Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (6. September 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Versteigerung gebrauchter Goldwaren
- Autor
- Martin, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Brief von der Front:
- Autor
- Berndt, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- ArtikelDem Ehrenmitglied des Reichsinnungsverbandes, dem Freunde Walter ... 261
- ArtikelDie Uhrmacher auf der Leipziger Herbstmesse 262
- ArtikelDie Uhr 262
- ArtikelZugehörigkeit zu mehreren Innungen 263
- ArtikelZur Versteigerung gebrauchter Goldwaren 264
- ArtikelEin Brief von der Front: 264
- ArtikelFür die Werkstatt 265
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 265
- ArtikelWer rechnet richtig? 266
- ArtikelWochenschau der U 266
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 4) 9
- ArtikelWochenschau der U 267
- ArtikelPersonalien 267
- ArtikelWirtschaftszahlen 267
- ArtikelAnzeigen 268
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
UHRMACHERKUNST j ijA 264 Zur Versteigerung gebrauchter Gold waren t on Dr. jur. E. M a r I i n Ö Der Reichsjustizminister hat am 22. Juli 1940 eine Verordnung über die Verwertung gebrauchter Goldwaren in der Zwangsvoll- Streckung erla S c i. die am 26. Juli 1940 in der „Deutschen Just,z' « Seim 851 veröffentlicht würden ist. Die wesentlichen Bestimmungen dieser neuen Verordnung lauten folgendermaßen: Als Altgold gelten alle Goldwaren, die in die Hand des letzten Verbrauchers gelangt sind und deren Goldwert 33 /s -o des Gesamt wertes erreicht oder übersteigt. Gepfändete goldene Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände (goldene ketten, Uhrketten, Armbänder, Zigarettenetuis, Dosen usw.) sind daher als Altgold zu betrachten wenn der Schuldner letzter Verbraucher (also nicht etwa Händler) ist der Goldwert ein Drittel des Gesamtwertes erreicht. Bei goldenen Trauringen erreicht der Goldwert stets ein Drittel des Gesamtwertes. Gebrauchte goldene Uhren gelten kraft besonderer Anord nungen nicht als Altgold, wenn sie noch gebrauchsfähig sind. B r u c h g o 1 d sind zerbrochene oder sonst beschädigte Fertig waren aus Gold, die ohne wesentliche Bearbeitung als Gebrauchsgegen stände nicht mehr verwendbar sind. Alt- und Bruchgold darf nur an Personen veräußert werden, die eine Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle zum Erwerb von Alt- und Bruchgold zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken nach- weisen. Für Alt- und Bruchgold in jeder Form darf nach einer Anord nung des Reichskommissars für die Preisbildung nicht mehr als 3,20 für das Gramm fein gezahlt werden. Der Goldwert ist vor der Ver wertung durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Der Sach verständige hat im Zweifel auch festzustellen, ob die gepfändeten Waren als Alt- oder Bruchgold oder als sonstige Goldwaren (Fasson waren Ziff. II) anzusehen sind. Alt- und Bruchgold sowie goldene Uhren sind zweckmäßig nicht durch eine öffentliche Versteigerung, sondern in sinngemäßer Anwen dung des § 820 ZPO. durch freihändigen V e r kauf zu ver werten. Den Gerichtsvollziehern (Exekutionsgerichten und Voll streckern) wird daher empfohlen, Bruch- und AHg old an einen An gehörigen der Fachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel oder des Reichsinnungsverbandes des Juwelier-, Gold- und Silberschmiedehandwerks Uhren an einen Angehörigen der vorbezeichneten Fachgruppe oder des Reichsinnungs- verbandes des Uhrmacherhandwerks zu veräußern und sich, falls notig, wegen der Benennung eines Käufers an die örtlichen Leiter dieser Gruppen zu wenden. Alle nicht als Alt- oder Bruchgold geltenden Goldwaren, z B. Goldwaren in der Hand des Herstellers, Großhändlers, Einzelhändlers (Juweliers), gebrauchsfähige goldene Uhren, dürfen unbeschrankt an jeden veräußert werden. Gerichtsvollzieher (Vollstrecker), die Goldwaren in der Zwangs vollstreckung zu verwerten haben, führen eine Golderwerbsliste, in die unter laufender Nummer Namen und Anschrift der Erwerber, Gegen stand des Erwerbes und Erwerbspreis einzutragen sind Namen und Anschrift der Erwerber prüfen die Gerichtsvollzieher (Vollstrecker) nach dem Personalausweis, der Kennkarte oder in sonst geeigneter Weise nach. Die obigen Vorschriften gelten entsprechend für die Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren. Diese neue Verordnung sichert, daß bei der Verwertung ge brauchter Goldwaren in Zwangsvollstreckungsverfahren weder Schleuder- noch Wucherpreise bezahlt w'erden, sondern „gerechte Preise* 1 , w r ie diese auch sonst von den Goldw'arenhändlern den Vor schriften der Wirtschaftsgruppen und Preisbehörden gemäß gefordert und bezahlt werden. r Sin mul (bi r Cfj'&nt: Miebe r ßeru($k(unera(hu ! Nach den heißen Kümpfen an der Aisne und Marne sind wir in den Ort C. als Besatzungstruppe eingerückt. Hier hatte ich oft Gelegenheit, Werkstätten und Fachgeschäfte zu beobachten, habe aber kein Geschäft getroffen, welches einem deutschen ebenbürtig ist. Letztens aber hatten wir ein besonderes Erlebnis, was bei uns sowie bei der Bevölkerung großes Aufsehen erregte. fUir fanden eines l'ages bei der Durchsuchung einer jüdischen l’illa große Mengen gehamsterter Waren. Es waren 3 Zentner Seife, viele Dosen mit Milch, Schokolade usw. Natürlich fehlten auch Wert papiere, Devisen und viele Goldstücke nicht. l>nser Kommandeur und der Ortskommandant kamen auf den genialen Gedanken, eine Aufn : Privat |tfk; ^illlll ,f i\L' Ausstellung der von den Juden Blum und Rosenberg gehamsterten Waren Die Einwohner des Ortes drängen sich um den Stand Ausstellung dieser Waren zu veranstalten. Darüber ein Schild mit der Aufschrift: Ausstellung der gehamsterten Waren der Juden Blum und Kosenberg. Schon am frühen Morgen fanden sich viele Einwohner ein, um dieser erstmaligen Ausstellung bei zuwohnen. Daraufhin hat der Jude freiwillig seine gehamsterten Waren den deutschen Soldaten und den Einwohnern zur Ver fügung gestellt. Bei der Verteilung bekamen unsere Soldaten Sachen aller Art, die sie gut gebrauchen konnten. Die Lebens mittel wurden nach sozialen Grundsätzen gerecht verteilt. Durch diese edle Tat ist der französischen Bevölkerung ein Beispiel gegeben worden, wie d£r nationalsozialistische Staat für seine l'olksgenossen sorgt. Heil Hitler! G. B e r n d t. (reife bi „Hi tzt? V. J
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder