Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (6. September 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wer rechnet richtig?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- ArtikelDem Ehrenmitglied des Reichsinnungsverbandes, dem Freunde Walter ... 261
- ArtikelDie Uhrmacher auf der Leipziger Herbstmesse 262
- ArtikelDie Uhr 262
- ArtikelZugehörigkeit zu mehreren Innungen 263
- ArtikelZur Versteigerung gebrauchter Goldwaren 264
- ArtikelEin Brief von der Front: 264
- ArtikelFür die Werkstatt 265
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 265
- ArtikelWer rechnet richtig? 266
- ArtikelWochenschau der U 266
- BeilageSteuer und Recht (3. Jahrgang, Folge 4) 9
- ArtikelWochenschau der U 267
- ArtikelPersonalien 267
- ArtikelWirtschaftszahlen 267
- ArtikelAnzeigen 268
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
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266 UHRMACHERKUNS \t)u ceckMt ciddify Als wir vor Jahresfrist bei der Berechnung der Pendellangen an langten, mußten wir infolge des Kriegsausbruches diese Rubrik unter brechen. Auf vielfachen Wunsch beginnen wir jetzt mit der Fort setzung. Es sollte uns sehr freuen, wenn unsere Leserschaft und ganz besonders unser Nachwuchs sich mit gleichem Eifer wie früher aut die Aufgaben stürzt. Also mit frischem Mut an die neuen Aufgaben. Sehen wir uns die letzte Rubrik von 1939 an, so haben wir dort die Entwicklung der Formeln zur Pendellängenberechnung vor genommen. Die Berechnung machen wir jetzt in einer Formel und be rechnen zuerst die mathematische Pendellänge aus der Schwingungs zahl je Stunde. Auf den Bruchstrich kommt die mathematische Länge des Sekundenpendels (994), ferner zweimal die Stunden schwingungszahl desselben Pendels (3600), unter den Bruchstrich zwei mal die Stundenschwingungszahl des Pendels, dessen mathematische Länge wir suchen. Beträgt diese z. B. 7800, so wird die Aufgabe und ihre Lösung geschrieben: 1 = 994 • 3600 • 3600 7800 • 7800 = 211,7 mm. Wie aus dieser Aufgabe zu ersehen ist, ist die Lösung nicht sonderlich schwer, wenngleich die Rechnung mit großen Zahlen etwas mehr Mühe macht, als wenn man es nur mit kleinen Zahlen zu tun hat. Durch Kürzen derselben läßt sie sich aber wesentlich einfacher ge stalten. Rechnen wir dieselbe Aufgabe nach der Schwingungszahl je Minute, dann haben wir es mit Zahlen zu tun, die alle, mit Aus nahme der mathematischen Länge des Sekundenpendels, nur den 60. Teil der früheren Zahlengrößen haben. Anstatt 3600 haben wir die Zahl 60 und an Stelle der Zahl 7800 kommt dann die Zahl 130. Die Aufgabe sieht jetzt so aus: 1 = 994 -60 -60 130 • 130 = 211,7 mm. Die Lösung ist genau die gleiche wie bei der ersten Rechnung. Und nun als dritte Berechnung die Längenberechnung nach der Schwingungszahl je Sekunde. Jetzt lautet die Aufgabe: 994-1-1 11in 1 = 2.166 ■ 2.166 “ Aus der Gegenüberstellung der drei Lösungen ersehen wir, daß die Lösung in den meisten Fällen etwas ungenauer wird, je kleiner wir den Zeitpunkt für die Schwingungsdauer nehmen. Es handelt sich aber immer nur um Bruchteile von Millimetern, die praktisch gar nicht in Frage kommen. Das nächste Mal beschließen wir diese Berechnung der Pendel längen. Aufgabe 1. Wie groß ist die mathematische Länge eines Pendels, dessen Schwingungszahl in der Stunde 3900 beträgt? Aufgabe 2. Wie groß ist die mathematische Länge eines Pendels, dessen Schwingungszahl in der Minute 155 beträgt? WocUeMcUau dec Wegfall der Mehreinkommensteuer Laut Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 21. August 1940 findet eine Erhebung der Mehreinkommensteuer nicht mehr statt. Das gilt erstmalig für die Mehreinkommensteuer 1940. Demzufolge ist auf das bei einem Vergleich des Einkommens 1939 mit dem Einkommen 1938 sich ergebende Mehreinkommen keine Mehreinkommensteuer zu zahlen. Dagegen bleibt die Mehreinkommensteuer für 1939 aus dem Ver gleich des Einkommens 1938 mit dem Einkommen 1937 bestehen. Es sind auch gegen diese Veranlagung noch anhängige Rechtsmittelver fahren zu entscheiden. Einzelhandelsschutzgesetz in den Ostgebieten In den eingegliederten Ostgebieten gilt nach einer Verordnung vom 20. August nunmehr das Einzelhandelsschutzgesetz. Damit ist eine Rechtsangleichung der Ostgebiete an das Altreich auf einem für den Einzelhandel sehr wichtigen Gebiet vollzogen worden. Durch die Einführung des Einzelhandelsschutzgesetzes bleiben die Bestimmungen der Verordnung zur Sicherung des geordneten Aufbaus der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete vom 31. Januar 1940 ™ die hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen unberührt. Diesel* herige gesetzliche Grundlage für die Errichtung, Übernahme $ Schließung von Betrieben gilt damit auch weiterhin für den Einj< handel und wird hier vor allem hinsichtlich der darin enthaltenen Mä lichkeiten der Schließung von Betrieben und der Besitzübertrag« eine gewisse Bedeutung behalten. Für die Neuerrichtung von G schäften werden dagegen die viel stärker auf den Beruf abgestellt,, Grundsätze des Einzelhandelsschutzgesetzes maßgebend sein. Daneh bleibt aber auch für die Neuerrichtung die Verordnung vom 31. Jan« Aufbauverordnung — bestehen, so daß jeweils zwei Genehmigung] für die Neuerrichtung erforderlich sind. Die Genehmigungsverfahu sind jedoch praktisch gekoppelt, da für beide Fälle die gleiche nehmigungsbehörde in Frage kommt. Postzahlungsverkehr mit Elsaß und Lothringen sowie mit Luxemburg Wir machen darauf aufmerksam, daß mit dem 1. September 191 Vorschriften zur Regelung des Postanweisungs-, Postscheck- und P reisescheckdienstes mit dem Elsaß und Lothringen in Kraft treten. Mit Luxemburg wird der Postanweisungsdienst in beiden Rio! tungen nach den innerdeutschen Vorschriften aufgenommen. Deutsche Devisensbestimmungen in Luxemburg Nach einem Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vni 29. August 1940 werden im Verkehr zwischen dem Deutschen Reic (ohne das Protektorat Böhmen und Mähren) und Luxemburg gruni sätzlich alle devisenrechtlichen Beschränkungen und Verbote au gehoben. Es gelten die deutschen Devisenverordnungen. Nach eine Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung vom 26. August gelte neben luxemburgischen Franken und französischen Franken auch Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel in Luxemburg. Preisstop im Gebiet Eupen, Malmedy und Moresnet Am 1. September 1940 ist die Verordnung über das Verbot Preiserhöhungen vom 26. November 1936 in den Gebieten Eupen, Ji medy und Moresnet in Kraft getreten. Damit dürfen Entgelte Güter und Leistungen mit Wirkung vom 1. September 1940 nicht höht werden. Das bedeutet, daß am 31. August 1940 für die Gebiet Eupen, Malmedy und Moresnet ein Preisstop verbindlich geworden Uber die Bedeutung des Preisstops unterrichten sich die Uhrmache der Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet am besten an Hand Artikels „Preisstop im Kriege“ in der „Uhrmacherkunst“ 1940, Heft Punzverwaltung Ostmark, Sudetengau und Wartheland Für die amtliche Feingehaltsstempelung von Edelmetallwarci führen die zur Zeit bestehenden Dienststellen der Punzverwaltung" gende Amtszeichen: A Punzamt Mährisch-Trübau mit Punzstätten Landskron T roppau, D Punzstätte Karlsbad, E Punzstätte Kattowitz, G Punzamt Graz, H Punzamt Litzmannstadt, I Punzamt Innsbruck, K Punzstätte Klagenfurt, L Punzamt Linz, R Punzamt Reichenberg-Gablonz, S Punzstätte Salzburg, T Punzamt Teplitz-Schönau, W Punzamt und Punzstätte Wien. Technische Oberbehörde ist das Hauptpunzierungsamt zu M das für den Bereich aller Reichsgaue der Ostmark mit Vorarlberg die Behörde des Reichsstatthalters in Wien als Abt. VIII gegliedert ist. Berlin, den 3. August 1940. Der Rcichswirtschaftsminister. Stiftung des Narvik-Schildes Der Führer hat zur Erinnerung an den heldenmütigen Kampf, d £! die in echter Waffenbrüderschaft bei Narvik fechtenden Verbände d* Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe siegreich bestanden habeS das Narvik - Schild gestiftet. Das Narvik - Schild enthält EdeM" Anker, Propeller und die Inschrift „Narvik 1940“, gekrönt vom Hoheit Zeichen. Das Narvik-Schild wird verliehen an alle Wehrmachtsangehörig^ die an der Landung in Narvik oder an den Kämpfen der Grupp Narvik ehrenvoll beteiligt waren. Es wird zur Uniform am ün*® Oberarm getragen, und zwar für Heer und Luftwaffe silberfarben, ■* Kriegsmarine goldfarben.
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