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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (9. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- ArtikelLehrlingszwischenprüfung 1939/40 227
- ArtikelDie Liste der Preisträger von 8 bis 10 Punkten 228
- ArtikelDie Träger der 50-RM.-Prämie 229
- ArtikelBericht über die Hauptprüfung der Zwischenprüfung 1939/40 in ... 229
- ArtikelHeimkehr und Wiedereröffnung der Handwerksbetriebe in der bei ... 231
- ArtikelFür die Werkstatt 232
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 232
- ArtikelWochenschau der U 232
- ArtikelPersonalien 233
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 234
- ArtikelBüchertisch 234
- ArtikelWirtschaftszahlen 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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232 UHRMACHERKUNST liJ iHRG dU WecUsiaü Verstellbare Drehstuhlspitze „In der »Uhrmacherkunst« haben wir schon verschiedene Kon struktionen von Drehstuhlspitzen kennengelernt, die auf jede Gegen spitze einstellbar sind. Die heutige besitzt eine Schlittenführung in Schwalbenschwanzform.“ „Sie bedarf also einer außerordentlich guten und »luftlosen« Passung, weil sie keine Feststellung auf weist.“ Aufn.: Uhrmacherkunst Verstellbare Drehstuhlbrosche zum Exzentrisch - Drehen „Ja, tadellose Arbeit ist bei ihr besondere Vor aussetzung. In dem recht eckigen Kästchen aus Stahl ist oben die Schwalben schwanzführung eingefräst, während unten die Brosche eingeschraubt ist. Auf einer Seite des Kästchens ist eine Stahlplatte mit drei Schrauben befestigt, die als Lagerung für die Rändelschraube dient, die für die Einstellung vorgesehen ist.“ „Damit ist eigentlich die Hauptsache schon fertig. Denn die Mit nehmerrolle mit ihrer Spitze wird man meist aus dem vorhandenen Exemplar entnehmen und sie in den Schlitten einpassen.“ „Sie macht aber gar nicht soviel Arbeit, wie es auf den ersten Blick scheint. Eine durchbohrte Stahlwelle mit Ansatz, eine Stahlrolle, ein Vorreiber — und die Spitze ist auch schon fertig.“ um miiiiiiiiiiiimiiiiimiiM | 'Berufskanieraden! = !Denkt an /Iure Spende für das ( Qote Kreuz! im IIIIIII iiiiiiii iiiiiiii miiiimm Zylinder strecken „Ja — Sie werden höchst entrüstet sein über diese Überschrift! Aber was Sie erwarten, das tun wir nicht! Es geht ganz vernünftig und wir sind sicher, daß auch Sie schon die gleiche Arbeit vorge nommen haben!“ „Nun, ich bin gespannt, was kommt.“ „Es handelt sich ganz einfach darum, einen festsitzenden Tampon zu lockern.“ „Aha, das ist freilich etwas ganz Normales.“ „Und das Verfahren kennen Sie: mit einem Flachbunzen wird auf einer flachen Unterlage der Zylinder unter leichten Schlägen gerollt, bis die Wandung um den Tampon herum etwas gestreckt ist und der Tampon dann herausgezogen oder -geschlagen werden kann.“ „Ich erinnere mich: Es wurde auch schon ein Bunzen veröffentlicht, der unten mit einer dreikantigen Rinne versehen ist, damit der Zylin der stets unter dem Bunzen bleibt und nicht fortrollen kann.“ „Ganz recht. Und dieser Berufs kamerad hat sich eigens ein kleines Werkzeug geschaffen, das er sehr sauber gearbeitet hat. Er hat aller dings die Sache umgekehrt und nicht den Bunzen, sondern den Amboß mit zum Tampon-Ausschlagen der RUle versehen “ „Und zum Schlagen benutzt er nun wieder einen gewöhnlichen Flachbunzen.“ „Ja, er hat jetzt eine Hand frei — da der Bunzen jetzt geführt ist — und kann mit der Pinzette in der freien Hand den Zylinder herumdrehen, damit die Wandung gleichmäßig gestreckt wird. Sem aubunt Verktät im* irdn "g Idienste des j bis tird Tage bezahlt iiub msp inter A ich in 1 Tille ist di rbeit f Stm aubun »eis Jas 01 ert ng töm; ifcgust s sow Ües: Messes ausst Einz [nhabe Ihande roßha Di Kan i der lern I Aufn.: Uhrmacherkunst Ein kleines Hilfsmittel Diese eit :hrift bin nssar hhi s 1937 ziikunft darl Verbrauche ieien eintri Eine ; Wes isel d' 05 ReicUsitoHÜH$MCc&aH4U- PlocUcioUteH Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin W 8 Belr.: Bezug von nichtrostenden Beflecken Immer wieder teilen uns Uhrmacher mit, daß diese oder jene Be steckfabrik es ablehnt, Aufträge auf Lieferung von nichtrostenden Be stecken anzunehmen. Diese Fabriken handeln entsprechend den Wei sungen ihrer Dienststellen. Jeder Vorwurf ist falsch am Platze. Auf Einzelanfragen geben wir jedem Uhrmacher genaue Auskunft. Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Flügel, Natorp, Reichsinnungsmeister. Geschäftsführer. gestellten Gefolgschaftsmitglieder dürfen keine höheren Löhne oder Gehälter gezahlt werden, als dies für die gleiche Tätigkeit am 16. Ok tober 1939 betriebsüblich war. Sich auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Bestim mungen ergebende Ausnahmen sind zulässig, z. B. wenn das neu ein gestellte Gefolgschaftsmitglied älter ist oder die Vergütung auf Grund einer vom Reichstreuhänder der Arbeit genehmigten Betriebsordnung bemessen wird. Das gleiche gilt auch, wenn auf Grund einer beson deren Anordnung des Reichstreuhänders ein höherer Lohn oder Gehalt beansprucht werden kann. Nur die Reichstreuhänder der Arbeit können von den vorstehenden Grundsätzen in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. mac. Fre eit c Derf lugen len e lug« idlich Wo« iesejzes a lin fri rott ,g zu » kör Ort Lohnsteuerfreie Sterbegeldbeihilfe Der Reichsfinanzminister hat im „Reichssteuerblatt“ Nr. 2174 — 126 III) entschieden, daß Sterbegeldbeihilfen, die einzelne 63 (S Betriebe an Angehörige von gefallenen Gefolgschaftsmitgliedern zahlen lohnsteuerfrei sind. Voraussetzung ist, daß die Sterbegeldbeihilfe spätestens vier Wochen nach dem Bekanntwerden des Todes gezahlt wird. Di Wochenschau des Rechtsauskünfte auf dem Preisgebiet Beurlaubung von Familienvätern bei Rückkehr ihrer Familien in die freigemachten Gebiete Der Reichsarbeitsminister empfiehlt, den Gefolgschaftsmitglicdern aus dem früheren geräumten Gebiet, deren Familien jetzt in die alte Ffeimat zurückkehren, die selbst aber noch aus kriegswirtschaftlichen Gründen an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben müssen, auf ihren Antrag für die Zeit von etwa einer Woche zu beurlauben. Das findet in den Fällen Anwendung, wo sie bei dem Umzug und der Wiedereinrichtung des Haushaltes von ihren Familien dringend ge braucht werden. Dabei soll bei Bestehen eines LJrlaubsanspruchs be zahlter Urlaub gewährt werden. In beiderseitigem Einvernehmen kann auch ein bezahlter Urlaub unter Anrechnung auf einen demnächst fällig werdenden Urlaubsanspruch bewilligt werden. In sonstigen Fällen ist das Gefolgschaftsmitglied wenigstens von der Arbeit freizuhaltcn. In einem vor kurzem ergangenen Runderlaß macht der Reichs kommissar für die Preisbildung darauf aufmerksam, daß in Zukunft nur er oder die ihm untergeordneten Behörden grundsätzliche Rechts- auskünfte über Preisvorschriften geben könnten. Die Fachorganisationen sind nicht berechtigt, in grundsätzlichen Preisfragen Rechtsauskünfte zu erteilen. Falls über Preisfragen Unklarheiten bestehen; sollen die Fachorganisationen die entsprechende Mitteilung ihrer Mitglieder ent gegennehmen und den Reichskommissar für die Preisbildung um Aus kunft bitten. Die vom Reichskommissar für die Preisbildung erteilte Auskunft kann dann von der Fachorganisation schriftlich mit Datum und Aktenzeichen sowie der Bestätigung der amtlichen Stelle an die Mitglieder weitergegeben werden. Den F'achorganisationen bleibt es nach wie vor unbenommen, die Anwendung der Preisvorschriften auf einen bestimmten Sach verhalt im E i n z e 1 f a 1 1 zu erklären. Die Fachorganisation muß dabei aber die grundsätzlichen Auslegungen der Preisbehörde berück sichtigen. Liebi Danl erste nehn wiirc was hat kleir dort lebn den Arb Lohnstop bei Neueinstellungen Der Reichsarbeitsminister stellt in einem Erlaß vom 29. Juni 1940 an die Reichstreuhänder der Arbeit fest, daß die allgemeinen Vor schriften des Lohnstops selbstverständlich auch bei Neueinstellungen gelten. Auch für die nach dem 16. Oktober 1939 in einem Betrieb ein- Preisstrafe gegen einen Uhrmacher Ein Uhrmacher hatte für eine Taschenuhr mit einem empfohlenen Preis von 4,50 JIM 16 JIM verlangt; eine andere Taschenuhr mit einem empfohlenen Verkaufspreis von 3 JIM hatte er zu 11 JM verkauft. Der Uhrmacher wurde zu 2000 JtM Geldstrafe verurteilt, ferner wurde sein Betrieb für die Dauer von 3 Monaten geschlossen. Alse -*L
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