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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (24. Mai 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- ArtikelBetriebsstruktur und Kostengestaltung in Uhrmacherbetrieben 153
- ArtikelPreisstop im Kriege (Fortsetzung von Nr. 19) 154
- ArtikelBewährung des Furnituren-Großhandels im 1. Kriegshalbjahr 155
- ArtikelKunstuhr Umlandt 155
- ArtikelDie Furniturenbestellung 156
- ArtikelDie Frühjahrsmesse 1940 im Lichte der Statistik 156
- ArtikelGesund Leben - frohes Schaffen! 157
- ArtikelGemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft 157
- ArtikelSo geht es nicht! 157
- ArtikelWerkstattwochenbuch 158
- ArtikelFür die Werkstatt 158
- ArtikelPunzierungspflicht im Sudetengau 158
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 159
- ArtikelWochenschau der U 159
- ArtikelFirmennachrichten 159
- ArtikelPersonalien 159
- ArtikelBüchertisch 159
- ArtikelAnzeigen 160
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nj l5 . JAHRGANG / 1940 / NR.22 159 hacUcUUUH dinier.: Dienststellenbezug amtlicher Fachzeitschriften n ’j Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat den Handwerks kammern mit einem Rundschreiben vom 4. März 1940 Näheres über tjlen Dienststellenbezug amtlicher Fachzeitschriften bekannt gegeben, m Rundschreiben vom 13. April 1940 hat der Reichsstand des deut eben Handwerks für das amtliche Mitteilungsblatt des Uhrmacher- , andwerks, die „Uhrmacherkunst“, folgenden Dienststellenbezug vor- e 4esehen: für Bezirksstellen je 1 Stück für Innungen mit bis zu 30 Mitgliedern je 1 Stück! für Innungen mit 31 — 50 Mitgliedern je 2 Stück, für Innungen mit über 50 Mitgliedern je 3 Stück. I V(. i, i rhe ireil uß Dre zeici hrli ■iImU&mcUou dcc beiü »che lüri Das Oberkommando der Kriegsmarine gibt wie in den vergangenen ahren den Teil „Zeitsignale“ des soeben erschienenen „Nautischen irc|unkdienstes 1940“ (in Vertrieb bei E. S. Mittler und Sohn, Berlin i\V 68, Kochstraßc 68 — 71) als Sonderdruck zum Preise von 1 !R)l heil eraus. N'ac inb t] ■trit! Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 mung zur fristlosen Kündigung haben die Arbeitsämter grundsätzlich stattzugeben. Zu versagen ist die Zustimmung nur dann, wenn aus arbeitseinsatzmäßigen Gründen es unumgänglich notwendig ist, daß das Gefolgschaftsmitglied in dem bisherigen Betriebe verbleibt. In Zweifels fällen können die Arbeitsämter hierüber eine Äußerung des zuständigen Reichstreuhänders der Arbeit herbeiführen. Eine weitere Frage, die dringend einer Klärung bedurfte, ist die Frage ( -lcr Abänderung von Entscheidungen der Arbeitsämter über Versagung und Zustimmung bei einer Kündigung. Der Reichsarbeitsminister geht davon aus, daß gegen die Entscheidungen der Arbeitsämter im Rahmen der Verordnung über die Bcsehränkung des Arbeitsplatzwechsels zur Zeit kein besonderes Rechtsmittel vorgesehen ist und daher auch ein Rechtsanspruch auf Widerruf oder Änderung einer einmal getroffenen Entscheidung nicht besteht. TictneHHacUcicUieH Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. !eitsignale Berlin SW 68. Die Gesellschaft Künstler & Braese, Großhandel mit Gold-, Silber und Alfeuidekränzen sowie den dazugehörigen Artikeln, Alexandrinen- straße 95im, wurde aufgelöst. Inhaber: Witwe Elisabeth Braese, geb. Unger, Kauffrau, Berlin. Bochum. Handelsgerichtliche Eintragung. Ehren-Wedekind, Carl Wede- .ond, I hren- und tioldwarengeschaft, Gußstahlstraße Iß. Inhaber Uhrmacher- meistcr Carl Wedekind, Bochum. Frankfurt (Main). Deutsche Gold und Silberscheideanstalt, vormals lloeüler. Gesamtprokurist unter Beschränkung auf den Betrieb der Haupt niederlassung: Dr.-Ing. Heinrich Houben, Frankfurt (Main). Er vertritt die Hauptniederlassung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Freiburg (Breisgau). Neue handelsgerichtliche Eintragung: K. Schäfer, I hren, Gold- und Silberwaren, I nterlmden 1. Offene Handelsgesellschaft. Willy Schäfer, Paul Schäfer und Fräulein Maria Schäfer sind als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1940 begonnen. Litzmannstadt (Warthegau). Gerhard Legue erül't'nete ein Uhrenfacli- geschält (Verkauf und Reparatur) in der Adolf-Hitler-Straße 40. Wiesbaden. Die Wiesbadener Besteckfabrikation Weiler <fc Co. verlegte das Geschäft nach Langgasse ß. Das 45 Seiten umfassende Heft bringt in seinem ersten Teil: 1. Einheitszeit auf See durch Anwendung von Zei'"»nen. 2. Liste der Länder, die eine Einheitszeit eingeführt haben. 3. Die gebräuchlichsten Arten der Zeitsignale und zwei Tafeln zur Reduktion der Koinzidenzsignale auf mittlere Zeit und auf Sternzeit. Hierauf folgt unter Berücksichtigung sämtlicher bis zum 31. August “39 — bei den neutralen Ländern bis zum 31. März 1940 — einge- .tenen Änderungen die Beschreibung von 68 verschiedenen Zeit- ignalen der ganzen Welt mit genauen Angaben über die geographische üge der Sender, der Sendezeiten, der Wellenlängen, der Sendestärken id der Genauigkeit. Die am Schluß des Heftes gegebene Zusammenstellung aller mkzeitzeichen naeh MGZ (Weltzeit), die bei dem Aufsuchen von eitsignalen von besonderem Nutzen sein kann, ist beibehalten wor- n. Das Heft ist ferner mit einem Verzeichnis sämtlicher darin aufge- jhrten Sendestationen versehen. Mit dieser jährlich neu erscheinenden amtlichen Zusammen- iibi lellung aller Funkzeitsignale der Welt wird dem Bedürfnis der an Zeit eint eichen besonders interessierten Kreise Rechnung getragen. p£CS&HOtie+r Lübeck. Uhrmachermeister Karl Selnibner, der Sohn des Berufskameraden Wilhelm Selnibner in Stolp, vermählte sich mit Fräulein Grete Bendfeldt, der Tochter des Lübecker Obermeisters. Neustadt (Kreis Marburg (H. - N.). Silberhochzeit feierten Uhrmacher August Hill und Ehefrau. l-e.aifti t l> > " Am 11. Mai wurde Berufskamerad Carl Bliimke 80 Jahre alt. Das Geschält, von dem sich der Jubilar aus Gesundheitsrück sichten zurückgezogen hat. bestand im April 1940 100 Jahre und wurde von seinem Schwiegervater A. Klagemann begründet. Heute liegt es in den Händen des Schwiegersohnes von Bliimke, Berufskamerad Paul Hiepler. Schramberg. In der Firma Gebr. Junghans AG. feierten vier Mitarbeiler ihr Arbeitsjubiläum, und zwar: Einschraubermeister Pius Häberle und Fabrik nachtwächter A. Schwab mit je 50 jähriger Betriebszugehörigkeit. Stanzer Paul Sohmer mit 40 jähriger Dienstleistung und Taschenuhrmacher Jos. Häberle mit 25 jähriger Betriebstreue. Schwäb. Gmünd (Württemberg). In der Silberwarenfabrik Gebrüder Kühn konnte Prokurist Karl Veit auf eine vierzigjährige Tätigkeit zuriickblickeu. Todestafel: las Beschäftigungsverhältnis Dienstverpflichteter ti Einberufung ■fd nach einem Runderlaß des Reichsarbeitsministers nicht aufgelöst, »dem die beiderseitigen Rechte und Pflichten ruhen während der 7% •• f l* / ls uer der Einberufung nur. Falls das Arbeitsverhältnis bei zeitlich be- /.C/’Xl. renzter Dienstverpflichtung aufgelöst werden soll, dann muß das Ar- otsamt den Dienstverpflichteten entpflichten. Bei zeitlich unbe- renzter Dienstverpflichtung ist die Einberufung kein Grund, die Ver- Michtung aufzuheben. Hat das Arbeitsamt eine Entpflichtung vorge- Mnmen, dann ist damit noch nicht das Vertragsverhältnis aufgehoben, »diese Entpflichtungen unbeschadet des durch die Verpflichtung be endeten Vertragsverhältnisses erfolgen. Leipzig C 1. Uhrmachermeister i. II. Eugen Müller, Wimlmühlenslraße 34, ist gestorben. Schwenningen a. Neckar. Der Prokurist Robert Eppler, der über 25 Jahre im Betrieb und etwa 20 Jahre als Prokurist in der Geschäftsleitung der Uhren- und Apparatefabrik J. Schlenker-Grusen tätig gewesen ist, ist gestorben. •slimmung zum Arbeitsplatzwechsel Kündigung und Abschluß eines Arbeits- oder Lehrvertrages bedarf • Kriegsbeginn, von einigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich der Stimmung des Arbeitsamtes. Die Zustimmung muß allgemein vor f f Kündigung eingeholt w erden. Ist das nicht geschehen, so bleibt die '»digung bis zur nachträglichen Genehmigung durch das Arbeitsamt r f in der Schwebe. Die nachträgliche Genehmigung einer Kündigung ist als ein Aus- mefall zu betrachten. Von anderen Umständen abgesehen, ist sie Die Schulung des Handwerkers. Adreßbuch aller Fachschulen. Berufsfach- schulen und Lehrgänge für Handwerker in Großdeutschland. Bearbeitet und zusammengestellt vom Reichsstand des Deutschen Handwerks. Verlag Georg Koeuig, Berlin C 2, Magaziustraße 15/1 ß. Preis 5,ß0 IM,, zuzüglich 0,40 Versandkosten. Dieses Fachschuladreßbucli hat in erster Linie die Aufgabe, eine mög lichst umfassende Übersicht über alle schulischen Einrichtungen zu geben, die für die Weiterbildung von Gesellen und Meistern im Handwerk von Bedeutung sind. In diesem Rahmen sind auch die Berufsfachschulen, die für die Lehr lingsausbildung einzelner Handwerkszweige von Bedeutung sind, mit berück sichtigt worden. Auch die Meisterschule in Glashütte ist darin enthalten. Das Buch ist also für jeden Handwerker, der sich weiterbilden will, ein wertvolles Nachschlagewerk zum Heraussuchen der geeigneten Schulen. ■'ersagen, wenn nicht spätestens binnen drei Tagen nach dem Tage iL n .^'R un 8 der Antrag auf Zustimmung b Ich weiß Bescheid am Lohntag. Von Heinrich Willems. 32 Seiten. 11. Herrose's Verlag, Grüfenhainichen. Preis 0,40 dM. Diese Broschüre, die mit reichhaltigem Tabellenmaterial versehen ist, gibt nicht nur über die Art der Berechnung von Brutto- und Nettolohn, Steuern und Versicherungsabzügen Auskunft, sondern führt auch in knapper, aber aus reichender Form in die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen des Lohn- und Gehaltswesens ein. Selbstverständlich sind auch die neuesten Kriegsveronl- nungeu berücksichtigt. Dieses Büchlein ist also ein fast unentbehrlicher Heller gerade für den Kleinbetrieb. _ beim Arbeitsamt einge- J ist. Nur wenn der Antragsteller durch besondere Umstände, Was muß der Handwerkslehrling zur Gesellenprüfung wissen? Von l)r. Wil helm St c u e r n a g e 1. 04 Seiten. R. Herrose's Verlag, Grüfenhainichen. H ( - Vorliegen nach strengem *Maßstabe zu prüfen ist, verhindert war, i , "f ra g sofort einzureichen, „ —w.so beginnt die dreitägige Frist nach “Stall der Hinderungsgründe. ^ Der häufigste Fall, in dem die Zustimmung erst nachträglich ein- wird, wird die fristlose Kündigung sein. Anträgen auf Zustim- Preis kart. 0,ß0 MX-, Das Buch ist an sich keine Neuerscheinung, sondern es erlebte bereits die neunte Auflage. Es ist gerade für den Lehrling, ganz gleich aus welchem Handwerk, wichtig, dieses Buch zu besitzen, da es einfach alles enthält, was für den Lehrling wissenswert ist. Der Lehrling kann sich schnell über alle Fragen, die nicht das rein Fachliche betreffen, unterrichten, da die Sprache einfach und der Stoff leicht verständlich dargestellt ist.
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