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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (20. Oktober 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- ArtikelWas muß der Uhrmacher von den Kriegsverordnungen wissen? 553
- ArtikelWerbung - eine volkswirtschaftliche Pflicht 554
- ArtikelWerkzeuge pflegen - Werte erhalten! 555
- ArtikelWinke für die Chronographen-Reparatur (Fortsetzung von Nr. 42, ... 556
- ArtikelUnsere Ostmark 557
- ArtikelWochenschau der U 557
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 558
- ArtikelFirmennachrichten 558
- ArtikelPersonalien 559
- ArtikelWirtschaftszahlen 559
- ArtikelAnzeigen 560
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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558 DIE UHRMACHERKUNST Leipziger Frühjahrsmesse 1940 findet statt Mustermesse vom 3. bis 8. März, Große Technische Messe und Baumesse vom 3. bis 11. März 1940 Wie nunmehr endgültig feststeht, findet die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 mit der Mustermesse vom 3. bis 8. März und mit der Großen Technischen Messe und Baumesse vom 3. bis 11. Marz des kommenden Jahres statt. Der Herr Reichs minister der Justiz hat unter dem 2. September 1939 bekannt gegeben, daß der vorgesehene Schub von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen für die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 eintritt. Nachdem bereits die diesjährige Leipziger Herbstmesse, die in den lebten Tagen vor dem Beginn des deutschen Gegen schlags gegen Polen stattfand, trob der herrschenden politischen Hochspannung programmgemäb abgewickelt wurde, wird also auch die Leipziger Frühjahrsmesse 1940, wie vorgesehen, ab gehalten. Gerade in Zeiten kriegerischer Verwicklungen tritt die Leipziger Messe in ihrer Bedeutung für den deutschen Export besonders klar hervor. Sie bietet den zahlreichen auf ihr ver tretenen neutralen Staaten die Möglichkeit, sich nicht nur über das umfassende deutsche Angebot in Fertigwaren und Ma schinen zu orientieren, sondern auch untereinander in Verbin dung zu treten. Die Preisbildung der Mieten Uber die bis zum 1. September 1939 eingegangenen Miet- zinssenkungs- und -erhöhungsanträge für Wohnräume ist, wie der Reichskommissar für die Preisbildung in dem Runderlab Nr. 99/1939 ausführt, mit möglichster Beschleunigung zu ent scheiden. Die Entscheidung kann jedoch ausgesebt werden, wenn sie zuungunsten einer Partei ausgehen würde, die zum Wehrdienst einberufen ist. Alle nach dem 1. September 1939 eingegangenen Anträge sind den Antragstellern kurzerhand zurückzugeben. Die Be stimmungen des Runderlasses 184/37 des Reichskommissars für die Preisbildung haben Mietern wie Vermietern ausreichende Gelegenheit gegeben, bei überhöhten oder besonders niedrigen Mieten entsprechende Anträge bei den Preisbehörden zu stellen. Es ist daher nicht zu billigen, wenn Mieter oder Vermieter, die sich bisher mit dem bestehenden Mietzins zufrieden gegeben haben, in dieser Zeit die Unangemessenheit ihres Mietzinses glauben feststellen zu müssen. Zu bearbeiten sind lediglich Mietzinserhöhungsanträge wegen Vornahme baulicher Verbesse rungen, die unmittelbar nach erfolgter Wertverbesserung ge stellt werden und denen die Einwilligung des Mieters beigefügt ist. Eine weitere Ausnahme ist ferner für solche bei Mieter wechsel gestellte Anträge zu machen, die die Angleichung von üefälligkeitsmieten zum Gegenstand haben. Aufsichts beschwerden sind weiterhin zu erledigen. Der Bezug von Benzin Wie wir von verschiedenen Seiten hörten, geht die Be lieferung mit Benzin an einigen Orten nicht ganz geregelt vor sich. Wir haben diese Mitteilung an den Reichsinnungsverband weitergegeben, der uns für diese Uhrmacher den Rat gab, daß sich der Obermeister mit dem Kreisfachgruppenleiter der Fach gruppe „Gesundheitspflege“ in Verbindung seßt. In direkter Regelung wird dann die Belieferung mit Waschbenzin für unsere Uhrmacher bestimmt einwandfrei vor sich gehen. Neue Richtlinien für Meisterprüfungsausschüsse Der Reichswirtschaftsminister hat neue Richtlinien für die Errichtung und Neubeseßung der Meisterprüfungsausschüsse er lassen. Die neuen Richtlinien besagen, daß Meisterprüfungsaus schüsse nur für die als Vollhandwerk anerkannten Handwerks berufe errichtet werden dürfen. Für jedes Vollhandwerk ist in der Regel ein besonderer Meisferprüfungsausschuß zu errichten. Die Errichtung von Ausschüssen für mehrere Handwerksberufe darf nur nach den Richtlinien des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages erfolgen. Dieser kann die Errichtung der Prüfungsausschüsse für die einzelnen Handwerksberufe vorschreiben. Voraussetzung bei jedem Handwerksberuf ist, daß jährlich mindestens vier bis sechs Prüflinge zu prüfen sind. Die Meisterprüfungsausschüsse müssen aus einem Vor- sißenden und mindestens zwei fachlichen Beisitzern bestehen. Hinzu kommt der vom Hoheitsträger der NSDAP, vor zuschlagende Beisitzer, der den weltanschaulichen Teil der Prü fung abnimmt. Bei zahlreich vertretenen Handwerksberufen müssen genügend stellvertretende Beisitzer bestellt werden. Der Vorsitzende und die fachlichen Beisitzer müssen Meister des Handwerks sein, für das der Prüfungsausschuß errichtet ist. Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß sie neben ihrer politischen Zuverlässigkeit über ganz hervorragende Fachkennt nisse verfügen. Hinsichtlich der Beteiligung des Hoheitsträgers der NSDAP, an der Beseßung der Ausschüsse behält es sein Bewenden bei den bisherigen Vorschriften. Der Leiter der Handwerkskammer darf dem Meister prüfungsausschuß weder als Vorsißender, noch als Beisißer an gehören. Geschäftsführer der Handwerkskammer dürfen ledig lich als sachverständige Prüfer für den kaufmännischen und all gemein-theoretischen Teil der theoretischen Prüfung mit heran gezogen werden. Es ist der Wunsch des Reichswirtschaftsministers, daß bei der Durchführung dieser Vorschriften weitgehend auf die durch die besonderen Umstände hervorgerufene Sachlage Rücksicht genommen wird. VUuUricUteH Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W// Betr.: Berufskleidung für das Uhrmacherhandwerk Auf Grund unserer Eingabe vom 4. Oktober 1939 hat die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete entschieden, daß die Arbeitsmäntel für Uhrmacher als bezugscheinfreie Be rufskleidung nicht anerkannt werden können. Wir bitten die Be rufsangehörigen, hiervon Kenntnis zu nehmen. Betr.: Arbeitsplatzwechsel und Arbeitsschuß Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob ein Uhrmacher lehrling, der die Lehrzeit ordnungsmäßig beendet und die Ge hilfenprüfung mit Erfolg abgelegt hat, ohne Erlaubnis seine bisherige Lehrstelle verlassen und einen neuen Arbeitsplaß an- treten kann. Nach einer Verlautbarung des Reichsstandes des deut schen Handwerks ist dieser Arbeitsplaßwechsel nicht erlaubnis- frei. Vielmehr muß der Junggehilfe die Genehmigung des Ar beitsamtes zum Verlassen seiner bisherigen Lehrstelle einholen. Damit ist der Lehrling grundsäßlich an seinen Arbeitsplaß auch nach Beendigung der Lehre gebunden. Uber die Gewährung des freien Samstagnachmittags an Handwerkslehrlinge verhält sich der Erlaß des Reichsarbeits ministers vom 11. September 1939 (III A 17 017/39). Danadi kann dem Jugendlichen an Stelle des freien Samstagnachmittags in jeder Woche ein Nachmittag an einem anderen Werktage von 14 Uhr ab oder ein Vormittag bis 14 Uhr freigegeben werden. Der Uhrmachermeister kann also seinen Lehrling am Samstag arbeiten lassen, muß ihm aber dafür beispielsweise einen freien Nachmittag an einem anderen Werktage oder einen freien Vor mittag an einem anderen Werktage gewähren. Etwas Besonderes gilt für Jugendliche über 16 Jahre, die in dringenden Fällen mit Mehr arbeit beschäftigt werden. Diese können bis zu 56 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Auf diese Arbeitszeit wird die Unterrichtszeit in einer Berufsschule nicht angerechnet. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, diesen Jugendlichen einen freien Nachmittag oder Vormittag einzuräumen. Wann ein dringender Fall der Mehrarbeit gegeben ist, entscheidet im Zweifel das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Reichsinnungsverband des Uhrmacfaerhandwerks Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Tic*neMvCuUticUte*i Berlin SW 61. Paul Firchow Nachfolger, Apparate- und Uhrenfabrik AG., Belle-Alliance-Straße 3. Prokuristen: Werner Illmer in Berlin, Heinrich Schindler in Blankenfelde (Krs. Teltow), Hans Hinße in Berlin, Kurt Klinke in Berlin. Hildesheim. Hermann Koch, Spezialfabrik für Uhrenöle, offene Handelsgesellschaft. Der Kunstmaler Hermann Koch und die Ehefrau des Kaufmanns Eckehardt Prohl, Waldtraut, geb. Koch, sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Verantwortlich für den Textteil: Hans Jendritzki, Uhrmacher meister, Berlin W 85 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Mühl weg 19 — Verantwortlich für die Anzeigen: Fritz Moeschter, Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp. Halle (Saale) — Zuschriften, die den Textteil betreffen, sind an die Schriftleitung nach Berlin, sonstige Zuschriften, Anzeigen- und Bezugs bestellungen, Geldsendungen usw. sind an die Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten.
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