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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (8. Dezember 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- ArtikelRichtige Einstellung - richtige Umstellung 603
- ArtikelUnd was für Preisschildchen haben Sie im Schaufenster? 603
- ArtikelWichtiger Stichtag für die Änderung der Altersversorgung 604
- ArtikelDas erweiterte Wareneingangsbuch - Benutzungspflicht ab 1. ... 605
- ArtikelFür die Werkstatt 606
- ArtikelWochenschau der U 606
- ArtikelDer Blick in die Uhrmacher-Werkstatt 608
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 608
- ArtikelFirmennachrichten 609
- ArtikelPersonalien 609
- ArtikelWirtschaftszahlen 609
- ArtikelAnzeigen 610
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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606 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 50 üc die Idecksiaü Umregulieren auf Sternzeit Wir rechnen heute so selbstverständlich mit den gleich langen 24 Stunden — also der Mittleren Sonnenzeit —, daß wir nicht mehr daran denken, daß es auch noch andere Zeitarten gibt, die aber in der Wissenschaft oder in der Navigation jeßt noch ihre Bedeutung haben. Insbesondere ist es die Stern - zeit, und da unsere Berufskameraden in die Lage kommen können, eine Uhr auf Sternzeit einregulieren zu müssen, sei hier einiges darüber gesagt. Ein Stern tag ist die Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Meridiandurchgängen eines Fixsternes. Zum Unter schied davon gibt es den Wahren Sonnentag, der in gleicher Weise den Durchgang der Sonne mißt. Da aber durch die wechselnde Geschwindigkeit der Erde auf ihrer elliptischen Bahn um die Sonne dieser Wahre Sonnentag seine Länge ver ändert, haben sich die Astronomen die Erdbahn kreisförmig vor gestellt und außerdem die Erdachse senkrecht gestellt, und sie haben so einen Mittleren Sonnentag herausgerechnet, nach dem wir uns heute richten. Die Abweichungen dieses Mittleren Sonnentages von der Wahren Sonnenzeit geben die Zeitgleichungstabellen an; auch sind häufig Kunstuhren mit solchen Angaben versehen. — Unser S t e r n t a g ist nun gegen über den Sonnentagen wesentlich kürzer, und zwar müssen wir unsere Uhren auf ein Vorgehen von 3 Minuten 56,555 Sekunden einregulieren. Wie ist dies zweckmäßig zu machen? Die Regulier schrauben der Unruh einer Präzisionsuhr sind bekanntlich nur Reyvlitr- Schraub* Zum Umregulieren einer Uhr auf Sternzeif wird dichf am Schenkel ein Schraubenpaar gekürzf zum Regulieren der Uhr innerhalb geringer Differenzen da; sie werden beim Aufbau einer Unruh zuerst eingeschraubt, und mit ihnen wird die Unruh — ohne die Gewichtsschrauben — ins Gleichgewicht gebracht. Einfach zwei gegenüberliegende Ge wichtsschrauben herauszunehmen, würde viel zuviel wirken. Also müssen wir zwei Schrauben kürzen, und zwar etwa um die Hälfte. Ein Maß läßt sich dafür nicht angeben, da sich dies auch nach der Schwere der Unruh richtet. Es müssen dafür zwei dicht am Schenkel sißende Schrauben gewählt werden, damit nicht die Temperaturkompensation verändert wird. Zum Kürzen darf nicht nur das Gewinde eingespannt werden, sondern es ist zweckmäßig, den ganzen Schraubenkopf in die Spannzange ein- zuseßen, da das Gewinde zu schwach ist. Die geheizte Flugzeug-Borduhr Das Flugzeug hat bei seinem Flug in größeren Höhen be trächtliche Kältegrade auszuhalten, so daß die Zeitmessung hier dadurch besondere Aufgaben gestellt bekommt, daß das Ol — so wie wir Uhrmacher es verwenden — erstarrt. Eine Schweizer Uhrenfabrik hat eine Borduhr herausgebracht, die ein Werk normaler Bauart da durch verwenden kann, daß sie eine Heizung eingebaut hat, die der Uhr eine gleichbleibende Be triebstemperatur sichert. Diese Heizung wird von der Batterie des Flugzeuges gespeist und ist unabhängig vom Uhrwerk auf der Rückwand des Gehäuses aufge baut. Der Heizkörper H ist in der Mitte der Rückwand mit einer Schraube befestigt. Die Strom zuführung geschieht durch die iso lierten Polschuhe, von denen eine Leitung allerdings durch den Thermostaten unterbrochen wird. Der Reifen S ist am Ende mit der Kontaktplatte K versehen und schaltet an der exzentrischen Gegenkontaktplatte V den Strom ein, wenn die Temperatur im Gehäuse unter etwa 10° sinkt. Durch den von außen ohne Öff nung der Uhr verstellbaren Kontakt kann die Regelung mühelos vorgenommen werden. Zwischen 15 und 20° wird der Heizstrom wieder ausgeschaltet. Die Borduhr verfügt über einen genügend großen Innen raum, so daß die Einwirkung des Heizkörpers nicht zu un mittelbar erfolgt. Interessant an dieser Uhr ist auch der Aufzug und die Zeigerstetlung. Dies geschieht zwar in üblicher Weise, doch von vorn her, wobei die senkrechte Kröpfung der Achse einen Kegelradeingriff nötig machte. Durch das Herausziehen der Krone zum Zeigerstellen wird ein Hebelmechanismus betätigt, der die im Werk verbliebene kurze Aufzugwelle in bekannter Weise herauszieht und wieder zurückstößt. Der Glasrand ist innen mit einem Markierungspunkt ver sehen, der durch den drehbaren Rand verstellbar ist. Dieser ist deshalb nicht mit Gewinde versehen, sondern kann bei einer Reparatur mit einem untergeschobenen Schraubenzieher ab gehoben werden. Zum Wiederaufsetzen wird die seitliche Feder mit einem Schraubenzieher zurückgedrängt, damit der Rand ein- schnappen kann. Der Heizwiderstand ist für 6 — 12 Volt Spannung eingerichtet; der Stromverbrauch beträgt etwa 10 Watt. Die Heizvorrichfung einer Flugzeug-Borduhr WodteHScLau dec Die steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke Zuwendungen aus Anlaß des Weihnachtsfestes, des Ge schäftsjahresabschlusses oder aus einem ähnlichen Anlaß sind gemäß Erlaß des Reichsfinanzministers vom 18. November 1930 nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als der Emp fänger auf die Zuwendungen einen Rechtsanspruch hatte. Der Rechtsanspruch kann beruhen auf einem Einzelarbeitsvertrag, auf einer Tarifordnung, auf einer Betriebsordnung oder auf Ge wohnheitsrecht. In Zweifelsfällen hat der Unternehmer den Rechtsanspruch dem Finanzamt nachzuweisen. Freiwillige Weih nachtsgeschenke sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben. Der Rechtsanspruch soll aber — wie der „Wirtschafts- pohtische Dienst“ am 29. November berichtet — oft durch den ausdrücklichen Vorbehalt aufgehoben werden, daß der Emp fänger keinen Rechtsanspruch hatte, was oft durch die Unter schrift bekräftigt werden muß. Es wird hierbei auf den 2. Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 16. November 1939 („Reichs arbeitsblatt" Nr. 33, Teil 1, Seite 544), der zweifellos den Irrtum beseitigen soll, als ob in solchen Fällen nun gar keine Weih nachtsgratifikation gezahlt zu werden braucht. Wenn audi oft eine große Belastung des Betriebes durch die Zahlung der Weihnachtsgratifikation geschieht, so ist es doch nicht die Ab sicht der Reichsregierung, nun diese Treueprämie für die Ge folgschaft völlig ausfallen zu lassen; im Gegenteil soll die Mög lichkeit eines beide Teile befriedigenden Ausweges gesucht und gefunden werden. Der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben steht die Heran ziehung zur Lohnrteuer gegenüber. Die frühere steuerliche Be günstigung der Weihnachtsgeschenke fällt fort. Für den Arbeit nehmer gehören die Weihnachtsgeschenke 1939 in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Nur wenn es sich um die so genannten üblichen Gelegenheitsgeschenke handelt, ko^nmt Steuerfreiheit in Frage. Hierunter fallen aber nur kleinere Sach zuwendungen; Barzuwendungen kommen nicht in Betracht. Das Fensterlransparent Die Behörden haben im allgemeinen gegen diese Methode der Kennzeichnung der Geschäfte während der Verdunklung keine Einwendungen erhoben. Sie schreiten aber ein, wenn mit einer solchen Beschriftung unzulässige Übertreibungen ver bunden sind. Hinsichtlich der Größe der Budistaben hält eine Polizeibehörde in der Nordmark die Höhe von 20 cm im all gemeinen für ausreichend. Als höchstzulässige Größe will sie
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