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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (14. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auszug aus der Verordnung über den Nachrichtenverkehr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuregelung Eisen und Stahl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Herrichtungskosten bei einem neu erworbenen Geschäftsgrundstück sind grundsätzlich zu aktivieren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- ArtikelWas kann mir der Reichsinnungsverband schon helfen? 173
- ArtikelAuszug aus der Verordnung über den Nachrichtenverkehr 174
- ArtikelNeuregelung Eisen und Stahl 175
- ArtikelHerrichtungskosten bei einem neu erworbenen Geschäftsgrundstück ... 175
- ArtikelAusbildungsunterlagen und Werkstattwochenbuch 176
- ArtikelDas Werkstattwochenbuch - vom Lehrling aus gesehen 176
- ArtikelDas Lied vom Stammkunden 176
- ArtikelAuch das Maßsystem ist wichtig! 176
- ArtikelFür die Werkstatt 177
- ArtikelBestrafung wegen irreführender Schaufensterdekoration 178
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 178
- ArtikelWochenschau der U 178
- ArtikelFirmennachrichten 179
- ArtikelPersonalien 179
- ArtikelWirtschaftszahlen 179
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 180
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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6 5.J A H R G A N G / 1940 / NR. 25 175 5. Das Aufkleben von Postwertzeichen auf die Sendungen durch den Ab sender J st verboten. Die Postgebühren sind am Schalter bar zu entrichten. Ab- senderfreistempler können weiterhin benutzt werden. Absender, die zum Aus landsfernsprech- oder Auslandstelegrammverkehr zugelassen worden sind, dürfen hre eigenen Sendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland selbst mit Postwert teichen versehen. Die Einlieferer müssen in diesem Fall jedoch bei der Ein lieferung eine Bescheinigung über die erteilte Zulassung zum Auslandsfern- nrech- oder Auslandstelegrammverkehr vorweisen, die von dem für ihren Wohnsitz oder ihrer Geschäftsniederlassung zuständigen Wehrkreiskommando (Abwehrstelle) auf Antrag ausgestellt wird. 6 Alle Briefsendungen nach dem nichtfeindlichen Ausland müssen an einem Postschalter eingeliefert werden. Der Einlieferer muß sich durch einen Lhördlichen Ausweis mit Lichtbild (/.. B. Postausweiskarte, Kennkarte, Pall) aasweisen. Ist der Einlieferer nicht zugleich Absender, so muß auf der Außen seite des Umschlages außer der Anschrift des Absenders zusätzlich auch die des Einlieferers angegeben werden. 7. Auf Einlieferer, die bei der Einlieferung eine Bescheinigung über die Zulassung zum Auslandsfernsprech- oder Auslandstelegrammverkehr vorweisen (vgl. Nr. 5). finden die Bestimmungen der Nr. 6, Satz 2 u. 3, keine Anwendung. B) F e r n nt e 1 d e v e r k e h r. ]. Der Fernsprech- und Fernschreibverkehr nach und von dem nichtfeind lichen Ausland sowie der Telegraminverkehr nach dem nichtfeindlichen Aus land ist nur den vom Oberkommando der Wehrmacht zugelassenen Behörden, Firmen und Einzelpersonen gestattet. 2. Telegramme nach dem nichtfeindlicben Ausland dürfen nur nach dem ABC-, Acme-, Alpha-Bentley-Boe-, Bremer Bauinwoll-, Hapag/Lloyd-, Mosse- oder Petersen-Code oder nach dem Internationalen Hotelschlüssel, Internatio- nationalem Signalbuch Band 2 (Funkverkehrsbuch) oder dem Seedienstschlüssel verschlüsselt sein. Auf den Telegrammen muß angegeben sein, nach welchem Code der In halt verschlüsselt ist. Ferner muß auf ihnen die volle Anschrift des Absenders vermerkt sein. Die Anwendung anderer als der vorbezeichneten Codes ist nur mit Ge nehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht zulässig. § 3. Für den Nachrichtenverkehr der Behörden (einschließlich der Reichsbank) sowie der NSDAP., ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, ferner der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen gelten be sondere Bestimmungen. Berlin, den 13. Mai 1940. neuregelung ßifen unö Stahl Am 1. Juli 1940 tritt eine Neuregelung in der Eisen- und Stahl bewirtschaftung in Kraft. Wir wollen diese Neuregelung unseren Uhr machern in Beispielen klarmachen. 1. Ein Uhrmacher beantragt Uhrenersatzteile, Uhrenbestandteile oder vordringliches Kleinwerkzcug, z. B. Bohrer, Feilen, Glättahlen usw. Diese bestellt er wie bisher bei seinem Uhrenersatzteil-Großhandler. Der Uhrenersatzteil-Großhändler liefert ihm die Ersatzteile ohne Kon- trollnummern, denn der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhand werks hat den Uhrenersatzteil-Großhändlern aus seinem Vollkontingent Kontrollnummern Eisen und Stahl bereitgestellt. 2. Ein Uhrmacher benötigt rostfreie Bestecke. Er mußte bisher seinem Lieferanten Kontrollnummern an die Hand geben. Diese be schaffte er sich beim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks oder bei der Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren wenn er dort Mitglied war. Das fällt in Zukunft fort. Der Uhrmacher be stellt jetzt seine rostfreien Bestecke bei seinem Lieferanten. Dieser liefert die rostfreien Bestecke ohne Hergabe von Kontrollnummern aus. Der Umfang der Lieferungen bestimmt sich natürlich nach den Waren eingängen des Großhändlers. 3 Ein Uhrmacher muß Schaltuhren oder Signaluhren oder Kon trolluhren an einen Besteller liefern. Der Lieferant verlangte im all gemeinen die Hergabe von Kontrollnummern Eisen und Stahl. In Zu kunft ist auch für diese Uhren die Kontrollnummernfreiheit eingefuhrt. Der Lieferant muß die Schaltuhren ohne Hergabe von Kontrollnummern ausliefern. 4. Uhrkapseln. Bei den Uhrkapseln war es bisher so, daß der Uhrmacher, der auch der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel angehorte, von dieser Kontrollnummern Eisen und Stahl für Uhrkapseln anfor ern mußte. Der Uhrmacher, der lediglich Mitglied der Uhrmacherinnung war, konnte bei dem Großhändler bestellen, ohne Kontrollnummern anliefern zu müssen, weil der Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks sein Kontingent an die Großhandlungen zur Vertedung brachte. Diese. Regelung fällt in Zukunft fort. Die Lieferanten müssen nach Maßgabe ihrer Bezüge Uhrkapseln an die Uhrmacher ohne Her gabe von Kontrollnummern verkaufen. 5. Uhren aller Art sind kontrollnummernfrei. Das gilt sowohl für Meine Uhren als auch für große Uhren, sowohl für ^ a ^ n T etl ^ e a1 ^ auch für elektrische Uhren und für technische Uhren. le le £ sind nicht berechtigt, bei Bestellung von Uhren dem Uhrmacher aut- zugeben, Kontrollnummern Eisen und Stahl beizubringen. 6 Eine Reihe von Uhrmachern beantragte beim Reichsinnungs- verband des Uhrmacherhandwerks Kontrollnummern Eisen und Stahl für Fahrradersatzteile, Rundfunkzubehörartikel Feuerzeuge ussj l ur Fahrradersatzteile und Rundfunkzubehörartikel hat die Handwerk ein neues Verfahren eingeleitet. So fordert der Re chs- innungsverband des Uhrmacherhandwerks mit seinem nächsten Hnnc brief Meldungen der Uhrmacher an, die nachweislich mit: Iahrradern und Ersatzteilen bzw. Rundfunkgeräten und Zubehorartikeln A“ 1 f getrieben haben und der Wirtschaftsgruppe Einzelhande nicht a gehören. Die Meldungen gibt der Reic 5 s,nnu "ß sv ® rba r d pr Jf WP V t e r macherhandwerks an den Reichsstand des deutschen Handwerks'* e er_ Der Reichsinnungsverband, dem die Betreuung des Hauptberu s (de Mechaniker und der Elektroinstallateure) obliegt wird dann aucb “ Uhrmacher, die den oben angeführten Voraussetzungen entsprechen, mit Kontrollnummern Eisen und Stahl versorgen. 7. Lehrlingswerkzeug ist von den U lb renersatzteil-Großhandlungen *n die bestellenden Lehrmeister kontrollnummernfrei zu i , lieh müssen sich die Bestellungen im begrenzten Rahmen hal f Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks wir , wic ;,her das Lehrlingswerkzeug für alle Lehrjahre genau umreißen, damit ube mäßige Bestellungen unterbunden werden. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht: Keitel. 8 Maschinen der Uhrmacherwerkstatt. Ein Uhrmacher benötigt an Stelle des unbrauchbar gewordenen und nicht mehr zu reparierenden Drehstuhls einen neuen Drehstuhl. Das ist eine Ersatzbeschaffung. Ein anderer Uhrmacher hat dringende Aufträge einer öffentlichen Auftragsstelle; er ist darauf angewiesen, einen Schwerfußmotor neu zu beschaffen (Erstbeschaffung). ln beiden Fällen gibt der Uhrmacher wie bisher seine Bestellung beim Furniturengroßhändler auf. Der Furniturengroßhändler muß dann dem Uhmacher bestätigen, welches Einsatzgewicht die bestellte Ma schine hat. Bei Ersatzbeschaffungen muß sich dann der Uhrmacher ein An tragsformular auf Kontrollnummern Eisen und Stahl von der Kreis- handwerkerschaft beschaffen und sich mit seinem Antrag an die Kreis- handwerkerschaft oder die Handwerkskammer wenden. An die Kreis handwerkerschaft dann, wenn das Einsatzgewicht der Maschine unter 5 kg (Beispiel: Triebnietmaschine); an die Handwerkskammer wenn das Einsatzgewücht über 5 kg (Beispiel: Drehstuhl mit Schwungrad) liegt. Den Antrag muß er sorgfältig begründen; die unbrauchbar gewordene Maschine muß der Uhrmacher an den Altstoffhandel abgeben. Dem Antrag muß der Antragsteller die Erklärung beifügen: Ich verpflichte mich, die maschine. für deren Ersatz ich die Eisenzuteilung benötige, dem Altmaterialhandel zuzuführen und die Ablieferungsbestätigung des betreffenden Händlers einzureichen. Für die Erstbeschaffung von Maschinen gilt das sogenannte Vor merkverfahren, d. h. der Großhändler übermittelt dem Uhrmacher zu sammen mit der Bestätigung des Einsatzgewichtes Vormerkscheine. Der Uhrmacher fordert von der Handwerkskammer einen Antragsvor druck an. Diesen füllt der Uhrmacher sorgfältig aus; namentlich muß er begründen, weswegen die Beschaffung dieser Maschine für seinen Be trieb notwendig ist. Das ist durchaus verständlich. Im Kriege sollen nur die Werkstätten erweitert werden, die kriegswichtig sind. Den aus- gefüllten Antrag mit der Bestätigung des Großhändlers und dem Vor merkschein reicht der Uhrmacher dann der Handwerkskammer ein. Die Handwerkskammer läßt den Antrag durch Beauftragte prüfen. Dei Uhrmacher erhält dann den Vormerkschein mit vollzogener Unter schrift zurück. Der Uhrmacher gibt den bestätigten Vormerkschein an den Lieferanten weiter. Dann läuft die Bestellung den üblichen Gang. fiernctitungshoftim bei einem neu ermorbenen Gefctiäfts- arunöftüch finö grunöföblictl ju ahtioieren Durch die Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft sind im Jahre 1939 viele Geschäftsgrundstücke zum Verkauf gekommen und von arischen Betriebsinhabern erworben worden. Zu einem groben Teil befanden sich diese Grundstücke in sehr schlechtem Zustande so daß die Erwerber oft nicht unerhebliche Aufwendungen zur Beseitigu g der Schäden machen mußten. Es ist die Frage aufgetaucht, ob die diesbezüglichen Ausgaben als Erhaltungsaufwand verbucht und damit vom Betriebsgewinn abgesetzt werden dürfen. Der Reichsfinanzhof hat das in einem erst kürzlich veröffent lichten Urteil vom 23. Oktober 1939 - VI 605/39 - verneint. Eine abweichende Behandlung erkennt er nur für solche Aufwen dungen an, die zur Beseitigung von n a c h t r a g 1 i c h a u t g e- deckten, unerwarteten Schäden (wie Schwamm, Fäulnis im Balkenwerk des Hauses) notwendig geworden sind Voraussetzung ist in der Regel aber auch hier, daß der gezahlte Kaufpreis unter Htruck sichtigung der in Betracht kommenden Mängel unangemessen hoch war.
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