Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wenn das Jahr zu Ende geht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein guter Anfang im neuen Jahr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- ArtikelKriegssparen - nationale Pflicht 617
- ArtikelFür die Werkstatt 618
- ArtikelDie Frau Meisterin spart Zeit! 618
- ArtikelWochenschau der U 618
- ArtikelWenn das Jahr zu Ende geht 619
- ArtikelEin guter Anfang im neuen Jahr 619
- ArtikelWochenschau der U 620
- ArtikelFirmennachrichten 620
- ArtikelPersonalien 620
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 620
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 52 OIE UHRMACHERKUNST DES REICHS* INNUNG! «BBAHDIS 619 EDenn öqs Jahr ju Gnöe gellt dann soll nach dem Trubel des Weihnachtsverkaufes ein ee schmackvoll dekoriertes Schaufenster nochmals den Blick des Kunden auf unser Geschäft lenken. Im Gegensatz zu anderen Waren sind Uhren geradezu ge schaffen, symbolhaft „Künder des neuen Jahres“ zu sein. Unser Blickfang gibt diesen Ausdruck eindringlich wieder würdig dem Ernst der Zeit an gepaßt. Eine weiße Stoffdekoration (auch stoffartige Tapete, Firmen nennung auf Wunsch), auf der noch die kleinen Weihnachts zweiglein liegen können, darauf im Silberrahmen des Schaufenster- ' dienstes das hier abgebildete J Plakat und nur wenige wohl- geordnete Uhren. Wir werden da- ' mit unserem Warenlager gefällig sein. Wer es machen kann, zeigt historische Uhren, alte Urkunden, Handwerkszeug und Uhrwerke in Bearbeitung. Es kostet 6 .7tJ( (Größe 34 X 46,5) und 6,50 JUl (Größe 48 X 68) einschließlich Porto und Verpackung gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto Berlin 146 784. £tn guter Anfang im neuen Jahr ist die tatkräftige Werbung für Alt- und Bruchgold, die uns die eer gewordenen Lager an Goldwaren wieder auffüllen hilft. Sie Sh r I \ rford ?. rnis der heutigen Zeit. Eine Unterlassung wirkt sich für den Uhrmacher entschieden ungünstig aus. Ihre Bedeutung veranlaßte die Berufsförderung, außer dem kleinen Plakat für Goldankauf (14,8X21), das ständig im Schau fenster stehen soll, auch noch größere Blickfänge zu schaffen, die in verschiedenen Zeit abständen immer wieder ver wendet werden können. Sie erhalten von uns, der besseren Versendung wegen, nur Bild und Text zum Preise von 1,50 JtJC einschließlich Porto und Verpackung. Den Karton für den Bilduntergrund besorgen Sie sich selbst in jeder Papierhandlung. Der Betrag muß bei Be stellung in Marken oder auf Post scheckkonto Berlin 146 784 einge- sandt werden. SP 15 in zwei Größen verwendbar: A) Für den großen Rahmen des Schau- fensterdiensfes (48 X 68). B) Für den kleinen Rahmen des Schau- fenslerdienstes (34 X 46,5). Schaufensterplakat SP 14 für den Jahreswechsel Farben: Untergrund dunkelblau, Zifferblatt hellrot, Sterne gold, Schrift hellblau. Farben des Blickfanges: A) Bild braun, Textscheibe grün, Unter grund hellrot oder gold. B) Bild braun, Textstreifen, der in das Bild eingeklebt wird, hellrot. Unter grund ist nicht vorhanden. Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35,Potsdamer Slr.l 11 E b e 1 i n g. für alte Gold* und Silber- sachen, unmodernen Schmuck, Zahngold den gewissenhaft errechnet. Gegenwert sofort Hnrlh .“"^rechtfertigte Harten ergeben, nämlich dann, wenn durch die Hinzurechnung die Freigrenze, die für den Kriegs zuschlag zur Lohnsteuer gilt (234 M.M monatlich), überschritten Mrd und nun vom Gesamtbetrag nicht nur die Lohnsteuer, son dern auch der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer zu erheben wäre Gleiches gilt, wenn durch die Zahlung eines Weihnachts geschenkes die Grenzen überschritten werden, die für steuerfreie Arbeitgeberunterstützungen vorgesehen sind. Durch Runderlaß vom 30. November 1930 hat der Reichs- unanzminister zur Beseitigung dieser Härten folgendes bestimmt: i .Übersteigt der Arbeitslohn eines Arbeitnehmers nur durch ein Weihnachtsgeschenk, das in der Zeit vom 25 No vember bis 24. Dezember gezahlt wird, die Freigrenzen für den ivriegszuschlag zur Einkommensteuer, so ist der Kriegszuschlaa zur Einkommensteuer nur von der Lohnsteuer zu berechnen, die aut das Weihnachtsgeschenk entfällt. Ein Kriegszuschlag zur Ein kommensteuer von der Lohnsteuer, die auf den übrigen Arbeits lohn entfällt, wird in diesem Fall nicht erhoben. 2. Wird neben einer nach Abschn. I Ziff. 12 der Lohn- steuerrichtlinien steuerfreien Arbeitgeberunterstützung (z B der Arbeitgeberunterstützung an einen zur Wehrmacht einberufenen Arbeitnehmer) ein Weihnachtsgeschenk in der Zeit vom 25 No vember bis 24. Dezember gewährt und wird nur dadurch der Hochstbetrag für steuerfreie Arbeitgeberunterstützungen über schritten, so ist nur das Weihnachtsgeschenk, nicht auch die Ar beitgeberunterstützung, steuerpflichtig. Durch einen Erlaß vom 8. Dezember 1939 wird ferner klar gestellt, daß Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Gefolg schaftsmitglieder aus Anlaß des Weihnachtsfestes 1939 oder des Geschaftsjahrabschlusses 1939 (1939/1940) deshalb als Betriebs ausgaben abzugsfähig sind, auch wenn ein Rechtsanspruch der Gefolgschaftsmitglieder auf die Zuwendungen nicht besteht. Ende 1939 keine Verjährung, aber Ende Februar 1940 aufpassen! Nach den Vorschriften des BGB. würden am 31. Dezember *939 eine Reihe von Ansprüchen, vor allem aus dem Jahre 1937, verjähren. Hierzu würden auch die Forderungen der Handwerker "'egen der von ihnen ausgeführten Arbeiten gehören. Diese Be stimmungen haben aber heutzutage gesetzlich eine Änderung da hingehend erfahren, daß Ende 1939 eine solche allgemeine Ver jährung nicht eintritt. Durch die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen Streitverfahrens, der Zwangsvollstreckung, des Konkurses und des bürgerlichen Rechts wurden sämtliche Ver jährungsfristen „gehemmt“. Diese Vorschrift ist jedoch durch die Vertragshilfeverordnung mit Wirkung vom 3. Dezember 1939 wieder aufgehoben worden. Infolgedessen verjähren die oben- bezeichneten Ansprüche frühestens am 27. März 1940. Die Verjährungsfristen laufen aber auch mit diesem Zeit punkt im allgemeinen noch nicht ab (d. h. bleiben darüber hinaus ..gehemmt“) für und gegen 1. Wehrmachtangehörige, 2. wegen des Krieges außerhalb ihres Wohnortes Dienst verpflichtete, 3. wegen des Krieges im Ausland Befindliche oder Ge fangene, 4. Personen aus evakuierten Gebieten, und zwar beginnt in diesen Fällen die Hemmung der Ver jährung mit der Einberufung bzw. dem Eintritt des jeweiligen Ereignisses (frühestens aber am 25. August 1939) und endigt mit dem Wegfall des Hemmungsgrundes. Verbesserung der Dienstpflicldbeihilfen Für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte, die von ihren Angehörigen getrennt leben müssen, hat der Reichsarbeits minister mit W irkung vom 1. Dezember 1939 verschiedene Ver besserungen angeordnet. Die erste Verbesserung besteht darin, daß ein an der neuen Arbeitsstelle durch erhöhte Arbeitsleistung erzielter Mehrverdienst gegenüber dem an der früheren Arbeits stelle nicht mehr auf den Trennungszuschlag bis zu wöchentlich 19 JtJl angerechnet wird. W ? eiter kann jetzt allen Dienstver pflichteten, die eigene W r ohnung haben und mindestens einen Angehörigen unterhalten, eine Sonderunterstützung in Höhe der halben W'ohnungsmiete gewährt werden, soweit das Arbeitsein kommen an der neuen Arbeitsstelle geringer ist als an der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder