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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 36 (30. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Praktische Beispiele zur Altersversorgung des Handwerks
- Autor
- Biskup, Gerhard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 11
- AusgabeAusgabe 19
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 31
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 43
- AusgabeAusgabe 51
- AusgabeAusgabe 59
- AusgabeAusgabe 67
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeAusgabe 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 95
- AusgabeAusgabe 105
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeAusgabe 127
- AusgabeAusgabe 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeAusgabe 139
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 153
- AusgabeAusgabe 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeAusgabe 169
- AusgabeAusgabe 173
- AusgabeAusgabe 181
- AusgabeAusgabe 187
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 201
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 213
- AusgabeAusgabe 227
- AusgabeAusgabe 235
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 253
- ArtikelPraktische Beispiele zur Altersversorgung des Handwerks 253
- ArtikelUhren aus Zinklegierungen 255
- ArtikelVersicherungspflicht dienst- und notdienstverpflichteter ... 256
- ArtikelIntensivierung der Handwerkslehre 256
- ArtikelEdelmetallbewirtschaftung, hier: Silberpreisanordnung in den ... 257
- ArtikelFür die Werkstatt 258
- ArtikelWochenschau der U 258
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 258
- ArtikelFirmennachrichten 259
- ArtikelPersonalien 259
- ArtikelAnzeigen 260
- AusgabeAusgabe 261
- AusgabeAusgabe 269
- AusgabeAusgabe 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeAusgabe 287
- AusgabeAusgabe 297
- AusgabeAusgabe 307
- AusgabeAusgabe 325
- AusgabeAusgabe 333
- AusgabeAusgabe 343
- AusgabeAusgabe 359
- AusgabeAusgabe 369
- AusgabeAusgabe 377
- AusgabeAusgabe 385
- AusgabeAusgabe 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Bezugspreis für Deutschland: vierteljähr lich 3,75 RM.; Jahresbezugspreis 13,50 RM. (einschließlich Versandkosten); für das Ausland nach Anfrage. — Die „Uhrmacherkunst" erscheint an jedem Freitag. Anzeigen schluß: Mittwoch mittag. — Briefanschrift: Verlag der „Uhrmacherkunst", Halle (Saale), Mühlweg 19. RMACHER Preise der Anzeigen: Grundpreis */1 Seite 184 RM., ’/ioo Seite — 10 mm hoch und 48 mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 1,84 RM., für Stellen- Angebote und -Gesuche 1,38 RM. Auf diese Preise Mal- bzw. Mengen - Nachlaß laut Tarif. — Postscheck- Konto: Leipzig 169 33. — Telegramm - Anschrift: „Uhr macherkunst" Hallesaale. — Fernsprecher: 26467 u. 28382. Offizielles Organ des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks Vereinigt mit der ..Fachzeitung der Uhrmacher Österreichs" (Wien) und mit der „Mitteleuropäischen Uhrmacher - Zeitung " (Tiefenbach / Desse, Sudetengau) :rkaul 65. Jahrgang Halle (Saale), 30. August 1940 Nummer 36 hand ■n an fie 20 piciUtifdic Beifpiele jur flltei’sueufoi’qung öcs iinnüwerhs Das Gesetz über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk vom 21. Dezember 1938 hat den Handwerker bekanntlich der Versiche rungspflicht zur Angestelltenversichcrung unterstellt. Diese Form der Altersversorgung hat der Gesetzgeber als Grundsatz festgelegt. Daneben ist dem Handwerker jedoch die Möglichkeit gegeben, durch Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages, für dessen Gültigkeit das Gesetz bestimmte Voraussetzungen festgelegt hat, sich voll oder zur Hälfte von der Pflichtzugehörigkeit zur Angestelltenversicherung zu befreien. Wenn auch anzunehmen ist, daß viele Handwerker innerhalb der Bedenkzeit, die ihnen der Gesetzgeber für die Wahl des einen oder des anderen Weges ihrer Altersversorgung eingeräumt hat, inzwischen ihre Entschlüsse getroffen haben, so werden doch zahlenmäßige Gegenüber stellungen immer von allgemeinem Interesse sein. Es folgen nachstehend einige Tabellen mit Rentenbeispielen aus der Angestelltenversicherung und Gegenüberstellungen der Prämien bzw. Beiträge aus der Lebens- bzw. der Angestelltenversicherung. Tabelle 1. Rentenbeispiele aus der Rentenversicherung der Angestellten. Versicherungszeit 5 Jahre | 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Reichsmark Klasse A (bis 50 #)/) Beitragssumme 120 240 480 720 Jährliches Ruhegeld 375 390 420 450 Klasse B (50 bis 100 #)/) Beitragssumme 240 480 960 1 440 Jährliches Ruhegeld . . . 390 420 480 1 540 Klasse C (100 bis 200 #>/) Beitragssumme .... 480 960 1 920 2 880 Jährliches Ruhegeld . . . 420 480 600 720 Klasse D (200 bis 300 Ml) Beitragssumme 720 1440 2 880 4 320 Jährliches Ruhegeld . . . 450 540 720 900 Klasse E (300 bis 400 M) 1 Beitragssumme 960 ! 1920 3 840 5 760 Jährliches Ruhegeld ... 480 600 840 1 080 Klasse F (400 bis 500 #)/) ! Beitragssumme 1200 2400 4 800 7 200 Jährliches Ruhegeld ... 510 [ 660 960 1 260 Klasse G (500 bis 600 #)/) (höchste Pflichtklasse) Beitragssumme 1500 3000 6 000 9 000 Jährliches Ruhegeld . . . ( 540 720 1 080 1 440 Klasse H (niedrigste freiwillige Klasse) N : Beitragssumme 1800 | 3600 7 200 10 800 Jährliches Ruhegeld . . . Klasse J 600 ! 840 1 320 1 800 Beitragssumme ! 2400 4800 9 600 14 400 Jährliches Ruhegeld . . . 720 1080 1 800 2 520 Klasse K Beitragssumme 3000 j 6000 12 000 18 00J Jährliches Ruhegeld . . . j 840 1320 2 280 3 240 über das jährliche Ruhegeld ist. Wer also bei Vollversicherung in der Angestelltenversichcrung 10 Jahre lang (120 Monate) jährlich zwölf Bei träge beispielsweise der Klasse B (4 #>/ monatlich) entrichtet hat, hätte während dieser Zeit insgesamt 480 #)/ „eingczahlt“. Sein Ruhegeld anspruch z. B. für eintretendc Berufsunfähigkeit würde in diesem Zeit punkt jährlich 360 #>/ (Grundbetrag + 120 X 0,30 #)/ Steigerungsbetrag der Klasse B) = 420 #)/ betragen. Wenn man nur annimmt, daß eine Rente durchschnittlich 10 Jahre lang gezahlt wird, was den praktischen Erfahrungen entspricht, so stände in diesem Falle einer eigenen Beitragsleistung von 480 #)/ eine Rentcnleistung von 4200 #)/ gegenüber. Die im Einzelfall etwa noch zu beachtenden Kinder zuschüsse sind hierbei nicht berücksichtigt. Ebenso sind die Anwart schaften auf Witwen- und Waisenrenten sowie die Möglichkeit der Ge währung eines Heilverfahrens nicht in Ansatz gebracht. Ähnliche Ver gleiche sind unter Zugrundelegung anderer Einkommensklassen und Ver sicherungszweige anzustellen. Erfahrungsgemäß wird für die Mehrzahl der Handwerker die Bei tragsklasse C (monatliches Einkommen von 100 bis 200 #)/: Beitrag 8 #>/ monatlich) in Frage kommen. Vergegenwärtigen wir uns noch ein Bei spiel der Klasse E (monatliches Einkommen 300—400#)/: Beitrag 16#)/ monatlich). Flier beträgt die Beitragssumme nach 30 jähriger Versiche rungszeit 3760 #)/. Bei nur fünfjährigem Bezug der Rente hätte der Ver sicherte bereits 5 X 1080 #)/ = 5400 #)/, nach 10 Jahren also 10 800#)/ erhalten. Auch die im folgenden eingefügten Übersichten (Tabelle 2a u. 2b) regen zu Betrachtungen an. Tabelle 2 a zur Altersversorgung für das Deutsche Handwerk. Angestellten Versicherung. A Bei einem monatlich. Einkommen von bis 50 50 100 100 200 200 300 300 400 400 500 bei beträgt | , ^ er ,i j beträgt das jährliche Ruhegeld nach Uehrag 1 einer Versicherungszeit von Jahren z. Ange-i_ stellten- s I 10 I 20 ! 30 I 40 cersich m mi Die Übersicht in Tabelle 1 zeigt, wie hoch in den einzelnen Klassen e r Angestelltenversichcrung nach einer Versicherungszeit von 5, 10, 20 Jr, d 30 Jahren die eigene Vorleistung (Beitragssumme) und demgegen- G 500 Ganzbefreiung 1 _ 1 Halbbefreiung — — — — — — Voll Versicherung 2 375 390 420 450 480 Ganzbefreiung — — — — Halbbefreiung 2 195 2 i 0 240 270 300 Vollversicherung 4 390 420 480 540 600 Ganzbefreiung — i Halbbefreiung 4 210 240 300 360 420 Voll Versicherung 8 420 480 690 720 840 Ganzbefreiung —. Halbbefreiung 4 210 240 300 360 420 Vollversicherung 12 450 540 720 900 1080 Ganzbefreiung — — — — — Halbbefreiung * 8 240 300 420 540 660 Vollversicherung 16 480 600 840 1080 1320 Ganzbefreiung — — — — — Halbbefreiung 8 240 300 420 540 660 Voll Versicherung 20 510 660 960 1260 1560 Ganzbefreiung — — — — — — Halbbefreiung 12 270 360 ; 540 720 900 Voll Versicherung 25 540 720 ! 108J 1440 1800 /
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