Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. März 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wareneingangsbuch und Warenausgangsverordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Export-Dienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- ArtikelDie diesjährige Leipziger Frühjahrsmesse! 83
- ArtikelAnnahme und Preisberechnung der Uhrreparatur 84
- ArtikelFörderung des Nachwuchses 85
- ArtikelSie hat die Probe bestanden" 86
- ArtikelEin Brief von der Westfront! 86
- ArtikelWochenschau der U 87
- ArtikelWareneingangsbuch und Warenausgangsverordnung 87
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 87
- ArtikelExport-Dienst 87
- ArtikelFirmennachrichten 87
- ArtikelPersonalien 88
- ArtikelInnungsnachrichten 88
- ArtikelWirtschaftszahlen 88
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 12 DIE UMRMACHERKUNST 87 WbcUeHStUau dcc Werksiattwochenbuch führen Wie der Reichsstand des Deutschen Handwerks mitteilt, hat sich das Werkstattwochenbuch in den Handwerksberufen, in denen es bisher eingeführt worden ist, als sehr brauchbares Hilfs mittel zur Vertiefung der Meisterlehre erwiesen. Für die Lehr meister brachte die Einführung des Wcrkstattwoehenbuehes neue Pflichten mit sieh. Der Aufgabe, sieh um die Anlegung und ord nungsmäßige Führung des Wcrkstattwoehenbuehes zu kümmern, haben sieh die Lehrmeister im Interesse der Berufsausbildung des Lehrlings mit Eifer angenommen. Dagegen läßt die Führung des Wcrkstattwoehenbuehes bei den Lehrlingen in vielen hallen noch sehr zu wünschen übrig. Die Führung des W erkstattwochen- buchcs ist in den vom Reiehsstand des Deutschen Handwerks und dem jeweiligen Reichsinnungsverband herausgegebenen Fach lichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens zwingend angeordnet. Die Fachlichen Vorschriften enthalten ferner eine Bestimmung, daß das Werkstattwochenbuch bei den Zwischen prufungen und bei der Gesellenprüfung vorzulegen ist. Für alle Lehrlinge, die nach dem 1. April 1940 mit der Lehre beginnen, hat der Reiehsstand des Deutschen Handwerks fol gendes angeordnet: Die Führung des Werkstattwochenbuches bildet eine der wichtigsten Grundlagen für die Beurteilung in den Zwischenprü fungen und bei der Gesellenprüfung. Dem Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung sind ordnungsmäßig geführte \\ erkstatt- woehenbüeher beizufügen. Von dieser Bestimmung kann die Handwerkskammer nur in solchen Fällen Ausnahmen gestatten, in denen die nach § 130 a Abs. 3 der RGO. auf den Nachweis einer ordnungsmäßigen Lehrzeit verzichtet hat. Die Lehrlingswarte der Innungen haben die Lehrlinge be reits bei Beginn der Lehre auf die Bedeutung einer ordnungs mäßigen Führung des Wcrkstattwoehenbuehes hinzuweisen. Illlllilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Wareneingangsbuch und Warenausgangsverordnung Berichtigung des Heft 1 der Sonderschriftenreihe Seit Erscheinen der Broschüre „Warencingangsbuch und Warenausgangsverordnung“ hat die Oberste Steuerbehörde einige Verordnungen erlassen, die nachstehende Änderungen in der Broschüre notwendig machen: Aut Seite 0, betreffend: Reparaturarbeiten du r e h Hcimuhimaehcr und - g o 1 d a r b e i t e r, muß es jetzt heißen: Nach einer im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen von dem Oberfinanzpräsidenten Berlin getroffenen Entscheidung vom 30. Oktober 1939 (S 1161 — ST I Betr. Pr. 398 Uhrmacher) sind die Entschädigungen, die für ausgeführte Re paraturarbeiten den Heimuhrmachern, Goldschmieden und an deren selbständigen Gewerbetreibenden zustehen, in das \\ aren- eingangsbuch mit aufzunehmen. Das ab 1. Januar 1940 zu be nutzende erweiterte Wareneingangsbuch enthält für diese Fdn- tragungen eine besondere Spalte (Fremdarbeit). Auf Seite 9 muß der 1. Absatz jetzt lauten: Die Rechnung wird sofort bei Erhalt mit 3 "/o Skontoabzug, also mit 232,13 RM. abzüglich 12,30 RM. = 238,63 RM., bezahlt, l hrmaeher A hat als Preis in sein Wareneingangsbuch 230 RM. einzutragen. Den gekürzten Skonto läßt er bei dem einfachen Warencingangsbuch unberücksichtigt; im erweiterten Warenein gangsbuch setzt er ihn in die hierfür vorgesehene Spalte ein. Des gleichen bleiben die in Rechnung gestellten Nebenkosten für Verpackung, Versicherung und Porto in Höhe von 2,13 RM. bei dem einfachen Muster außer Ansatz, während sie bei dem er weiterten Wareneingangsbuch in die vorhandene entsprechende Spalte gehören. Die Besitzer der Broschüre wollen diese Änderung selbst vornehmen. An künftige Besteller werden die Hefte mit dieser Berichtigung gesandt. ln diesem Zusamenhang möchten wir nochmals den Bezug dieser Broschüre empfehlen, die genauen Aufschluß über die be treffenden Verordnung gibt. Preis 30 Rpf. zuzüglich 10 Rpf. Versandkosten. Illlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Regelung der Silber- und Silbersalzpreise Nach einer Anordnung des Reichsbeauftragten für Edel metalle (,,Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 48) darf Silber in Form von Rohmaterial zur Verarbeitung oder zum Verbrauch, auf den Fcinsilbergehalt berechnet, beim Verkauf von 30 kg und mehr höchstens zu dem Preise abgegeben und erworben werden, der dem jeweils an der Berliner Börse notierten oberen Kurs für Feinsilber entspricht. Für kleinere Mengen sind Aufschläge zu lässig, die bei 23 bis .30 kg 0,60 -ft.il je Kilogramm betragen, bet 10 bis 23 kg 1,— ■/?■>{, bei 1 bis 10 kg 1,80 -ft-fl und unter 1 kg 4,— .ft. ff. Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr Wer sieh bisher an öffentlichen Aufträgen, die den Wert von 100 -/f. fl überstiegen, beteiligen wollte, hatte eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorzulegen und bei der Anerkennung der „Besonderen Vertrags bedingungen“ bei Erteilung des Auftrages eine Erklärung ab zugeben. daß ei seine Landessteuern, sozialen Beiträge usw. stets regelmäßig entrichtet habe. Der Reichsminister der Finanzen hat diese Regelung für die Kriegszeit aufgehoben. Lediglich die An ordnung, nach der die erteilten Aufträge an das für den Auftrag nehmer zuständige Finanzamt mitzuteilen sind, bleibt bestehen. VLacUdcUtCH Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W35 Betr.: Eisen und Stahl — Kennziffern für optische Geräte Wii teilen mit, daß die Brillenfassungen und Ferngläser nach wie vor ohne Kennziffern Eisen und Stahl geliefert werden. Die Uhrmacher, die bei uns bereits einen Antrag auf Erteilung von Kennziffern gestellt haben, bekommen besonderen Bescheid. Die übrigen Uhrmacher wollen davon Abstand nehmen, bei uns Kenn ziffern Eisen und Stahl für Brillenfassungen und Ferngläser zu beantragen. Für die übrigen optischen Geräte besteht ein Kon tingent des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, das aut Antrag im Laufe des Monats März 1940 zur Verteilung gelangt. Die Uhrmacher, die den Augenoptikerinnungen angehören, erhalten in der nächsten Zeit ein Rundschreiben und einen Frage bogen der zuständigen Augenoptikerinnung. Das Rundschreiben gibt unseren Uhrmachern genauen Aufschluß. Die Anforderungen der Augenoptikerinnungen sind schnellstens zu erfüllen. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. F 1 ü g e 1 , Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. Föne Firma in Kopenhagen sucht Chrom-Armbanduhren mit Rcskopf-, Zvlinder- und Ankerwerken. — Die Adresse geben wir auf Anfrage bekannt. Tiun&itxacUcUUtCto Berlin - Charlottenburg. Willy Schmidt & Co., Inh. Fritz Flamm. Kom.-Ges. seit 3. Oktober 1939. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die verwitwete Frau Johanna Flamm, geb. Sehueh, Berlin. Drei Kommanditisten sind eingetreten. Die Firma ist geändert, sie lautet fortan: Fritz Flamm Nachf. vorm. Willi Schmidt & Co. Kom.-Ges., LTiren- und Goldwarenhandlung. Wilmersdorfer Straße 38. Breslau, lleinr. Gumpert, Juwelier, Gartenstraße 65. Neue Inhaberin ist die verwitwete Elfriede Pohl, geb. Baudis, zu Breslau. Dresden. Dresdner Gold- und Silber-Seheide-Anstalt Fritz 4e Co., Johann-Georgen-Allee 33. Die Prokura des Ludwig Mai länder ist erloschen. Prokura ist erteilt an Dr. phil. Julius Schnei der, Franz Büeherl und Ludwig Ramge, alle in Dresden. Jeder vertritt mit einem anderen Prokuristen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder