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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (28. Juni 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Altersversicherung der dienstverpflichteten Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stillegung von Handelsbetrieben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Auf- und Ab-Werk anderer Art
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- ArtikelUntersteht auch der Meistersohn dem Schutz des ... 187
- ArtikelZur Altersversorgung der Handwerkerwitwe 188
- ArtikelDie Altersversicherung der dienstverpflichteten Uhrmacher 189
- ArtikelStillegung von Handelsbetrieben 190
- ArtikelEin Auf- und Ab-Werk anderer Art 190
- ArtikelUhr und Uhrmacher gehören zusammen 191
- ArtikelTuorna-Gold-Tabelle und Silber-Verrechnungstabelle 191
- ArtikelDas Eiserne Kreuz 191
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 192
- ArtikelNachprüfung der arisierten Betriebe 192
- ArtikelWochenschau der U 192
- ArtikelFirmennachrichten 193
- ArtikelPersonalien 193
- ArtikelInnungsnachrichten 193
- ArtikelWirtschaftszahlen 193
- ArtikelTerminkalender 193
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 194
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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190 UHRMACHERKUNST monatszeitschrift „Das Recht im Handwerk ausführt, in der \or- genannten Durchführungsverordnung nicht geklärt. Er empfiehlt gegen seitige Vereinbarung. Da ein jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, daß der Ar beitgeber die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge zahlt, wird man diese Forderung den dienstverpflichteten Uhrmachern, die sich inner halb der Dienstverpflichtung in einem Arbeitnehmerverhältnis be finden, ebenfalls zusprechen müssen. Der Arbeitgeber hat also den Teil der Beiträge, der auf die Lohn- oder Gehaltsbeträge des Dienst verpflichteten entfällt, neben dem Arbeitsentgelt auszuzahlen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Beschäftigte bei der handwerk lichen Altersversicherung voll- oder halbversichert ist, oder ob er wegen Abschlusses einer genügend hohen Lebensversicherung nach § 4 des Gesetzes über die Altersversorgung überhaupt versicherungsfrei ist. Dagegen braucht sich der Arbeitgeber an den Lebensversicherungs beiträgen nicht zu beteiligen. Stillegung non Handelsbetrieben Ministerialdirigent Dr. Elmar Michel bringt im „Überblick , Heft 11, Ausführungen über den Handel in der zweiten Phase der Kriegswirtschaft. Einige Ausführungen sind auch für unseren Gewerbe zweig von Bedeutung. So sagt Ministerialdirigent Dr. Michel unter an derem folgendes: „Stillegungen sind dagegen unvermeidbar und müssen im Rahmen einer totalen Kriegswirtschaft rücksichtslos durchgeführt werden, so weit es sich um Betriebe mit nicht kriegs- oder lebenswichtiger Pro duktion handelt und eine Umstellung des Betriebes auf kriegswichtige Fertigung nicht oder nicht in dem erforderlichen zeitlichen Tempo oder dem erforderlichen sachlichen L mfang möglich ist. Die in der artigen Betrieben beschäftigten Arbeitskräfte gilt es für die kriegs wichtige Fertigung durch Stillegung des Betriebes freizumachen, über das, was im einzelnen als kriegswichtige Fertigung anzusehen ist, sind die mit der Durchführung der Stillegungsmaßnahmen betrauten bezirk lichen Stellen von den zentralen Stellen dei staatlichen Wirtschafts führung mit entsprechenden W eisungen versehen worden. Da der Be darf an gelernten und ungelernten Arbeitskräften in den einzelnen Be trieben je nach der wirtschaftlichen Struktur des Bezirkes verschieden groß ist, muß bei der Durchführung dieser Stillegungsmaßnahmen über die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse des einzelnen Bezirkes hinaus auch auf die Arbeitsmarktlage der benachbarten und der übrigen Bezirke gesehen werden. Im Interesse eines solchen Reichsaus gleichs, der die möglichste Befriedigung des Arbeiterbedarfs in allen Teilen des Reiches anstrebt, ist es unvermeidbar, daß unter Umständen in einzelnen Bezirken mit besonders angespanntem Arbeitseinsatz auch größere Betriebe mit an sich kriegswichtiger Fertigung, die aber sowohl in bezug auf Kapazität wie Arbeitseinsatz in anderen arbeitsmarkt mäßig weniger angespannten Bezirken untergebracht werden können, durch Umlagerung ihrer Fertigung stillgelegt und dadurch Arbeitskräfte für vordringliche und besonders wichtige, anderweitig nicht unter zubringende Kriegsfertigung freigemacht werden. Solche Umlagerungen können, das ergibt sich aus der Natur der Sache, nur unter zentraler Leitung durchgeführt werden. In allen derartigen Fällen müssen wenigstens über die Dauer des Krieges die regionalen Bedürfnisse und Interessen hinter den unabdingbaren Notwendigkeiten, die die Erforder nisse der Kriegführung mit sich bringen, zurücktreten.“ Hin Ruf- unö Rb-tDerh anöererRrt In Nr. 17 unserer „Uhrmacherkunst" wurde über einige Auf- und Ab-Werke zur Anzeige des Spannungszustandes der Zugfeder berichtet. Fis wurde auch eine Konstruktion beschrieben, wie sie beim Federhaus Anwendung findet. Ein sudetendeutscher Uhrmacher hat uns jetzt einen Vorschlag für eine Konstruktion gemacht, die wohl bisher noch nicht angewandt ,U |<« -6, wurde. Diese Konstruktion unterscheidet sich schon äußerlich dadurch, daß sich auch das Zifferblatt dreht. Die obenstehendc Zeichnung gibt eine Darstellung von dem Aufbau dieses Auf- und Ab-W'erkes. Das Federhaus muß allerdings eine für vier Umdrehungen berechnete Stellung haben. Dieses Auf- und Ab-Werk besteht aus einem Trieb T, das auf dem Federhaus fest angebracht ist. ln dieses Trieb greift das Rad R ein, das aut der Welle W aufgenietet ist. Zwischen Trieb T und Rad R besteht eine Übersetzung von 5:1. Auf dem Viereck des Feder kernes sitzt ein Trieb Ti, das die gleiche Größe hat wie T. Die Rad scheibe S greift wieder in das Trieb Ti ein und hat die gleiche Größe wie das Rad R. Diese Radscheibe mit ihrem Putzen Pu sitzt auf der Welle W lose, also auch hier eine Übersetzung von 5 : 1 zwischen Trieb und Rad. Gleichzeitig ist die Radscheibe S als Zifferblatt ausgeprägt, das in fünf Teile eingeteilt ist. Auf der Verlängerung der W elle W ist der Zeiger Z aufgeschlagen, durch den auch die Höhenluft der Rad scheibe S bestimmt wird. Die Arbeitsweise des Auf- und Ab-Werkes ist folgende: Wird die Feder aufgezogen, und zwar, wie in der Zeichnung angegeben, links herum, so dreht sich auch das Trieb Ti mit links herum. Die Rad scheibe S, die mit diesem Trieb im Eingriff steht, bewegt sich rechts herum. Da die Übersetzung zwischen Rad und Trieb 1 :5 ist, bewegt sich die Radscheibe bei einer Umdrehung des Federkernes um ein Fünftel rechts herum, d. h. das Zifferblatt ist unter dem Zeiger ent lang gewandert, und der Zeiger steht jetzt auf 1. Nach vier Um drehungen des Federkernes — der Höchstzahl der LImdrehungen — hat sich das Zifferblatt so weit herumgedreht, daß die Markierung „Auf“ unter dem Zeiger steht. Das eine Fünftel bleibt frei, um deut lich den Punkt „Ab“ und „Auf“ voneinander zu trennen. Deshalb auch die Übersetzung 5 : 1. Läuft nun das Werk ab, so wird vom Trieb T des Eederhauses Fh das Rad R gedreht, das sich wieder entsprechend bei einer Ehndrehung des Federhauses bzw. Triebes T um ein Fünftel herumdreht. Auf der gleichen W elle wie das Rad sitzt auch der Zeiger Z fest. Damit bewegt er sich auch entsprechend um ein Fünftel nach rechts. Also ist die Uhr um einen Umgang abgelaufen, so steht der Zeiger auf 3. Das wiederholt sich, bis die Stellung am Federhaus eine weitere Abwick lung der Federkraft nicht mehr zuläßt. Der Zeiger ist bei der Mar kierung „Ab angelangt. Das für uns Ungewohnte hierbei ist, daß die beiden Punkte „Auf“ und „Ab“ nicht festliegen, sondern nach jedes maligem Aufzug und Ablauf sich um ein Fünftel verschieben. Dies ist zwar für das Auge etwas ungewohnt, aber die Anzeige ist eine absolut sichere und zwangsläufige. Diese Konstruktion ist zwar in dem Aufbau verhältnismäßig ein fach, doch erfordert sie etwas mehr Platz als die sonst üblichen. Gerade ehe l latzfrage dürfte für viele Uhren ausschlaggebend sein- Der Aufbau ließe sich auch noch anders gestalten. Es ist dies nur eine Darstellung des Vorschlages des sudetendeutschen Uhrmachers. Wenn das Auf- und Ab-Werk für LIhren des bürgerlichen Gebrauchs «uch nicht in Frage kommt, so wird es doch heute noch zu vielen techni schen und wissenschaftlichen Uhren benötigt. Wir kennen ja die u L - kn Sy f tcme in Verbindung mit der Schnecke und dem Federhaus. ii wlirien uns sehr freuen, wenn aus dem Kreis unserer Leser noch andere Anregungen kommen würden.
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