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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (26. April 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Normung im Uhrmacherhandwerk
- Autor
- Hild
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- So geht es nicht!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- Artikel"Gerade auf Dich und Deine Arbeit kommt es an!" 127
- ArtikelEröffnung der Meisterschule des Uhrmacherhandwerks, Fachschule ... 128
- ArtikelDie Normung im Uhrmacherhandwerk 130
- ArtikelSo geht es nicht! 131
- ArtikelWochenschau der U 131
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 132
- ArtikelFirmennachrichten 132
- ArtikelPersonalien 133
- ArtikelWirtschaftszahlen 133
- ArtikelAnzeigen 134
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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65 . J A H R GANG / 1940 / NR. 18 131 umfangreiche Arbeit. Forschung und Praxis müssen gemeinsam die An sprüche an einen Gegenstand klären und festlegen, wie ihnen ent sprochen werden kann. Es ist kein Zweifel, daß dies gerade in der Ehrentechnik noch in erheblichem Umfang notwendig ist. Denn diese hat sich rein empirisch entwickelt, so daß häufig nicht feststeht, welches Kräftespiel, welche Beanspruchung vorliegen, ob die an gewandte Bauart die günstigste Lösung ist, welche Werkstoffe sich verwenden lassen. Die Normung macht gern nur allgemeingültige Vor schriften. Zum Beispiel verlangt sie für einen Bauteil nicht einen be stimmten Werkstoff, sondern einen Werkstoff mit bestimmten Eigen schaften, also etwa einer Mindestfestigkeit oder einer Mindesthärte. Diese Festlegung hat den Vorteil, Fortschritte unter Beibehaltung der Normvorschrift zu erlauben. Gerade in einer Zeit wie der jetzigen, in der weitgehende L^mstellungen in Werkstoffen vorgenommen wer den, zeigt sich die Weitsichtigkeit einer derartigen Festlegung von Grenzen. Vor allem ist in der Uhrenherstellung das Meßwesen weniger entwickelt als in ähnlichen feinmechanischen Industriezweigen. So ist die Bedeutung der Toleranzen für die Leistung der Uhren noch nicht geklärt. Für eine Normung ist dies noch zu untersuchen. Die Schwierig keit liegt dabei in der Kleinheit der Uhrenteile, wenn nur an die Taschen- und Armbanduhren gedacht wird, die eine ungewöhnlich hohe Genauigkeit des Meßwesens verlangt. In dem oben erwähnten Preisausschreiben hat der Keichsinnungs- icrband Vorschläge für die Normung von Gewinden, von Schrauben und von Bolzen und Bohrungen gefordert. Zunächst sollen — so war der leitende Gesichtspunkt — die einfachen und häufigsten Teile in Ehren genormt werden 3 ) 4 ). Ihre Normung ließe sich allmählich durch fuhren, was bei der Umstellung, die sie allenthalben bedingt, unbedingt erforderlich ist. Für Schraubenformen werden Vorschläge gemacht, die die ungeheuer große Zahl verschiedener Sorten erheblich mindern. Ihnen wesentlichen Schritt tun die Verfasser durch die Normung der Werktypen. Die Durchführung wird nur langsam möglich sein. Und eine große Zahl von Untersuchungen ist noch zu machen, die genaue Enterlagen geben über den Zusammenhang zwischen Werkgröße und Leistung von EIhren. Wie wenig reif für die Normung manche Uhrenteile sind, geht aus den ausführlichen Untersuchungen an Kad- und Triebgrößen in kleinuhren von Dipl.-Ing. Unterwagner ’’) hervor. Gerade die Frage der Verzahnung ist noch umstritten. Eine Normung würde einen Erfahrungsaustausch bedingen zwi schen allen Kreisen, die mit der E J hr zu tun haben. Diese gemeinsame Arbeit würde dem Uhrmacher eine bedeutsame Stellung einräumen auf Grund seiner großen Erfahrungen. Die Normung wird zweifellos zu einer Steigerung in der Güte der Uhren führen. U) Dr. W. Keil. Leislungssk*i}jcriiii£ durch (ieuHMiischallsarlicit, ins besondere Normung; „Ulirinaeherkunst“ 1939 (154. Jalirir.), S. 4(i7—4(>9. 4) Das Normuii}rs)>reisar.sschreil>eii des Heiclisiimun^svorbainles; „Ulir- niatlierkunsf 103!) (34. Jahrg.), W. 475—178. 5) Dipl.-Ing. U nt erwäg ne r. Wissenschaftliche l'ntersnchung an Uad- uml TriehgröUen in Kleinuhren unter besonderer lieriicksiehl igung der Nor mung: Messen und Prüfung (Schriftenreihe der (lesellschaft für Zeilmellkunde und Phrentecimik, 10. Band). Berlin 1039. 5a tytUt ts nickt! WtoUeMcUau dec Für Familienangehörige von Einberufenen keine Krankenscheingebiihr Die Pflicht zur Zahlung einer Krankenscheingebühr ruht während einer Übung oder Einziehung zur Wehrmacht ohne Rücksicht darauf, ob der Versicherte Arbeitsentgelt weiterbezieht oder nicht. Das ent spricht dem sozialen Bedürfnis, da der größte Teil der gegen Krank beit Versicherten und zur Wehrmacht Eingezogenen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes hat und daher die Einziehung dieser Ge bühr für sie eine Härte bedeuten würde. Eia neues Grunderwerbsieuergesetz Nach einer Mitteilung des Reichsfinanzministeriums hat die Reichs- fegierung ein neues Grunderwerbsteuergesetz beschlossen. Das Ge setz wird im „Reichsgesetzblatt' 1 , Teil I, S. 585, veröffentlicht und tritt a m 1. Mai 1940 in Kraft. Von diesem Tage ab gilt im ganzen Deut schen Reich ein einheitliches Grunderwerbsteuerrecht. F2s werden da durch die weitgehenden Unterschiede beseitigt, die zwischen dem Recht des Altreichs und dem Recht der neuen Rcichsteile', insbesondere dem der Ostmark, bestanden. Das Gesetz bringt Vereinfachungen in der Besteuerung und im Bcsteucrungsverfahren. Die Steuer ist entsprechend dem früheren Recht der Ostmark an das schuldenrechtliche Verpflichtungsgeschäft ge knüpft. Die Höhe der Steuer ist nichr geändert. Sie beträgt wie bis her 3 # /o Reichssteuer und 2 °/o Zuschlag der Land- und Stadtkreise. Es ist aber für das Einbringen von Grundstücken in Kapitalgesellschaften die volle Freiheit vom Zuschlag beseitigt worden. Das Gesetz bringt eine wichtige neue Steuerbefreiung auf dem Gebiet des Wohnungsbaues für Minderbemittelte. Es ist nicht nur wie Fiin Uhrmachermeister erhält von einem Lieferanten im Monat Februar eine Sendung Uhren und stellt nach seinem früheren Ge schäftsverkehr eine Preiserhöhung fest. In der Sendung konnte er große Preisunterschiede selbst unter den Uhren mit gleichen Werken beobachten. Als Uhrmachermeister war es ja für ihn nicht schwer, festzustellen, um welche Werke es sich handelte. Er hält eine Rück frage in einem anständigen geschäftlichen Stil und will die Erhöhung bzw. den Preisunterschied vom Lieferanten begründet wissen. Was schreibt der Lieferant? Er soll hier selbst mal das Wort haben: „Die Uhr X kann mit der Uhr Y gar nicht verglichen werden. Diese Uhr X hat ein ganz anderes Gehäuse (Markengehäuse), in ganz anderer Form und ein wesentlich teureres Zifferblatt und Band; ferner hat die Uhr X ein massives Ankerwerk, während die andere Uhr Y ein Pfeilcrwerk besitzt. Außerdem besitzt die Uhr X deutsche Furnituren, welche wesentlich teurer sind als die schweize rischen. Die zwei Stück Dublee-Armbanduhren Z kosten 20 .'/?)/ je Stück. Sie müssen doch als Fachmann wissen, daß Sie keine Uhren für 10 .'/?)/ bekommen. Diese Uhr hat ein F.-Werk, welches wesent lich teurer zu stehen kommt als ein S. - Werk aus der Schweiz. Sollten Sie für diese Uhren keine Verwendung haben, so wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sic diese baldigst retournieren würden, da ich von allen Seiten wegen Lieferung bedrängt werde. Die Preise sind von der hiesigen Fachgruppe festgesetzt und dürfen auf keinen Fall unterboten werden. Die neu genehmigten Preisauf schläge der Preisübcrwachungsstelle sind darin noch nicht in begriffen. Wenn ich meine W are wie Sie als Uhrmacher kalkulieren würde, so müßte ich das Doppelte für meine Ware verlangen. Wenn Sie als Uhrmacher noch nicht einmal den Unterschied finden zwischen der Uhr X und der Uhr Y, so lassen Sie sich bitte sehr schnell Ihr Lehrgeld herausbezahlen, denn der Unterschied dieser beiden Uhren ist so gewaltig, daß jeder Laie auf den ersten Blick dieses feststcllcn kann.“ Das schreibt der Lieferant. So geht es nicht. Der Uhrmacher sandte einer Stelle die Uhren zur Begutachtung ein und cs wurde festgestellt, daß der Uhrmacher recht hatte. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich jeder erst einmal seine Ware selbst ansieht und dann anderen Aufklärung erteilt. Dem Liefe ranten empfehlen wir die Vorschau in den Kinos, in der Jupp Hussels und Ludwig Schmitz das Verhältnis zwischen Käufer und Kunden demonstrieren, das in diesem balle auch Anwendung finden kann. „Es kommt auch einmal wieder eine Zeit, wo Sie auf die Kunden an gewiesen sind!“ bisher der Erwerb von Grundstücken durch gemeinnützige Bauträger zur Schaffung von Kleinwohnungen, sondern darüber hinaus, unabhängig von der Person des Erwerbers, der Grundstückserwerb zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten steuerfrei. Von der im Vertrag übernommenen Steuer wird allgemein keine Steuer mehr berechnet. Es ist dadurch die „Steuer von der Steuer be seitigt worden. Buchführungsanleitungen für jeden Betriebsinhaber Betriebsprüfungen auch in der Ostmark Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat zusammen mit den Reichsinnungsverbänden für jeden Handwerkszweig eine gedruckte Buchführungsanleitung geschaffen. Er weist erneut darauf hin, daß diese Anleitungen nicht bloß für die Lehrer in den Buchführungslehr gängen bestimmt sind, sondern in die Hände eines jeden Teilnehmers gehören. Diese Anleitungen sollen auch späterhin ein guter Berater sein. Daher sollen auch für bereits beendigte Lehrgänge die etwa fehlenden # Buchführungsanleitungen durch die Innungen nachbestellt werden. Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks wird in Kürze die zweite Auflage seiner Buchführungsanleitungen für das Uhr macherhandwerk herausbringen. Um die bestehenden und etwa kommenden Bestimmungen des Preiskommissars für die Preisbildung einzuhalten, ist die Führung ord nungsmäßiger Bücher von größter Bedeutung. Die Einführung der Buch führungspflicht ist daher keine unnötige Belastung, sie ist nicht bloß eine Maßnahme zur Hebung des Handwerks in seinem geschäftlichen Ansehen und wirtschaftlichen Erfolgen, sondern sie ist notwendig für die heutige Wirtschafts- und Preispolitik. Nach Beendigung des Krieges werden auch in der Ostmark Be triebsprüfungen unter Zugrundelegung der Buchführungsanleitungen durchgeführt. /
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