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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (30. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Praktische Beispiele zur Altersversorgung des Handwerks
- Autor
- Biskup, Gerhard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- ArtikelPraktische Beispiele zur Altersversorgung des Handwerks 253
- ArtikelUhren aus Zinklegierungen 255
- ArtikelVersicherungspflicht dienst- und notdienstverpflichteter ... 256
- ArtikelIntensivierung der Handwerkslehre 256
- ArtikelEdelmetallbewirtschaftung, hier: Silberpreisanordnung in den ... 257
- ArtikelFür die Werkstatt 258
- ArtikelWochenschau der U 258
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 258
- ArtikelFirmennachrichten 259
- ArtikelPersonalien 259
- ArtikelAnzeigen 260
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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UHRMACHERKUNST 254 Tabelle 2 b ir Altersversorgung für das Deutsche Handwerk. Lebensversicherung. Mittel der an die Landesversicherungsgesellschaft In der Eiu- kommeu- klasse bei einem monatlichen | Kinkommen i von bis bei Beitrag | Summe | Beitrag Summe Beitrag Summe Beitrag Summe | Beitrag | Summe A 50 l'l 9,80 5000 11,65 5 000 19,25 5000 31,40 5000 48,90 5000 2*) 3") — — — — ^ / - — — - B 50 100 1 2 3 1 2 9,80 4,90 5000 2 500 11,65 5,83 5000 2 500 19,25 9,63 5000 2500 31,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 C 100 200 9,80 4,90 5 000 2 500 11,65 5,83 5 000 2 500 19.25 9,63 5000 2500 31,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 D 200 300 3 1 2 12,00 4,90 6122 2 500 12,00 5,83 5 150 2 500 19,25 9,63 5000 2500 21,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 E 300 400 3 1 2 16,00 8,00 8 163 4 082 16,00 8,00 6 867 3 434 19,25 9,63 5000 2500 31,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 F 400 500 3 1 2 20,00 8,00 10 204 4 082 20 00 8,00 8 584 3 434 20,00 9,63 5195 2500 31,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 G 500 3 1 2 25.00 12.00 12 755 6 122 25.00 12.00 10 730 5 150 25.00 12.00 6494 3117 31,40 15,70 5000 2500 48,90 24,45 5000 2500 3 — — — — — 1) Ganzbefreiung. — 21 Halbbefreiung. — 3) Voll Versicherung. Tabelle 2 a beschäftigt sich mit der Angestelltenversicherung Sie stellt die in Tabelle 1 gezeigten Werte (Beitrags- und Einkommensklassen, jährliches Ruhegeld nach einer Versicherungszeit von 5, 10, 20, 30 und 40 Jahren) noch einmal in anderer Gruppierung je für die volle Versiche rung in der Angestelltenversicherung, der Halbversicherung und der Vollversicherung durch Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages zu sammen. Der Handwerker des Beispiels der Klasse B zahlt danach also bei Halbversicherung in 10 Jahren insgesamt 240 #«. Er erhält dafür aus der Angestelltenversicherung zu diesem Zeitpunkt den halben Grundbetrag von 180 + 120 + 0,25 #W (= Steigerungsbetrag, der dem ermäßigten Bei trag von 4 #M der Klasse B auf 2 #« entspricht) = 210 ##. Die halbe Leistung der Angestelltenversicherung entspricht der halben eigenen Vorleistung. Sie findet ihren Ausgleich in dem der gesetzlich vor geschriebenen Mindesthöhe für die Halbversicherung abgeschlossenen Versicherungsvertrages über 2500 #«. Tabelle 2 b beschäftigt sich mit der Lebensversicherung. Als Prämien sind hier Durchschnittsbeträge angegeben. Lebensversiche rungen mit höheren Beiträgen geben in der Regel höhere Dividenden als solche mit geringeren Beiträgen. Die Beiträge enthalten den üblichen Aufschlag für monatliche Zahlungsweise; der Aufschlag für Geringfügig keit der Versicherungssummen (5000 #« und darunter liegende Summen) ist dagegen nicht darin enthalten. Die Versicherung mit diesen Beiträgen gewährt keine Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und keine Rente bei diesem Ereignis. Bei Einbeziehung dieser beiden Fälle oder eines von ihnen werden die Beiträge erheblich höher. Es ist außer dem zu beachten, daß die etwa mitversicherte „Rente bei Invalidität“ mit der Auszahlung der Versicherungssumme, also auch mit dem 65. Lebensjahr, aufhört. Die Lebensversicherung gewährt keine kosten lose Aufrechterhaltung der Versicherung bei Wehr- und Arbeitsdienst. In der Regel kommt auch ein Heilverfahren zur Abwendung drohender Berufsunfähigkeit nicht in Betracht. Mit diesen Vorbemerkungen sind die Zahlen der Tabelle 2 b zu be trachten. Ein 25 jähriger Handwerker z. B., dessen Einkommen der Klasse B der Angestelltenversicherung entspricht, zahlt also für die zur Inanspruchname der Vollbefreiung berechtigende Lebensversicherungs summe von 5000 #«, zahlbar beim Tode, spätestens beim 65. Geburtstage, 9,80 XU monatlich, da er für 4 Ml (den Beitrag zur Vollversicherung in der Angestelltenversicherung) die Mindestkapitalsumme von 5000 Ml nicht bekommt. Er hat dafür den Vorteil, daß seine Hinterbliebenen vom ersten Tage des geltenden Versicherungsvertrages an, in den meisten Fällen wenigstens, soweit eine Wartezeit nicht vereinbart ist, vollen Anspruch auf die gesamte Versicherungssumme haben. Im Er lebensfälle beträgt seine volle von ihm aufgebrachte Beitragssumme 40 X (12 X 9,80 Ml) 117,60 = 4704 Ml. Zinsen sind hierbei nicht berück sichtigt. Andererseits ist zu beachten, daß die Versicherungssumme sich bei der Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften durch Zuschlag der Dividenden (Gewinnanteile) erhöht. Bei einer 35 jährigen Prämienzahlung (Eintrittsalter 30 Jahre) würde die Beitragssumme des gleichen Versicherten 35 X (12 X 11,65#'«) 139,80#)/ = 4893 #)/ betragen. Gehört der Handwerker seinem Einkommen ent sprechend zur Klasse C (Monatsbeiträge bei Vollversicherung in der An gestelltenversicherung 8 #«), so hat er als 25 jähriger bei Wahl der Voll befreiung monatlich ebenfalls 9,80 XH zu zahlen. Erst bei höherem Ein kommen (Pflichtklasse D—G der Angestelltenversicherung) entspricht der für volle Befreiung durch Abschluß eines Lebensversicherungsver trages aufzuwendende Prämiensatz dem für die Vollversicherung in der Angestelltenversicherung zu entrichtenden Beitragssatz. Der 25 jährige Handwerker, der seinem Einkommen entsprechend z.B. der Klasse D angehört, müßte bei M ahl der Vollbefreiung, nicht — wie in den nied rigeren Einkommensklassen — an Prämien monatlich mehr aufwenden, als er an sich an Beiträgen zur Angestelltenversicherung zu entrichten hätte (in Klasse C also monatlich 9,80 #« statt 4 X)l), um sich die Min destversicherungssumme von 5000 Ml zu erkaufen, sondern er hat hier wie dort lediglich 12 XH, d. h. also den Satz der Vollangestelltenversiche rung, auch in der Lebensversicherung zu entrichten. Während er sich aber in den Klassen A—C für eine gegenüber dem vollen Beitrag zur An gestelltenversicherung wesentlich höhere Prämie jeweils nur genau das Mindestkapital erkaufen kann, erhält er in den höheren Klassen (D—G) für eine gegenüber dem vollen Beitrag zur Angestelltenversicherung gleiche Prämie eine höhere Versicherungssumme: Als 25 jähriger in Klasse D für 12#« also 6 122#«; in Klasse E für 16#« also 8 163#«; in Klasse F für 20#« also 10 204##; in Klasse G für 25#« also 12 755#«. Zu beachten bleibt, daß in der Lebensversicherung die auf versiche rungsmathematischer Grundlage nach dem Lebensalter errechneten Prämien sich naturgemäß bei Eintritt in den Vertrag in höherem Alter höher stellen als in jüngeren Jahren. Diese Tatsache ist bei den nach Tabelle 2 anzustellenden Vergleichen ebenfalls zu berücksichtigen. So gilt das hier für den 25 jährigen Handwerker (Eintrittsalter) Gesagte noch für den 30 jährigen hinsichtlich der Beiträge in den Klassen D G, aber die Versicherungssumme verschiebt sich bei ihm schon nach D. Beim 40 jährigen ist Beitrags- und Prämiengleichheit erst wieder in den Klassen F und G gegeben (vgl. dagegen die Versicherungssummen). Ähn liche Vergleiche sind in den letzten Jahrgängen und innerhalb der ver schiedenen Beitragsklassen sowie schließlich innerhalb der beiden Tabellen 1 u. 2 unter sich zu machen. Sie werden dem kritischen Be trachter, angewandt auf seine besonderen Verhältnisse, einen Fingerzeig dafür geben, w'elcher Weg für ihn am vorteilhaftesten ist. Dr. Gerhard Biskup. such: mit Wir' latte »erW un legie: inge ZinkJ :gie: Die ech kabe sic schäl igt. ieit mit er erste Lii legie' ing bemt kb: gedai it. gefüf t. laufe:. einer G zeigt* si zwar iO' zu fii te sondt n deuti lg wend n; die f gi Werk ui
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