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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Frau Meisterin spart Zeit!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- ArtikelKriegssparen - nationale Pflicht 617
- ArtikelFür die Werkstatt 618
- ArtikelDie Frau Meisterin spart Zeit! 618
- ArtikelWochenschau der U 618
- ArtikelWenn das Jahr zu Ende geht 619
- ArtikelEin guter Anfang im neuen Jahr 619
- ArtikelWochenschau der U 620
- ArtikelFirmennachrichten 620
- ArtikelPersonalien 620
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 620
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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ölö DIE UMRMACHERKUNS1 Nr. 52 die ti/eckslatt Sekundenzeiger aufreiben „Es ist eine mühsame Arbeit, das Rohr eines Sekunden zeigers aufzureiben. Zwischen den Fingern kann man den Zeiger niemals sicher halten — er bricht sofort ab.“ „Ich habe mir dazu eine Zange angefertigt, die in der »Uhr macherkunst« beschrieben wurde. Dabei wird das Zeigerauge fest eingeklemmt, und es sitzt auch absolut sicher, aber . . .“ „ . . . mir geht es genau wie Ihnen: wenn das Rohr manchmal nicht ganz festsitzt, dann dreht es sich eben mit!“ „Richtig! Und nun sah ich bei einem Schüler der Karlsteiner Uhr macherschule ein sehr nützliches In strument, das er sich selbst gefertigt hat.“ „Das Rohr wird anscheinend hier zwischen die Backen ge setzt und da es gründlich gefaßt wird, sitzt der Zeiger während des Autreibens wirklich sicher.“ „Man kann die Zange nach Belieben umgestalten, wenn nur der Grundgedanke erhalten bleibt, daß zwischen zw'ei Backen eine dritte beweglich ist, die zum Festspannen dient.“ „Hier finden wir aus einer dünnen Weckerfeder ein »U«, zwischen das ein Schieber mit gleichen Löchern gesetzt ist. Der Schieber besitzt am Ende zwei umgebogene Führungslaschen vorn ist er durch eine Niete gehalten, die aber im großen Loch Be wegung hat.“ Die Jrau ITIeifterin fpart 3eit! Mit großem Interesse habe ich seinerzeit den Artikel , Zeit sparen bei den Reparaturmarken“ in Nr. 23 gelesen und den In halt des Artikels sofort in die Praxis umgesetzt. Die einzelnen Buchstaben eines Stempelkastens wurden auf eine Schmirgellatte aufgeleimt, und schon klappt es bei uns ganz vorzüglich. Zwischen Herren- und Damenarmbanduhren haben wir noch ein M ein- gefügt, d. h. Metallband. Je nach Bedarf wird dann das Aletall- band mit der Herren- oder Damenuhr gleich mit angestrichen Sobald unsere Marken aufgebraucht sind, lassen wir es gleich mit aufdrucken! Vorläufig genügt ja der selbstgemachte Stemnel. Nun will ich Ihnen erzählen, was sich bei mir schoi seit längerer Zeit bewährt hat. Auf der Rückseite der Reparatur marke MDMDFS fertigten wir uns ebenfalls einen Stempel an die Buchstaben heißen: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag’ Freitag, Samstag. Unter diesen Buchstaben wird jeden Tag die Gangdifferenz von einem Tag zum anderen eingetragen. Ein fache Zeichen: • heißt die Uhr liegt, — Krone nach oben, ■ Krone nach unten. So ist auf ganz einfache Art und Weise eine Regulierliste entstanden, und man kann dem Kunden sofort zeigen, wie seine Uhr in den letzten Tagen gegangen ist. Dies hilft mit, die Achtung der Kunden zu erringen und zu befestigen. Frau H a g 1 o. WocUen&cUau dee Ergänzung der Fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung In dem allgemein-theoretischen Teil der Fachlichen Vor schriften für die Meisterprüfung ist das Gesetz über Kinder arbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen (Jugendschutz gesetz) sowie das Gesetz über die Altersversorgung im Handw'erk noch nicht berücksichtigt worden. Es ist jedoch zu verlangen, daß jeder Prüfling, der die Meisterprüfung in seinem Handwerk ablegen will, über diese Gebiete die notwendigen Kenntnisse nachweisen kann. P er ^Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hat da her die Fachlichen Vorschriften für sämtliche Handwerkszweige durch die nachstehend wiedergegebenen Bestimmungen ergänzt Der Reichswirtschaftsminister hat sich durch Erlaß vom 30 No- vember 19 39 _ III SW 32 151/39 - mit dieser Ergänzung der Fachlichen Vorschriften einverstanden erklärt: Zu § 9 C ist zwischen Abschnitt 4, Arbeitsrecht, und Ab schnitt o, Verfahrensrecht, der folgende neue Abschnitt zu er gänzen: 5. Jugendschutzgesetz Der Prüfling muß eingehende Kenntnisse über alle wich tigen Bestimmungen des Gesetzes über Kinderarbeit und die Ar beitszeit der Jugendlichen (Jugendschutzgesetz) nachweisen. a) Geltungsbereich des Gesetzes. b) Bestimmungen über die Kinderarbeit. c) Bestimmungen über die Arbeitszeit der Jugendlichen; Be rufsschulpflicht, Verteilung der Arbeitszeit, Vor- und Ab schlußarbeiten, Verlängerung der Arbeitszeit und ihre Ver gütung, Ruhepausen und Nachtruhe, Frühschluß vor Sonn- und Feiertagen und Ausnahmen, Sonn- und Feiertagsruhe Urlaub. d) Bestimmungen über Aushänge und Verzeichnisse. e) Strafvorschriften und Beschwerden. f) Arbeitsaufsicht. g) Ausnahmevorschriften. Au er i ner ' St in § , 9 C VI, Sozialversicherung, der bisherige I. Abschnitt zu bezeichnen mit „1. Sozialversicherung für die Gefolgschaft des Betriebes.“ Zu ergänzen ist folgender 2. Abschnitt: 2. Gesetz über die Altersversorgung des Handwerks Der Prüfling muß eingehende Kenntnisse über wichtige Be stimmungen des Gesetzes über die Altersversorgung der Hand werker nachweisen. a) Die Bedeutung der Altersversorgung. b) Versicherungspflicht (Sinn und Inhalt). c) Versorgungsmöglichkeiten (Angestellten-, Voll-, Lebens und Halbversicherung). d) Beitragsaufbringung und -Zahlung (Art und Weise der Bei tragsbemessung). e) Die Leistungen der Angestellten- und der Lebensversiche rungen (Art, Höhe, Berechnung). f) Versorgung der nicht mehr versicherungsfähigen Hand werker (durch Selbsthilfe über die Organisation). Sfeuerkarte 1939 einsenden Im allgemeinen wird die Einsendung der Steuerkarten von den Arbeitgebern vorgenommen, bei denen der einzelne Volks genosse beschäftigt ist. Es gibt aber auch Arbeitnehmer, die am 31 Dezember 1939 in keinem Dienstverhältnis stehen und sich daher im Besitz ihrer Steuerkarte 1939 befinden. Hierzu gehören in der Regel auch diejenigen, die eine Steuerkarte für 1939 er halten haben, aber im Laufe des Kalenderjahres 1939 zur Wehr macht oder zum Reichsarbeitsdienst einberufen und am 31. De zember 1939 noch nicht entlassen sind. Diese Wehrmacht- und Reichsarbeitsdienstangehörigen werden von ihren Vorgesetzten auf ihre Verpflichtung zur Einsendung der Steuerkarte hin- gewiesen werden. Die übrigen müssen diese unter genauer An gabe der Wohnung, die sie am 10. Oktober 1939 innehatten, bis zum 15. Februar 1940 dem Finanzamt einsenden, in dessen Be zirk sie am 10. Oktober 1939 ihren Wohnsitz hatten. Sie haben dabei auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1939 am Schluß die Nummer der Steuerkarte 1940 und die Behörde, die diese Steuer karte ausgeschrieben hat, anzugeben, wenn sie eine Steuerkarte für 1940 erhalten haben. Bei den Arbeitslosen haben teilweise die Arbeitsämter die Einziehung übernommen. Beseitigung von härlen bei der Besteuerung der Weihnachtsgeschenke — Abzugsfähigkeit anerkannt Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß Weihnachts geschenke eines Unternehmens an seine Arbeitnehmer beim F,mpfänger nicht mehr steuerbegünstigt sind, sondern in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Sie unterliegen also dem Steuerabzug vom Arbeitslohn, dem Kriegszuschlag zur Lohnsteuer und der Wehrsteuer. Durch die Zurechnung der Weihnachtsgeschenke zum Arbeitslohn können sich in gewissen
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