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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (16. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerk und Gemeinschaftshilfe
- Autor
- Riech, Herbert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- ArtikelLeipziger Herbstmesse 1940 235
- ArtikelKleinuhr und Austauschbau 235
- ArtikelWerkstattlaborant oder Anlernling? 236
- AbbildungEine seltenere Wanduhr 237
- ArtikelDie Straßburger-Münster-Uhr 238
- ArtikelHandwerk und Gemeinschaftshilfe 239
- ArtikelFür die Werkstatt 240
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 3) 7
- ArtikelWochenschau der U 241
- ArtikelSo geht es nicht! 241
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 241
- ArtikelFirmennachrichten 241
- ArtikelPersonalien 242
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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■ UHRMACHERKUNST c) Ausgaben für Mieten oder Pachten für betriebsnotwendige Räume oder Grundstücke; d) Ausgaben aus Mietverträgen über betricbsnotwendigc i a- sehinen und ähnliches; e) Ausgaben für Zinsen von Schulden, deren Eingehnng ,m He- triebsinteresse erforderlich war; f) Ausgaben für Prämien für betriebsnotwendige Versicherungen; g) Ausgaben für notwendigerweise aufrechtzuerhaltende Patente und Lizenzen. Welche Pflichten hat der Betriebsinhaber? Der Betriebsinhaber, der eine Beihilfe erhält, übernimmt auf der anderen sS Se ganze Reihe von Pflichten. Aut folgende se. be sonders hingewiesen: a) Er muß die von der Handwerkskammer gewünschten Aus künfte erteilen, insbesondere die ihm vorgelegten ragt ständig, gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten. b) Er muß die mit der Gewährung der Beihilfe verbundenen Auf lagen erfüllen. c) Während der Dauer der Gewährung der Beihilfe muß er jede Veränderung der für sie erheblichen Tatsachen unctrzug der Handwerkskammer anzeigen. d) Zum Zwecke der Erhaltung des Betriebes hat er diese ™ grundsätzlich seine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen. e) Er hat alle Maßnahmen zur Erleichterung seiner finanziellen Lage bzw. zur Verbilligung der Erhaltung des Betriebes (z. durch Inanspruchnahme der Vertragshilfe) zu treffen. f) Er muß sich um die bestmögliche Verwertung des Betriebes und seiner Anlagen (z. B. durch Vermietung oder Verpachtung) bemühen. g) Etwa nicht für Zwecke der Erhaltung des Betriebes verwendete Beihilfen sowie etwaige Überschüsse hat er zuruckzuzahlen (andernfalls Zwangsbeitreibung erfolgt). h) Er darf Beihilfen nur zu den bestimmten, auf die Erhaltung des Betriebes gerichteten Zwecken verwenden. i) Er muß über die ihm als Beihilfen gewährten Mittel besondere Nachweise führen, die mit prüfungsfähigen l'nterlagen zu belegen sind. Ein Betriebsinhaber, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann, soweit nicht eine strengere Bestrafung zu erfolgen hat, mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Umlagefrei 1« - B=*neb^ kann e?ner BefSnhabcr "von efer Zahlung der Umlage ganz cd,, Äefae freia.ellen, wenn sie sich davon hat. daß c, deren Zahlung ganz oder teilweise außerstande ist. Di« Emziehu«, d« erforderlich ‘werdende Bei.reibung vor. Welches Rechtsmittel gibt es gegen die Umlagefestsetzung? Gegen die Heranziehung zur Umlage bzw. die Hohe des Umlage- Vregcn uio & Tiöen nach Eingang der Zahlungs- be ff U ^Herun0 "Beschwerde eingelegt werden, die nur auf unrichtige Veranlaöung oder auf mangelnde Leistungsfähigkeit gestutzt werden Ginn Über die Beschwerde entscheidet die Handwerkskammer. Hier- kann. L Per TTml-mebetrag 100 'Ji)l übersteigt, die weitere lefch« de"an den RdSnid dfs Deutschen Handwerks möglich der d n endgültig entscheidet. Wer Beschwerde einlegt, wird auch bis zui endgültigen Entscheidung seiner Zahlungspflicht nich ent- hoben Die Handwerkskammer bzw. der Reichsstand des Deutschen Handwerk! kann aber in dringenden hallen vorläufige Stundung gewähren. füc die K/ecUeiatt Ausdrücken des Spiralklötzchens „Das haben Sie sicher auch schon erlebt, daß Ihnen die Spiral feder übergesprungen ist, als Sie mit der üblichen Ausdrückzange ein festsitzendes Klötzchen ausgedrückt haben? „Leider ja — solche Augenblicke bleiben fest in der Erinnerung! Das kommt natürlich nur daher, daß man eine zu große Kraft anwenden muß, der das Klötzchen dann auf einen Ruck nachgibt, den die Spirale aber nicht vertragen kann! „Und was läßt sich dagegen tun?“ Ein Berufskamerad hat sich eine besondere Zange dazu „ fertigt, die auf den ersten Blick reichlich kompliziert aussieht, es in Wirklichkeit aber nicht ist.“ „Der Unterschied gegenüber den bisher bekannten Zangen be steht lediglich darin, daß der Ausdrückstift nicht m der Zange fest sitzt, sondern durch ein Hebelsystem betätigt wird. „L nd da man durch das Zusammendrücken und einen untersetzten Hebel den Stift auf das Klötzchen pressen will, bleibt tatsächlich nur Wie erhält man eine Beihilfe? Wer die Gemeinschaftshilfe in Anspruch nehmen will, stellt bei seiner Handwerkskammer einen entsprechenden Antrag Er erhält alsdann von dieser einen Fragebogen zugesandt, der wahrheits gemäß und vollständig ausgefüllt und zusammen mit den von der Handwerkskammer angeforderten Unterlagen an diese zuruckzuscnuen ist. Bei der Ausfüllung des Fragebogens kann der Antragsteller die Unterstützung des Geschäftsführers der Kreishandwerkerschatt bzw. seiner Innung, gegebenenfalls auch die seiner Buchstelle, in Anspruch nehmen. Die Handwerkskammer kann jederzeit die Angaben des Antragstellers nachprüfen und zu diesem Zweck Betriebsbesichtigungen vornehmen bzw. in die Bücher Einsicht nehmen. Gegen die Ent scheidung der Handwerkskammer ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Entscheidung die Beschwerde möglich. Über diese ent scheidet, wenn ihr die llandwerkskammer nicht abhelfen will, der Reichsstand des Deutschen Handwerks endgültig. Dem Beschwerde führer können gegebenenfalls die durch die Beschwerde entstandenen Kosten auferlegt werden. Wer wird zur Umlage herangezogen? Die Mittel für die Gewährung von Beihilfen müssen durch Um lagen aus dem Handwerk aufgebracht werden. Da der Bedarf an Mitteln im voraus nicht zu übersehen ist, werden im ersten Umlagejahr, d. h. für die Zeit vom 1. April 1940 bis zum 31. März 1941, Vor schüsse auf die Umlage erhoben. Die Einziehung der Vorschüsse ist bereits im Gange. Die Umlagen und die Vorschußzahlungen sind steuerrechtlich als abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln. Auf die Preisbildung soll die Zahlung der LImlagc jedoch grundsätzlich keinen Einfluß haben. Nach einem Runderlaß des Reichskommissars für die Preisbildung wenigstens darf bei Markt-, Fest- und Höchst preisen wegen der Umlage keine Erhöhung der Preise eintreten. Umlagepflichtig sind die in die Handwerksrolle Eingetragenen (mit Ausnahme der Nahrungsmittelhandwerker) und die Mitglieder der unmittelbaren Fachgruppen innerhalb der Reichsgruppe Handwerk. Betriebe des Uhrmacherhandwerks werden zur Umlage auf der Grund lage des dem Flandwerksteil ihres Gewerbebetriebes betreffenden Ge werbesteuermeßbetrags herangezogen. Eine Spezialzange Aufn.s Uhrmacherkunst zum Ausdrücken der Spiralklötzchen — selbstgefertigt die gezeigte Lösung übrig: sie ist so logisch und wird durch die AbK dung so klar erläutert, daß weitere Worte zur Erklärung überflüssig sind.“ „Zu beachten ist allerdings, daß das kleine Böckchen mit de® Ausdrückstift in dem dicken Rohr der Zange etwas Luft besitzt, da mit es dem Kreisbogen des Hebels folgen kann.“ „Und wegen des anzuwendenden Druckes muß man alle Teile au» Stahl anfertigen!“ „Wozu dient der Winkel vorn an der Seite?“ „Falls sich wider Erwarten der Ausdrückstift einmal festgeklemu 15 haben sollte, wird durch Aufstellen des Winkels die Zange auseinander gedrückt.“ „Die Schraube mit der Wcndelfeder in der Mitte der Zange” breite dient anscheinend auch dazu, Unglücksfälle zu verhüten, die bei großer Kraftanwendung eintreten könnten.“ „Richtig! Aber einer zu großen Hebelbewegung beugt auch der Anschlag unter dem Handhebel vor.“
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