Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (5. Januar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft übertraf alle Erwartungen! 11
- AbbildungGlanzleistungen der Uhrmacherkunst 11
- ArtikelDie Lehrlings-Zwischenprüfung !939/40 12
- ArtikelDas 1. Lehrjahr 12
- ArtikelDas 2. Lehrjahr 12
- ArtikelLiebe Kameraden im Handwerk! 13
- ArtikelFür die Werkstatt 13
- ArtikelUmsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen 14
- ArtikelGewerbesteuer bei Einziehung des Betriebsinhabers zum Wehrdienst 14
- ArtikelDie Gewerbesteuer in der Bilanz 14
- AbbildungIndien das sich gegen die Unterdrückung durch England wehrt 14
- ArtikelUnser Sudetenland 15
- ArtikelWochenschau der U 15
- ArtikelFirmennachrichten 15
- ArtikelPersonalien 16
- ArtikelFragekasten 16
- ArtikelAnzeigen 17
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
n_i-i —''V: - Nr. DIE UHRMACHERKUNS7 r> Unfec Suöetenlanö F.inkommensteuerrecht und Lohnsteuer Im Reichsgau Sudetcnland mul in den in die Lander Preußen und Bavern Ungegliederten sudeteiuleutselien Gebietsteilen gilt /ur Zeit noeh das Einkommensteuergesetz vom 6. Februar 1938. Nunmehr wird dort auch die neue Fassung des Gesetzes vom 2i. Februar 1939 eingeführt. \ on den neuen Bestimmungen sind vor allem wichtig die Beseitigung der Steuervergünstigung für I lausgehilfinnen, der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der Pauschbeträge für Sonderausgaben sowie die Finteilung der Steuerpflichtigen in vier Steuergruppen an Stelle der bisherigen drei Gruppen. Das neue Finkommcnsteuerrecht ist erstmalig auf die Ver anlagung für das Kalenderjahr 1939 anzuwenden. Die Ein kommensteuer wird für den Veranlagungszeitraum 1939 nur zu elf Sechzehnteln erhoben. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn ist nach den neuen Vor sehriften erstmalig vorzunehmen 1. bei laufendem Arbeitslohn von dem Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember P>39 endet, 2. bei sonstigen (insbesondere einmaligen) Bezügen von dem Arbeitslohn, der nach dem 31. Dezember 1939 gezahlt wird. WocUenscUau dcc Achtung bei Umsiedlung Siedelt ein Handwerker unter Aufgabe seines Gewerbe betriebes von einem Ort in einen anderen um, so kann er bei Nichtbeachtung des Runderlasses des Reichswirtschaftsministers vom 7. Juni 1939 in eine schwierige Lage geraten, die unter Um ständen zum Verlust seiner Selbständigkeit fuhrt. Nach diesem Frlaß ist die Verlegung eines Handwerksbetriebes nach einem anderen Ort ebenfalls als eine Neuerrichtung im Sinne der ersten Anordnung vom 22. Februar 1939 zur Verordnung über die Durchführung des Vierjahresplanes auf dem Gebiet der Hand werkswirtschaft anzusehen. Die Verlegung ist demnach nur zu lässig, wenn ein Bedürfnis hierfür anzuerkennen ist, worüber die untere Verwaltungsbehörde im Genehmigungsverfahren zu ent scheiden hat. Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zulässig. Die Gesellenprüfungen In dem Frlaß des Reichswirtschaftsministers vom 22. Ok tober 1938 — III SW 18 213/38 — wurde als vorübergehende Sondermaßnahme die vorzeitige Zulassung der Lehrlinge zu den Gesellenprüfungen im Frühjahr und Herbst 1939 angeordnet. Bei den Prüfungen im September und Oktober 1939 wurden die jenigen Lehrlinge vorzeitig zugelassen, die bis Ostern 1940 ihre Lehrzeit beenden. Mit den Prüfungen zum Herbsttermin 1939 haben die Sondermaßnahmen des Frlasses vom 22. Oktober 1938 ihr Fnde gefunden. Für dio Gesellenprüfungen im Frühjahr 1940 gelten daher wieder die bisherigen Bestimmungen. Zu beachten ist jedoch, daß infolge der Herabsetzung der Lehrzeit auf 3 bzw. 3*/2 Jahre in einigen Handwerksberufen im Frühjahr 1940 diejenigen Lehr linge geprüft werden, von deren ursprünglich vereinbarter Lehr zeit bis zum Frühjahr 1940 derjenige Teil abgelaufen ist, der der neuen Lehrzeitfestlegung entspricht. Die Reichsstelle für Erden und Steine gibt in ihrer Anordnung 2 vom 19. Dezember 1939 bekannt, daß unter anderem auch Schmirgel und Arkansassteine roh nur mit ihrer Genehmigung veräußert und bearbeitet werden können. Der Verkauf im Einzelhandel ist jedoch frei. Gesteuerte Maschinenwirtschaft Durch eine Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparateerzeugung wird der Reichswirt schaftsminister ermächtigt, die erforderlichen Anordnungen zur einheitlichen Lenkung der Herstellung und Produktionssteige rung von Erzeugnissen des Maschinen- und Apparatebaues und ihrer Verteilung zu erlassen. Hr kann namentlich die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung aller dringenden Vorhaben der öffentlichen Bedarfsträger mit den Erzeugnissen des Maschinen- und Apparatebaues treffen. Der Reichswirtschaftsminister kann seine Befugnisse übertragen; er kann einen Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion ernennen. Fr erläßt aueh die zur Aus führung und Ergänzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungs- Vorschriften. Krankenkassen-Wartezeit wird angerechnet Die privaten Krankenkassenversicherungen rechnen nun mehr die Wartezeiten der Pflichtkrankenkassen an. Weiter wird auch die Aufnahme von weiblichen Versicherten während einer Schwangerschaft erfolgen, was bisher nicht möglich war. — Bei einem I 'bertritt innerhalb eines Monats in eine private Kasse wird die Mitgliedschaft in der früheren Pfliehtkasse angercchnet. Die Zeitzeichen zum Vergleich der Normaluhr Die genaue Zeit ist heute wichtiger denn je, da der ein geschrankte Verkehr der Verkehrsmittel zur unbedingten Pünkt lichkeit zwingt. Unsere Reparaturen müssen darum so genau wie nur irgend möglich gehen. Die Zeitzeichen des Rundfunks sind den Laien zwar meist unnütze Signale, doch gibt es auch Uhrmacher, denen der genaue Sinn dieser Zeichen nicht recht klar ist und sie daher nicht ausnutzen. Das wichtigste Zeichen — das übrigens aueh vom schwedi schen Rundfunk übernommen wird — ist das ONOGO-Zeichen der Deutschen Seewarte mittags 13 Uhr; es wird zwar aueh nachts 1 Uhr gesendet, doch werden nur wenige es dann hören. Kurze Zeit wurde das Zeitzeichen vom Deutsehlandsender nicht mehr übertragen, doch ist auf Veranlassung des Oberkommandos der Kriegsmarine das Zeichen wieder übernommen worden. I.s hat seinen Namen von den Morsebuehstaben O — — —, N - • , O — —, G — — • und () — — Das O beginnt stets in der 55. Sekunde, das E.nde des dritten Striches zeigt den Schluß dieser Minute und den Beginn der neuen Minute an. Mit Hilfe dieser einfachen Regel ist das ONOGO-Zeichen sofort verständlich. Den endgültigen Schlußstrich zieht ein langer Summton, der genau von 13 Uhr, 0 Minuten, 10 Sekunden bis 20 Sekunden nach 13 Uhr dauert, also 10 Sekunden lang ist. Der Buchstabe N kennzeichnet dio 58. Minute; er wird in ihr mit Abständen von 5 Sekunden gesendet. Die 59. Minute bringt den Buchstaben G. Das I nde eines jeden Zeichens fällt mit der Zehnersekunde zusammen, so daß auch hier stets ein genauer \ ergleich möglich ist. Die „Uhrmacherkunst“ sendet gegen Einsendung von 15 Pfg. gern Sonderdruck des Zcitzeichcnschemas. Außerdem sendet die Deutsche Seewarte Kurzzeitzeiehen über: Reichssender Hamburg und angeschlossene Sender: 7. 11 15, 19, 23 Uhr. Reiehssender Herzberg: 10, 14, 18, 23 Uhr, Deutschlandsender (Eierzberg): 7, 12, 18, 23 Uhr. Die Zeichen des Kurzzeitzeichens haben folgende Be deutung: 59 Minuten Sekunden 30 40 4i — 50 — 55 — 58 — 59 — 60 Eisen- und Stahlbewirtschaftung Die von der Reichsstelle für Eisen und Stahl hcraus- gegebenen Vorschriften überlassen zu einem großen Teil die Be achtung ihrer Durchführung der Eigenverantwortung der Unter nehmungen. E.s wird damit von jedem Unternehmer verlangt, daß er sieh der Pflichten bewußt ist, die er gegenüber der Ge samtwirtschaft hat. Unternehmer, die diese Pflichten vernach lässigen und gegen die Vorschriften zur Eisen- und Stahlbewirt schaftung verstoßen, haben strenge Bestrafung zu erwarten. Die Aufgaben der Kriegswirtschaft lassen sich nur durchführen, wenn die erlassenen Vorschriften von allen genau beachtet werden. In Kriegszeiten bedeutet jeder Verstoß eine besonders schwer zu beurteilende Gefährdung der Gesamtwirtschaft. Solche Verstöße müssen daher strengste Sühne zur Folge haben. j-LunCHHCuUcUUtett Frankfurt a. M. Handelsgerichtliche Eintragung. Zeitpunkt- Uhren, Wilhelm Ulrich, An der Elauptwache 1, Handel mit Uhren, Gold- und Silberwaren und Bestandteilen sowie ver wandten Gegenständen und Fortführung der Geschäfte der Firma Tellus-Uhr-Vertrieb Wilhelm LH rieh. Inhaber ist Wilhelm LJIrich, Kaufmann, Frankfurt a. M. Fritzlar (H. - N.). Handelsgerichtliehe Eintragung. Louis Haas, Inhaber Adolf Köhler. Inhaber: LTrmachermeister Adolf Köhler in Fritzlar. Hamburg. Norddeutsche Nickel- und Silberwaren - Fabrik Brimmekamp & Co., Winterhuder Marktplatz 18 a. Die Prokura des Hans Eberhard ist erloschen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder