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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- ArtikelKriegssparen - nationale Pflicht 617
- ArtikelFür die Werkstatt 618
- ArtikelDie Frau Meisterin spart Zeit! 618
- ArtikelWochenschau der U 618
- ArtikelWenn das Jahr zu Ende geht 619
- ArtikelEin guter Anfang im neuen Jahr 619
- ArtikelWochenschau der U 620
- ArtikelFirmennachrichten 620
- ArtikelPersonalien 620
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 620
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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620 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 52 früheren. Dabei darf bis zu 50 Ji.fi monatlich gegangen werden. Ferner kann Sonderunterstützung vom Arbeitsamt auch über den Mietanteil hinaus für die Erfüllung besonderer Verpflichtungen gezahlt werden, die der bisherigen wirtschaftlichen Lage des Dienstverpflichteten entsprachen. Ein etwa zustehender Trennungszuschlag wird neben der Sonderunterstützung gewährt. Sonderunterstützung und neues Arbeitseinkommen zusammen dürfen indessen das frühere Arbeitseinkommen nicht über schreiten. Auch die fristlose Entlassung ist von der Zustimmung des Arbeitsamts abhängig In der „Deutschen Justiz“ (Nr. 48, Seite 1808 ff.) setzt sich Ministerialrat Dr. Vogels aus Anlaß der Besprechung zweier Entscheidungen mit der Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsel vom 1. September 1939 (RGBl. I, S. 1685) auseinander. Davon ist besonders beachtenswert: Nach der genannten Verordnung ist von der Zustimmung des Arbeitsamts abhängig auch die fristlose Kündigung. Wird sie ausgesprochen und vom Arbeitsamt nachträglich genehmigt, so entscheidet über ihre Berechtigung nach wie vor das Arbeits gericht im ordentlichen Verfahren. Lehnt das Arbeitsamt die Zustimmung ab, so besteht das Arbeitsverhältnis auch dann fort, wenn an sich ein berechtigter Grund zur fristlosen Entlassung Vorgelegen haben mag. Das Gefolgschaftsmitglied behält also insbesondere seinen Gehaltsanspruch. Lehnt es jedoch nun seiner seits die Fortsetzung der Arbeit ab, so verliert es den Anspruch auf Gehalt. Widerruf von Zustimmungserklärungen des Arbeitsamts Die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatz wechsels vom 1. September 1939 sieht vor, daß die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtswirksam erst ausgesprochen wer den kann, wenn das Arbeitsamt zugestimmt hat. ln Ausnahme fällen kann das Arbeitsamt seine Zustimmung auch nachträglich erteilen. Das Landesgericht Kassel hat in einem Urteil vom 21. Sep tember 1939 entschieden, daß eine solche einmal erteilte nach trägliche Zustimmung des Arbeitsamtes nicht wieder zurück genommen werden kann. Die Zustimmung des Arbeitsamtes sei ein sogenannter rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der die ur sprünglich rechtsunwirksam ausgesprochene Kündigung nach träglich sanktioniert. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und will nunmehr das Arbeitsamt seine nachträglich erteilte Zustimmung wieder zurückziehen, so ist das Arbeitsverhältnis trotzdem ord nungsmäßig beendet, so daß ein solcher Widerruf gegenstands los ist. Auch in anderen Fällen ist, worauf die Entscheidungssammlung der Deutschen Arbeitsfront hinweist, die rechtsgestaltende Wir kung der Zustimmung des Arbeitsamtes festzustellen. So ist der Beginn des Laufes der Kündigungsfrist oder der Fristen, inner halb deren eine Kündigungswiderrufsklage einzureichen ist, da von abhängig, daß aus einer Kündigung, die bis zur Erteilung der Zustimmung unwirksam war, nunmehr eine rechtlich voll wirk same Handlung geworden ist. Infolgedessen könne die nachträg lich erteilte Zustimmung durch das Arbeitsamt in keinem Falle zurückgenommen werden. Das Landesarbeitsgericht Kassel weist ferner darauf hin, daß die Gerichte nicht in der Lage sind, nachzuprüfen, ob die Zustimmung des Arbeitsamtes zu Recht erteilt wurde, insbeson dere ob das Arbeitsamt das Vorliegen eines Ausnahmefalles zu Recht bejaht oder verneint hat. In dieser Hinsicht entscheidet das Arbeitsamt unter Ausschluß des Rechtsweges. Ti&neHnacluxcUteH Frankfurt a. M. Die Verwaltung der Deutschen Gold- und Silber-Scheideanstalt vorm. Roeßler, Frankfurt a. M., beschloß, der auf den 16. Januar einzuberufenen Hauptversammlung die Verteilung von unv. 9°/« Dividende vorzuschlagen, wovon wieder 1 »/« dem Anleihestock überwiesen werden. Frankfurt a. M. Telefonbau und Normalzeit G. m. b. 11. Zum weiteren Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Dr. Ulrich Engel, Frankfurt a. M., bestellt. Da öle n ä cti f t e Ausgabe - öie fleujaticsnummer in imfentlicti ftächerem Umfang erfcfieint, muß öie heutige Ausgabe im Umfang etmas eingefdiränht meröen, um öns oorgefchriebene papiechontingent nicht ju überfctireiten. 9 &ecs&uzUe*i Mirow (Meckl.). Uhrmacher Werner Schröder aus Mirow bestand in Berlin seine Meisterprüfung. Stenderup bei Kappeln. LIhrmaehergehilfe Walter Betersen bestand in Furtwangen im Schwarzwald seine Meisterprüfung. Landsberg (Lech). Uhrmachermeister Johann Löffler konnte mit seinem Schwiegersohn Seebauer auf ein 200jähriges Geschäfts bestehen in Landsberg zurückblicken. hackcickiCH Verantwortlich : Assessor Hans Natorp, Berlin IV Betr.: Auszeichnungen für besondere Leistungen in den Zwischenprüfungen des Uhrmacherhandwerks 1. Diejenigen Uhrmacherlehrlinge, die sich regelmäßig an den Zwischenprüfungen des Uhrmacherhandwerks beteiligen und in allen Zwischenprüfungen mit der Bewertungspunktzahl von 9 und mehr Punkten abschneiden, erhalten nach Ablauf des 3. Lehrjahres eine Auszeichnung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks und des Leiters des Zwischenprü fungsausschusses des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacher handwerks „ j. i • i. für gute Leistungen. 2. Diejenigen Uhrmacherlehrlinge, die sich regelmäßig an den Zwischenprüfungen des Uhrmacherhandw'erks beteiligen und in allen Zwischenprüfungen mit der Bewertungspunktzahl von 10 Punkten abschneiden, erhalten nach Ablauf des 3. Lehrjahres eine Auszeichnung ndes Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks und des Leiters des Zwischen prüfungsausschusses des Reichsinnungsverbandes des Uhr macherhandwerks für ausgezeichnete Leistungen. 3. Die Auszeichnung wird nur auf Antrag des Lehrlings ver liehen. Der Antrag ist an den Reichsinnungsverband des Uhr macherhandwerks, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111, zu richten. Dem Antrag sind Abschriften der Bescheinigungen des Zwischenprüfungsausschusses des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks über die Teilnahme und Leistungen in den einzelnen Zwischenprüfungen beizufügen. Belr.: Kollektiv-Lebensversicherun i Die Prämien für das erste Vierteljahr 1940 sind fällig. Wir bitten die Mitglieder der Versicherung, die Prämien auf unser Postscheckkonto Berlin 146 784 zu überweisen. (Versicherungs nummer angeben!) Am 15. Januar 1940 noch nicht eingegangenc Prämien wer den wir durch Nachnahme einziehen. Betr.: Erwerb von losen und geschliffenen Diamanten Diejenigen Uhrmacher, die bereits für das Jahr 1939 eine Genehmigung der Reichsstelle für W aren verschiedener Art zum Erwerb von losen, geschliffenen Diamanten hatten, erhalten in diesen Tagen drei Antragsvordrucke mit genauen Anweisungen. Zwei Antragsvordrucke sind uns bis zum 3. Januar 1940 mit einem kurzen Gutachten des Obermeisters der Uhrmacherinnung einzureichen. Diejenigen Uhrmacher — wir denken namentlich an die Uhrmacher der Ostmark und des Sudetenlandes —, die bisher noch keine entsprechende Genehmigung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art hatten, müssen diese Vordrucke schnellstens bei unserer Geschäftsstelle, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111, anfordern. Belr.: Wahrnehmung der Geschäfle der Bezirksslelle Berlin-Brandenburg Bezirksinnungsmeister Ernst Wolf, Beeskow (Mark), Leiter des Uhrmacherhandw'erks für die Bezirksstelle Berlin- Brandenburg, wurde noch vor Kriegsausbruch einberufen. — Im Einvernehmen mit dem Landeshandwerksmeister für den Be» zirk Berlin-Brandenburg wurde Uhrmachermeister Josef Müller, Eberswalde, zum stellvertretenden Bezirksinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks für den Bezirk Berlin-Brandenburg bestellt. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Verantwortlich für den Textteil: Hans Jendritzki, Uhrmacher meister, Berlin W 35 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Mühl weg 19 — Verantwortlich für die Anzeigen: Fritz Moeschter, Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp. Halle (Saale) — Zuschriften, die den Textteil betreffen, sind an die Schriftleitung nach Berlin, sonstige Zuschriften, Anzeigen- und Bezugs bestellungen, Geldsendungen usw. sind an die Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten.
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