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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (30. August 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- ArtikelPraktische Beispiele zur Altersversorgung des Handwerks 253
- ArtikelUhren aus Zinklegierungen 255
- ArtikelVersicherungspflicht dienst- und notdienstverpflichteter ... 256
- ArtikelIntensivierung der Handwerkslehre 256
- ArtikelEdelmetallbewirtschaftung, hier: Silberpreisanordnung in den ... 257
- ArtikelFür die Werkstatt 258
- ArtikelWochenschau der U 258
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 258
- ArtikelFirmennachrichten 259
- ArtikelPersonalien 259
- ArtikelAnzeigen 260
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ixt dU MecUstaU Schrauben polieren im Drehstuhl „Es ist ja eigentlich wirklich ein Unsinn: die Schrauben drehen wir im Drehstuhl, und um sie zu vollenden, spannen wir sie aus in ein anderes Instrument, die Schraubenkopfpoliermaschine!“ „Ihr Name sagt aber schon, daß sie zu nichts anderem zu ge brauchen ist.“ „Leider! Da ist jedoch ein Berufskamerad auf den Gedanken ge kommen, dieses Schleifen und Polieren ebenfalls im Drehstuhl vor zunehmen!“ Die selbstgefertigte Brosche BLA ermöglicht die Schraubenvollendung im Drehstuhl „Das ist nicht neu, denn es gibt schon Vorrichtungen, mit denen man die Spindel der Schraubenkopfpoliermaschine auch auf dem Dreh stuhl verwenden kann; die Schleifscheibe wird dann in den Spindel stock gespannt.“ „Das ist ja widersinnig, denn wozu haben wir für den Spindel stock alle Spannzangen, da brauchen wir doch nicht für die Schrauben kopfpoliermaschine noch einmal einen Satz Spannzangen! Unser Be rufskamerad läßt also die gedrehte Schraube ruhig im Spindelstock. Er setzt die Schleif- und die Polierscheibe auf eine gewinkelte Brosche, die er sich für den beweglichen Reitstock selbst angefertigt hat.“ „So etwas sollten unsere Drehstuhlfabrikanten uns auch liefern!“ „Ja, das sollten sie tun! Zumal diese Vorrichtung so unendlich einfach ist: Eine Stahlstange B, die in den Reitstock paßt, und eine Stahlwelle A vom Durchmesser der Bohrung in den Schleifscheiben S sind durch die Brücke L miteinander verschraubt.“ „Das ist wirklich sehr einfach! Allerdings müssen die beiden Achsen genau parallel sein, sonst wird der Schraubenkopf nicht flach! Zweckmäßigerweise wird die Fabrikation sicher einen besonderen Reit stock herstellen, der auf der Wange gedreht werden kann — dann fällt nämlich die auf die Dauer nicht ganz sichere Brücke fort!“ Wochenschau det Trockenbatterien bezugscheinfrei Im „Reichsanzeiger“ Nr. 191 vom 16. August 1940 veröffentlicht die Reichsstelle für technische Erzeugnisse eine Bekanntmachung Nr. 2 zu ihrer Anordnung Nr. 6 vom 23. April 1940, die bestimmt, daß Trocken batterien bis auf weiteres ohne Bezugschein an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden dürfen. Die Bekanntmachung trat am 20. August 1940 in Kraft. Diese Anordnung betrifft alle Arten von Trockenbatterien, die für den Uhrmacher in Frage kommen. Außer Taschenlampenbatterien sind auch die Kasten-, Anodenbatterien und Klingelelemente ohne Bezug schein erhältlich. Lichtreklamen während der Verdunkelung Kriegs verdienstkreuz Die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers gibt bekannt: Die Trageweise des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse an der Ordens schnalle ist dahin geregelt, daß das Kriegsverdienstkreuz unmittelbar hinter dem Eisernen Kreuz des Weltkrieges, also vor allen anderen Aus- Zeichnungen, auch den Schwerterorden, getragen wird. Dies gilt sowohl für das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern als auch für das Kriegs verdienstkreuz ohne Schwerter. In den Ordensgeschäften sind in einigen Fällen Kriegsverdienst kreuze 1. Klasse in gewölbter Form ausgestellt worden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Herstellung ebenso verboten ist wie die der Eisernen Kreuze in gewölbter Form. ; Uf VC itichs nnung Ihr iachei i isinni Warenlager geschlossener Einzelhandelsgeschäfie Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat mit Ermächti gung des Reichswirtschaftsministers eine Melde- und Anbietungspflicht für die Warenläger geschlossener Einzelhandelsgeschäfte verordnet. Für die Uhrmacher, die eine Verkaufsstelle unterhalten, ist folgendes be merkenswert: Wenn die Verkaufsstelle eines Uhrmachers geschlossen wird und der Uhrmacher beabsichtigt, das Warenlager zu verkaufen, so muß er dies der Unterabteilung Einzelhandel der zuständigen Wirtschafts kammer melden. Die Unterabteilung Einzelhandel der Wirtschafts kammer wird das Warenlager entsprechend den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen der Verwertung zuführen. Uhr mche: ß. tirksii ne ve llie Be bei » 1936 zu Gefängnis verurteilt, 1939 rehabilitiert wurde der Uhrmachermeister Karl Müller, Düsseldorf, Lorettostraße Er wurde im Jahre 1936 beschuldigt, Diebesgut hehlerisch erworben haben. Trotz seiner Beteuerungen, daß das nicht der Fall sei, wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, da ein Verwandter des Diebes be hauptet hatte, Müller habe die Ware angekauft. Im Wiederaufnahmever fahren 1939 stellte sich heraus, daß dieser Verwandte lediglich aus Rache Uhrmachermeister Müller beschuldigt hatte. Müller wurde daher auf Kosten der Staatskasse freigesprochen und einwandfrei rehabiliert. nrg 1 ■jrde 'Sphai alle liger , :r in den Der Krieg ist kein Geschäft Darf ein Uhrmacher in seinem Schaufenster folgendes Schild aus stellen: „Diese Goldwaren verkaufe ich ohne Goldanlieferung“? Hierzu nimmt Dr. von Braunmühl unter der Überschrift „Der Krieg ist kein Geschäft“ im „Archiv für Wettbewerbsrecht“ im 7. Heft wie folgt Stellung: Auf derselben Ebene liegt die Anordnung des Werberates über die Werbung für bezugscheinfreie Waren. Die Freiheit einer Ware von öffentlicher Bewirtschaftung darf nicht in den Vordergrund gerückt werden, beispielsweise durch den Blickfang in Anzeigen und Schau fenstern. Auch dadurch kann der Bedarf unberechtigt über das normale Maß hinaus zu einer künstlichen Nachfrage gesteigert werden. Dagegen kann der ernstliche Interessent für eine Ware in einem zurücktretenden Vermerk auf die Bezugscheinfreiheit einer Ware hingewiesen werden. Ähnlich liegt es bei Waren, die üblicherweise nur gegen Zulieferung entsprechender Rohstoffe abgegeben werden können, wie Schallplatten, Gold- und Silberwaren. Auch wenn ein einzelner Kaufmann aus be sonderen Umständen heraus noch in der Lage ist, auf solche Zuliefe rungen zu verzichten, so hat er diesen Lbnstand nicht in den Vorder grund zu stellen und dadurch haltlose Gemüter zu verführen, sich noch schnell „einzudecken“. «hnur und I irlsr lütt 9 , Di« It rtftl ■her? :en G Berichtigung. Bei der Liste der Preisträger der Lehrlingszwischen prüfung in Nr. 33 ist uns ein Druckfehler unterlaufen. Beim dritten Lehr jahr, Nr. 17, heißt der Lehrmeister des Lehrlings Egon Waldmann: A. Gießmann und nicht, wie wir versehentlich druckten, Grieß- m /UicUfiHHungM/ec&aHcU- HocUUcUUh leren kt Fii uu: ma Khted-: m *r$ten «der ®ancl|s tit; Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin IF» ßetr.; Anlieferung von Alt- und Bruchgold bei Bestellung von Dubleewaren Wir erinnern hier nochmals daran, daß auch die Lichtquellen an oder in Normaluhren und Straßenuhren bei Eintritt der Dunkelheit rechtzeitig abgeschaltet werden müssen. Die Schutzpolizeibeamten sind angewiesen, mit aller Schärfe gegen Zuwiderhandelnde vorzugehen. Falls die Ausschaltung verbotener Lichtquellen nicht sofort vorgenommen werden kann, wird die Verdunkelung durch Zerstörung der Lichtleitung herbeigeführt. Die Reichsstelle für Edelmetalle hat den Angehörigen der Fach gruppe Schmuckwarenindustrie und der Fachuntergruppe Taschen- und Armbanduhrenindustrie die Be- und Verarbeitung von Alt- und Bruch gold zu Dublee gestattet. Die diesen Fachgruppen angehörenden Unter nehmer und die zu dem Schmuckwaren- und Uhrengewerbe gehörenden Großhändler sind berechtigt, bei der Abgabe von Dubleewaren in g e ' wissem Umfange die Anlieferung von Alt- und Bruchgold zu verlangen Diese von der deutschen Uhrenwirtschaft begrüßte Entscheidung wird allen Uhrmachern zur genauen Kenntnis und Beachtung empfohlen- fnjpp, ange nedei *ehen kal b i fr“ Beruf 'irdeT S?. 1 - froßti l ] ftbea str K. knG lei
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