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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (20. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- Artikel"Unser Lehrling dekoriert heute das Schaufenster" 53
- ArtikelProbleme des Jahres: Das Öl! 54
- ArtikelEinsegnungs- und Osterwerbung 55
- ArtikelDie "Fliegende Schule" im Jahre 1938 (Fortsetzung) 55
- BeilageFür Sie, Frau Meisterin (2. Jahrgang / Folge 1) 1
- ArtikelDie neue Schaufenstereinrichtung: zum Jahresanfang - nicht zum ... 57
- ArtikelFür die Werkstatt 57
- ArtikelUnsere Ostmark 58
- ArtikelUnser Sudetenland 60
- ArtikelWochenschau der U 61
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 64
- ArtikelGemeinschaftswerbung nun auch in der Ostmark und im Sudetengau 64
- ArtikelFirmennachrichten 64
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 65
- ArtikelFragekasten 65
- ArtikelInnungsnachrichten 65
- ArtikelTerminkalender 66
- ArtikelBüchertisch 66
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4 DIE UHRMACHERKUNST 61 WacUenscUau du Ankaufsstellen für Schmuck aus jüdischem Besife Als öffentliche Ankaufsstellen für Gegenstände aus Gold, Platin und Silber sowie Edelsteine und Perlen im Sinne des § 14 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens werden die öffentlichen, von Gemeinden (Gemeindeverbänden) betriebenen Pfandleihanstalten bestimmt. Für den Erwerb von sonstigen Schmuck - und Kunstgegen ständen aus jüdischem Besiß, deren Einzelpreis den Betrag von 1000 'Jl)l übersteigt, ist für das gesamte Reichsgebiet die öffent liche Ankaufsstelle für Kulturgut in Berlin zuständig Die Ein richtung dieser Stelle erfolgt auf Weisung des Reichswirtschafts ministers im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf klärung und Propaganda. Gegenstände der im § 3 Abs. 2 bezeichnten Art, über die die Ankaufsstelle für Kulturgut keine andere Bestimmung trifft, können freihändig veräußert werden. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt das Verfahren der Ankaufsstellen, und zwar, soweit es sich um den Ankauf von Kunstgegenständen handelt, im Einvernehmen mit dem Reichs minister für Volksaufklärung und Propaganda. (VI 1/1342) Ehrenring des deutschen Handwerks für Hermann Göring, den Ehrenmeister des deutschen Handwerks Reichshandwerksmeister Schramm hat bestimmt, daß von jefet ab den Ehrenmeistern des deutschen Handwerks als äußeres Zeichen der Ehrenmeisterwürde ein „Ehrenring“ des deutschen Handwerks verliehen wird; dieser trägt die In- Aufn.: Bieling Am Geburtstag des Ehrenmeisters des deutschen Handwerks, Hermann Göring, hat Keichshandwcrksmeister Schramm für ihn und die künftigen Ehrenmeister als Zeichen ihrer Würde den Ehrenring des deutschen Handwerks gestiftet. Der Kino aus Platin und Gold trägt um einen Smaragdstein die lnschritt ,,Handwerk, Werk aus Erhe“. (Entwurf und Ausführung: Goldschmiedemeister Professor Zeitner.) schritt „Handwerk - Werk aus Erbe“. Der erste Träger dieses Ringes ist Ministerpräsident Generalfeldmarschall Hermann Göring,- an seinem Geburtstag, dem 12. Januar, ist der Ring dem ersten Mitarbeiter des Führers mit einer Urkunde übergeben worden. Die Anordnung des Reichshandwerksmeisters vom 12. Januar 1939 über den Ehrenring des deutschen Handwerks hat folgenden Wortlaut: „Um der inneren Verbundenheit des deutschen Hand werks mit seinen Ehrenmeistern einen sichtbaren Ausdruck zu geben, wird in Zukunft als äußeres Zeichen der Ehrenmeister würde ein Ehrenring nach Maßgabe der folgenden Bestim mungen verliehen: 1. Den Ehrenring erhalten führende Persönlichkeiten, die sich um das deutsdie Handwerk im nationalsozialistischen Staat außergewöhnliche Verdienste erworben haben und in An erkennung dieser Verdienste vom Reichshandwerksmt.ster zu Ehrenmeistern des deutschen Handwerks ernannt worden sind. . , 2. Der Ehrenring getit in das Eigentum des Ehrenmeisters des deutschen Handwerks über. 3. Uber die Verleihung des Ehrenringes, der die Inschritt trägt „Handwerk — Werk aus Erbe“ wird eine besondere Urkunde ausgestellt. .. . 4. Der erste Träger eines Ehrenringes ist Ministerpräsident Generalfeldmarschall Hermann Göring." Die Verleihungsurkunde für Hermann Göring, den ersten Träger des Ringes, lautet: „Ministerpräsident Generalfeldmarschall Hermann Göring ist wegen seiner außergewöhnlichen Verdienste um das deutsche Handwerk im nationalsozialistischen Staat seit dem 9. April 1938 Ehrenmeister des deutschen Handwerks. Um dieser Verbundenheit sichtbaren Ausdruck zu geben, verleiht das deutsche Handwerk gemäß Anordnung des Reichshand werksmeisters vom 12. Januar 1939 Hermann Göring den Ehrenrmg des deutschen Handwerks. Mit dieser Verleihung dankt das deutsche Handwerk dem um das Dritte Reich hochverdienten ersten Mitarbeiter des Führers und bekundet damit mannhaftes und entschlossenes Eintreten für seinen Ehrenmeister und sein Werk. (VI 1/1305) Berlin, den 12. Januar 1939. Reiclisstand des deutschen Handwerks Schramm, Reichshandwerksmeister." Warenverkehr mit Sudetenland Der Reichsanzeiger vom 14. Januar 1939 veröffentlicht die Dritte Bekanntmachung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr mit den sudetendeutschen Gebieten. Unter den Waren, die dem Verbot des § 1 der Verordnung vom 6. Ok tober — veröffentlicht am 13. Oktober — unterliegen, befinden sich auch Platin, Palladium, Gold, Eeinsilber und legiertes Silber. tVI 1/1332) Kein Abnehmerstempel mehr bei Silberwaren Der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands E. V. — der als marktordnendes Kartell in der bisherigen Weise unverändert weitergeführt wird — gibt bekannt: „Aus betriebstechnischen Gründen ist der seit einigen Jahren bestehende Beschluß, silberne Bestecke nicht mehr mit dem Namen des Abnehmers zu stempeln, auch auf silberne Geräte ausgedehnt worden. Die Hersteller silberner Geräte werden deshalb ihre Erzeugnisse künftighin nur noch mit Krone, Halbmond, Ecingehaltszeichen und Fabrikmarke stempeln.“ (VI 1/1310) Rammt )ue ReitRstagmg nacti Wien! Archiv Landesfremdenverkehrsverband Wien Das Rathaus in Wien
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