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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (12. April 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- So geht es nicht!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- ArtikelDer III. Veredlungswettbewerb des RIV. des Uhrmacherhandwerks 113
- ArtikelDer Frühling muß es bringen 114
- ArtikelKontingentslieferungen dem tatsächlichen dringenden Bedarf ... 114
- ArtikelErhöhung des Umsatzes in Dubleewaren eine Folge der ... 115
- Artikel1. Mai - Tag der deutschen Arbeit! 115
- ArtikelSo geht es nicht! 116
- ArtikelWochenschau der U 116
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 117
- ArtikelFirmennachrichten 117
- ArtikelPersonalien 117
- ArtikelWer liefert? 117
- ArtikelInnungsnachrichten 117
- ArtikelTerminkalender 117
- ArtikelAnzeigen 118
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Sa tytUt as nickt! Wir hören, daß eine Uhrengroßhandlung, die Markenuhren mit der Marke ,,T.“ vertreibt, die Kunden darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie die Kunden nur dann mit Uhren beliefern könne, wenn die Kunden Mitglied der Marken-Organisation „T.“ würden. Das Verhalten der Großhandlung befremdet die Uhr macherschaft außerordentlich. Hs geht unter keinen Umständen an, daß man die Ver knappung der Lieferungen als Druckmittel benutzt, um mehr Mitglieder für eine Marken-Organisation zu erhalten. Vor allem verstößt dieses Geschäftsgebaren auch gegen mehrere Erlasse des Reichskommissars für die Preisbildung. Noch kürzlich hat der Reichskommissar für die Preisbildung zum Ausdruck ge bracht, daß die Großhandlung nach Maßgabe ihrer Lagerbestände ihren Abnehmerkreis beliefern muß und diesen Abnehmerkreis nicht durch Stellen von unzumutbaren Bedingungen ein schränken darf. WocUenscUau du Ein Uhrmachermeister wird entdeckt Berufskamerad D i e r i c h , Würzburg, Semmelstraße 8, der nicht nur als Uhrmachermeister sein Können bewiesen hat, hat jetzt die Prüfung als Rundfunkberichter bestanden. Wir be glückwünschen Berufskamerad Dierich zu diesem nicht alltäg lichen Schritt eines Uhrmachermeisters. Wir alle kennen ihn durch die 1. Großdeutsche Uhrmacher tagung in Wien, wo er schon als Berichterstatter für Rundfunk und Presse gewirkt hat. In einer der nächsten Nummern der „Uhrmacherkunst“ wird Berufskamerad Dierich selbst über den Weg zu seiner jetzigen Berufung sprechen. Zeitzeichen und Sommerzeit Bisher wurden die Zeitzeichen der Deutschen Seewarte Hamburg um 13 und 1 Uhr MEZ über die Sender Nauen und Herzberg ausgestrahlt. Durch die Einführung der Sommerzeit im Großdeutsehen Reich verschieben sich diese Sendezeiten auf 14 und 2 Uhr der Sommerzeit. Die Sendezeiten für die bekannten Kurzzeitzeichen — siehe „Uhrmacherkunst Nr. 2/1940 — werden jedoch zu den bisher bekannten Zeiten gesendet, sind also mit der Sommerzeit mit gegangen. Diese Kurzzeitzeiehen werden von den folgenden Sendern übernommen: Reiehssender Hamburg u. angeschl. Sender: 7, 11, 15, 19, 23 Uhr Reichssender Königsberg: H), 14, 18, 23 Uhr Dcutschlandsender (Herzberg): 7, 12, 18, 23 Uhr Abgabe von Anodenbatterien aus Beständen der Wehrmacht Um den vordringlichen Bedarf an Anodenbatterien für Rundfunkhörer, die ausschließlich auf den Rundfunkempfang mit Batteriegeräten angewiesen sind, zu befriedigen, hat die W ehrmacht aus ihren Beständen ein größeres Kontingent von 90-Volt-Batterien zur Verfügung gestellt, das in den nächsten 1 agen über den Rundfunkgroßhandel dem Einzelhandel zugeleitet r V * r ^L Die für die Abgabe von Anodenbatterien an die Rund- tunkhörer getroffenen Bestimmungen sind vom Reichswirt schaftsminister bis auf weiteres außer Kraft gesetzt, die Batterien werden also unmittelbar an den Verbraucher abgegeben. Für alle Betriebsinhaber: Umsatzsteuerpflicht zwischen Ehegatten Der Reichsfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß für die Einkommensteuer zwischen Ehegatten kein Arbeitsverhältnis anerkannt werden kann. Neuer dings hatte der Reichsfinanzhof folgenden Fall aus dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts zu entscheiden: Eine Ehefrau hatte für die Dienstreisen ihres Ehemannes einen Kraftwagen zur Verfügung gestellt. Sie erhielt dafür von der rirma, an der der Ehemann zu 50% beteiligt war, eine nach Kilometern bemessene Vergütung. Strittig war die Umsatzsteuer- pt.hcht dieser Vergütung. Die Ehefrau bestritt die Steuerpflicht mit dem Hinweis, sie habe den Kraftwagen nicht dem Geschäft sondern nur ihrem Ehemann zur Verfügung gestellt, der in all gemeiner Gütergemeinschaft mit ihr lebe. Leistungen unter Ehe gatten konnten nicht steuerpflichtig sein. i • i^? e [ ^ c ' c ^ s ^ nanz h°f hat diesen Einwand abgelehnt und aus drücklich betont daß das Umsatzsteuerrecht steuerpflichtige Lei stungen unter Ehegatten keineswegs ausschließe. Das Umsatz steuerrecht kenne weder eine gemeinsame Veranlagung von Ehe gatten, noch raume es der Tatsache, daß Leistender und Lei stungsempfänger miteinander verheiratet sind, sonst irgendeinen Einfluß ein. An diesem Urteil des Reichsfinanzhofs (V 535/38 vom 17. November 1939) ist weniger der ihm zugrunde liegende Tat bestand, als die grundsätzlich zum Ausdruck kommende Klar stellung für Einzelhändler, Handwerker und sonstige Betriebs inhaber von Bedeutung. Es verdient deshalb allgemeine Be achtung. Bezirks-Uhrmacherschule in Hamburg Der Obermeister der Uhrmacherinnung Kiel schreibt dem Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks am 31. März 1940, daß ein Berufskamerad der Uhrmacherinnung Kiel anläß lich der Errichtung der Bezirks-Uhrmacherschule Hamburg eine Stiftung von 5000 Wl zur Förderung der Kieler Uhrmacher lehrlinge errichtet habe. Darüber hinaus haben die Uhrmacher der Uhrmacherinnung Kiel noch 2000 “Mi bereitgestellt, damit hiervon ein Teil der Ausgaben für die Errichtung eines Internats in Hamburg-Harburg bestritten werden kann. Der Reichsinnungsmeister des Uhrmacherhandwerks hat dem Obermeister der Uhrmacherinnung Kiel, Pg. Blank, den herzlichen Dank der deutschen Uhrmacherschaft für das vor bildliche Verhalten seiner Berufskameraden ausgesprochen. Arbeitsbuch aufbewahren Zur Klärung von Zweifelsfragen weist der Reichsarbeits minister darauf hin, daß nach den geltenden Bestimmungen durch die Einberufung zum Wehrdienst ein bestehendes Beschäftigungs verhältnis nicht gelöst wird. Es ist vielmehr arbeitsrechtlich so, daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten für die Dauer der Einberufung ruhen. Dementsprechend haben auch die Unter nehmer die Einberufung eines Arbeitsbuchinhabers zum Wehr dienst nicht als Beendigung der Beschäftigung ins Arbeitsbuch einzutragen. Die Unternehmer haben daher weiter auch das Ar beitsbuch der Einberufenen nicht zurückzugeben, sondern weiter hin sorgfältig aufzubewahren. Anerkennung der Handwerkskarte als amtlicher Lichtbildausweis Die Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. September 1939 (RGBl. I, S. 1739) schreibt in § 2 Abs. 1 folgendes vor: „Im Reichsgebiet haben sich auf amtliches Erfordern über 15 Jahre alte deutsche Staatsangehörige und Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren jederzeit durch einen amtlichen Lichtbildausweis über ihre Person auszuweisen.“ In diesem Zusammenhang geht uns auf unsere Anfrage hin von dem Reichsführer fji und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern folgender Bescheid vom 27. März 1940 zu: „Als »amtlich« sind nur solche mit dem Lichtbild des Inhabers versehenen Personenausweise anzusehen, die von einer Behörde oder einer Parteidienststelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausgestellt oder zwar von einer nichtamtlichen oder parteiamtlichen, aber unter verantwortlicher, aus dem Ausweis erkennbarer Mitwirkung einer zuständigen Behörde oder Parteidienststelle ausgegeben sind. Da die von der Hand werkskammer ausgestellte Handwerkskarte diese Voraus setzung erfüllt, kann sie als amtlicher Lichtbildausweis im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. September 1939 — RGBL I, S. 1739 — angesehen werden.“ Preiserhöhung der Schmuckwarenindustrie Der Reichskommissar für die Preisbildung hat am 20. März 1940 der Fachgruppe Schmuckwarenindustrie in Pforzheim fol genden Erlaß zur Kenntnis gebracht: Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 20. Juli 1939 sowie die spätere Unterredung meines Sachbearbeiters mit Herrn Dr. M willige ich gemäß § 3 der Verordnung über rcr-Rii c V ° n Preiserhöhun gen vom 26. November 1936 ( UB1. I S. 955) darin ein, daß die Ihnen angeschlossenen irmen die beim Bezüge von Glassteinen sudetendeutscher erkuntt entstehenden tatsächlichen und zulässigen Preis erhöhungen in absoluter Höhe ihren Abnehmern weitergeben. Die Erhöhung ist gesondert in Rechnung zu stellen. Wir bitten die Uhrmacher um Beachtung. Das Lied von der Glocke 1 - . ^ ^, ie Nr - 14 der Uhrmacherkunst“ veröffentlichte fach- Anflauff 1 ^ ' e nu "Das Lied von der Glocke“ ist der zweiten V^rlfrt i buches entnommen, das in den F™? H Dlebene J'- Leipzig, überging und einen Anhang „Emst und Scherz m Wort und Bild“ enthielt.
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