Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (16. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Werkstattlaborant oder Anlernling?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine seltenere Wanduhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Abbildung
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- ArtikelLeipziger Herbstmesse 1940 235
- ArtikelKleinuhr und Austauschbau 235
- ArtikelWerkstattlaborant oder Anlernling? 236
- AbbildungEine seltenere Wanduhr 237
- ArtikelDie Straßburger-Münster-Uhr 238
- ArtikelHandwerk und Gemeinschaftshilfe 239
- ArtikelFür die Werkstatt 240
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 3) 7
- ArtikelWochenschau der U 241
- ArtikelSo geht es nicht! 241
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 241
- ArtikelFirmennachrichten 241
- ArtikelPersonalien 242
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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65 . J A H R GANG / 1940 / N R. 34 237 vollbringen können, ist durch die Tatsachen des Lebens längst be graben. Wir haben heute Uhrmachermeisterinnen und Uhrmacher gehilfinnen, die im wahren Sinne des Wortes ihren Mann stehen. Auch über einen anderen Punkt brauchen wir nicht zu diskutieren. Die von K. W. Müller geschilderten Arbeiten der Werkstattlaborantinnen sind Hilfsarbeiten. Nur eine Arbeitskraft ist den anderen überlegen; ihre Arbeiten vergleiche man mit den Grundforderungen unseres Berufs ausbildungsplans. Im siebenten Lchrhalbjahr fordern wir das Aufsetzen von Armbanduhr-Spiralfedern. Erst bei diesem Grenzfall zeigt sich das Problem in aller Schärfe. Es geht mit anderen Worten darum: Kann das Uhrmacherhandwerk es verant worten, „Spezialarbeiter“ heranzubilden? Hat es viel leicht sogar die Pflicht, sich dieser Aufgabe zu unter ziehen? Jeder dem Berufsstand dienende, um sein Wohl sich sorgende Meister überdenke diese Frage. Damit Zweifelsfragen ausgeschaltet werden, lese er in einer Mußestunde die Ausführungen von Prof. Dr. Hotz in der Zeitschrift „Deutsches Handwerk“ 1940, Heft 31 *). Unsere Werkstattarbeit wird im Laufe der nächsten Jahre ein anderes Ge präge bekommen: Reinigungsmaschine, Hängemotor deuten das an. Andere Vereinfachungen und Verbesserungen der Arbeitsverfahren sind in Vorbereitung. Sollen und müssen wir ein Handwerk der 1000 Werkzeuge sein und bleiben? Diese Vereinfachungen werden un sere Unternehmen wirtschaftlicher machen; sie werden dem Meister wieder Gelegenheit geben, seine Kunst an der richtigen Stelle zu entfalten. Diese Umwälzung leuchtet ein. Ist die andere von K. W. Müller erprobte einschneidender? Als Geschäftsführer des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks steht es mir nicht zu, hierüber ein abschließendes Urteil abzugeben. Da ich von der „Uhrmacherkunst“ aufgefordert wurde, mich zu den Ausführungen von K. W. Müller zu äußern, halte ich es aber für meine Pflicht, die bewährten Meister unseres Faches aufzurufen, sich zu dieser das ge samte Handwerk berührenden Frage zu äußern. Die Meister haben das Wort! N a t o r p. •) Nachstehend bringen wir einige Auszüge aus dem Artikel in der Zeit schrift „Deutsches Handwerk“ vom 2. August 1940. neue Begriffs beftimmungen für öie Berufsinholte im fjcmöroerh Von Prof. Dr.-Ing. habil. Edgar Hotz, Hauptabteilungsleiter im Reichsstand lies deutschen Handwerks Professor Hotz sagt in dem Artikel unter anderem folgendes: „Im Handwerk wurde besonderer Wert darauf gelegt, daß die Aus bildung nahezu ausschließlich u u r in \" oll b e r 11 f e n zugelassen wurde. Ilie Ausbildung als angelernter Spezialarbeiter hielt man im Handwerk bisher für unnötig und unerwünscht, weil jederzeit genügend Handwerksgesellen a 1 s S p e z i a 1 a r b e i t e r zur Verfügung standen. Diese Meinung ist aber in Zukunft auch im Handwerk auf Grund der Entwicklung nicht mehr aufrechtzuerhalten. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und den großen Fach arbeitermangel ist es auch nicht mein- vertretbar, alle Lehrlinge in 'ollberufen auszubilden, wenn für einen großen Teil der Arbeitseinsatz n u r als S p e z i a I h a n d w e r k e r möglich ist. Wenn man es im Handwerk auch zukünftig völlig ablehnen würde, Facharbeiter für Teiltiitigkeiten aus- zuhilden, so zwingt man Betriebe, die das Bedürfnis nach solchen Fäch ln beitern haben, sich der Industrie anzuschließen, da ihnen das Handwerk die wirtschaftliche Gestaltung ihres Betriebes erschwert. Hierfür kommen ins besondere die größeren Betriebe der metallverarbeitenden Berufe und der Bauhandwerksberufe in Frage. Eine Abwanderung dieser im übrigen zweifel los handwerklichen Betriebe lediglich aus Gründen der Berufsausbildung »urde diese Betriebe in Schwierigkeiten bringen. Es müssen also Wege ge sucht werden, die die Frage der V o 1 1 b e r u f e und der A n 1 e r n - >eru f e im Han d w erk in eine r W eise regeln, daß die Grundlage der Meisterlehre und außerdem eine genügende Anpassung an die Bedürfnisse in dar Berufsausbildung gewahrt bleiben.“ Weiter heißt es in diesem Aufsatz: „Diese Entwicklung zwingt nun auch das Handwerk, sich mit den bis- öerigen Begriffen des Lehrberufs und des Anlernberufs auseinanderzusetzen, um aus diesen Erkenntnissen Folgerungen zu ziehen, die den heutigen Bedürf nissen der Betriebe Rechnung tragen. Insbesondere erfordert die Regelung 'A r ^olernberufe in den metallverarbeitenden Handwerkszweigen und in den. Hauhandwerken beschleunigt entsprechende Maßnahmen. Es wird daher im folgenden der Versuch gemacht, neue Begrifl'sbestim- munKeii für die Berufsinhalte im Handwerk vorzuschlagen. Wir können unter scheiden: *) Lehrberufe Hand w e r k s b e r u f e (V o 1 1 - L e h r b eruf e) Der \ ollberuf enthält ein in sich abgeschlossenes Arbeitsgebiet mit einer planmäßigen Ausbildung, die eine völlige und selbständige Beherrschung «Dlreieher Fertigkeiten eines Produkt ionsgebietes nach dem höchsten Stand er Technik gewährleistet. Der umfassende Lehrberuf verlangt die Ablegung der Gesellenprüfung nu ermöglicht damit einen unmittelbaren Aufstieg zur Meisterstufe. 'I*rübe?*° *'' r Hcn Vollberuf beträgt in der Regel 3 .Jahre oder F a c ii w e r k e r - B e r u f e (F a c h - I, e h r b e r u f e) Der Fach Lehrberuf ist in dem Voll-Lehrberuf enthalten. Er erfordert ln der gleichen Weise eine planmäßige Ausbildung, die eine völlige und selli- nndigp Beherrschung e i n e s Teil s der F e r t i'g k e i t e n d e s b e - » * f •“ 11 d e n P r o (1 u k t ionsgebietes nach dem höchsten Stand der ‘febnik gewährleistet. . , .Hie Fachlehre wird mit der Fachwerker-Prüfung abgeschlossen. Nach ftrjühriger Tätigkeit in der Praxis und einer zusätzlichen Ausbildung zur nerrsehung der übrigen Fertigkeiten des zugehörigen Handwerksberufes nn die Gesellenprüfung abgelegt werden. Dadurch ist der Zugang zur Pbe * )r '* ll,M ^ U11< * zur ^°lbständigkeit auch für den Facliwerkerberuf ge ll i 1 f s a r b e i t e n , für die nur an Geschick- Aufstieg ist Die Lehrzeit in einem Fach-Lehrberuf beträgt mindestens e i n J a h r o d e r d a r ii b e r. Beispiele für derartige Fachwerker-Berufe sind: aus dem Baugewerbe: Putzer, Betonarbeiter, Eisenbieger, Einschaler; aus dem Metallhandwerk: Bohrer, Fräser; aus dem Bekleidungshandwerk: Pelznäherinnen, Mützennäherinnen; aus dem holzverarbeitenden Handwerk: Beizer und Polierer. Auch die handwerksähnlichen Berufe erhalten eine planmäßige Ausbil dung. die eine völlige und selbständige Beherrschung der geforderten Fertig keiten gewährleistet. Diese Ausbildung wird mit einer Fachprüfung ab geschlossen. Die genaue Kennzeichnung der für die Fachwerkerberufe und die hand werksähnlichen Berufe notwendigen Kenntnisse und Grundforderuugen für die Ausbildung und das Bestehen der Fachwerkerprüfung bzw. Fachprüfung er folgt in gleicher Weise wie für die Lehrlingsausbildung und die Gesellen prüfung in fachlichen Vorschriften. B) Anlernberufe und ungelernte Arbeiter Der Anlernberuf erstreckt sich auf eine sorgfältige Elinweisung erforderlich ist Die Art und Gestaltung der Einweisung im Anlernberuf richtet sieh nach dem jeweiligen Betriebsbedürfnis und der Anstelligkeit der betreffenden Arbeiter. Eine planmäßige Aufstiegsmöglichkeit ist für diese Arbeitskräfte nicht vorgesehen. Ungelernte Arbeiter kommen zur Ausübung von Tätigkeiten in Frage, die keine Ausbildung erfordern, sondern l'iir die lediglich eine kurze Unter’ richtung genügt, und im übrigen weitergehende Anforderungen lichkeit und Kenntnisse nieht gestellt werden. Ein planmül/iger I iir ungelernte Arbeiter nicht gegeben. Diese neuen Begriffsbestimmungen beseitigen die in der Praxis auf tretenden Schwierigkeiten, die sich aus der Unterscheidung der bisherigen Lehr- und Anlernberufe ergeben. Der bisher als „Anlernberuf“ bezeichnete Berul rückt in die Lehrberufe ein, wie es auch der Hochwertigkeit der Lei stungen und der geforderten Aufstiegsmöglichkeit dieser Arbeitskräfte ent spricht. Durch die in die Tiefe gehende Ausbildung der Fachwerker-Berufe sind sie auch im Handwerk in Zukunft notwendig, wie die Anträge einiger Reichsinnungsverbände zeigen. Die bewährten Grundsätze für das Meisterprüfungswesen werden durch diese Vorschläge nicht beeinträchtigt. Die Meisterprüfung muß mit Rücksicht aut die Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Betriebes eine Voll- piiilung bleiben, d. h. sie kann nur nach liestandener Gesellenprüfung in einem Vollberuf abgelegt werden. Andererseits ist es auch dem tüchtigen Facharbeiter eines Fachwerker-Berufs möglich, nach weiterer Vervollkomm nung in den übrigen Fertigkeiten des zugehörigen umfassenden Lehrberufes die Gesellenprüfung abzulegen. Damit ist die Voraussetzung für die Meister prüfung geschaffen. Wenn man sich mit den erwähnten Vorschlägen für die neuen Begriffs bestimmungen einverstanden erklärt, dürften die technischen Einzelheiten über die Ausbildungs- und Prüfungsverfahren leicht zu treffen sein. Auch die Schwierigkeiten für den Nachwuchs dürften leichter zu überwinden sein, da sich aus den Fachwerkern der Fach-Lehrberufe jederzeit Gesellen entwickeln werden. Die Folgen für den Zustrom an Nachwuchs zu den einzelnen Handwerks berufen, die bei einer Durchführung der Vorschläge entstehen können, müssen jedoch ernsthaft geprüft werden. Es wäre denkbar, daß sich die Jugend in erheblichem Maße den Fachwerker-Berufen zuwendet, da sie in diesen eine kürzere Ausbildung erhält und somit schneller in den Genuß des Facharbeiterlohnes kommt, als bei der längeren Ausbildung in einem hand werklichen Vollberuf. Es wäre weiterhin möglich, daß kleinere Betriebe, die nur den vielseitig ausgebildeten Gesellen brauchen, weniger Lehrlinge er halten. wenn diese überwiegend den Fach-Lehrberufen Zuströmen. Ein Anreiz für das Eingehen der Lehre in einen Vollberuf muß da durch gegeben werden, daß einmal die Bezahlung des Handwerks gesellen besser ist als die des Fachwerkers und außerdem die für die Zulassung zur Meisterprüfung erforderliche Lehrlings- und Gesellenzeit für den Angehörigen des Vollberufes kürzer ist als für den Fach- w erke r. Dieser muß in der Zwischenzeit noch die Gesellenprüfung ab- legen, wenn er sich zur Meisterpriilung melden \vi 11. Eine Lösung erscheint also sehr wohl möglich. Mit Rücksicht aut die Dringlichkeit des Problems ist eine baldige Ent scheidung erforderlich, da sonst eine erhebliche Abwanderung des für das Handwerk in Betracht kommenden Nachwuchses eintreten kann.“ IIIIIIIIIJIIIIItlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltlllJIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIMIIIMIIIIIIIIjlllllllllllllllllllllllllllllll, Gine feltenere tDanöutir Aufn.: Privat Einen/nicht alltäglichen Gangregler hat diese Uhr. Die Waag ist noch mit einem Pendel versehen.
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