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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (16. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Straßburger-Münster-Uhr
- Autor
- Lübke, Anton
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerk und Gemeinschaftshilfe
- Autor
- Riech, Herbert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- ArtikelLeipziger Herbstmesse 1940 235
- ArtikelKleinuhr und Austauschbau 235
- ArtikelWerkstattlaborant oder Anlernling? 236
- AbbildungEine seltenere Wanduhr 237
- ArtikelDie Straßburger-Münster-Uhr 238
- ArtikelHandwerk und Gemeinschaftshilfe 239
- ArtikelFür die Werkstatt 240
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 3) 7
- ArtikelWochenschau der U 241
- ArtikelSo geht es nicht! 241
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 241
- ArtikelFirmennachrichten 241
- ArtikelPersonalien 242
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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l'Ns i etfoiK ie B, e. de n Ein : Vor. ine st = Dr,' e ver Üngen chsti d ery lusend Kum beste 65. JAHRGANG / 1940 / NR. 34 239 anden er sie in sie nieder erum ihr« iuf a : dem sehet über t be ■f der einer rbau warf, ation daß n in- End igrifi liver i us über- rlins irers. t der Uhr Hu- atz, :her- osias ster- und Tier run« inen, das inet, üder iten. zum her- eräf- rilig- lach bindung gebracht, daß dem Erbauer der Uhr vom Straßburger Rat die Augen geblendet wurden, damit nirgendwo anders eine ähnliche Uhr hergestellt werden sollte. Der Künstler soll dann die Bitte zum Aus druck gebracht haben, ihn noch t einmal zu seinem Meisterwerk zu führen. Dort habe er dann den Mechanismus derart in Un- I ordnung gebracht, daß ihn nie mand mehr in Ordnung bringen konnte. Tatsache ist aber, daß die Uhr im Jahre 1669 durch' Michael Habrecht und im Jahre 1732 durch Jakob Straubhar ausgebessert wurde. Die Ausbesserungen konnten aber den vollkomme nen Stillstand im Jahre 1787 nicht verhindern. Die Reste dieser alten Uhr befinden sich heute im Straßburger Gewerbe museum. Die bemerkenswertesten Teile an dieser Uhr waren der riesenhafte Globus, der nicht weniger als 100 Pfund wog. Hinter dem Globus befand sich eine größere hölzerne Scheibe, auf welcher ein Kalender ge malt war, der für einen Zeit raum von 100 Jahren die Tage, Wochen, Monate, den Sonn tagsbuchstaben, die Namen der Heiligen und die beweglichen Feste anzeigte. Das Merk würdigste an dieser Uhr war, daß sämtliche Jahre 366 Tage anzeigten. Uber dem Ka lenderblatt befand sich ein Gesamtansicht der heutigen Straßburger- Münster-Uhr Vorsprung, auf welchem abwechselnd für jeden Tag der Woche i M ,ana ’. , Merkunus - Jupiter, Venus und Saturn erschienen In der Mitte der Galerie befand sich ein kleines Zifferblatt, welches \ lertelstunden und Minuten anzeigte. Links und rechts vom Ziffer blatt waren zwei Genien angebracht, welche, sooft eine Stunde schlug einen Zepter bewegten und eine Sanduhr umkehrten. Das erste Stock werk besaß außen das Astrolabium, auf dem sich Sonne, Mond Pla neten und Fixsternhimmel um die Erde bewegten. Merkwürdigerweise wurde das Astrolabium nach der alten Ansicht vom Weltall ausgeführt obwohl damals schon das heliozentrische Weltsystem des Kopernikus bekannt war und Dasypodius ein überzeugter Anhänger seiner Lehre war. Um jedoch nicht ganz auf Kopernikus zu verzichten, wurde sein Bild in Lebensgröße auf eine Füllung des Gewichtskastens durch den Maler Tobias Stimmer angebracht, was im Volk die Meinung auf- kommen ließ, Kopernikus selbst habe die Uhr erbaut. Auch das Figurenwerk im oberen Teil der Uhr war äußerst bemerkenswert. Auf einem erkerartigen Vorsprung, der in zwei Hälften geteilt war, erschien bei jedem Viertel der Stunde je eine von den vier hölzernen Figuren - von Tobias Stimmer geschnitzt -, die die vier Lebensalter dar stellten und schlug auf eine Schalenglockc die Viertelstunde an. Dar über schlug der Tod die Stunde, die er in einem Wechselspiel dem eiland abstritt. Der obere Teil des Gehäuses war verziert mit den steinernen Figuren der vier Evangelisten und musizierenden Engeln und barg außerdem ein Glockenspiel mit neun Glocken, die stündlich eine religiöse Melodie ertönen ließen. Wenn das Lied verklungen war krähte der Hahn dreimal und schlug mit den Flügeln. Auch diese zweite Uhr machte viel Schicksal durch. Im Laufe der Jahre mußte sie mehrfachen Erneuerungen unterzogen werden. Im Jahre 1610 wurden beispielsweise die Einsternistafeln nach der Berech nung des Straßburger Mathematikers Matthias Bernegger ein breund Kepplers und Galileis, erneuert. Im Jahre 1669 ergab sich’ eine Neuberechnung nach den Angaben Peter Reichelts, wobei auch die gesamte Uhr einer gründlichen Überholung unterzogen wurde. 1732 wurde der Waagbalken, den man an den früheren Uhren fand durch einen Pendel mit Spindelgang durch den Uhrmacher Jakob Straub-« har ersetzt. Jener Straubhar war an die Stelle des berühmten Uhr machergeschlechtes Habrecht getreten, die bisher die Münsteruhr be treut hatten. Einige Jahre vor der französischen Revolution stellte die Uhr dann ihren Gang endgültig ein. (Schluß folgt.) tfanömerh unö GemdnfchnftshUfß Don Juftitiar fjerbtrt Riedi, Berlin Die Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über Uemeinschaftshilfe der Wirtschaft vom 19. Februar 1940 (RGBl. I, S 395) geht davon aus, daß sich im Zuge der zur Anpassung der Wirt schaft an die Verhältnisse des Krieges erforderlichen Maßnahmen für einzelne Betriebe die Notwendigkeit der Stillegung ergibt. Diese Be triebe und ihre volkswirtschaftlichen Werte sollen nach dem Willen er Keichsregierung nicht zugrunde gehen, sondern in ihrer Substanz erhalten bleiben. Diese „Werkerhaltung“ ist — so bestimmt es die Verordnung — eine Gemeinschaftsaufgabe der Wirtschaft. Dabei ist üie Sorge für die Erhaltung von Handwerksbetrieben dem Handwerk mw. dem Reichsstand des Deutschen Handwerks über tragen worden. Auf Grund der genannten Verordnung, der 1 Durch führungsverordnung vom 3. Mai 1940 (RGBl. I, S. 737), der Umlage rnd der Beihilfeordnung des Reichsstandes des Deutschen Handwerks UL? j n n 'i bzw. 2. Juli 1940 ergibt sich für Handwerksbetriebe folgende Rechtslage: Was ist Gemeinschaftshilfe? R vu"* S ^ /eseri der Gemeinschaftshilfe besteht in der Gewährung von Beihilfen an die Betriebsinhaber (Werkerhaltungsbeihilfen). Sie dienen jülcin der Erhaltung des Betriebes. Ein Rechtsanspruch auf sie esteht nicht. Auch dürfen sie nicht zum Lebensunterhalt es Betriebsinhabers oder seiner Angehörigen verwandt werden. Sie »erden im übrigen nur gewährt, wenn der Betrieb durch kriegs- 'J.l^baftliche Maßnahmen in seinem Bestände gefährdet ist. Kriegswirtschaftliche Maßnahmen sind z. B.: behördliche Still- l’nt* ^Khtzutcilung von Rohstoffen, Nichtbelieferung mit Energie, nüt !ii Unß V ° n Arbeit ?. krä . fte n (Dienstverpflichtung der Gefolgschafts- r °der deren Einziehung zum Wehrdienst), Dienstverpflichtung Kriegswirtschaftliche Maßnahmen sind hingegen ^ ■ ■ Käumungsmaßnahmen, unmittelbare Kriegseinwirkungen, Ein- f-|| Un .ö es Betriebsinhabers zum Wehrdienst. Für diese letzteren e ’ommt nicht das Handwerk, sondern der Staat selbst auf. Win D k e r V Y erkerhaltunßsbeihilte ist nicht zu verwechseln mit der ^ scnaftsbeihilfe, die für zum Wehrdienst Eingezogene durch die dien ^ in- ^ e "’übrt wird. Inhaber von Handwerksbetrieben, die s verpflichtet sind, und deren Angehörige erhalten vom Arbeits- u- , *}terstützung. Für die Erhaltung des Betriebes bekommen sie er kerhaltungsbeihilfe. Wer erhält eine Beihilfe? der Wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind, können von Handwerksorganisation eine Beihilfe erhalten: a ) d,e in d»e Handwerksrolle Eingetragenen. Eine Beihilfe kann demnach auch Uhrmachern gewährt werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Inhaber eines Uhrmacherbetriebes vom Handwerk eine Beihilfe nur insoweit erhalten kann, als sie zur Erhaltung des Handwerks teils seines Gewerbebetriebes er- forderlich ist. Als Merkmal gilt dabei der jeweilige Gewerbeertrag. Die Organisation des Handels führt eine Gemeinschaftshilfe nicht durch. Für Betriebe, die ihr ganz oder teilweise angehören, besteht aber die Möglichkeit, eine staatliche Mietbeihilfe in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen von der Gemeinschaftshilfe des Handwerks ist das Nahrungsmittelhandwerk, das insoweit vom Reichsnährstand be treut wird. b) die Mitglieder der unmittelbaren Fach gruppen innerhalb der Reichsgruppe Handwerk. Eine Beihilfe darf nicht gewährt werden: a) wenn Mittel vorhanden sind, die das zur Wiederinbetriebnahme erforderliche Eigenkapital übersteigen; bzw. wenn — ab gesehen hiervon — der Betriebsinhaber noch Mittel hat, die für seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt nicht unbedingt erforderlich sind; b) wenn die Erhaltung des Betriebes volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist; c) wenn die Schließung des Betriebes auf Grund der Handwerker einsatzverordnung vom 22. Februar 1939 betrieben wird. Wofür gibt es eine Beihilfe? Bei der Gewährung von Beihilfen, die durch Umlagen aus dem Handwerk aufgebracht werden müssen, ist größte Sparsamkeit geboten. F.s können daher nur die zur Erhaltung des Betriebes u n - a b w eisbar notwendigen Aufwendungen durch Beihilfen gedeckt werden. Dies vorausgeschickt, sind beihilfefähig unter anderem: a) Ausgaben für zur Erhaltung des Betriebes notwendige Repa raturarbeiten an Gebäuden bzw. lnstandsetzungsarbeiten an Maschinen und ähnliches, es sei denn, daß es sich praktisch um Betriebsverbesserungen handelt; b) Ausgaben für notwendige Heizung und Beleuchtung;
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