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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (27. September 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zink als Werkstoff für die Uhrenindustrie
- Autor
- Burmeister, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Betr.: Ausbildung der Lehrlinge des Uhrmachergewerbes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bestrafung von Beitragshinterziehungen zur Sozialversicherung (Schluß)
- Autor
- Biskup, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- ArtikelDie Bewährungsprobe 287
- ArtikelSind neue Erzeugnisse frei vom Preisstop? 288
- ArtikelGemeinschaftswerbung 288
- ArtikelUhrenverkauf und Reparaturannahme 289
- ArtikelZentRa und Reichsinnungsverband 289
- ArtikelZink als Werkstoff für die Uhrenindustrie 290
- ArtikelBetr.: Ausbildung der Lehrlinge des Uhrmachergewerbes 291
- ArtikelBestrafung von Beitragshinterziehungen zur Sozialversicherung ... 291
- ArtikelAnzeigen für Schmuck 292
- ArtikelLiebe Meisterfrauen! 292
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 293
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 293
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 295
- ArtikelWer rechnet richtig? 295
- ArtikelFirmennachrichten 295
- ArtikelPersonalien 295
- ArtikelBuchbesprechung 295
- ArtikelWirtschaftszahlen 295
- ArtikelAnzeigen 296
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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65. JAHRGANG / 1940 / NR.40 291 und nicht als Austauschwerkstoff angesehen, sofern es nicht gelingt Legierungen .mit erhöhter Dauerstandfestigkeit zu entwickeln, die eine für Kupferdraht übliche Verlegung ermöglicht. Desgleichen beobachtet man bei Zinklegierungsschrauben mit feinem Gewunde schon nach kurzer Zeit, daß sich die nur mäßig an gezogenen Muttern lockern. Auf Grund dieser Beispiele ist leicht zu folgern, daß es abwegig wäre, die Richtknopfe von Uhrwerken in der für Messing üblichen Weise in geschlitzter Ausführung zu verwenden und diese unter Spannung auf die Wellen zu setzen. Zweckmäßiger sind diese mit Gewinden zu versehen. Aus den gleichen Gründen muß man davon Abstand nehmen etwa für die Lagerung von Zapfen vorgesehene Messingfutter in die Werkplatten mit Preßsitz einzulassen. Eine Lockerung der Putter und damit eine Gefährdung des exakten Laufes des Uhrwerks wäre schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit zu beobachten. Zweckmäßig werden die Messingfutter eingenietet, wobei im Hinblick auf vorzunehmende Reparaturen der leichte Austausch des Futters zu beachten ist. Trotzdem Zinklegierungen infolge ihrer befriedigenden Glcit- eigenschaften als Austauschwerkstoff für Rotgußlager mittlerer Be anspruchung im allgemeinen Maschinenbau geeignet sind, erweist cs sich auf Grund der bei Lihrwerken bisher gemachten Erfahrungen als notwendig, die Zapfen in Messingfuttern unter Verwendung der seit langem in der Uhrenindustrie bewährten Ölsorten laufen zu lassen. Für den Lauf der Zapfen in den Zinkwerkplatten ist dieses Öl ungeeignet, da schon nach kurzer Zeit eine Verfärbung und weiterhin eine unerwünschte Verdickung des Öles zu beachten ist Mit einer gewissen Berechtigung kann man davon Abstand nehmen, die Lager für die Zapfen der Federräder in Messingfuttern laufen zu lassen, da diese nur zeitweilig auf Gleitung beansprucht werden und es sich im übrigen um einen groben Eingriff der be treffenden Zahnräder handelt. Der Einbau von Messingfuttern bringt allerdings auch in diesem Falle nur Vorteile, w-ie überhaupt die gegen über Messing im allgemeinen stärker zu haltenden Zinkwerkplatten in Verbindung mit Messingfuttern eine vorbildliche technische Lösung darstellen. h Da Zink und seine Legierungen an der Luft oberflächlich oxy dieren und hierbei unter Bildung einer gegen den weiteren Angriff schützenden Deckschicht eine unansehnlich graue Farbe annehmen, ist es zweckmäßig, die aus Zinklegierungen angefertigten Wcrkplatten mit einem lufttrocknenden Klarlack zu überziehen. Ferner kann man auch die aus Zink gefertigten Uhrwerkteile galvanisch vermessingen und diese in genügender Weise gegen die korrodierenden Einflüsse der Atmosphäre schützen. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der Uhrenindustrie als Austauschwerkstoff für Messing Feinzinklegierungen in hochwertiger Qualität zur Verfügung stehen, die in keiner Weise mit den früheren, im Weltkrieg verarbeiteten Legierungen vergleichbar sind. Wenn es auch gelungen ist, einzelne Eigenschaften bestimmter Zinklegierungen hoher als bei Messing zu entwickeln, so ist auf Grund des derzeitigen Entwicklungsstandes der Zinklegierungen zu beachten, daß keine der bekannten Legierungen alle Eigenschaften des als Standardlegicrung anzusehenden Messings in sich vereinigt. So ist insbesondere der ge ringen Dauerstandfestigkeit und der gegenüber Messing geringeren Korrosionsbeständigkeit des Werkstoffes Zink Rechnung zu tragen. Das besondere Verhalten des Zinks bei der Kaltverformung läßt es nicht zu, Walzerzcugnisse in den vom Messing her gewohnten vielfältigen Qualitäten dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen, so daß auch hierbei mit gewissen Einschränkungen gerechnet werden muß. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß trotz der bisher erzielten gewaltigen Fortschritte auf dem Gebiete des Zinks und seiner Legierungen weiterhin an der Vervollkommnung dieses Werkstoffes mit großer Energie gearbeitet w'ird. Der Reidisminifter für mtffrnfdiQft, Erüehung unö OolhsbUöung Berlin W 8, am 11. Sept. 1940 lief r.: Ausbildung der Lehrlinge des Uhrmuchergeiverbes Die Hansestadt Hamburg hat auf Anregung des Reichsinnungsmeisters für das Uhrmacherhand werk im Zusammenhang mit dem Institut für Uhrentechnik und Feinmechanik in Hamburg eine Bezirksuhrmacherschule errichtet. Diese Einrich tung soll der Erziehung des Nachwuchses des Uhr machergewerbes in den Bezirken Stettin, Magde burg, Merseburg, Erfurt, Hannover, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Schleswig, Mecklen burg, Oldenburg und Bremen dienen. Während der 3^2 jährigen Lehrzeit muß der Lehr ling an vier Lehrgängen teilnehmen, deren Dauer auf je 8 Wochen mit wöchentlich 40 Stunden fest gesetzt ist. Nach dem für die Bezirksuhrmacher schule aufgestellten Lehrplan, der meine Billigung gefunden hat, erhalten die Lehrlinge eine gute fachtheoretische und staatsbürgerkundliche Aus bildung. Mit Rücksicht hierauf erkenne ich den Unterricht an der Bezirksuhrmacherschule in Hamburg als Ersatz für den Berufsschulunterricht an und ordne hiermit an, daß die Teilnehmer an ihm von dem Besuch der örtlichen Berufsschule zu befreien sind. I.A.: F e d e r l e. Beglaubigt: (Unterschrift), Verwaltungssekretär. Dieser Erlaß bedeutet einen großen Fortschritt im Sinne der Leistungssteigerung. Die Innungen der ländlichen Betriebe haben nun die Gewähr, daß auch ihre Lehrlinge in einer allen Anforderungen entsprechenden Weise vorbildlich geschult werden. Beste fachtheoretische und modernste praktische Aus bildung weitet das Berufsbild des Lernenden und tragen damit wesentlich bei zur Förderung der Berufsfreude. Die Lehrlinge danken Reichsinnungsmeister Flügel diesen er neuten erfolgreichen Einsatz und werden sich durch Fleiß dankbar zeigen. An zwei Lehrgänge, die bereits stattfanden, schließt sich Ende dieses Monats ein dritter an. D. Beftrafung uon Beitragsliintecjteliungen juc Soualuerficlimmg (Schluß.) HL Untersagung des Betriebes Grundlage für dieses Verfahren ist § 35 Abs. 5 der GO. Aller dings ist cs nur im Baugewerbe und in gewissem Umfange im Bau- nebengewerbe anwendbar. Das Gesetz bestimmt, daß der Betrieb de* ^ewerbcs als Bauunternehmer und Bauleiter sowie einzelner Zweige aes Baugewerbes zu untersagen ist, wenn Tatsachen vorliegen, welche ^ kJnzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in bezug auf diesen Ge- " erbebetrieb dartun. Don Dr. G. Bishup Die „Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden“ ann sowohl auf dem Gebiet der beruflichen Sachkunde — also auf cchnischem Gebiete — w r ie auch auf moralischem und wirtschaftlichem e iet liegen. Auf jeden Fall gehören zur Bewertung des letzteren Gesichtspunktes insbesondere Verstöße gegen die sozialen er sicherungspflichten. Das wurde von maßgebenden lcn wiederholt zum Ausdruck gebracht, zumal in diesen Fällen meist noch erschwerend Preisschleuderei, Unterbietung usw\ eine Rolle spielen. Der Gedanke hat naturgemäß auch in der Rechtsprechung zahlreich Niederschlag gefunden. Zur Untersagung des Betriebes anderer Gewerbe als der des Bau unternehmers, des Bauleiters und einzelner Zweige des Baugewerbes, bietet § 35 Abs. 5 der GO. keinen Raum. Aber selbst innerhalb dieses engen Rahmens wird das Untersagungsverfahren der ganzen Natur der Sache nach, ähnlich wie das Ehrengerichtsverfahren, nur auf ganz be sondere und außergewöhnliche Fälle beschränkt bleiben müssen. Dagegen ist durch die Verordnung über Preisüber wachung vom 11. Dezember 1934 und den anderen damit zusammen hängenden Gesetzen (VO. über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931, Gesetz über die Erweite rung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 4. Dezember 1934) ein Mittel gegeben, das in seiner Anwendungsmög- /
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