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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (12. Januar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Jahre 1940 19
- ArtikelVertrauen - Leistung - Werbung 20
- ArtikelSchaufenster von heute! 20
- ArtikelWie wird Plexi-Glas bearbeitet? 21
- ArtikelFür die Werkstatt 21
- ArtikelVeränderungen im Stande der Uhrmacher-Mitglieder der Wiener ... 22
- ArtikelWochenschau der U 22
- ArtikelFirmennachrichten 23
- ArtikelPersonalien 23
- ArtikelWirtschaftszahlen 24
- ArtikelFragekasten 24
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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24 DIE UHRMACHERKUNST Nr 3 ^ WLdsckafa*zaUle*i Steuergutschein - Kurse. Die Mitglieder des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes E V und des Reichsver- bandes des Deutschen Uhrengroßhandels E. V. nehmen Steuer gutseheine (nicht die Gutscheine „NF“) zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 JiJC) mit Tageskurs vom 1. Januar 1940 111,62 0 o. Für große Stücke (von 100 M.M an) Fälligkeiten 1934 .... 103,75 1935: : : : : : : : 107,75 1936 ni,75 1937 H5.75 1938 119 - 12 Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Die Liste 10 E gilt auch für die Ostmark und das Sudeten land. Inlands-Konventionspreis. Die Errechnung und Bekanntgabe des Inland-Konventionspreises (gültig für Silber ware bei getrennter Berechnung von Silberwert und Fasson) unterbleibt in Zukunft, weil auch für Korpusware die Totalpreise handelsüblich geworden sind. Für Berechnung von Verzugszinsen für den Monat Januar 1940 maßgebender Zinssatz 6 n /o. Eingesandtes Bruchsilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Fein silber wird der Briefkurs bezahlt. Die Notierungen der Berliner Börse waren am: Dal Brief Geld Mittel 3.1.40 39.- 36,— 37,50 Durchschn. Preis- 4.1.40 39.- 36.- 37,50 nachlaß der 3 Tage 5.1.40 39,- 36.- 37.50 keiner. 112,50:3 = 37,50 und erklärt sich hieraus wohl die starke Erhöhung des verlangten Beitrags. Unseres Erachtens wird demnach eine Reklamation notwendig und erfolgversprechend sein. Über die Beitragsermäßigungen für Betriebe, die sowohl der Handwerks- als auch der Handelskammer angehoren, existieren ebenfalls keine bestimmten Richtlinien. Das Gesetz schließt die doppelte Verpflichtung, sowohl zu den Kosten der Handwerks kammer, als auch zu den Kosten der Handelskammer beizutragen, ausdrücklicht nicht aus. ln vielen Kammerbezirken hat sich aber die Übung herausgebildet, auf Antrag die doppelten Beitrage so zu verteilen, daß der Betriebsinhaber zwar zwei Beitrage zu ent richten hat, daß diese jedoch nicht hoher sind als ein Beitrag. Auf dieser Basis scheinen auch in Ihrem balle die gewahrten Er mäßigungen von 20 und 25 °/o zustandegekommen zu sein. Die Trauringe gegen Aufgebotsschein 987? Die Trauringe sind bekanntlich ohne Altgoldanliefe- rung abzugeben. Muß ich sie trotzdem im Goldübcrwachungs- buch aufschreiben? Muß ich ferner aus meinem eigenen Gold konto den Goldbestand ausgleichen? W.L. in Bohmisch-Leipa. Antwort 9872. Über die Verbuchung der goldenen Trau ringe haben wir in der „Uhrmacherkunst“ eine Veröffentlichung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks gebracht, aus der hervorgeht, daß in das Goldüberwachungsbuch nur die Trauringe einzutragen sind, die nicht auf Grund eines Aufgebots- bzw. Trauscheins abgegeben werden, bei denen also Goldanliefe- rung durch den Kunden oder Deckung des Goldes aus vorherigen Altgoldankäufen notwendig ist. Es empfiehlt sich jedoch, auch die Trauringe, die gegen Aufgebots- oder Trauschein zum Ver kauf gelangen, aufzuzeichnen — am besten auf der letzten Seite des Goldüberwachungsbuchs —, damit der Reichsstelle für Edel metalle jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, wieviel Gold durch den Verkauf solcher Trauringe aus dem Gesamt goldbestand zur Entnahme gelangte. Aus Ihren eigenen Altgold ankäufen brauchen Sic keinen Ausgleich für diese Trauringe vor zunehmen. Verantwortlich für den Textteil: Hans J e n d r i t z k i , Uhrmacher meister, Berlin W 35 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Muhl weg 19 — Verantwortlich für die Anzeigen: Fritz Moese Ute r. Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp. Halle (Saale) — Zuschriften, die den Textteil betreffen, sind an die Schriftleitung nach Berlin, sonstige Zuschriften, Anzeigen- und Bezugs- hestellungen. Geldsendungen usw. sind an die Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale). Mühlweg 19. zu richten. r Die Frage der Handwerkskammerbeiträge 9871. Bei der Bemessung des Beitrages zur Handwerks kammer erscheint mir der geforderte Betrag zu hoch zu sein. Dies um so mehr, als ich auch noch der Handelskammer an gehöre und von beiden Seiten bisher 20 bzw. 25"/« Ermäßigung gewährt wurde. R- M. in B. Antwort 9871. Die Erhebung der Handwerks- und Han delskammerbeiträge erfolgt auf Grund kammerbezirklicher Re gelung. Demzufolge kann die Berechnungsart in den einzelnen Gegenden verschieden sein. Im allgemeinen wird der Handwerkskammerbeitrag für das Rechnungsjahr 1939 in der Weise ermittelt, daß zu einem Grund betrag von 5 ,fi.ä für jeden Betrieb ein Zuschlag von 10 0 o des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages für das Rechnungsjahr 1938 genommen wird. Dadurch können gegenüber den Vorjahren Beitragserhöhungen eintreten, die aber zulässig sind, denn jeefe Handwerks- oder Handelskammer bedarf für ihre Beitragsfest setzung einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Wenn diese ihre Zustimmung erteilt, dann ist damit auch die Erhöhung zugebilligt. Bei der Berechnung der Handwerkskammerbeiträge ist aber darauf zu achten, daß der zehnprozentige Zuschlag nur von dem Teil des Steuermeßbetrages erhoben werden darf, der auf den handwerklichen Betrieb entfällt. Die Veranlagungsstellcn machen in dieser Beziehung sehr oft Fehler. Wir empfehlen Ihnen des halb, den erhaltenen Bescheid daraufhin genau zu überprüfen. Die Auseinanderziehung des Gewerbesteuermeßbetrages nimmt man im allgemeinen im Verhältnis des Umsatzes aus Werkstatt arbeit (Reparaturen usw.) zum Gesamtumsatz vor. Setzt sich also z. B. der Umsatz eines Geschäfts zu drei Vierteln aus Ver kauf und einem Viertel aus Reparaturen zusammen, so darf für die Berechnung des Handwerkskammerbeitrags auch nur ein Viertel des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages genommen werden. Wir reinigen ohne Benzin, ohne Seife, ohne Spiritus! ln Nr. 46 vom 10. November 1939 erschien in dieser Zeit schrift unter obigem Titel ein interessanter Artikel über ein neues Verfahren zur Reinigung von Uhren. Hierbei wurde die Reinigung und Entfettung mit Henkels P3 ein gehend behandelt und an Hand durchgeführter Versuche gezeigt, daß sich P3 für den oben angeführten Reini gungszweck außerordentlich bewährt. Auf Grund der dem Verfasser des Artikels und auch uns direkt zugehenden zahlreichen Zuschriften, bitten wir fol gendes zur Kenntnis zu nehmen: Henkels P3 ist haupt sächlich zur Reinigung und Entfettung von Maschinen und Maschinenteilen in Industriebetrieben und Reparatur werkstätten vorgesehen und gelangt deshalb nur in Groß packungen ab 25 kg zum Versand. Aus diesen Gründen is, es uns leider nicht möglich, den allgemein aus Uhr macherkreisen geäußerten Wünschen nach Lieferung kleinerer Mengen nachzukommen. Wir bitten deshalb, von den nachstehenden Preisen für Henkels P 3 Kenntnis zu nehmen und evtl. Bestellungen direkt an uns auf zugeben. Henkels P 3 zur Reinigung und Entfettung von Metall ist nur zum folgenden Preis erhältlich: 25 kg P 3 = 11,75-zP.tf. Die Lieferung erfolgt in Säcken, frachtfrei deutscher Bahnstation. Henkel & Cie A.-G. Düsseldorf Schließfach 345 Nach den von Ihnen genannten Zahlen dürfte diese Auf teilung des Gewerbesteuermeßbetrages nicht stattgefunden haben
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