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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (3. November 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- ArtikelVerachtet mir die Meister nicht . . . 569
- ArtikelUnser Handwerk im Protektorat Böhmen und Mähren 570
- ArtikelDie Bedeutung der Goldankaufsgenehmigungsbescheide 571
- ArtikelFür die Werkstatt 571
- ArtikelKurzfilm aus Zürich 571
- ArtikelWochenschau der U 572
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 574
- ArtikelFirmennachrichten 574
- ArtikelPersonalien 574
- ArtikelWirtschaftszahlen 574
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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572 DIE UHRMACHERKUNS1 Nr. 4 r > WocUcmcUcm dec Nachwuchs werben Reichsinnungsmeister Flügel sprach in seiner Rede auf der Berliner Innungsversammlung — die wir in unserer Nummer 44 ausführlich Wiedergaben — die Erwarfung aus, daß jeder Lehr meister zum 1. Januar 1940 eine Lehrstelle zur Verfügung stellt. Jeßt wird überall von der Hitler-Jugend mit den Arbeitsämtern die Aufklärungsarbeit für die Berufswahl durchgefühlt; auch der Schulfunk behandelt jeden Freitag in der Zeit von 10 bis 10V 4 Uhr die wichtigsten Berufe. Die „Uhrmacherkunst” hat ihre Nr. 29 in den Dienst dieser Nach wuchs Werbung gestellt und Material zusammengestellt, um der Jugend einen Einblick in unser Handwerk zu gewähren und sie auf die Schönheiten und Aussichten unseres Berufes auf merksam zu machen. Im Aufträge des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks wurden Sonderdrucke hiervon mit Ge nehmigung des Reichsarbeitsministeriums an alleBerufsberatungs- stellen abgegeben, um auf diese Weise nachdrücklich für die Er haltung unseres Handwerks zu sorgen. Keine neuen Steuergutscheine mehr Durch die Dritte Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan vom 22. Oktober 1939 hat der Reichsminister der Finanzen angeordnet, daß ab 1. November 1939 keine Steuer gutscheine mehr ausgegeben werden. Damit kommt also das Steuergutscheinverfahren wieder in Fortfall. Das Recht der gewerblichen Unternehmer, Lieferungen und sonstige Leistungen untereinander bis zu 40° o des Rechnungs betrags in Steuergutscheinen zu bezahlen, bleibt dagegen be stehen. Diese Regelung ist notwendig, damit die im Umlauf be findlichen Steuergutscheine noch ordnungsmäßig abgerechnet werden können. Die bei längerem Besiß der Steuergutscheine 1 im Geseß vom 20. März 1939 eingeraumte Bewertungsfreiheit für Wirt schaftsgüter des Anlagekapitals gilt bei der Berechnung des Kriegszuschlags zur Einkommensteuer nicht. Wehrmachisangehörige haben keine Säumniszuschläge zu zahlen Bei verspäteter Entrichtung von Steuern wird bekanntlich jeweilig ein Säumniszuschlag in Höhe von 2°o des Steuer betrages eingefordert. Durdi Runderlaß vom 21. Oktober 1939 (S 1296 — 72 III R) hat nun der Reichsmimster der Finanzen ungeordnet, daß von Steuerpflichtigen, die der Wehrmacht angehören, der Säumnis zuschlag nicht zu erheben ist. Zu den Steuerpflichtigen, die der Wehrmacht angehören, rechnen die aktiven Wehrmachtsangehörigen sowie die Wehr pflichtigen des Beurlaubtenstandes und sonstige Personen, die in den aktiven Wehrdienst eingestellt worden sind. Verrechnungsabkommen Deutschland- Schweiz Am 24. Oktober wurde ein Zusaßabkommen zum deutsch- schweizerischen Verrechnungsabkommen unterzeichnet, das von Anfang Juli 1939 stammt. Weiterhin werden die deutschen Liefe rungen von Eisen und Kohlen an die Schweiz erfolgen, während die Schweiz stärker landwirtschaftliche Erzeugnisse stellt. Der Güteraustausch dieser beiden Länder wird also troß des Krieges im gleichen Umfange wie früher fortgeführt. Organisationsbeiträge einberufener Handwerker Die Handwerksorganisation muß in allen ihren Gliederungen leistungsfähig und jederzeit einsaßbereit bleiben. Darum kann die Reichsstandsorganisation auch im Kriege auf Beiträge keines wegs verzichten. Für die Betriebsinhaber, die einberufen sind, hat der Reichsstand folgende Regelung getroffen, durch die natürlich rückständige Beiträge aus der Zeit vor der Einberufung nicht berührt werden. I. Innungsbeiträge: Einberufung zum Wehrdienst. a) Wird der Betrieb infolge der Einberufung des Betriebs inhabers eingestellt, so entfällt für die Dauer des Wehrdienstes des Betriebsinhabers die Beitragspflicht zur Innung. b) Wird der Betrieb durch die Ehefrau weitergeführt, sei es mit Hilfe der Gesellen und Lehrlinge, sei es mit Unterstüßung der Handwerksorganisation, so sind die Beiträge zur Innung zu leisten. In den überwiegenden Fällen, in denen die Beitrags veranlagung nach Grundbeitrag und Zusaßbeitrag nach der Zahl der Gefolgschaftsmitglieder erfolgt, wird eine etwaige Ver ringerung der Zahl der Gefolgschaftsmitglieder zwangsläufig be rücksichtigt; bei einer Veranlagung nach der Lohnsumme neben dem Grundbeitrag ist die Lohnsumme des Vorjahres zugrunde gelegt. In besonders gelagerten Fällen kann der Obermeister eine Ermäßigung des Innungsbeitrages eintreten lassen. II. Innungsbeiträge: Der Belriebsinhaber ist dienstverpflichtet. Hier gilt grundsäßlich das gleiche wie bei zum Wehrdienst Einberufenen, allerdings muß man berücksichtigen, daß die dienst verpflichteten Betriebsinhaber vielfach am Orte ihres Betriebes tätig sind und infolgedessen in der Lage sein werden, denselben, wenn auch in eingeschränktem Umfange, zu beaufsichtigen. III. Handwerkskammerbeiträge. Im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister teilt der Reichsstand mit, daß die Beiträge zur Handwerkskammer, die bekanntlich das Wirtschaftsergebnis des Jahres 1938 zur Grund lage haben, auch in den Fällen der Einberufung oder Dienst verpflichtung des Betriebsinhabers grundsäßlich zu zahlen sind. Ruht ein Betrieb infolge der Einberufung oder Dienstverpflichtung des Inhabers und erscheint eine Beitragsleistung in Anbetracht der Finanziellen Verhältnisse nicht zumutbar, so können die Bei träge auf Antrag gestundet werden; ein Erlaß wird nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht gezogen. Die Wertscheine des Kriegswinterhilfswerks Der Reichsbeauftragte für das Winterhilfswerk gibt für den Kriegswinter an die Betreuten numerierte Wertscheine aus. Diese Scheine berechtigen nur zur Bezahlung von Lebensmitteln, Bekleidungsstücken und Brennstoffen. Andere Waren dürfen auf diese Scheine nicht abgegeben werden. Wiener Internationale Herbstmesse 1939 Die Wiener Herbstmesse war die erste Kriegsmesse des Großdeutschen Reiches und ihr Erfolg war über Erwarten groß. Gegenüber der Wiener Frühjahrsmesse war der Besuch des Auslands nur um ll°/ 0 zurückgegangen. Große Nachfrage be stand in der Bijouteriebranche nach Gablonzer und Pforzheimer Ware. Kleinmetallwaren waren ebenfalls gefragt. Für Juwelen bestand starkes Interesse. Die Umsäße in Uhren waren auf fallend groß. Das „Haus der Mode” — das uns Uhrmachern von dem Ersten Großdeutschen Uhrmachertag her bekannt ist - veranstaltete eine Vorführung. Leistungssteigerung statt mehr Menschen Die gegenüber dem Vorjahr noch größer gewordenen Schwierigkeiten einer Steigerung der Gefolgschaftszahl in der Industrie zwingen zur Verbesserung des Fertigungsvorganges mit der Wirkung, daß sich dadurch das eigentliche betriebs wirtschaftliche Ergebnis so günstig gestaltete, daß es die mit unter nicht geringen Kostenerhöhungen auszugleichen vermag. So berichtet die Gebrüder Junghans AG, Uhrenfabrik, in Sdiramberg, von einer weiteren Steigerung des Inlandsabsaßes, die aber nicht mehr von einer Vermehrung der Gefolgschafts zahl begleitet war. Troßdem sind die Lohn- und Gehaltsauf wendungen von 16,7 auf 17,3 Mill. Ml gestiegen. Bei dieser Ge sellschaft betrugen die gleichen Aufwendungen 1933/34 erst 6,7 Mill. Ml; sie sind also um das 2,6fache gestiegen, womit aber die Bedeutung dieser Zahlen nur teilweise zum Ausdruck kommt. Es ist vielmehr auch zu berücksichtigen, daß 1933/34 die Lohnkosten rund 126,4%, 1938/39 dagegen rund 340% des Anlagebuchwertes entsprachen. Vergleicht man diese Kosten mit den lohngebundenen Werten — Halb - und Fertigerzeugnissen und Warenforderungen —, so ergibt sich für 1933/34 ein Saß von 119,3, für das Vorjahr ein solcher von 91,7°/ 0 und für das Berichtsjahr ein solcher von 86,4 °/ 0 . Das bedeutet einen der Anteilsminderung entsprechend beschleunigten Rücklauf der aufgewandten Lohn- und Gehaltsaufwendungen. Dafür lassen aber die Abschlüsse insofern zunehmende Schwierig keiten, wenigstens bis zu einem gewissen Grad, in dem Anteil der halbfertigen Erzeugnisse erkennen, der in den drei Ver gleichsjahren von 68,56 auf 77,66 und 83,44°/ 0 gestiegen ist. Auf die Ursachen hierfür braucht ja wohl nicht näher eingegangen zu werden, wesentlich ist, daß sie nur fertigungsverzögender, nicht aber umsaßhemmender Art sind. Bemerkenswert ist dabei der Rückgang der Warenforderungen, der liguiditätsausgleichend wirkt. Berücksichtigt man den Reinzugang beim Anlagevermögen von 0,875 Mill. Ml, dann gewinnt der Rückgang des Schulden anteils am Betriebsvermögen von 44,3 auf 39% besondere Be deutung. Einfuhr deutscher Waren nach Danzig zollfrei Deutsche Waren dürfen nach Danzig zollfrei eingeführl werden. Nach wie vor ist aber eine Einfuhrgenehmigung der dortigen Außenhandelsstelle für die Abfertigung deutscher Waren in Danzig erforderlich.
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