermittelnd eingreifen riH* h 45 irma S er m semem Betrieb oder in seinem Ort ° d ^ durch Vermittlung des Obermeisters keine ausreichende Betätigung so soll er es in seiner Fachzeitung bekanntgeben. V W1 \ k ? e "i und bd,le erhalten. Jeder Uhrmacher der Arbeiten Jur Berufskameraden übernimmt, ist von vorn herein verpflichtet, einwandfreie Arbeit zu leisten und die i ^f' Se x? U I u m niedn asten Stande zu halten. Die vorsorq- liehen Maßnahmen der Zeitschriften, bei Aufnahme derartiger Anzeigen Referenzen zu verlangen und Auskünfte einzuholen Aus Gründen der Papiereinsparung sind wir, wie alle Zeitungen und Zeitschriften, zu einer vorübergehenden Um fangsverringerung gezwungen. Eine gröbere Raumausnubung und kleinere Schrift lassen es zu, neben den Bekanntmachungen den wichtigsten fachlichen Stoff zu bringen. Bei Eintritt nor maler Verhältnisse werden wir die Umfangsverminderung wieder aufholen. Wenn die Rubrik „Fragekasten" aus Raummangel oftmals nicht erscheint, so werden aber trobdem nach wie vor schrift liche Auskünfte erteilt, ln den lebten Tagen erhielten wir direkt Rekordmengen von Anfragen, und unsere Schriftleitung in Verein mit unseren Mitarbeitern des Steuer- und Rechtswesens ist bemüht, jede Anfrage in kürzester Zeit zu beantworten Man beachte folgende Punkte, deren Befolgung die Bearbeitung erleichtern: 1. Deutliche Schrift, 2. Briefe nur einseitig be schreiben, 3. jede Frage einzeln anführen, 4. genaue Adresse (Absender) und genaue postalische Bezeichnung, nicht nur auf dem Umschlag, sondern auch im Brief angeben. Man vermeide auf jeden Fall unvollständige Ortsnamen, z. B. „Neustadt“ oder gar abgekürzte Bezeichnungen, z. B. „Nst.‘‘. Wir bitten, bei der jebigen Anhäufung sich auf fachliche Fragen und solche, die mit der Geschäftsführung Zusammen hängen (Steuer, Buchführung, Gesebe, Versicherung und der gleichen), zu beschränken. Es zeugt zwar von einer freund schaftlichen Verbundenheit unserer Leser, wenn wir Fragen über alle Gebiete des täglichen Lebens erhalten; aber An gelegenheiten, die außerhalb unseres Arbeitsgebietes liegen, können wir jebt weder beantworten, noch weiterleiten. Ferner möchten wir unsere geschähen Leser bitten, auf pünktliche Bezahlung der Bezugsgebühr zu achten. Der Betrag ist vierteljährlich im voraus zahlbar, und es ist nicht angängig, die Gebühr erst im zweiten oder gar erst im dritten Monat eines Vierteljahrs zu bezahlen. Im Hinblick auf den Mangel an Arbeitskräften können wir künftig keine Mahnungen oder Nachnahmen mehr versenden, überdies wird der niedrige Bezugspreis von vierteljährlich 3,75 W durch Nachnahme gebühren nur unnötig verteuert. In Zukunft mub der Versand der Exemplare, die nicht bis 15. des ersten Vierteljahrsmonats bezahlt sind, ohne Benach richtigung eingestellt werden. Der Nummer, in der die Zahlungs aufforderung veröffentlicht wird (die dem Quartalwechsel am nächsten liegende Ausgabe), liegt stets eine vorqedruckte Zahlkarte bei. Ich appelliere an die Einsicht unserer Leser und bitte, uns und auch sich unnötioe Arbeit und Kosten zu ersparen. Zum Schluß möchten wir noch eine Verlautbarung des Reichs- Standes des deutschen Handwerks wiedergeben: Dein unentbehrlicher Kamerad Die kriegswirtschaftlichen Mabnahmen der Regierung können nur dann zum Erfolg führen, wenn alle davon be- f--.f ne , n Berufsgruppen diese Mabnahmen sofort und restlos erfüllen. Das sebt voraus, dab nicht nur alle Dienststellen der Berufsorganisationen sich hiermit eingehend befassen und das Weitere veranlassen, sondern dab jeder einzelne Handwerker sofort selbständig pflichtbewubt handeln mub- Hierzu bedarf es der Führung und Beratung, damit von vornherein jeder C * ti° r Umwe 9 vermieden wird. Somit fällt der Fach zeitschrift eine verantwortungsvolle politische Aufgabe zu, deren Erfüllung auch jeder Handwerkszeitschrift zur Pflicht gemacht wird. Es ist daher völlig verfehlt, die handwerklichen Zeit schriften abzubestellen, weil sich der eine oder andere der irrtümlichen Auffassung hingibt, die Entwicklung der Ereignisse aus den 1 ageszeitungen verfolgen zu können. * ^ ame »handwerkliche Zeitschrift" bzw. „Fach zeitschrift gibt die eindeutige Richtung dieser Organe an, die als Berater und Betreuer jedes einzelnen Handwerkers in dieser Zeit geradezu unentbehrlich geworden sind Selbst wenn in einzelnen Betrieben der Betriebsführer eingezogen worden ist und seine Stelle von der Meisterfrau eingenommen wird, ia selbst dann, wenn eine vorübergehende Schliebung des Betriebes notwendig geworden ist, bleibt es trobdem empfehlenswert, die Zeitschrift weiter zu halten und zu lesen. Sub h m d , ei \ Lage - bis in die ' e bten Einzelheiten die Mabnahmen zu erläutern,. die für die handwerklichen Berufs zweige gellen und die auch über den weiteren Einsab der in den Werkstätten stehenden Maschinen und zur Verfügung liegenden Rohstoffe entscheiden. deni | 1 £ hat » die vom Reichsstand des deutschen lesen ist Pflicht! e Anordnung Gültigkeit: Fachzeitschrift
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