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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (7. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anleitungsproschüre zur !Einfachen Buchführung für das Uhrmacherhandwerk"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unterstützungen an zur Wehrmacht einberufenen Gefolgschaftsmitglieder sind lohnsummensteuerfrei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erweiterung der Kinderermäßigung für Wehrmachtsangehörige
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Stellung der Treuhänder von Handwerksbetrieben in den Ostgebieten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- ArtikelZink für Uhren 169
- ArtikelAnleitungsproschüre zur !Einfachen Buchführung für das ... 170
- ArtikelUnterstützungen an zur Wehrmacht einberufenen ... 170
- ArtikelErweiterung der Kinderermäßigung für Wehrmachtsangehörige 170
- ArtikelDie Stellung der Treuhänder von Handwerksbetrieben in den ... 170
- BeilageSteuer und Recht 1
- ArtikelVom Verkaufsfenster zum Themafenster (2. Folge) 171
- ArtikelIm Zeichen der Gemeinschaftsarbeit 171
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 172
- ArtikelAnzeigen 172
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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flnleitungsbrofdiüre juc „Cinfadien Budifühcung für Das UhmadierlionöroecU" Die Einführung der allgemeinen Buchführungspflicht für Hand werker hat den Uhrmachern im großen und ganzen keine Schwierig keiten bereitet, da sie schon frühzeitig den Wert einer geordneten Buchführung erkannt hatten und meist bereits über Bücher verfügten. Es kam in der Hauptsache darauf an, die verschiedenen mehr oder weniger brauchbaren Buchführungssysteme auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, um dadurch bessere Vergleichs- und Auswertungs möglichkeiten zu schaffen. Diesem Zweck dient im besonderen die vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks herausgegebene Einheitsbuchführung. Welchen Anklang sie bei den Uhrmachern gefunden hat, geht am besten daraus hervor, daß die erste Auflage der Anleitungsbroschüre über die „Einfache Buchführung für das Uhrmacherhandwerk“ schon nach kurzer Zeit restlos vergriffen war, so daß sich eine Neuauflage als notwendig erwies. Sie ist jetzt erschienen. Die neue Anleitungsbroschüre stellt aber nicht einfach eine Neu auflage der ersten Ausgabe dar, sondern sie ist eine völlige Neu bearbeitung, die die inzwischen gesammelten Erkenntnisse der Praxis berücksichtigt sowie wesentliche Verbesserungen und neue An regungen bringt. Besonders hervorzuheben ist die neugcschaffcnc Lagerkarteikarte, die eine ständige bequeme Übersicht über das Lager gibt, vor allen Dingen aber die jährlichen Inventuraufnahmen bedeutend erleichtert. Erwähnenswert ist ferner das erweiterte Wareneingangsbuch mit seinen verschiedenen Warenuntergruppen, das auch den kleineren und mittleren Betrieben den Weg für den kommenden Kontenplan öffnet. Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks war gerade be züglich dieses Buches wcitvorausschauend. Die Notwendigkeit, die eingehenden Waren nach einzelnen Warengruppen aufzugliedcrn, hat sich jetzt allgemein herausgestellt, und die Einanzbehörden sind zur Zeit dabei, für fast alle Handwerkszweige, die noch keine aufgegliederten Wareneingangsbücher besitzen, solche behördlich vorzuschreiben. Wichtig ist ebenfalls das neue Reparaturbuch. Es verschafft einen genauen Überblick über die in der Werkstatt geleistete Arbeit und deren Verteilung auf produktive bzw. unproduktive Kosten. Die Not wendigkeit einer derartigen Aufteilung in bezug auf Hie Garantic- Icistungen der Kundschaft gegenüber und im Rahmen der Kostenrech nung bedarf heute keines Beweises mehr. Wahrscheinlich wird das Re paraturbuch überhaupt die Grundlage für die kommende Preisbercch Unterftütjungen an jur lUehrmnctit cinbei’ufene GefolgfctiaftsmitgUeDer find lohnfummenfteuecfm Im Abschnitt 73 der Gewerbesteuerrichtlinien für 1940 ist be stimmt, daß Unterstützungen, die Unternehmer ihren zur Wehrmacht einberufenen Gefolgschaftsmitgliedern gewähren, aus Billigkeitsgründen auch dann nicht zur Lohnsummensteuer heranzuziehen sind, wenn von den Unterstützungen Lohnsteuer abgeführt werden muß. In einem Runderlaß vom 23. Mai 1940 (L 1440 — 11 111) weist der Reichsminister der Finanzen darauf hin, daß diese Regelung schon für das Rechnungsjahr 1939 gilt. Soweit in dem ebengenannten Rech nungsjahr, also für die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. März 1940, auf die fraglichen Unterstützungen Lohnsummensteuer abgeführt worden ist, kann diese nunmehr zurückgefordert werden. ßnndtmmg öer ßinöemmä|?igung für Uleiinnactitsangeliörige In der Stcuerbeilage der heutigen Nummer der „Uhrmacherkunst" wiesen wir bei Besprechung der Einkommensteuerbescheide für 1939 unter anderem auf die Kinderermäßigung für minderjährige Kinder und für Kinder bis zum 25. Lebensjahre hin, die der W ehrmacht und der Waffen-^ angehören. Durch einen soeben veröffentlichten Erlaß des Reichsministers der Finanzen (2191 —205 III) hat der Reichsminister der Finanzen die bisherigen Vorschriften erweitert. Hiernach ist während des beson deren Einsatzes der Wehrmacht Kinderermäßigung zu gewähren für: 1. minderjährige Wehrmachtsangehörige und volljährige An gehörige, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, bis zum Gefreiten; bei einem höheren Dienstgrad bis zum Unter offizier (Maat), soweit der Wehrmachtsangehörige nicht Ge haltsempfänger der W'ehrmacht ist, und bei Fahnenjunkern bis zum Oberfähnrich; 2. minderjährige Angehörige der Waffen-ff und volljährige An gehörige, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, bis zum ff-Mann; bei einem höheren Dienstgrad bis zum Unterschar führer, soweit der Angehörige der W'affen - ff nicht Gehalts empfänger der Waffen-ff ist, und bei ff-Führeranwärtern bis zum ff-Standartenoberjunker. Führeranwärter ist nur der Führernachwuchs, der die be sondere Führerlaufbahn eingeschlagen hat. Die Erweiterung gilt bereits für die Einkommensteuerveranlagung 1939. Soweit für ein Kind, auf welches die obigen Voraussetzungen zu- treffen, in Anbetracht der bisherigen engeren Vorschriften eine Kinder ermäßigung nicht beantragt worden ist, empfiehlt es sieh, möglichst nung der Uhrmacher im Zuge der bevorstehenden Handwerker-Preis- Verordnung werden. Neben der Besprechung der einzelnen Bücher der Buchführung enthält die Anleitungsbroschüre ein vollständig durchgeführtes Buchungsbeispiel mit Abschluß und Gewinnberechnung. Es ist ganz : aus der Praxis genommen und bietet infolgedessen über das rein Schu- lungsmäßige hinaus eine gute Nachschlageuntcrlage bei besonderen Buchungsfällen, wie z. B. Goldgutschriften, Entnahme von Waren zi Privatzwecken, Inventaranschaffungen, Überweisungen auf eigenes Post scheckkonto, Bezahlungen mit Wechseln usw. Außer der bisher üblichen einfachen Gewinnberechnung zeigt das Buchungsbeispiel eine aufgegliederte Gewinn- und Verlustberechnung die neben dem Reingewinn die Rohgewinne ausweist. Derartige Be rechnungen sind von den finanzamtlichen Prüfungsbeamten schon seil langem für Vergleichszwecke aufgestellt worden und waren in der Hand der Behörde ein wichtiges Beweismittel. Auf Grund des in dei Anleitungsbroschüre gegebenen Beispiels kann sich heute jeder Uhr macher selbst eine Gewinn- und Verlustbcrcchnung aufstellen und hat damit die Möglichkeit der eigenen Überprüfung seiner Gewinnergeb nisse. Er gewinnt hierdurch einen besseren Überblick über sein Ge schäft und ist in der Lage, sich ergebende Abweichungen aufzuklären, bevor sie Gegenstand einer finanzamtlichen Beanstandung werden. Endlich beschäftigt sieh die Anleitungsbroschüre ausführlich mit der heute im Vordergrund stehenden Kostenrechnung und der sich darauf aufbauenden Preisgestaltung. Die Neuauflage der Anleitungsbroschüre war zuerst in der Haupt sache für die mit dem Reich wiedervereinigten Gebiete, wie die Ost mark, das Sudetenland, das Wartheland usw. gedacht. Durch die völlige Neubearbeitung bietet sie aber auch den Uhrmachern des Altreichs, die schon über eine Buchführung verfügen, so viel Neues, daß sich für sie die Anschaffung ebenfalls dringend empfiehlt. ZJie flnleitimgsbvofdiüve ist zum Preise von 3,50 RM. zuzüglich 0,40 RM. Versand- kosten zu beziehen vom Oering Oer „UlivmnrtierhunfU, ünlle (Saale), mühltneg 19 bald einen Ermäßigungsantrag nachzureichen. Wurde der Steuer-) heschcid für 1939 schon zugestellt, muß die Gewährung der Kinder-] ermaßigung innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat bc-j antragt werden. | l ur Lohnempfänger tritt die Neuregelung sofort in Kraft. Die) Arbeitgeber dürfen aber die Ermäßigung erst berücksichtigen, wenn! die .Steuerkarte des Arbeitnehmers durch das Finanzamt entsprechend! ergänzt worden ist. Dahingehende Anträge sind von den Arbeit! nehmern zu stellen. Um möglichst schnell in den Genuß der neuen Vergünstigung zu kommen, empfiehlt es sich, die Steuerkarten aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf die erweiterte Kinderermäßigung er heben können, möglichst schnell bei ihrem zuständigen Finanzamt vor- zulcgen. Bie 5tellung öer Iveuhänöer oon fjanöroerherbetneben in Den Oftgebieten ln der Zeitschrift „Das deutsche Handwerk“ behandelt Dr. Lorenz die Stellung der Treuhänder von Handwerksbetrieben in den Ost gebieten. Bekanntlich sind es deutsche Handwerksmeister, die als' Treuhänder der Handwerksbetriebe in den Ostgebieten eingesetzt sind. Sie haben eine gleiche Rechtsstellung wie etwa der Konkursver walter; sie sind Vertreter kraft Amtes. Der Treuhänder darf auf keinen Fall das Unternehmen auf eigene Rechnung betreiben; er ist mit einem von der Ilaupttreuhandstelle Ost angestellten Geschäfts führer zu vergleichen, der für seine Arbeit eine Entschädigung bezieht; er hat aber eine freiberufliche Tätigkeit, die weder der Lohnsteuer- ptlicht noch der Versicherungspflieht unterliegt. Seinen Wirkungskreis hat er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu versehen. Er muß sich stets bewußt sein, daß er W erte verwaltet, die zugunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt wurden. Er muß sich daher aller Geschäfte auf eigene Rechnung in dem verwalteten Betrieb enthalten. F.s sei denn, daß die Preuhandstelle ihre Zustimmung zu solchen Ge schäften gegeben hat. Alle Gewinne oder sonstigen Überschüsse, die der 1 reuhänder in dem von ihm verwalteten Betrieb erwirtschaftet, muß er der Ilaupttreuhandstelle Ost abführen. Der von dem Treuhänder verwaltete Betrieb ist steuerpflichtig wie jeder andere Betrieb. Natürlich besteht ein großes Interesse daran, die von dem Treu händer verwalteten Betriebe zu übereignen. Daher ist bestimmt wor den, daß alle Betriebe bis zu einem Werte von 20 000 1/?)( an geeignete Volksdeutsche Bewerber übereignet werden. Die Betriebe mit einem Werte von mehr als 20 000 !/})( sollen grundsätzlich erst nach Beendi gung des Krieges veräußert werden. Die letzten Betriebe können aller dings an geeignete Bewerber verpachtet werden.
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