Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (26. Juli 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie Fragen Wir Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftszahlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- ArtikelAufhebung der Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk 213
- ArtikelEinzelhandel und Handwerk 213
- ArtikelFragen um das erweiterte Wareneingangsbuch 214
- ArtikelEine neue Kornzangenform 215
- ArtikelSo soll es sein! 215
- ArtikelSilberne Trauringe - ein guter Artikel! 216
- ArtikelWichtig für den Sudetengau 217
- ArtikelHeimkehr in die Saarpfalz 217
- ArtikelSo geht es nicht! 217
- ArtikelDie neuen Ostgebiete 217
- ArtikelMax Jung jubiliert! 218
- Artikel50. Geburtstag des Bezirksinnungsmeisters August Treppe 218
- ArtikelEin Brief von der Front: 218
- ArtikelWochenschau der U 218
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 219
- ArtikelFirmennachrichten 219
- ArtikelPersonalien 219
- ArtikelInnungsnachrichten 219
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 220
- ArtikelWirtschaftszahlen 220
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
" I l UHRMACHERKUNST 220 FRAGEN WIR antworten Alle A nf ragen werden brieflich beantwortet; nur die Fälle von besonderem allgemeinem Interesse werden hier veröffentlicht. |*l«' Iffion« o: Ukrmo ie' 9919. Als Heimuhrmacher habe ich auf Grund der Briefkasten antwort in Nr. 27 der „Uhrmacherkunst“ um Freistellung von der Um satzsteuer für die Einnahmen, die mir aus meiner Arbeit tur andere Berufskameraden zugeflossen sind und die weitaus überwiegen, gebeten. Das Finanzamt lehnte meinen Antrag ab und bezeichnete die Bnet- kasten-Antwort als unrichtig. Es behauptet, daß eine Befreiung nur erfolgen kann, wenn ein festes Dienstverhältnis vorliegt. Wer hat nun recht? °- B - in L - , , . Ti 0 ,.;;nk«iphti!runs: Ihrer sonstigen Mittel nicht in Sie auch bei angem;jss en . e r Rptrütre selbst bei Bewilligung von Stundung A ntwort 9919. Nach den ^ 1 u 2 UmsStG. unterhegen de, Umsatz Steuer nur Unternehmer, die eine gewerbliche oder berufliche ständig“ ausüben. In einem festen Dienstverhältnis stehende, also'unselbstam- dige Heimarbeiter, sind demnach von vornherein nie umsatzsteuerpflichtig, s - srelfen als Arbeitnehmer. Infolgedessen kann für sie auch keine besondere Be- freiungsvorschrifrim Gesetz getroffen worden sein. Die Befreiungsbestimmung des ^ 4 Ziff. 14 UmsStG. bezieht sich vielmehr auf die der Umsatzsteuer sonst unterliegenden selbständigen H a u s g e w e r b e t r e i b e n dem Das ist auch ausdrücklich gesagt. § 40 UmsStDurchfBest. ergänzt die Vorschrift noch dahin, daß es sich um Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeiter gesetzes handeln muß, die überwiegend für andere Unternehmei tätig sind. Diese Voraussetzungen’liegen bei den Heamuhrmachern zum größten, J e , sie sind selbständige Gewerbetreibende, die zu den Hau^ewerbetreibenden im Sinne des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Heimarbeit \om 23. Maiz 1934 in der Fassung vom 30. Oktober 1939 gehören. Arbeitet ein solcher Heimuhrmacher überwiegend für andere Berufskameraden und ubersteigen seine Einnahmen 12 000 m im Jahre nicht (Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 11. Juli ]93g g 4161 — 90 III), so steht ihm zweifelsohne der Anspruch aut die Lm satzsteuerfreiheit nach ^ 4 Ziff. 14 LrosStG. zu. Wir können Ihnen also nur raten, sich mit der gewordenen Auskunft nicht zufrieden zu-geben, sondern den Rechtsmittelweg zu beschreiten. Ute wir wissen, sind schon in einer Reihe von Fällen Entscheidungen zugunsten dei Heimuhrmacher gefällt worden. 9921. Bin ich berechtigt, von dem Vater meines Lehrlings Lehr geld zu fordern? ln . , i QQ91 Wir bitten Sic, den durch Ihre Innung erhaltenen -p lwipf tt/40 des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerkes durch- zu 1 esem H?er Ut unter Nr 4 °1 ie Frage des Lehrgeldes im Uhrmacherhandwert behandelt. 9922 Meine Frau hat Anfang 1939 ein Grundstuck geerbt. Trotz dem mir an dem Überschuß aus dem Hause keinerlei Rechte zustehen, will das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung 1939 diesen Betrag meinem sonstigen Einkommen hinzurechnen. Dadurch komme ich in eine wesentlich höhere Steuerstufe. Meines Erachtens muß meine Frau für die auf ihr Einkommen entfallenden Steuern selbst heran- j L. u. in A. gezogen werden. Antwort 9922. § 20 EinkStG. bestimmt: Ehegatten werden zusammen veranlagt solange beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Bei der Zusammenveranlagung sind die Einkünfte der Ehe. hatten zusammenzurechnen. Wie Sie aus dieser Vorschrift ersehen, handelt das Finanzamt gesetzmäßig, wenn es den Überschuß, der Ihrer Ehefrau aus dem ererbten Grundstück zufließt, Ihrem Einkommen hinzuschlagt. Daß Sie an diesem Geld keine Nutznießung haben, spielt hierbei keine Rolle. Selbst wenn Sie in Gütertrennung leben, muß die Zusammenreehnung der Einkünfte und dis Zusammenveranlagung erfolgen. «erlag p r e i RM-J J sten); rkunsl er «Uh Olf ZI« 65. - ab i bande Anfer Anscf die w itte prüfui gsau 9920. Vor einigen Monaten bin ich dienstverpflichtet worden und mußte, da ich keinen geeigneten Vertreter hatte, me j n Geschäft schließen. Wie verhält es sich nun mit der Laden- und Werkstatt miete? Habe ich dieselbe weiterzuzahlen? J- A. in S. Antwort 9920. Da Sie infolge der Auswirkungen des Krieges durch Stillegung Ihres Betriebes in Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wesent lich beeinträchtigt worden sind, können Sie gemäß § 4 der \ er t r ag*>liilfe\ er ordnung vom 30. November 1939 beim Amtsgericht einen Antrag auf Herab minderung Ihrer Miete stellen. Eine solche Mietermaßigung ist zulässig, soweit Jüftren Sie ftiion das neue eemeitevte Wavenmgtmgsbudi 7 9923. Müssen in das Reparaturbuch auch die Arbeiten eingetragen werden, die ich als Betriebsinhaber selbst ausführe? Wie ermittle ich hier die Arbeitszeit, da ich doch nicht ständig bei der Reparatur bleiben kann, sondern zwischendurch bediene? G. W. in a. Antwort 2923. Auch die von dem Betriebsinhaber ausgeführten Repa raturen sind in das Reparaturbuch mit einzutragen, schon um bezüglich dieser Reparaturen ebenfalls die Kontrolle gegenüber unberechtigten Garantie ansprüchen der Kunden zu haben. Ferner werden die Arbeitsleistungen des Meisters für die Kostenrechnung genau so benötigt wie die Arbeitsleistungen der Gehilfen. Richtig ist es, daß sich bei der Ermittlung der Arbeitszeit des Meisters gewisse Schwierigkeiten ergeben können. Es bleibt hier nichts anderes übrig, als die Gesamtarbeitszeit, die für eine Reparatur aufgewendet wurde, durch Überschlag zu ermitteln. Als Fachmann wissen Sie ja, wie lange Sie an der in Betracht kommenden Reparatur insgesamt ungefähr beschäftigt waren. Auf die Minute kommt es hierbei nicht an. IrfietscUafös&cd Laut Entscheid der Obersten Finanz behörde darf nur noch dieses neue erweiterte Buch benutzt werden. Wenn Sie es noch nicht besitzen, dann bestellen Sie es sofort, um sich keiner Beanstandung durch das Finanzamt auszusetzen. Preis des 48 Seiten starken Buches 1,95 zuzügl. -,35 RM. Versandkosten. Uerlag öer „Uhrmadierhunft" fjalle (Saale), mütilrneg 19 / poflfdicchhonto: Ccippg 16933 Steuergutscheinkurse. Die Mitglieder des Verbandes der Grossisten Edelmetallgewerbes E. V. und des Reichsverbandes des Deutschen Uhrengrob- handels E. V. nehmen Steuergutscheine (nicht die Gutscheine „NF“) zu folgenden Kursen in Zahlung: Durchschnittskurs für kleine Stücke (bis 100 FIK) mit Tageskurs vom 2 luli 1940 111,62 %. Für große Stücke (von 100 ifcX an) Fälligkeiten % 1934 103,75 1935 107,75 1936 111,75 1937 115,75 1938 119,12 Inlands - Konventionspreis. Die Errechnung und Bekanntgabe des I n land-Konventionspreises (gültig für Silberware bei getrennter Be rechnung von Silberwert und Fasson) unterbleibt in Zukunft, weil auch h“ Korpusware die Totalpreise handelsüblich geworden sind. Für Berechnungen von Verzugszinsen für den Monat Juli maßgebender Zinssatz 5 1 /* °(o. Silberne Bestecke werden bis auf weiteres nach Preisliste Nr. 10 E (lachs) berechnet. Die Liste 10 E gilt auch für die Ostmark und das Sudetenland. Verkehr mit Danzig: Siehe Mitteilung Jr. 169/1939. Eingesandtes Bruchsilber wird zum Geldkurs der Berliner Börse vom Vortag des Eintreffens im Werk vergütet. Für Feinsilber wird der Briefkuri bezahlt. zum Die Notierungen der Berliner Börse waren Datum Brief Geld Mittel 16. 7. 40 38,50 35,50 37,- 17. 7. 40 38,50 35,50 37,- 18. 7. 40 38,50 35.50 37,- 19. 7. 40 38,50 35,50 37,- 148,- : 4 beite i i reti* h, Durchschn. Preis nachlaß der 4 Tage keiner. gung d \Vesifcn Berlii i 4 = 37,- Arb« Verantwortlich für den Textteil: Franz Müller, Uhrmacher meister, Berlin W 8 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Mühlweg 19 — Verlags- und Anzeigenleitung: Hans Knapp, Halle (Saale) — PI 4 — Druck und Verlag von Wilhelm Knapp, Halle (Saale)- u einen die i
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder